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Heiko Hilker

Bundesverwaltungsgericht erklärt Computer zum Rundfunkempfangsgerät

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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sein Urteil zur PC-Gebühr um eine Woche später gesprochen, um dann die Sender in ihrer Auffassung sowie die Ministerpräsidenten nach ihrer Jahreskonferenz in ihrem neuen Rundfunkbeitragsmodell zu bestätigen.

28.10.2010 | 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wolle am 20. Oktober darüber entscheiden, ob für die Nutzung eines Internet-PCs Rundfunkgebühren zu bezahlen sind, meldet die Funkkorrespondenz vor 11 Wochen. Für den 20. Oktober sei die mündliche Verhandlung angesetzt, ein Urteil solle im Anschluss gesprochen werden.

Am 21. Oktober trafen sich jedoch die Ministerpräsidenten in Magdeburg, um das neue Gebührenmodell zu diskutieren und zu entscheiden. Und so zog das Gericht es vor, die Urteilsverkündung um eine Woche zu verschieben.

„Computer sind weiterhin rundfunkgebührenpflichtig, unabhängig von Verwendungs- und Nutzungsabsicht ihrer Besitzer“, schreibt DIE WELT. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Leipzig „hat die Revisionen von drei Klägern, einem Anwalt und zwei Studenten gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen“, schildert Spiegel Online.

„Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PCs für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit sog. Livestream in das Internet eingespeist werden“, stellt der Senat fest. Allerdings wird dieser Livestream von den Sendern eingestellt und unverschlüsselt angeboten, so dass ein Zugriff für jeden Besitzer eines internettauglichen PC erst dadurch möglich ist.

Darauf gehen die Richter jedoch nicht ein. Stattdessen definieren sie den internetfähigen PC zum Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Damit gilt für den PC das, was auch für einen Fernseher oder Radio gilt.

„Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.“

Auch wenn damit in die Grundrechte der Kläger eingegriffen wird, die den PC nur aus beruflichen bzw. informatorischen Gründen nutzen, sei dies gerechtfertigt. „Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die – ebenfalls verfassungsrechtlich begründete – Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“

Allerdings ist die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits garantiert. Während im privaten Bereich ca. 150.000 „PC-Zahler“ angemeldet sind, kommt man auf fast 33 Mio. Rundfunkgebührenzahler, die die volle Gebühr von 17,98 Euro im Monat zahlen. Aus finanzieller Sicht macht es also keinen Sinn, die wenigen PC-Nutzer, die keinen Rundfunk empfangen wollen, zur Gebührenkasse zu bitten. Bisher war auch kein Trend zu erkennen, dass Gebührenzahler über den Verweis auf ihren PC versucht haben, ihre Gebührenzahlungen zu reduzieren. Denn schließlich hätte man in den letzten Jahren so seine monatlichen Zahlungen von 17,98 Euro auf 5,76 Euro reduzieren können. Dies ist anscheinend nicht massenhaft geschehen.

Sicher kann man auf die Gebührengerechtigkeit verweisen:

„Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen.“

Allerdings ist es im Internet ein leichtes, seine Angebote nur denjenigen zur Verfügung zu stellen, die dafür auch bezahlen bzw. bezahlt haben. Doch diesen Weg wollen ARD und ZDF nicht gehen. Sie wollen so wie auch auf anderen Verbreitungswegen frei empfangbar sein. Schließlich garantiert ihnen dies, dass in Zukunft alle bezahlen müssen. Damit können sie letztmalig den Gebührenzahlerkreis erweitern. Die entscheidenden Schritte dafür sind sie in der Vergangenheit gegangen. Zum einen bieten sie über viele der neuen Verbreitungswege ihre Programme an, wodurch zum anderen viele Geräte – unabhängig von deren Nutzung – zu Rundfunkempfangsgeräten definiert werden können.

