Redaktion CARTA

“Gottes Werk und Googles Beitrag”: Dokumentation der Boell-Diskussion mit Christoph Keese

Redaktion CARTA | 31 Kommentar(e)


Carta hat die Diskussion “Gottes Werk und Googles Beitrag” der Böll-Stiftung aufgezeichnet. Hier die Videos zum nachträglichen Anschauen.

20.01.2010 | 

Dokumentation der Diskussion “Gottes Werk und Googles Beitrag” der Heinrich-Böll-Stiftung zur Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage am 20. Januar in Berlin.

Teilnehmer:

Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info und Carta-Autor)

Video 1: Einleitung:

Video 2: Hauptteil:

Mehr zu: | | |

31 Kommentare

  1. Lesetipps für den 15. Januar | Blogpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 |  15.01.2010 | 09:17 | permalink  

    [...] Mittwoch 20.01.2010: Livestream der Diskussion “Gottes Werk und Googles Beitrag”: Am kommenden Mittwoch von 19-22 Uhr lädt die Heinrich-Boell-Stiftung in Berlin zur Diskussion unter dem Titel “Gottes Werk und Googles Beitrag” ein. Thema: Die “machtvolle Konkurrenz” der neuen Aggregatoren für die klassischen Medien, das fehlende “Modell für bezahlten Online-Journalismus” und – natürlich – die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Netz. (carta.info) [...]

  2. Reppesgaard |  20.01.2010 | 20:02 | permalink  

    Gibt es eigentlich Belege für die Behauptung der Verlage, dass ihr Zeug hunderttausendefach kommerzielle geklaut und genutzt wird? Bisher habe ich keine gesehen. Google ist es jedenfalls nicht.

  3. rml |  20.01.2010 | 20:09 | permalink  

    @ Reppesgaard: Mehr Belege wären bei dem Thema sicher besser.

  4. Alvar Freude |  20.01.2010 | 20:19 | permalink  

    Ach, Herr Keese. Wenn Sie Lizenzvereinbarungen mit Google oder anderen Suchmaschinen abschließen wollen, dann können Sie das heute schon machen. robots.txt kennen Sie ja schon. Machen Sie es doch einfach. Vielleicht zahlt dann Google.

    Sie wollen einfach nur Geld haben. Ist ja ihr gutes Recht, will ich auch. Aber warum sollte der Gesetzgeber ihnen denn ein neues Geschäftsmodell aufmachen? Suchen Sie sich ihr Geschäftsmodell doch selbst.

  5. Adrian |  20.01.2010 | 20:23 | permalink  

    Ich finde ein Punkt hinkt gewaltig bei dem Vergleich mit allen anderen Leistungsschutzrechten: Alle Leistungsschutzrechte führen dazu, dass eine bestimmte Nutzung verboten wird. Und das ist auch so gewollt, weil eine Schutzlücke besteht. Dass kostenpflichtige Lizenzen vergeben werden können, ist dabei eigentlich nur ein Nebeneffekt.

    Nun verlangen die Verlage ja gar kein Verbot. Wäre es Google verboten, bei Webseiten aus dem Pressebereich Snippets oder gar Überschriften wiederzugeben, würde das den Verlagen mehr schaden als nutzen. Das Verbotsrecht soll also nur pro forma eingeführt werden, um Lizenzen zu vergeben und damit Geld zu verdienen. Das ist nicht der Sinn von Leistungsschutzrechten.

  6. Gk |  20.01.2010 | 20:25 | permalink  

    Muss das sein, dass PA-Leute, welche nicht in der Lage sind, Begriffe zu definieren, die allgemein von Gesetzeslücke sprechen, obwohl es keine gibt, hier neue Gesetze (Leistungsschutzrecht für Unternehmen/Verlage), die nicht im Entwurf vorhanden sind, anstoßen?

  7. rml |  20.01.2010 | 21:05 | permalink  

    @ 4. Alvar Freude: Gute Zusammenfassung des Problems. Nur: Google hat wahrscheinlich schon “nein” gesagt. Von einem “ja” zu Lizenzzahlungen ist zumindest nichts bekannt.

    rml

  8. Harald |  20.01.2010 | 21:39 | permalink  

    Ich versteh jetzt auch deutlich weniger, von wem die Verlage jetzt Geld haben wollen – abgesehen von Google & Co.

