von Thomas Stadler, 6.12.13
Der Ansatz von Richard Gutjahr, die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung endlich und ganz anschaulich auf das Niveau von Sigmar Gabriel und Hans-Peter Friedrich herunterzubrechen, könnte erfolgversprechend sein. Vielleicht haben die Gegner der Vorratsdatenspeicherung bislang schlicht den Fehler gemacht, sich zu stark mir Sachargumenten und bürgerrechtlichen Bedenken aufzuhalten.
Aber warum sollte man überhaupt versuchen, jemandem, der bewusst unsachlich argumentiert, sachlich zu antworten?
Das argumentative Niveau der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung lässt sich kaum besser umschreiben als durch Slogans wie “Dieser Wal müsste ohne Vorratsdatenspeicherung sterben – das ist zwar gelogen, aber wen interessiert schon die Wahrheit?”
Wer das jetzt platt findet, hat nicht begriffen, dass die Argumentation der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung genau auf diese Art und Weise funktioniert. Es werden nämlich Kausalzusammenhänge behauptet, die entweder nachweislich nicht bestehen – was Sigmar Gabriel gerade deutlich gemacht hat –, oder für die es keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt.
So funktioniert die innenpolitische Diskussion und Entscheidungsfindung leider seit jeher. Der Deutsche Anwaltverein hat vor zwei Jahren deshalb vor einer experimentellen Gesetzgebung gewarnt. Eine Warnung die ungehört verhallte.
Auf keinem Feld der Politik wird so unsachlich argumentiert wie im Bereich der inneren Sicherheit. Terrorängste werden geschürt, um der Öffentlichkeit Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung schmackhaft zu machen, die sich aber aber gerade zum Zweck der Terrorbekämpfung nicht eignen. Die Mär von der Terrorbekämpfung wird uns in diesem Zusammenhang immer wieder aufs Neue aufgetischt.
Crosspost von Internet Law
Auch dieses Robbenbaby müsste ohne Vorratsdatenspeicherung sterben. Echt jetzt. Info: http://t.co/JxtQUHBijm pic.twitter.com/iAFP598H95
— Richard Gutjahr (@gutjahr) 5. Dezember 2013