Sie bieten sich frei an und präsentieren die Rechnung im Nachhinein. Schließlich konnten sie davon ausgehen, dass ihnen die obersten deutsche Gerichte im Nachhinein beispringen. Das liest sich dann so:

„Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls nicht verletzt. Zwar werden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die herkömmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PCs gebührenrechtlich gleich behandelt werden. Entscheidend für die Gebührenerhebung ist jedoch nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte, sondern die gleiche Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Geräte.“

Wer so argumentiert, wer also auf die Möglichkeit des Empfangs abstellt, braucht sich mit den realen Problemen und Grenzen nicht zu beschäftigen. Schließlich halten die Sender weder genug Kapazitäten vor, noch ist das „deutsche“ Internet „breit“ genug, um allen Gebührenzahlern gleichzeitig den Empfang eines Livestreams zu ermöglichen. Dies zeigte sich nicht zuletzt zur Fußball-WM. Im Internet gibt es eben noch keine Versorgungssicherheit. Um so mehr Leute die Angebote nutzen, um so unsicherer wird die Versorgung.

Das Gericht verweist zudem auf den Gleichheitssatz aus dem Grundgesetz, aus dessen Art. 3 Abs. 1 für das Abgabenrecht abgeleitet werden kann, „dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen.“

Allerdings ist es nicht allein vom Erhebungsverfahren abhängig, ob die Gerechtigkeit durchgesetzt werden kann. Es ist auch eine Frage des Angebots. Schließlich wäre im Falle einer Verschlüsselung weitestgehend garantiert, dass nur Gebührenzahler die Angebote im Netz sowie auf mobilen Endgeräten auch nutzen können. (Dass es anders geht, zeigen andere Sender wie der ORF oder die SRG, die ihre Angebote auch verschlüsseln.) Der freie terrestrische Empfang sowie über Kabel würde dadurch nicht eingeschränkt.

Das Gericht stellt fest: „Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lässt. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben.“ Nun, der Gesetzgeber hat nicht nur beobachtet, er hat auch schon die Schlussfolgerungen gezogen. In Zukunft müssen alle bezahlen.

Zugespitzt: Bisher musste man zahlen, wenn man ein Gerät hatte, das Rundfunk empfangen konnte. Ab dem 1. Januar 2013 muss man zahlen, weil man existiert.

Ulrich Clauß schreibt in der WELT: „Dieses Urteil war allgemein erwartet worden, die Leipziger Richter konnten gar nicht anders. Alles andere hätte das deutsche Rundfunkgebührenmodell in den Grundfesten erschüttert.“ Und Michael Hanfeld konstatiert in der FAZ: „Niemals werden ARD und ZDF weniger haben denn jetzt, weil sie ihren „Finanzbedarf“ nur anmelden müssen, um an mehr Geld zu kommen. Diesen Bedarf prüft eine unabhängige Kommission (Kef) zwar, doch ist in diesem System schlicht nicht vorgesehen, dass es Stagnation oder sogar einmal weniger geben könnte. Die Bevölkerung mag schrumpfen, der Anteil der Erwerbstätigen nicht weiter wachsen, der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber steigt und steigt.“

Und wie reagieren ARD und ZDF: Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, erklärte: „Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist.“ ZDF-Intendant Markus Schächter fordert mit Blick auf die Zukunft: „Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird.“

Das neue Modell wird rechtmäßig sein. Es wird dafür sorgen, dass Streitigkeiten dieser Art weiterhin zu Gunsten von ARD und ZDF gelöst werden. Es wird aber auch die Legitimation von ARD und ZDF in Frage stellen: Wieso muss man für Rundfunk bezahlen, auch wenn man ihn nicht nutzt? Wieso sollen die Einnahmen von ARD und ZDF weiter steigen, obwohl immer weniger diese Programme nutzen? Insoweit sollten die Sender das Urteil nicht nur als Freibrief sehen und nehmen. Wenn sie von allen Geld wollen, müssen sie auch allen etwas bieten. Doch wieso spielen der lange Dokumentarfilm, der Animationsfilm (für Erwachsene) sowie der Kurzfilm – um nur drei Beispiele zu nennen – in ihren Leitlinien keine Rolle?

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Fälle entschieden. Es konnte sich auch nur zu den vorliegenden äußern. Doch was wird im Falle eines Optikunternehmens, dass vor dem Gießener Verwaltungsgericht gegen die Gebühr geklagt hatte? Das Unternehmen sollte dafür, dass es, wie die Süddeutsche Zeitung schilderte, in bundesweit 650 Filialen Computer geschäftlich nutzt, jährlich fast 45.000 Euro bezahlen. Und dies für eine Leistung, die nach Angaben des Anwalts nicht in Anspruch genommen wurde. Das Gießener Verwaltungsgericht gab dem Unternehmen damals Recht.

