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Stadelmeier lehnt Abgeordnetenbeteiligung an einer Anhörung zum Rundfunkbeitrag ab

von , 9.10.10

Am Montag findet in Berlin eine Anhörung zum Rundfunkbeitrag statt. Dazu haben die Rundfunkreferenten der Länder eingeladen. Journalisten sind nicht zugelassen. Am 24. September forderten die Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktionen von der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (SPD), Landtagsabgeordnete an der Anhörung zu beteiligen. Dies wurde abgelehnt.

„Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, mit welchem die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine ganz neue Grundlage gestellt wird, erwartet die CDU-Fraktion eine Beteiligung von Vertretern der Länderparlamente an der Anhörung zum neuen Staatsvertrag am 11. Oktober 2010 in Berlin.“

Dies hat laut epdmedien der Vorsitzende der AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Dr. Christian von Boetticher, gegenüber der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz eingefordert. Dabei bezog er ich auf einen Grundsatzbeschluss, der am 24. September in Frankfurt gefasst wurde.

Und: welche Antwort hat er darauf von Martin Stadelmeier erhalten? Vielleicht diese?

„Ich möchte um Ihr Verständnis werben, dass ich Bedenken habe und Ihnen meine Gründe erläutern. Die Anhörung wird auf Fachebene (Beamtenebene) durchgeführt. Vertreter der politischen Ebene der Landesregierungen nehmen nicht teil. Eine Meinungsbildung auf politischer Ebene wird erst später in der Rundfunkkommission der Länder erfolgen. Die Einbeziehung der Landtage und die politische Erörterung im parlamentarischen Raum wird im Wege der Vorunterrichtung durch die Landesregierungen ebenfalls erst später stattfinden. Dieses gestufte Verfahren dient dazu, auch bei komplexen Materien zu einer geordneten Willensbildung und damit zu sachgerechten Ergebnissen zu gelangen.“

Doch ist es wirklich so, dass die Beamten rein fachlich wichten und werten werden? Haben sie nicht klare politische Vorgaben?

Ob sich die CDU-Medienpolitiker und Fraktionsvorsitzenden damit zufrieden geben? Schließlich stellt die CDU die Mehrheit der Ministerpräsidenten. Oder ging es ihnen nur darum, die SPD mit Kurt Beck vorzuführen? War den CDU-Fraktionsvorsitzenden klar, dass die Ministerpräsidenten gegen ihre Teilnahme sind – die Antwort aber aus der federführenden SPD-Staatskanzlei Rheinland-Pfalz kommt? Den Abgeordneten eines Landtages, die ebenfalls um Teilnahme gebeten hatten, teilte man zudem mit:

„Schließlich bitte ich auch zu bedenken, dass bei einer Teilnahme von Abgeordneten eines Landes auch den Abgeordneten aus den Parlamenten der anderen Länder eine Teilnahmemöglichkeit eröffnet werden müsste. Aus diesen Gründen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie von einer Teilnahme Abstand nehmen würden.“

Doch was, wenn die Abgeordneten nicht von einer Teilnahme Abstand nehmen wollen? Soll man auf etwas verzichten, nur weil es dann andere auch nutzen würden? Geht es hier nicht um eine politische Entscheidung, die die ganze Bevölkerung betreffen wird? Schließlich sollen ja in Zukunft alle den Rundfunkbeitrag bezahlen. Muss man da nicht jede Möglichkeit nutzen, sich eine Meinung zu bilden, um dann verantwortungsbewusst eine politische Entscheidung treffen zu können?

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