    Die Ideen über Abgaben für kommerzielle Nutzung sind sehr seltsam. Wer nutzt denn Nachrichten kommerziell? Besonders intensiv sind das sicher die Journalisten und Marketingabteilungen. Der Rest braucht Nachrichten als Informationsquelle deutlich weniger bis garnicht im Beruf. Müssen dann auch die freien Journalisten Abgaben bezahlen?

    Besonders problematisch finde ich auch die Definition, was eine kommerzielle Nutzung ist. Diese Frage steht bereits im Raum bei der Frage, wie in Zukunft urheberrechtliche Abmahnungen gehandhabt sollen.

    Entscheidend ist doch, wie die wegfallenden Einkünfte insbesondere aus dem Anzeigengeschäft kompensiert werden können.

    Dass für Suchsnippets die Verlage Geld haben wollen, kann ich zumindest nachvollziehen. Alles Andere klingt aber sehr seltsam.

  9. Alvar Freude |  20.01.2010 | 22:21 | permalink  

    @7. rml: Wahrscheinlich, ja. Oder sie haben gar nichts gesagt ;-)

    Aber wenn der ASV oder andere Verlage sich ausgebeutet sehen, dann brauchen sie es ja nicht mehr dulden, sie können es ja abstellen. Nur dummerweise würden sie dann ja weniger Einnahmen haben, da ihnen Besucher durch die Lappen gehen.

    Ich verstehe ja wirklich, dass sie mehr verdienen wollen; aber der Ruf nach dem Gesetzgeber ist so surreal, da bleibt mir weiterhin die Sprache weg …

  10. Gk |  21.01.2010 | 08:41 | permalink  

    Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum geführt, was gut war:

    - Es nutzt nichts, wenn rhetorisch geschulte PA-Leute um den heißen Brei reden, ein eigentliches Leistungsschutzrecht nicht definieren können als auch die Finanzierung eines solchen. Von Dogmatik zu sprechen erweckt den Eindruck, als wenn der Redner über vertiefende Kenntnisse verfügt, dabei wird definitorisches Unvermögen vertuscht.
    - Fachbegriffe in den Raum zu werfen – wie „Gesetzeslücke“ – beeindrucken, sind aber falsch (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesl%C3%BCcke).
    - Unternehmensleistungen, hier die Verlagsleistungen schützen zu wollen, kann nur dann in Betracht kommen, wenn die schutzwürdigen Leistungen aufgeführt werden. Auch das ist nicht gelungen. Es ist in der Tat vielmehr über die Leistungen der Urheber zu sprechen und deren wirklich (!) angemessene Vergütung.

    Nun ist aufgefallen, dass mit der einseitigen Bevorzugung des Beherbergungsgewerbes gegen Spende(?) irgendetwas im Argen liegen mag. Vielleicht sollten Verleger als auch Politiker und Lobbyisten beim Thema Leistungsschutzrecht etwas mehr Sensibilität an den Tag legen.

  11. Stephan |  21.01.2010 | 09:41 | permalink  

    Kurz noch mal zum Thema Google: Eigentlich hätten die Verlage ja durchaus eine gewisse Verhandlungsposition – wenn sich denn die, sagen wir, 20 – 30 größten Presseangebote mal einigen würden und eine festes Datum für den Google-Ausstieg kommunizieren würden, falls der Konzern sich nicht bewegt. Man darf die Erwartungen vielleicht nicht hoch ansetzen, aber ein bisschen was wird es Google wert sein, weiter auf die Presseinhalte verlinken zu können. Und wenn erst einmal ein Einstieg da ist, dann lassen sich Preisverhandlungen in Zukunft einfacher führen.
    Gleiches gilt für die Monetarisierung gegenüber dem Leser: Keiner mag 1-10 Euro im Monat für den Zugang zu einem Angebot zahlen – aber wenn mir jemand sagen würden, Du musst in Zukunft 5 Euro im Monat für spon, sz, faz, tagesspiegel, bild etc. zahlen, sonst gibt es keinen Zugang mehr – ich würde darüber nachdenken.