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19 Kommentare

  1. Tim |  28.10.2010 | 15:14 | permalink  

    Ein Trauerspiel, seit Jahrzehnten. Hat jemand eine Idee, wie man die Rundfunkbande in Politik & Justiz endlich zur Räson bringen kann?

  2. Vocoljuk |  28.10.2010 | 15:39 | permalink  

    @Tim

    Hier kommt man ja mit normalen demokratischen Mittel nicht mehr weiter. Die Franzosen hatten da mal was für solche Fälle. War aber eine ziemlich blutige Angelegenheit…

  3. hape |  28.10.2010 | 17:08 | permalink  

    Das Traurige an diesem Urteil ist, dass keine Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten hat. Wenn der Besitz eines PCs ausreicht, um gebührenpflichtig zu sein, unabhängig von den Nutzungsabsichten des Besitzers, allein auf Basis der technischen Möglichkeit zum Rundfunkempfang, dann wäre ein PC als TV-Gerät einzustufen, weil es “ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand” (§1 Abs. 2 RGebStV) möglich ist, per USB-TV-Stick Fernsehen mit dem PC zu empfangen – ganz ohne Internet.

    Die Anstalten wissen um das Problem, das ihre sonst so strikte und nun vom Gericht bestätigte Gesetzesauslegung verursacht, sitzen es aber stillschweigend aus. Ich hatte da mal einen interessanten Schriftwechel mit der GEZ, der an Eiertänzerei nicht zu übertreffen war. Demnach wäre der gewerblich PC nicht als TV-Gerät gebührenpflichtig, sobald der USB-TV-Stick sich außerhalb des Arbeitsraums befindet. Wo sich ein USB-Stick befindet, ist für die Anstalten unbeweisbar und normalerweise wäre das Grund für sie, sich gar nicht auf solchen Unsinn einzulassen und schlicht die Gebührenpflicht des PCs als TV-Gerät zu behaupten. Tun sie aber nicht. Der Grund:

    Für Rundfunkempfangsgeräte, die Rundfunk auf herkömmliche Weise (also ohne Internet) empfangen, gibt es keine Zweitgerätebefreiung im gewerblichen Bereich. Was über sie hereinbrechen würde, wenn sie ihre sonst gnadenlos verfolgte Gesetzesauslegung anwenden würden, wäre ein Tsunami hoch drei.

    Also verzichten die Anstalten auf die große Kohle und begnügen sich mit den Milliönchen aus der Abgabe für “neuartige Rundfunkempfangsgeräte”, die Rundfunk “ausschließlich” (§5 Abs. 3 RGebStV) über Internet wiedergeben können. Wie gezeigt, ist das beim PC nicht der Fall, aber Konsequenzen hat das für die Anstalten keine.

    Im Übrigen ist der Gleichheitsgrundsatz bei der Erhebung der Gebühren auf PCs von Anfang an mit Füßen getreten worden. Der gesamte öffentliche Dienst wurde handstreichartig von der Gebühr befreit, ohne dass dies jemals vom Gesetzgeber als Ziel des Staatsvertrags proklamiert worden wäre. Mittlerweile ist es so, dass die Zahl der privat angemeldeten PCs jährlich die der “nicht-privaten” übersteigt, obwohl erstgenannte Gruppe nie betroffen sein sollte und bei letztgenannter ein eingestandermaßen hohes Vollzugsdefizit besteht. Dass dieser Prozess nach Meinung des Gerichts noch der langfristigen Beobachtung bedarf, bevor er als verfassungswidrig eingestuft wird, ist nicht nur in Anbetracht der sowieso anstehenden Reform der Gebühr ein Treppenwitz.

  4. JK |  28.10.2010 | 19:13 | permalink  

    Mh … wenns denn wenigstens mal 24/7 Livestreams gäbe statt nur vereinzelte Rosinchen …

  5. lucas |  28.10.2010 | 19:17 | permalink  

    Sounds like a good blog!

