Ulrike Langer

Das unbestimmte Leistungsschutzrecht: Auf dem Weg zur PC-Gebühr

Ulrike Langer | 15 Kommentar(e)


Das Leistungsschutzrecht nimmt ein wenig konkretere Formen an – und lässt dabei noch viele Fragen offen. Es scheint, die Verlage möchten es mit möglichst wenig Aufhebens einführen. Um eine weitere PC-Gebühr zulasten Unbeteiligter und Kleingewerbetreibender zu verhindern, braucht es jetzt eine öffentliche Debatte.

12.03.2010 | 

Gestern hatte ich zum Thema Leistungsschutzrecht (LSR) ein Déjà-vu-Erlebnis: Das Prinzip für eine möglichst lautlose Einführung des LSR kennen wir doch eigentlich schon. Es läuft momentan wie bei der Einführung der “Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte” (vulgo PC-Gebühr). Das Thema soll mit möglichst vagen Aussagen möglichst bis zum Schluss unterhalb der öffentlichen Empörungsschwelle gehalten werden. Außerdem vermeiden die Befürworter eines LSR (also die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage) eine breite Solidarisierung gegen ihre Pläne, indem einzelne Interessengruppen auseinander dividiert werden.

Man erinnere sich an die Phase vor der PC-Gebühr: Da hieß es in den Verhandlungen und beim Beschluss des Rundfunkänderungsstaatsvertrags 2004 auch zunächst: Wir haben jetzt die rechtliche Grundlage, aber wir werden sie (noch) nicht anwenden. Dann wurde sie ab 2007 angewandt, aber (zunächst) nur in Höhe der Radiogebühr. Die öffentliche Empörung hielt man in Grenzen, indem man versicherte, der allergrößte Teil der Privathaushalte sei ja ohnehin nicht betroffen (nur dann, wenn sie bisher kein Radio angemeldet hatten). Außerdem wurde das Schweigen der Großbetriebe erkauft, indem man die Abgabe auf einen PC pro Grundstück beschränkte, den Konzernen also einen gewaltigen Mengenrabatt gewährte. Am Ende blieben Kleingewerbetreibende, Solo-Selbstständige und Heimarbeiter übrig. Von den Heimarbeitern wurden dann aber letztlich noch einmal alle Lehrer ausgenommen (mit der absurden Begründung: Schulen als öffentliche Arbeitgeber hätten keine Gewinnerzielungsabsicht und Lehrer, die daheim ihren Unterricht vorbereiten, demnach auch nicht).

Dafür werden seitdem Bäcker, Friseursalons, Webdesigner oder freie Journalisten für die berufliche Nutzung eines PCs zur Kasse gebeten, auch wenn ihr Umsatz gering ist. Demnächst, wenn es nach den Ministerpräsidenten geht, sogar mit der vollen Rundfunkgebühr. Und da in Deutschland keine Sammelklagen zulässig sind, muss jeder Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige, der sich zu Unrecht abkassiert glaubt, gesondert Klage einreichen. Noch ist kein Verfahren weiter als bis zur Instanz eines Oberverwaltungsgericht gekommen, und natürlich herrscht angesichts der völlig unterschiedlichen Urteile je nach Gericht weiterhin Rechtsunsicherheit.

So ähnlich sehe ich das auch beim Leistungsschutzrecht kommen. Bei der Auftaktveranstaltung zum Kölner Forum für Medienrecht sagte Christoph Keese, Cheflobbyist des Axel Springer Verlags, nach einer Meldung von Heise Online gestern erstmals, wer denn Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht entrichten solle:

Zahlen sollen in Zukunft nicht nur Portale wie Google, die kostenfrei abrufbare Inhalte systematisch auswerten, sondern jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsangebote im Internet. Dabei nannte Keese explizit die schätzungsweise 20 Millionen gewerblich eingesetzten PCs in Deutschland.

