Thomas Stadler | 6 Kommentar(e)
Im Gesetzentwurf wird klar, gegen wen es denn nun gehen soll. Der Bundestag will nun in einer Nachtaktion beraten.
24.11.2012 |
Der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in der Fassung vom 14.11.2012 ist jetzt über den Bundestagsserver abrufbar. Gegenüber den zuletzt diskutierten Versionen hat sich offenbar nichts mehr geändert. Die Änderungsvorschläge, die aus Bundesratsausschüssen kamen, haben bislang jedenfalls keine Berücksichtigung gefunden.
Wenn man sich den geplanten Wortlaut von § 87f Abs. 1 und § 87 g ABs. 4 UrhG nochmals ansieht, dann wird sehr deutlich, dass der Regelungsgehalt primär darin besteht, kommerziellen Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu verbieten, auf Presseerzeugnisse oder Teile davon zu verweisen.
Weshalb sich die Verlagslobby darüber aufregt, dass Google vor diesem Hintergrund erwägt, die Websites großer Zeitungen aus dem Index zu nehmen, ist vollkommen unverständlich. Man kann wohl kaum von einem Boykott sprechen, wenn Google einer Rechtspflicht nachkommt, die ihm vom Gesetzgeber auferlegt wird.
Crosspost von Internet Law
- Netzpolitik.org: Aktion erfolgreich: Bundestag debattiert “richtig” in erster Lesung über Leistungsschutzrecht, und zwar am 29.11. spätabends (Oppermann sagt, um 22:00, Beck, um 23:15 Uhr)
- iRights.info-Interview mit Dr. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: “Ich habe auf Reformen gedrungen”





Die Absicht von Springer besteht nicht darin durch Google Geld zu bekommen, sondern Google News und RSS Reader wegzuschaffen.
Das Problem ist, dass die keine Kennzeichnungspflicht für Artikel, die vom LSR gebrauch machen herrscht. Google muss also a priori davon ausgehen, dass alle Presseerzeugnisse kosten. So kann man z.B eine Nachrichtenseite mit niedrigem Qualitiativen Wert schaffen (Lorem Ipsum etc.), sie von Google indizieren lassen und danach Lizenzgebühren verlangen. Dies ist wiederum eine Lizenz zum Gelddrucken zu Lasten Googles. Folglich wird Google News wohl schließen müssen.
Die kleineren Verlage die jetzt noch groß als LSR Unterstützer dabei sind, wird dies am schlimmsten treffen, denn die Leser werden definitiv auf große Angebote ausweichen.
Interessant ist auch, dass RSS Reader sehr davon betroffen sind, da sie sich wohl kaum Lizenzen von all den Seiten, die ihre Nutzer abonnieren leisten können.
Martin Lang: »Interessant ist auch, dass RSS Reader sehr davon betroffen sind, da sie sich wohl kaum Lizenzen von all den Seiten, die ihre Nutzer abonnieren leisten können.«
Was bitte soll das heißen ????
Dann wäre kuzünftig jeder Browser davon betroffen, da man in jedem solchen der bookmarks beherrscht auch RSS-feeds anzeigen kann.
Aus welchem Paragraphen geht also bitte hervor, daß jeder RSS Reader LSR Abgaben zahlen müßte?
@Oydenos: Vermutlich meint Ihr Vorredner solche Server, die sehr viele RSS-Feeds abfragen und dann die Ergebnisse zuammengefasst bereitstellen. Das ist ja eine Art Dienstleistung.
Der Endanwender und sein Browser sollten vom Leistungsschutzrecht grundsätzlich nicht betroffen sein [was die Kritik an diesem Entwurf allerdings in keiner Weise abschwächt].
@Oydenos
Weniger Browser, sondern kommerzielle Angebote, wie etwa der Google Reader. (Auch wenn Google nur indirekt damit Geld verdient)
Hier kann der Nutzer RSS URLs Abonnieren, und dann etwa chronoglogisch, zusammengefasst angezeigt bekommen.
Der Paragraph ist überigens §87g 4)
Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.
…wozu ein (webbasierter, komerzieller) RSS Reader zählt!
Danke für die Info, ich dachte an liferea oder NewsFox auf dem eigenen Rechner und bekam einen Zornesanfall mit Denkblockade.
Da ist dann am Ende die gute alte Frage entscheidend, was jeweils als kommerziell anzusehen ist.
There is nothing new under the lights.