  6. Knitterbart |  28.10.2010 | 19:19 | permalink  

    Vergessen wird in der Diskussion leider immer wieder, daß alle Privatpersonen über ihre Rechnungen bei Selbstständigen und im Gewerbe – also überall an der
    Kasse – einen weiteren Rundfunkgebührenanteil mitbezahlen. Und gerade
    die Selbständigen und das Gewerbe werden von der Rundfunkgebühr
    erheblich – UND UNGEACHTET DER TATSÄCHLICHEN EINKÜNFTE – herangezogen.

    Verkannt wird außerdem die reale Situation der zurückgehenden
    Bevölkerung und gleichzeitig der Gebührenzahler. Die Bevölkerungszahl
    geht auf der einen Seite zurück und gleichzeitig steigt der Anteil
    der von Rundfunkgebühren befreiten Personen. Dies wird sich
    verschärfen – mman denke an das Thema Altersarmut.
    Ab 2013 wird ein Verzicht auf Radio, Fernseher, PC nicht mehr
    anerkannt. Man hat zu zahlen, solange man wenige EURO über Hartz IV
    oder der Grundsicherung liegt, auch wenn man sich die Geräte
    eigentlich nicht leisten kann oder gar nicht nutzen will.

    Verkannt wird ferner, daß die Reform ab 2013 insbesondere sozial
    unausgewogen ist. Während z.B. die ermässigte Gebühr für das Radio
    oder den PC durch das neue Modell verdreifacht wird und damit jeder
    Kleinstverdiener voll bezahlen MUSS, werden insbesondere die
    Mehrfachverdiener im Privaten Bereich besser gestellt. Im
    nichtprivaten Bereich werden ebenfalls die Betriebe mit kleinen
    Umsätzen überproportional getroffen. Nicht einmal für Gewerbe im
    Nebenerwerb sind Befreiungen vorgesehen (wie derzeit übrigens auch).
    Größere Konzerne hingegen zahlen je Mitarbeiter vergleichweise
    geringe Rundfunkgebühren.
    Selbst für die voraussichtlich befreiten gewerblichen Arbeitszimmer im häuslichen Bereich deutet sich ein neuerlicher Wermutstropfen an: hält der Besitzer einen PKW bereit, so heißt es in den neuesten Meldungen, daß nur das erste Fahrzeug jeder beitragspflichtigen Betriebsstätte beitragsfrei gestellt werde.
    Angesichts zurückgehender Bevölkerung und aus sozialen Gründen noch stärker zurückgehender Gebührenzahleranzahl erweitert die Politik unter dem Einfluß der Rundfunkanstalten den Gebührenzahlerkreis um jeden Preis – Hauptsache die Mittel für einen ungebremsten öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland stimmen. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, die Rundfunkgebühr über vermehrte indirekte Abgaben (über die Wirtschaft) effektiv zu erhöhen. Ob der Bürger angesichts solcher Taschenspielertricks eine größere Gebührenakzeptanz an den Tag legt, dürfte zu bezweifeln sein.

  7. vera |  29.10.2010 | 00:25 | permalink  

    Ja nee, is klar. “Sie haben einen Kugelschreiber? Dann fälschen Sie auch Schecks.” AUA.

  8. F. Stegers |  29.10.2010 | 17:00 | permalink  

    Ich kann das Verschlüsselungsargument nicht mehr hören. Ob im Netz oder auf welchem Übertragungsweg auch immer: Wären ARD und ZDF verschlüsselt, würden sie keine Grundversorgung mehr leisten, sondern in etwa die Einschaltquote von Arte haben.

  9. Peter |  29.10.2010 | 21:19 | permalink  

    @ F. Stegners (#8)

    Im Gegenteil. Dann würden sie endlich tun, wozu zu da zu sein behaupten. Wenn jemand beim Brunch Brot und Kartoffeln reicht, sie aber nur Schnitzel und Kaviar und Obst essen, regt sich doch keiner auf, so lange sie bezahlt haben.
    Allerdings wäre es dann wesentlich schwieriger für die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten, die Leute davon abzulenken, das die fetten Saläre dort ein Thema sind, für das man endlich auf die Barrikaden steigen sollte.