Das ist so ziemlich das Konkreteste, was wir bisher zu diesem Thema vernommen haben. Denn genauso wie die angeblich schutzwürdigen Leistungen der Verlage im Internet bisher vor allem negativ formuliert wurden (keine einzelnen Texte, keine Überschriften, kein Layout, keine Verlinkungen), hieß es auch bei Fragen zum Kreis der potenziell Zahlungspflichtigen bisher vor allem, das geplante Gesetz richte sich nicht explizit gegen Google und nicht gegen Blogger. Außerdem müsse für Journalisten und andere Urheber eine “angemessene und ausgewogene Lösung gefunden werden (Pressemitteilung der Bundesregierung nach einem Treffen von Kulturstaatsminister Neumann und Presseverlegern).

In einem von Carta übernommenem Interview mit Promedia erläuterte Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer:

Die ersten Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern beginnen derzeit. Ein Textvorschlag soll jedoch, wenn auch möglichst umgehend, erst vorgelegt werden, wenn Verleger und Journalistengewerkschaften rundum einen Konsens gefunden haben.

Doch solch eine Branchenregelung würde ganz schnell zu Abgrenzungsproblemen führen. “Journalist” ist bekanntlich keine geschützte Berufsbezeichnung. Kommt man nur mit Presseausweis in den Genuss der LSR-Befreiung? Nur wenn man hauptberuflicher Journalist ist? Was ist mit Bloggern? Was mit gewerblichen Bloggern? Netzpolitik fragt sich zu Recht: “Und wer kontrolliert eigentlich, wieviele PCs in Unternehmen stehen?” Weiter wäre zu fragen: Was ist eigentlich eine gewerbliche Nutzung? Keese nannte bei einer Podiumsdiskussion der Heinrich-Böll-Stiftung im Januar als typischen Fall einen Bankangestellten, der sich mit Hilfe frei zugänglicher Verlagsangebote im Netz vor der Kreditvergabe über einen Mittelständler informiert und dazu in der Bank Texte herunterlädt oder ausdruckt, anstatt die gedruckte Zeitung zu kaufen. Doch ist es auch eine gewerbliche Nutzung, wenn der Mitarbeiter das Gleiche zuhause tut und die Texte am nächsten Morgen in die Filiale mitbringt? Die Antwort auf diese Frage blieb Keese schuldig.

Halten wir fest: Für 20 Millionen schwer definierbare gewerblich genutzte PCs soll also künftig eine Abgabe in unbestimmter Höhe für eine unbestimmte Leistung entrichtet werden, wenn es ein Leistungsschutzrecht gibt. Außerdem gibt es nicht-öffentliche Gespräche zwischen Verlags- und Gewerkschaftsvertretern über Ausnahmereglungen für nicht genau definierte Interessengruppen, die aber offenbar auch nur nebenbei geführt werden, weil die Verlage laut Heise nun eine Kartellausnahmegenehmigung beantragen wollen, für die sie gar keine Zustimmung der Journalisten-Gewerkschaften bräuchten. Vielleicht ist dieser Kenntnisstand endlich Anlass, über dieses Thema eine breite und demokratisch legimierte Debatte zu führen, bevor Tatsachen zulasten Unbeteiligter geschaffen werden. Die PC-Gebühr lässt grüßen.

Ulrike Langer hat diesen Text zuerst auf ihrem Blog Medial Digital gepostet. Wir crossposten ihn mit freundlicher Zustimmung der Autorin.

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15 Kommentare

  1. Tharben |  12.03.2010 | 13:31 | permalink  

    Eine Zeitschriften-GEZ fordern diejenigen, die die Rundfunk-GEZ in den schrillsten Tönen kritisieren und mittels Rundfunkänderungsstaatsverträgen die Gebührenzahler alt aussehen lassen. Ist das nicht verrückt?

  2. Knitterbart |  12.03.2010 | 13:41 | permalink  

    Warum man sich hier nur wieder den gewerblichen Teil der Gesellschaft als Melkkuh ausgesucht hat, wo doch gerade am Arbeitsplatz in der Regel eher nicht Nachrichten und Feuilletonistisches recherchiert werden – - eigentlich müssten doch die privaten Nutzer ihre eigenen Hits auf den Seiten der Zeitungsverlage bezahlen. Aber vermutlich kann man die nicht so leicht melken und der Aufruhr dagegen wäre größer.