  12. Ulrike Langer |  21.01.2010 | 09:47 | permalink  

    Ich fand die Diskussion sehr aufschlussreich, gerade weil sie so detailliert, konkret und “klein klein” war, wie jemand aus dem Publikum kritisierte. Aufschlussreich auch, weil es Herrn Keese, der weitaus die meisten Wortanteile hatte, selbst in zwei Stunden nicht gelungen ist, zu erläutern, welche Verlagsleistungen ein Leistungsschutzrecht schützen soll. Er hat es mit Negativdefinitionen versucht, was alles nicht davon betroffen ist – ich sehe nicht, was da noch übrig bleibt. Und ich stehe mit dieser Auffassung keinswegs alleine.

    Schade allerdings: Es wurde Keese zu leicht gemacht: Wer Fragen gebündelt an Diskutanten richtet, lässt zu, dass sich ein rhetorisch gewiefter Gesprächspartner wie Christoph Keese genau die Aspekte herauspickt, zu denen er etwas sagen möchte, und die anderen unter den Tisch fallen lässt. Er ist mit keinem Wort eingegangen auf die mehrfach vorgebrachte Diskrepanz zwischen dem Schutzrecht, das die Verlage fordern, und die seit Jahren währende Übervorteilung der freien Autoren durch ebendiese Verlage mittels Total-Buyout-Verträge. Auch seine Bemerkung, dass die Diskussion um das Leistungsschutzrecht zwischen Verlagen und Journalisten schon längst weiter sei – es gehe jetzt nicht mehr um das “ob”, sondern um das “wie” – ließ man ihm einfach so durchgehen.

  13. Daniel Schultz |  21.01.2010 | 09:59 | permalink  

    Hab eigentlich ich den Denkfehler oder Herr Keese?

    Markt für journalistische Inhalte != Suchmaschinenmarkt

    http://www.presseschauer.de/?p=1031

  14. Matthias Spielkamp |  21.01.2010 | 10:18 | permalink  

    @GK @Ulrike Langer: Als Moderator werte ich es als Erfolg, wenn klar geworden ist, ob der Verlagsvertreter gute Argumente hat oder nicht.

    Hierzu: “Es wurde Keese zu leicht gemacht: Wer Fragen gebündelt an Diskutanten richtet, lässt zu, dass sich ein rhetorisch gewiefter Gesprächspartner wie Christoph Keese genau die Aspekte herauspickt, zu denen er etwas sagen möchte, und die anderen unter den Tisch fallen lässt.” Naja. Die Diskussion hat bereits länger als zwei Stunden gedauert, und wenn ich es anders gemacht hätte, hätte die Kritik gelautet: “Wer immer nur einzelne Fragen an Diskutanten richtet, lässt zu, dass sich ein rhetorisch gewiefter Gesprächspartner wie Christoph Keese so lange bei einer Antwort aufhält, dass wichtige Fragen nicht gestellt werden.” Es liegt in der Natur solcher Formate, dass mehr nicht drin ist.

  15. Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt |  21.01.2010 | 10:45 | permalink  

    [...] wurde sie schon als nutzlos bezeichnet, aber das ist mir zu einfach. Bei Carta heißt es in den Kommentaren: Die gestrige Diskussion zum Leistungsschutzrecht hat die Diskussion darüber selbst ad absurdum [...]

  16. Ulrike Langer |  21.01.2010 | 11:19 | permalink  

    @Matthias Spielkamp:
    Nur zur Klarstellung: Mein Kommentar ist keine Kritik an Deiner Moderationsleistung gestern abend insgesamt. Du hast eine sehr disziplinierte und gut strukturierte Diskussion angeregt und geleitet. So konnte eine Fülle von Einzelaspekten besprochen werden, ohne dass sich die Diskussion in Insiderdetails verzettelte. Nur dieser eine Punkt hat mich gestört: dass Christoph Keese notwendigen Konkretisierungen mal wieder entweichen konnte. So wurden viele wichtige Fragen an ihn zwar gestellt aber eben auch manche nicht beantwortet.

  17. Die Zahnpasta soll wieder in die Tube « Kulturkampf |  21.01.2010 | 11:47 | permalink  

    [...] Verlagsleistung an dem Gesamtwerk “Zeitung” zu kennzeichnen, zeigte sich unter anderem bei einer Veranstaltung der Böll-Stiftung am [...]

  18. Gk |  21.01.2010 | 13:00 | permalink  

    @Matthias Spielkamp: Carta-TV eignete sich nicht nur zum Gucken, sondern auch zum Hören. Weiter so! :) Das mit der Bildqualität wird bestimmt noch.