    Entscheidend ist schon längst nicht mehr, was da gemauschelt wird, auch in den Gerichten.
    Wichtig wird allmählich, den Widerstand gegen diesen Irrsinn zu organisieren.

    Die Verkaufsförderung für Fernsehgeräte, die da stattfindet, begünstigt blöde Kinder und fette Patienten.

    Aus jedem Haushalt monatlich 18 Euro und aus der Wirtschaft extra noch etwas herauszupressen und dann 99 % dieses Geldes für Sinnlosigkeiten auszugeben, bremst die Entwicklung des Landes.
    Aber die amtierende Politik ist wohl eher an Ablenkung, Verschleierung, Pöstchen und Sitzungsgeld interessiert.

    Man versucht, die Bevölkerung an etwas Abartiges, Gestriges zu gewöhnen, in dem man immer kleine Schritte bei der Erweiterung der Belastung pro Person geht.

    In meinen Augen sind alle diskreditiert, die insbesondere an der neuen Regelung ab 2013 mitgewirkt haben. Das ist so ein Tip für die nächste Wahl.

    Natürlich muss man das “Mehr Geld” ( z.B. Fernsehverweigerer dann das dreifache ) anderswo einsparen. Da fällt mir dieser und jener Verband ein, kann auch ein Sozialverband sein, der sich nicht klar gegen ÖR positioniert hat.

    Da kann man zum Beispiel austreten, nicht mehr zahlen, nicht mehr spenden und einen freundlichen Brief schreiben, wem sie das zu verdanken haben: ÖR und Landesregierungen.

    Mir wird inzwischen schon übel, wenn ein Öffentlich-Rechtlicher Nachrichtensender das Fernsehprogramm von ARD und ZDF detailliert anpreist: Wie ein profitgieriger Konzern – Eigenwerbung statt Information. Lobbyismus, gekaufte Gutachter und das gute Händchen beim Postentausch beherrschen sie ja schon. Der einzige Unterschied zum “Shareholder Value” ist, das sie das Geld regelmäßig vor der nächsten Gebührenrunde verbrennen müssen.
    Aber das schaffen die hervorragend, keine Sorge!

    Ich hätte einen anderen Vorschlag: Alles, was Unterhaltung ist und Quote hat, geht sofort ins Pay-TV oder ins werbefinanzierte Fernsehen. Parallel wird das Zwangsgeld regelmäßig gesenkt.

    Dann wäre der Irrsinn beendet, dass eine Reinigungskraft für Florian Silbereisen, Gottschalk, Jauch und andere Schwerkassierer aufkommen muss.

  10. Knitterbart |  30.10.2010 | 08:46 | permalink  

    @Peter

    Da fällt mir z.B. ver.di ein. Ver.di vertritt hier keinensfalls die Interessen der Bürger, sondern einseitig die Interessen der öffentlichrechtlichen Sender. Den ver.di-Verantwortlichen scheint es egal zu sein, wie sehr vor allem Kleinstverdiener durch das Zwangsmodell der öffentlichrechtlichen Rundfunkfinanzierung getroffen werden.
    Diese Einstellung von ver.di könnte natürlich darin begründet sein, daß beim öffentlichrechtlichen Rundfunk ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad gegeben ist und gleichzeitig viele warme Sessel im System auch von Gewerkschaftsmitgliedern besetzt sind. Die gilt es womöglich vorrangig zu schützen.

  11. Peter |  30.10.2010 | 10:28 | permalink  

    @Knitterbart (#10)

    Leider habe ich eine ähnliche Erfahrung mit dem Deutschen Journalistenverband (DJV) gemacht. Dort entblödete man sich nicht, auf den Umstand zu verweisen, die ÖR seien ja kein Staatsfernsehen und die Politik habe sich nicht einzumischen, als ein Politiker ( Beermann, Sachsen, Staatskanzlei ) anmahnte, man solle doch mal überlegen, ob unbedingt ARD und ZDF mit jeweils eigenen Teams zu olympischen Spielen reisen müssen.
    Ob Schulze oder Lehmann eine tausendstel Sekunde länger braucht für die 400 Meter ist natürlich entscheidend für die Zukunft der Welt und des Landes. Und das Hauptärgernis, die irrsinnigen Ausgaben flache Unterhaltung, wurde nicht erwähnt.