  3. Müller |  12.03.2010 | 15:16 | permalink  

    Ja da kommt wohl mal wieder eine Petition. Leistungsschutzrecht widerspricht der Marktwirtschaft. Wer eine gute Leistung erbringt kann dafür auch Geld verlangen. Jedoch ist der Gesetzgeber nicht dafür verantwortlich, dem Leistungserbringer einen bestimmten Erlös zu garantieren. Aber ein Staat der die Banken rettet aber die Bürger melkt der macht auch so einen Unsinn.

    Ob es verfassungswidrig ist kann ich nicht beurteilen.

  4. K R E K K S O U P |  12.03.2010 | 16:16 | permalink  

    “Für 20 Millionen schwer definierbare gewerblich genutzte PCs soll also künfti…”…

    Für 20 Millionen schwer definierbare gewerblich genutzte PCs soll also künftig eine Abgabe in unbestimmter Höhe für eine unbestimmte Leistung entrichtet werden, wenn es ein Leistungsschutzrecht gibt….

  5. ritterobert |  12.03.2010 | 17:30 | permalink  

    Abgesehen von der hier an vielen Stellen ja bereits ausführlich diskutierten Frage des “ob” und “wie” halte ich folgendes Zitat aus der gestrigen Veranstaltung für erwähnenswert (heise.de):

    Die Einführung eines Leistungsschutzrechts sei aber aus praktischer Sicht notwendig:

    “In jedem Einzelfall die Rechtekette nachzuweisen ist unsagbar aufwändig, dass sich das gesamte Modell nicht mehr lohnen würde”, sagte Keese. So seien alleine bei der Welt Texte von über 30.000 Autoren erschienen, die oftmals keinen expliziten Vertrag unterschrieben hätten.

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, redet es doch nicht für das Google Opt-Out Modell bei der Archivierung von Büchern, sondern für ein freies Bedienen der Verlage dort, “wo es oftmals keinen expliziten Vertrag” und damit auch keine (angemessene) Vergütung des Urhebers gibt. Wo das abseits der Handshake-Deals sein wird, kann sich jeder selbst ausmalen.

  6. Neue Windungen beim Leistungsschutzrecht » Engeln.de |  12.03.2010 | 20:23 | permalink  

    [...] bildete selbstverständlich die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Verleger. Heise und auch Carta berichteten bereits. Thomas Knüwer hat auf Indiskretion Ehrensache erwidert. Interessant war [...]

  7. Gk |  12.03.2010 | 23:50 | permalink  

    „Halten wir fest: Für 20 Millionen schwer definierbare gewerblich genutzte PCs soll also künftig eine Abgabe in unbestimmter Höhe für eine unbestimmte Leistung entrichtet werden, wenn es ein Leistungsschutzrecht gibt.“

    Völlig absurd. Die Wenigsten, die einen ‘gewerblichen PC’ nutzen, ‘surfen’ mit dem im Internet, um sich die Verlagsangebote während ihrer Arbeitszeit durchzulesen. Sie stehen nämlich i.d.R. in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sind weisungsgebunden, arbeiten. Selten habe ich derart realitätsferne Zitate/Vorschläge gelesen.

  8. Lesenswerte Artikel – 13. March 2010 |  13.03.2010 | 09:00 | permalink  

    [...] Das unbestimmte Leistungsschutzrecht: Auf dem Weg zur PC-Gebühr [...]

  9. robin |  13.03.2010 | 09:12 | permalink  

    @ Ulrike:

    Der skizzierte Vorschlag von Keese ist aus meine Sicht klar ein taktisches Manöver. Es geht nicht um ein bestimmtes Verwertungsmodell – wie hier etwa eine PC-Lizenzpflicht für gewerbliche Nutzer, die Verlagsinhalte nutzenn wollen – sondern um das Leistungsschutzrecht an sich.