  19. Robin Meyer-Lucht |  21.01.2010 | 13:10 | permalink  

    @ GK: Jip, die Erfahrung gestern hat gezeigt, das wir beim Thema Kamera aufrüsten müssen. Zentral aber ist natürlich der Ton – da haben wir sehr drauf geachtet – und damit bin ich echt zufrieden – gerade auch, wenn ich mir das heute noch einmal anschaue.

    lg,

    robin

  20. Gk |  21.01.2010 | 13:17 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht: Ihr werdet hier noch Marktführer bei Online-Medien inkl. Web-TV.
    Schöne Grüße zurück. :)

    @Stefan: „aber wenn mir jemand sagen würden, Du musst in Zukunft 5 Euro im Monat für spon, sz, faz, tagesspiegel, bild etc. zahlen, sonst gibt es keinen Zugang mehr – ich würde darüber nachdenken.“
    Das ist überhaupt die beste Idee, finde ich. Vor allem würde die Verlegerbranche dann mal vernünftig anfangen, ihre eigenen Probleme selbst zu lösen.

  21. Tharben |  21.01.2010 | 22:21 | permalink  

    Ganz herzlichen Dank für die Aufzeichnung an Herrn Meyer-Lucht. Wie kann ich das Video auf meinem PC speichern?

    Im übrigen schließe ich mich Alvar Freunde (#4, #9) vollumfänglich an. Ich habe nun schon so oft Herrn Christoph Keese gelesen und gehört und mein Kopfschütteln wird nicht weniger.

    Vielleicht sollte Herr Keese Rückgrat beweisen und seinem Auftraggeber berichten, dass das Vorhaben, ein Recht zum Gelddrucken vom Gesetzgeber ohne Argumente herbeizuführen, nicht zu erreichen ist. Die Hotelbranche hat in derlei Angelegenheiten einfach die besseren Argumente, wie man von der FDP hört. Daran werden sich Presseverleger mit Sicherheit ein Beispiel nehmen können.

  22. Leistungsschutzrechtdebatte in Spielfilmlänge » blog.frei! |  22.01.2010 | 00:39 | permalink  

    [...] Werk und Googles Beitrag” von der Böll-Stiftung in Berlin ausgerichtet wurde, ist bei Carta in Form zweier Videos [...]

  23. Leistungsschutzrecht: Pauschallizenzen und neue Verwertungsgesellschaft » netzwertig.com |  22.01.2010 | 20:24 | permalink  

    [...] Podiumsdiskussion wurde von Carta.info mitgeschnitten und kann hier angeschaut [...]

  24. DIGITALE LINKE |  23.01.2010 | 12:46 | permalink  

    [...] Eine Dokumentation der Veranstaltung findet sich bei Carta. [...]

  25. Medial Digital» Linktipps Neu » Linktipps zum Wochenstart (44) |  25.01.2010 | 00:50 | permalink  

    [...] Matthias Spielkamp zieht in seinem immateriblog ein Fazit als Moderator der Diskussion über das Leistungsschutzrecht, eine Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung (Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie). Spielkamp: “[...] die Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht geben soll, welchen Zweck es erfüllen könnte und ob es die richtige Antwort auf die richtige Frage ist, kann Verlagsvertreter Christoph Keese leicht abwehren mit der Antwort, darüber müsse man sich nicht mehr unterhalten, der Drops ist gelutscht. Das ist ein gewaltiger Lobbying-Erfolg der Verlage und ein Versagen der Politik.” Mit Links zu weiteren Analysen der Diskussion. Bei Carta kann man sich die detaillierte (aber keineswegs verzettelte) Debatte noch nachträglich als Video ansehen. [...]

  26. Freischreiber bei Podiumsdiskussion über Leistungsschutzrecht | :Freischreiber |  29.01.2010 | 17:19 | permalink  

    [...] Freischreiber hat die Interessen freier Journalisten in der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verlage vertreten: Auf einer Podiumsdiskussion der Heinrich-Böll-Stiftung am 20.1.2010 in Berlin diskutierte Eva-Maria Schnurr (stellvertretende Freischreiber-Vorsitzende) mit Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG), Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen) und Till Jäger (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht). Die Diskussion wurde von carta.info live im Netz gestreamt, man kann sich die Aufzeichnung hier anschauen. [...]