    Auch erkannten sie nicht, dass es sich um ein Ablenkungsmanöver handelt. Sparwillen wird vorgetäuscht, um die Wut der Opfer nicht zu schnell ansteigen zu lassen. Man macht uns sozusagen die Hoffnung, es gäbe einflußreiche Kräfte, die wenigstens einen Kostenanstieg verhindern werden. Eine Illusion.

    Und der DJV fiel auf den Trick herein und machte sich zum Handlanger der fetten Apparate.

    Das mit dem Verweis auf die Programmhoheit und das Bundesverfassungsgericht im Grund jede Kostensteigerung begründet werden kann, wenn man sie so versteht, wie es die Anstalten gern hätten, ist den Verbandsspitzen nicht aufgegangen. Das steht aber so in keinem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und in der Verfassung schon überhaupt nicht.
    Und selbst wenn, dann müßte man die Verfassung genau an dieser Stelle, an der das Krebsgeschwür wuchert, eben ändern.

    DJV und ver.di haben auch vollkommen versagt, als es um die PC-Gebühr ging, obwohl das Thema Potential erhielt, freie wie fest angestellte Journalisten unglaublich zu drangsalieren.

    Vermutlich sind da wirklich zu viele Mitglieder auf warmen Pöstchen oder es locken welche für das Führungspersonal. So unterwandern die ÖR allmählich alle gesellschaftlichen Bereiche, die in der Entscheidungsfindung dominant sind:

    Landesregierungen, Landesparlamente, Fachverbände und Branchengewerkschaften, Parteispitzen. Dazu die Juristerei mit hochbezahlten Gutachteraufträgen.
    Sie haben genug Geld, Widersacher tot zu prozessieren. Und sie haben genug Geld, einen bestimmten Personenkreis mit Posten oder anderweitigen Einnahmen zu locken. Die KEF ist da ein zahnloser Tiger, denn in diesem Wirrwarr von über 100 Sendern und Programmen im Hörfunk und im Bewegtbild, dazu Internetangeboten und sogenannten “Off-Air-Aktivitäten” (Volksfeste im Gelände der Anstalten und Auftritte) läßt sich immer was verstecken.

    Und während dort die Milliarden “grundversorgend” versendet werden, fehlt es in den Schulen am nötigsten. Protest der Lehrer? Fehlanzeige.

    Und die Verlage? Hoffen auf ihr Leistungsschutzrecht, anstatt endlich ordentlich Druck zu machen, zu recherchieren, und die üble Verfilzung transparent zu machen.

    Wenn von mir als Fernsehverweigerer ab 2013 die dreifachen Kosten abgepresst werden, kann ich ja den Gewerkschaftsbeitrag um den Betrag kürzen oder gleich austreten. Begründung: ÖR-Abzocke, das Geld fehlt.
    Vielleicht ist das eine Sprache, die diese Apparatschicks verstehen.
    Ich sage es übrigens jedem, der mir über den Weg läuft: Bäcker, Postbote, Taxifahrer, Kollege: Erst wird eine Minderheit bestraft, dann drohen steigende Kosten für alle.
    Wieviel Geld diese Apparate verschlingen und was sie uns ( und den Urenkeln, ich denke nur an die Rentenansprüche der ÖR-Angestellten ) künftig kosten werden, ist noch immer viel zu wenigen Menschen bewusst. Da gilt es nachzuhelfen.

    Übrigens, noch eine netter Gedanke: Angenommen, man reduzierte das Zwangsgeld ab sofort und für 10 Jahre fest auf 5 € pro Monat: Wetten, dass die Wildecker Herzbuben auch für ein Viertel der ursprünglichen Gage ihre gehaltvollen Lieder im TV trällern und der Blöd-Talk bei Anne Will trotzdem stattfindet?