    Das politische Ziel ist, dass die Preseverlage das Leistungsschutzrecht erhalten. Dieses sichert ihnen ein ganz diffuses Feld von möglichen Einfluss- und Einnahmemöglichkeiten – auch in der Causa Snippets/Google etwa. Mit dem Leistungsschutzrecht würde die urheberrechtliche Stellung der Verlage in ganz vielen Aspekten gestärkt.

    Keeses Vorschlag hier ist nur ein möglichst konsensfähiges Beispiel, um die Politik von der Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechts (das man für die geschilderte Maßnahme evtl. gar nicht braucht und das noch viel mehr kann) zu überzeugen. Sein Vorschlag hat politisch zwei Vorteile: Er nimmt den Google/Link-Ökonomie-Konflikt und die Endnutzer aus der Schusslinie. Viele Politiker werden denken: Gut, wenn die Verleger ein bisschen Geld bei den gewerblichen Nutzern einsammeln wollen und sie dafür ein Leistungsschutzrecht brauchen – dann sollen sie es doch bekommen.

    Aber beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht es eben um sehr viel mehr: Es geht um einen zusätzlich verankertes Anspruchsrecht einer Branche im Urheberrecht.

    Dass heißt übrigens auch nicht, dass ich vollständig gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wäre (Schließlich sehe ich eine große Nähe zur von Wolfgang vorgeschlagenen Kulturflatrate für Journalismus). Es wird aber darum gehen, über die Schranken eines solchen Rechts zu reden – und ehrlich darüber zu reden, warum es eigentlich geht.

  10. Tharben |  13.03.2010 | 13:53 | permalink  

    @robin (#9)

    Können Sie den Widerspruch auflösen, der darin liegt, dass von Seiten der üblichen Verdächtigen – allen voran Springer – unermüdlich der öffentlich-rechtliche Journalismus und seine solidarische Finanzierung durch die GEZ sturmreif geschossen wird, andererseits aber eben dieses Finanzierungsmodell von den üblichen Verdächtigen – allen voran Springer – für sich selbst eingefordert wird?

    Sie wünschen sich eine ehrliche Diskussion. Vielleicht gehört zur Ehrlichkeit dazu, deutlich zu sagen, dass man im Grunde die Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Sender fordert, wie Stefan Niggemeier nahelegt.

    Aber darum geht es nicht allein. Man möchte die GEZ für öffentlich-rechtliche Sender gegen eine Zeitschriften-GEZ für privatwirtschaftlich betreibenen und nah an (Eigen-) PR gebauten Journalismus austauschen. Obwohl – privatwirtschaftlich ist das falsche Wort. Denn es gäbe keinen Markt. Die Einnahmen würden durch eine Zeitschriften-GEZ gesichert. Was will man aber dann? Will man ganz ehrlich und ganz grundsätzlich den Austausch des streng regulierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen kaum regulierten, PR-gesteuerten Schönwetter-”Journalismus”?

    Diese Gedanken schwirren durch meinen Kopf und ich möchte jeden bitten, der diese Debatte aufmerksam verfolgt, Licht ins Dunkel zu bringen. Ehrlich und aufrichtig. Denn diese Debatte ist mittlerweile dermaßen absurd, dass sich bei mir ein Gehirn-Volvulus bilden möchte.

  11. Robin Meyer-Lucht |  13.03.2010 | 16:44 | permalink  

    @ Tharben:

    1.) Mich wundert auch, dass die Verlage hier doch recht stark von einer marktwirtschaftlichen Linie abzuweichen scheinen … Ich bin nicht überzeugt, dass die Presseverlage schon genug bei Paid Content und neuen Angebotsmodellen versucht haben, um jetzt diese regulatorische Maßnahme mit vollem Recht einzufordern.