  27. Frank Martini |  01.02.2010 | 19:20 | permalink  

    Was mich an der inzwischen höchst umfangreichen Diskussion erheblich stört, dass – zumindest soweit mir bekannt – deren Prämisse schlicht als gottgegeben hingenommen wird, statt sie selbst zu diskutieren rsp. ad absurdum zu führen. Lernen wir denn gar nichts über die Sprache als Machtinstrument derer, die die Definitionshoheit an sich reißen? Haben wir denn alles unverdaut vergessen, was wir ausnahmslos bei Huxley oder Orwell nachlesen konnten?

    Zitat gleich zu Beginn der Diskussion: “Es kann nicht sein, dass die Einen, die Verlage, heute mit viel Geld und Aufwand Inhalte schaffen, und andere, Onlineanbieter und Suchmaschinen bedienen sich für lau und vermarkten es.”
    Sein Lösungsvorschlag: “Ein gesetzlich zu schaffendes Leistungsschutzrecht muss künftig dafür sorgen, dass die Mehrfachverwertung professionell erstellter Inhalte auch bezahlt wird.”

    Dabei wäre es doch schon in den ersten Ansätzen Keeses Antwort mit der Nennung des Begriffs ‘Werkmittler’ ein Leichtes gewesen, genau das geradezurücken: Die Verlage schaffen keine Inhalte – das tun Urheber. Sie selbst sind nur Werkmittler, die sich Verwertungsrechte von Urhebern zusichern lassen – und zwar Kraft ihrer Marktmacht zu Konditionen, die die Döpfnerschen ‘Erschaffer von Inhalten’ krass einseitig benachteiligen. Von inzwischen nachgerade üblichen ‘Total-Buy-Out’-Verträgen, die diesen Erschaffern von Inhalten faktisch die Möglichkeit nehmen, genau das zu beanspruchen, wofür Döpfner sich scheinbar einsetzt: Die (angemessene) Bezahlung überhaupt auch von (Mehrfach-)Verwertung – aber bitte erst mal bei denen, die diese Inhalte tatsächlich eben erschaffen! Auch dem zweiten Teil seiner Prämisse ist im übrigen entschieden zu widersprechen: Onlineanbieter rsp. Suchmaschinen vermarkten eben nicht das geistige Eigentum Dritter, sie verlinken lediglich auf die Quellen bzw. Orte im Internet, in denen die Inhalte von anderen – meist den Verlagen selbst – erst eingestellt worden sind. Und die darüber – welchen Traffic und ergo welches Argument auch für Onlinewerbung hätten denn die Verlage auf ihren Sites ohne diesen Mechanismus? – ja erst mal gar nicht so ‘für lau’ übervorteilt werden, wie die Verlagsseite es erfolgreich versucht darzustellen rsp. zu beklagen, um daraus eine Forderung nach Rechtsänderung herleiten zu können.

    Dass es vor diesem Hintergrund für Keese ein Leichtes gewesen sein mag, sich der Frage, was denn ein Leistungsschutzrecht für Auswirkungen hätte, zu entziehen, war absehbar. Was soll es außer ‘Nebelkerzen’ auch bringen, eine Diskussion zu führen, die sich in die feinsten juristischen, sozialen, medientechnologischen und sonstigen Aspekten entwickelt, wenn bereits der Anstoß der Diskussion, die Prämisse für alles weitere ‘faul’ ist?

    Döpfner hat sich und die von ihm vertretenen Verlagsinteressen mit seiner erst mal ja sehr allgemeinen und daher leicht für jedermann einsichtigen und – schlimmer noch – selbstverständlich leicht zustimmungsfähigen!!! – Formulierung höchst elegant und geschickt vom ‘Bock’ zum ‘Gärtner’ gemacht. Und es ist genügend bemerkt worden. Trotzdem dreht man die Diskussion auf Basis seiner Prämissen weiter!!!!

    Die Frage, wohin denn ein Leistungsschutzrecht führen soll, wurde dadurch doch schon – unbemerkt???? – in der Einleitung Spielkamps beantwortet, als er die Stellungnahmen Redings und Naumanns zusammenfasste. Döpfners sprachlich geschickte ‘Initialzündung’ zu einer höchst verlogenen Argumentationskette der Verlage bis zur Hamburger Erklärung und darüber hinaus hat zu einem unhinterfragten ‘Durchwinken’ der Bewertung seines Ansinnes als legitim bis in höchste politische Kreise geführt – der Rest ist nun nur noch eine Frage der Detailverhandlungen zum ‘modus operandi’ bei einer Änderung des Urheberrechts – zu Lasten genau derer, deren Interessen zu schützen es einmal ersonnen wurde.

