Regierungsvertreter nutzen den Drei-Stufen-Test dazu, den Staatseinfluss bei ARD und ZDF auszuweiten
In einigen Rundfunk- bzw. Fernsehräten übernehmen Regierungsvertreter die Federführung beim Drei-Stufen-Test. So bestimmen sie aktiv über das öffentlich-rechtliche Online-Angebot mit und höhlen die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus.
Rauchbomben und Nebelkerzen im Drei-Stufen-Test
Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchlaufen momentan die sog. Drei-Stufen-Tests. In diesem Rahmen sind unter anderem die marktlichen Auswirkungen der bestehenden und geplanten Angebote zu ermitteln. Das soll mit Hilfe ökonomischer Gutachten geschehen (siehe dazu auch den Beitrag von Robin Meyer-Lucht hier). Im Auftrag des VPRT haben der Kollege Ralf Dewenter (TU Ilmenau) und ich […]
Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erklärung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept
Der Wochenrückblick, diesmal mit: EU-Kommissarin pro Leistungsschutzrecht, Strenge Haftung für Webhoster, VPRT gegen Telemedienkonzept, DSDS-Jugendschutzstreit beigelegt, Auskunftsklage gegen T-Mobile-Vorratsdaten – und mehr.
Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Datenschutz, Amateurfußball, Hartz IV
Der Wochenrückblick, diesmal mit: Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage, DFB-Landesverband verbietet Amateurliga-Fotos, WDR: Drei-Stufen-Test ausgesetzt, keine GEZ-Befreiung bei ALG II mit Zuschlägen, Google muss Nutzerdaten herausgeben – und mehr.
Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Social Networks, Froogle, Drei-Stufen-Test
Der Wochenrückblick, diesmal mit: Bundesverfassungsgericht billigt E-Mail-Beschlagnahme, Verbraucherschützer über Datenschutz in Social Networks, Bundesregierung und Google Book Settlement, Klinsmann-Satire der taz zulässig, Killerspiele-Petition erfolgreich, Piratenpartei zugelassen und mehr.
ARD & ZDF wollen die Super-Mediathek
Von wegen 7-Tage-Frist: ARD und ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen über Monate und Jahre ins Netz stellen dürfen.
Viola Bensinger: Öffentlich-rechtliche Online-Angebote müssen zum Rundfunk als Medium in Bezug stehen
Anfang Juni tritt der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft. Zugleich beginnen die sogenannten Drei-Stufen-Verfahren zu den öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten. Ziele und Ausrichtung dieser Prüfungen sind hoch umstritten. Carta sprach mit Studien-Autorin Viola Bensinger über den Drei-Stufen-Test und den öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag.
Drei-Stufen-Test: NDR Rundfunkrat im Aufsichtsabseits
Das Ergebnis des ersten Drei-Stufen-Tests ist mehr als ernüchternd: Pauschalisierende Lob-Formeln statt konkrete Analysen, Appelhof-Tonfall statt Prüfung. Lediglich die Verfahrensregeln wurden eingehalten. Der ernsthafte Versuch von Aufsicht wurde nicht unternommen; er wurde mit großer Geste ignoriert.
Dreistufiger Unsinn: Die Drei-Stufen-Tests gefährden die Glaubwürdigkeit der Medienaufsicht
Mit den ersten Drei-Stufen-Tests zeigt die ARD streberhaft-vorlaut, welch absurder Verwaltungsaufwand von ihr verlangt wird und zu welchen pseudo-wissenschaftlichen Mitteln sie greifen muss, um die Forderungen des 12. Rundfunkstaatsvertrags zu erfüllen. Warum steht niemand auf und sagt, dass Drei-Stufen-Test in dieser Form Unsinn sind? Das Mediensystem in Deutschland braucht eine einheitliche, externe Aufsicht.