    2.) Die Lizenz der gewerblichen Anbieter an die VG Presse (LEZ) für den Zugang zu Online-Verlagsmedien wäre freiwillig: Wer die Angebote nicht nutzen will, müsste auch nicht zahlen. Auch wäre der Zugang zur VG Presse alle Anbietern, die bestimme Kriterien erfüllen, offen. So geschehen unterscheiden sich GEZ und LEZ ganz erheblich. Die LEZ wäre im weitesten Sinne, zumindest nach Verständnis der Verlage, eine marktwirtschaftliche Lösung. Die GEZ ist keine marktwirtschaftliche Lösung.

    Man kann die Frage auch mal anders herum stellen, warum sind diejenigen, die sich sonst für Pauschalvergütungen á la Kulturflatrate einsetzen eigentlich so vehement gegen das LEZ-Modell? Setzt man auf eine 50:50-Verteilung der Einnahmen zwischen Journalisten und Verlagen – hat man schon eine halbe Kulturflatrate für Journalismus.

  12. Ulrike Langer |  13.03.2010 | 17:15 | permalink  

    @Robin
    1) Wenn Christoph Keese von netzpolitik korrekt zitiert wird: “Wir sehen, dass die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften in den meisten Unternehmen zurückgehen – das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir so gute Webseiten machen” (Quelle oben im Text verlinkt), dann ist in der Tat unverständlich, dass die Verlage (oder vielleicht ist ja nur Springer gemeint?) nicht konsequenter auf Paid Content setzen. Wenn die Inhalte tatsächlich so attraktiv sind, wie Keese sagt, dann gibt es doch keinen Grund sie freiwillig im Netz zu verschenken. Paywall aufstellen und schon gibt es eine marktwirtschaftlich saubere Lösung.
    2) Eine VG Presse ist keine marktwirtschaftliche Lösung. Marktwirtschaftlich wäre es, wenn Nutzer nur für Inhalte, die sie auch tatsächlich nutzen wollen, zur Kasse zu bitten, und nicht eine Flatrate für die Online-Angebote aller Verlage, die der VG Presse beitreten, zu erheben. Damit kein Missverständnis entsteht: Ich habe nicht die VG Presse – die es ja noch gar nicht gibt – mit der GEZ verglichen, sondern das Gemauschel im Vorfeld der Einführung eines Leistungsschutzrechts mit dem Gemauschel vor der PC-Gebühr.
    3) Ich bin auch skeptisch gegenüber der Kulturflatrate, weil ich dabei enorme Abgrenzungsprobleme sehe.

  13. ebertus |  13.03.2010 | 20:32 | permalink  

    Ja, so sehe ich das auch. Paywall aufstellen und dann so richtig kassieren; für die auch so tollen Inhalte. Und sich nicht davon irritieren lassen, dass es noch kein, zumindest kein standardisiertes, allgemein akzeptiertes und relativ einfaches Micropayment für den Content gibt. Die Begründung wäre lediglich ein Placebo. Ansonsten, hier könnte sich ja der Staat mal so richtig austoben, ganz formal die saubere, sichere Bezahlung entsprechend sicherstellen; die Erhebung der zwangsläufig notwendigen Nutzerdaten im Einklang mit dem jüngsten Urteil des BVerfG halten.

    Ich, ich, ich (frei nach Wolfgang Michal) will entscheiden, wen ich wofür und natürlich möglichst anonym bezahle. Daher investiere ich, sorry, wieder zunehmend in Papier, kaufe Bücher eher bar und werde auf absehbare Zeit keinen dieser, mich zur “puppet on a string” machenden E-Book Reader verwenden.

  14. Die wunderbare Welt von Isotopp |  15.03.2010 | 18:14 | permalink  

    GEZ-Abgaben für Qualitätsjournalismus…

    Eine kurze Medienlinksammlung, die nacheinander gelesen ihre eigene Geschichte erzählt. Da ist einmal ein Techdirt-Artikel Print Mindset vs. Internet Mindset, der sehr schön erklärt auf welche unterschiedliche Weise Zeitungen und Blogs Stories von ande…

  15. Mal wieder ein wenig Blogflaute | GHEED |  25.03.2010 | 19:18 | permalink  

    [...] Leistungsschutzrecht [...]

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