    Denn eines ist doch wohl auch leicht antizipierbar: In den Gremien, die dann über die genaue juristische Ausgestaltung eines neuen Urheberrechts sitzen, werden diejenigen, die es zuvörderst angeht, nämlich die Autoren, die Urheber, kaum allzu wirkungsmächtig repräsentiert sein. Wozu auch? Das übernehmen ja schon deren ‘starke Partner’ hinreichend, nämlich die ja, wie dieses Thema offenkundig werden lässt, nicht gerade ‘lobbyschwachen’ Verlage. Und welches ‘Schutzinteresse’ die gegenüber ihren Urhebern wirklich haben – ein Blick in die zitierten Vergütungsvereinbarungen zwischen den Verlagen auf der einen, und den dju und DJV auf der anderen Seite spricht hier Bände. Und deren Legitimitätsanspruch und Gerechtigkeitsansinnen wird durch Lektüre der genannten TBO-Verträge selbst für den größten Deppen doch sofort ersichtlich…

    Wie war das möglich? Ganz einfach: Man – hier Döpfner – übernehme einfach von denen, mit denen man ansonsten eben nicht auf der gleichen, sondern eben genau gegenüberliegenden Seite am Verhandlungstisch sitzt, die Argumente und mache sie sich zu eigen. ‘Bäumchen wechsel Dich’ sozusagen. Wichtig für das Funktionieren dieses Spielchens ist dabei nur die Klarheit und Konsensfähigkeit sowie Legitimität derer Argumente – nicht aber die Frage, ob die, die sie so wirkungsmächtig vorbringen, tatsächlich auch die sind, die es angeht! Denn strategisch entscheidend ist in diesem Moment erst mal nur, dass der, der es hervorbringt, damit legitime zustimmungsfähige Interessen vertritt – auch wenn es nur scheinbar eigene sind, die aber erst durch faktisch weitgehende Enteignung anderer werden müssen – aber das kriegen wir schon hin. Denn diesen ‘Rest’ kann man dann später Kraft Einflusses gestalten. So droht eine schleichende Enteignung der Urheber in bevorstehender Rechtssetzung – und hinterher können sich die Gelackmeierten nicht mal mehr beklagen, weil doch alles nach ‘Recht und Gesetz’ klar geregelt ist!

    Das ist der Preis dafür, wenn man nicht aufpasst und an entscheidender Stelle die Strategie der Gegenseite nicht durchkreuzt – bspw. eben dadurch, dass man dieses ‘Öffnen des Fasses’ im Bemühen um Konsens mit den anderen nicht einfach weiter fortsetzt, sondern eben erst mal prüft, was denn an den Prämissen, die die nun folgende Diskussion zur Grundlage haben sollen, überhaupt dran ist.

    Deswegen auch mein eingangs geäußertes Unbehagen. Ein weiteres sich Einlassen auf diesen Verlauf der Diskussion ist eine (Un-)Strategie, die der einseitigen judikativen Durchsetzung von Verwerterinteressen zu Lasten der Urheberseite massiv in die Hände spielt. Und dieser Kreis lässt sich m. E. nur dann durchbrechen, wenn man sich zunächst darauf beschränkt, eben die Prämissen oder die ‘Initialzündung’ dieser Diskussion als das zu entlarven, was sie sind. Und zwar – hier mag teils nur viel weniger anregende und spannende Perpetuierung helfen – so lange, bis das mal als allgemein zustimmungs- und konsensfähig verankert ist. Im günstigsten Fall wäre danach eine Diskussion über eine Gesetzesänderung zu Lasten der Urheber ohnehin vom Tisch.

    Eines sollte daher m. E. am ganzen bisherigen Verlauf klar geworden sein. Wenn man sich schon von vornherein von der Gegenseite der eigenen Argumente berauben lässt, gibt man den Anspruch, Interessen wirksam zu vertreten und sie in Diskussionen auch zum Erfolg zu führen, bereits im Ansatz Preis.