  12. Muni |  30.10.2010 | 15:34 | permalink  

    Das Urteil ist nicht verwunderlich, wo der verschuldete Staat doch einen Teufel tun wird, Einnahmen wegfallen zu lassen, und bringt zudem einen besorgniserregenden Bruch zum Vorschein: Staatliches Schalten und Walten hat entgegen gutmütiger Annahmen nichts mit rationalem oder idealistischem Handeln zu tun.
    Und genau deswegen seh’ ich zukünftig die Rechtssicherheit gefährdet.
    Warum sollen die Leute sich noch was um Gesetze scheeren, wenn diese ohnehin an den Haaren herbeigezogen sind ?

    Naja, wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus…

  13. Reiner/SB |  31.10.2010 | 06:02 | permalink  

    Aus gegebenem Anlass sei daran erinnert, dass im Augenblick das Thema “Volksentscheidung” seine Runden zieht.

    Die Frage nach der zukünftigen Struktur bzw. der Existenzberechtigung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre m.E. geradezu prädestiniert, um direkt vom Volk entschieden zu werden.

  14. ####Das Netz in Dir#### | LinkSammlung #19 “““ DasNetzInDir ”””” |  01.11.2010 | 13:59 | permalink  

    [...] + NetzWelt + Politik GEZ#Gemeinsam Etwas Zahlen – ZwangsMedienabgabe! carta.info resümiert Oskar nominierte Doku ‘Food Inc.’ – im Dritten nach 23Uhr, GEZ Lobby [...]

  15. Peter |  06.11.2010 | 12:37 | permalink  

    Noch einmal ein paar Grundgedanken zu den Öffentlich-Rechtlichen. Gegenargumente sind willkommen, aber bitte nicht auf dem Niveau: “Die Privaten sind noch schlechter.” oder “Da gibt es ja auch gutes.”

    1. Die gesellschaftlichen Kommunikationsverhältnisse, unter denen das System der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten etabliert wurde, haben sich inzwischen gravierend verändert. Die einzige Reaktion darauf bestand bisher darin, Wege zur Ausdehnung von Zahlungspflichten an die ÖR zu suchen und zu finden. Es wird die Notwendigkeit einer Grundversorgung mit Information und Unterhaltung postuliert, obwohl vor lauter Versorgung mit Information und Unterhaltung der Grund nicht mehr zu sehen ist. Berechtigung hätte bestenfalls ein Angebot zur Strukturierung und Bewertung dieser Vielfalt. Das können die Öffentlich-Rechtlichen nicht leisten, denn dann müssten sie die kostenintensivsten Teile des eigenen Programms öffentlich in Frage stellen.

    2. Eine Gebühr ist für eine behördliche Leistung zu zahlen, die man bestellt und in Anspruch genommen hat. Ein Beitrag setzt die freiwillige Mitgliedschaft in einem Verein und die Möglichkeit des Austritts voraus. Deshalb sind die Bezeichnungen Rundfunkgebühr und Rundfunkbeitrag irreführend. Einzig zutreffend ist der Name Zwangsgeld, da der aktuelle und noch stärker der geplante Rundfunkstaatsvertrag für die Bevölkerung der BRD nur noch Auswanderung als Ausstiegsmöglichkeit offen lässt. Das Zwangsgeld ist eine Einschränkung der Wahl- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Die Entscheidungen gegen Fernsehen und die Entscheidung für andere als die Öffentlich-Rechtlichen Angebote im Internet werden entwertet, da für beide auch ohne Nutzung zu zahlen ist.

    3. Wer Quote hat, braucht keine Zwangsgelder. Wer Zwangsgelder hat, braucht keine Quote.

    4. Die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten ist in einer Weise organisiert, die vollkommen unabhängig vom Willen der Rezipienten, der gewählten Volksvertreter und der Aufsichtsgremien zwangsläufig zu immer höheren Kosten führen muss.

    5. Das System der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten ist selbstbegründend und damit zum Staat im Staate geworden.

    6. Mit dem System der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten steht ein binnenpluralistisches Modell dem außenpluralistischen Modell der privaten Presse, Funk- und Onlineanbieter gegenüber. Im Internet begegnen sich beide auf einem Markt. Es gibt keinen Grund, den vermuteten Binnenpluralismus der Öffentlich-Rechtlichen mit einem Zwangsgeld in Milliardenhöhe zu fördern, während das außenpluralistische Modell privatwirtschaftlicher und ehrenamtlicher Anbieter de facto leer ausgeht und auch deshalb Angebote in ihrer Existenz gefährdet sind.

    7. Die den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten vom Bundesverfassungsgericht zugestandene „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ wird von allen Profiteuren des Systems als Freibrief zu weiteren Kostensteigerungen interpretiert. Entwicklung ist jedoch auch bei sinkender Finanzausstattung möglich, unter anderem durch Reduzierung der hohen Ausgaben für platte Unterhaltung.

  16. Ugur Özdemir |  10.11.2010 | 09:41 | permalink  

    Also können wir quasi damit rechnen, dass wir demnächst GEZ Gebühren für Computer bezahlen müssen, obwohl wir keinen Fernseher zuhause stehen haben.
    Zwar wieder nur “Geldmacherei” aber erfüllt wohl seinen Zweck.

  17. Peter |  10.11.2010 | 19:09 | permalink  

    @Ugur Özdemir (#16)

    Zwangsgeld in Höhe der “ermäßigten” Gebühr für nur den Radiobesitz bis Ende 2012, auch wenn weder Radio noch Fernseher im Hause sind, aber man einen Computer benutzt. Und ab 2013 dann das volle Zwangsgeld in Höhe von fast 18 € im Monat, wenn es nur ein Raum ist, in dem man “schlafen könnte” und er von außen (Flur, Treppe, Haustür) zu erreichen ist. Ob es da Strom, Wasser, Wärme – geschweige denn Empfangsgeräte – gibt, ist dann unerheblich.
    Das volle Geld auch für die Zweitwohnung. Was eine Zweitwohnung ist, bestimmt die GEZ. Die Pflicht, das Gegenteil zu beweisen, liegt bei Ihnen.

    Wenn Sie ab 2013 noch am Leben und seßhaft sind, werden sie auf jeden Fall mit Florian Silbereisen bestraft, vermutlich wie gewohnt quartalsweise zu zahlen.

    Sie wissen doch: Ein bisschen Kommunismus (für einige) muss auch in der Marktwirtschaft sein!

  18. Barbara Harth |  25.09.2011 | 22:26 | permalink  

    Zum Kommentar Nr. 13 vom 31.10.2011:

    Als Sprecherin des Forums der Fernseh-Gebührenzahler unterstütze ich Reiner/SB ganz und gar in seiner Meinung, dass “die Frage nach der Struktur bzw. Existenzberechtigung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks geradezu prädestiniert wäre, um direkt vom Volk entschieden zu werden”.

    Mit besten Grüßen und Wünschen

    Barbara Harth
    Forum der Fernseh-Gebührenzahler

  19. Barbara Harth |  26.09.2011 | 14:22 | permalink  

    Zum Kommentar Nr. 18 vom 25.09.2011:
    Das Forum der Fernseh-Gebührenzahler – Forum Bürgerfernsehen – ist eine Initiative fernsehkritischer Bürger, die die zunehmende Quotenorientierung öffentlich-rechtlicher Fernsehsender für gesellschaftlich unverträglich und für demokratiegefährdend halten.

    Sie fordern deshalb von den öffentlich-rechtlichen Sendern die Abkehr von der bisherigen Quotenpraxis und – als Gegenleistung für ihre Gebühren – die Umstellung von ZDF und ARD auf durchgängig qualitätsbewußte Vollprogramme.

    Hochwertige Spielfilme aus europäischen und außereuropäischen Ländern müssen aus den Spätprogrammen herausgenommen und in die “Prime Time” nach den Abendnachrichten verlegt werden, damit alle Bürger sie sehen können – gerade auch diejenigen, die aus Erwerbs- oder Ausbildunsgründen früh aufstehen müssen und deshalb nicht bis Mitternacht und darüber hinaus fernsehen können.

    Wir wenden uns mit unserer Website an alle Bürger, die nicht gewillt sind, die über uns und unsere Kinder verhängte heutige “Medien-Wirklichkeit” als ein scheinbar unabänderliches Schicksal hinzunehmen.

    Barbara Harth – Sprecherin des Forums der Fernseh-Gebuehrenzahler.de

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