  28. Frank Martini |  01.02.2010 | 19:57 | permalink  

    @Spielkamp: Ohne Sie angreifen oder Ihre Moderation kritisieren zu wollen – aber Ihre Antwort an Frau Langer müsste doch eigentlich zu genau der Frage führen, auf die sich auch meine obige Kritik an der ganzen Diskussion bezieht!

    Wenn Sie hier lapidar feststellen, es läge in der Natur solcher Formate, dass mehr nicht drin sei, dann müssten Sie sich bitteschön die Frage selbst stellen – oder schlimmer noch – nun hier stellen lassen, was der Käse dann denn soll! Und das ist jetzt journalistisch nun wirklich kein Ehrenpreis – ein Format für ein Thema zu wählen, dass diesem eben nicht oder schlecht angemessen ist.

    Was dann nämlich bleibt, ist nur die zweifelhafte Ehre, ‘mal was drüber gemacht zu haben, weil’s ja wichtig war’…..

    ….nur eben leider, ohne die Folgen für die Sache hinreichend zu bedenken: Sich nämlich an der Weiterentwicklung und damit scheinbaren Legitimität einer Diskussion oder eines Diskussionsverlaufs beteiligt zu haben, die schon in seiner Grundprämisse eben ‘faul’ war. Wer ‘ein Spiel so laufen lässt’, statt mal ‘brutal reinzugrätschen’, muss hinterher aber auch nicht dumm gucken, wenn dann eben der Gegner das Tor tritt…

    Um im Bild und bei meinem Eingangsanspruch zu bleiben – ich werfe Ihnen und den anderen auf dem Podium, die nicht höchst eigennützige Interessen eines LSR für Verwerter vertreten, aus Urhebersicht sicher kein ‘Eigentor’ vor. Aber man kann mit einem TOP-Mittelfeld und einer ‘guten Abwehr’ dem Gegner das Toretreten auch so hochst leicht machen – und genau das ist hier m. E. passiert.

    Sicher sind doch alle Beteiligten gefragt worden, ob sie nicht Lust hätten, in einer Diskussion zum Thema XYZ diese oder jene Rolle zu spielen. Hat man da nicht bereits bei Abwägung seiner Zusage genauer nachgefragt – nach Apsekten, Entwicklungen, Schwerpunkten, Inhalten – und spätestens sich entweder verweigern müssen, als die LSR-Nummer als eben – wie heißt es im Titel so schön? ‘gottgegeben’ vorausgesetzt wurde – oder zumindest sagen okay, ich stehe zur Verfügung, behalte mir aber je nach Verlauf vor, eben ‘reinzugrätschen’, wenn intelektuelle Unredlichkeiten mit unschuldsverbrämter Wissensmiene in die Hirne geschissen werden soll? Und das dann eben auch massivst tun müssen?
    Aber richtig ans Leder? Wo doch konsens so schön und richtiger Zank so ‘baba’ sind…Habe selbst Zweifel, ob sich das nur aufs ‘Format’ schieben lässt – oder nicht eher auf eine Unterschätzung oder mangelnde Beherrschung desselben…

  29. Frank Martini |  01.02.2010 | 20:24 | permalink  

    Je wiederholter und genauer ich reinhöre, desto entsetzlicher finde ich das Ausmaß dessen, was Keese so alles durchging – Vergleich der Werbeeinnahmen Googles mit denen der Verlage – gibt es ein feines Totschlagargument Namens ‘Sozialneid’ dagegen. Etwas feiner: Google verlinkt und wird erst interessant für Suchende durch die Snippets – hey, geiles Geschäftsmodell, hat sogar super funktioniert – nur leider sind die Verleger nicht drauf gekommen. Ist ja auch ein völlig anderer Ansatz, als das Verlagsgeschäft. Trotzdem, ärgerlich das! Aber wie peinlich, sich dann hinzusetzen und rumzujeijern – peinlich vor allem, wenn’s so abgeschluckt statt demaskiert wird!

    Lizenzen wollen die Verlage – eben: genau die zum Gelddrucken, in denen sie es sich so kommod eingerichtet haben. So lange ihr Geschäftsmodell so blendend alleinstehend funktionierte, dass es keinerlei LSR zu bedürfen schien, war ja auch alles in Ordnung und lief unter ‘unternehmerisches Risiko’ zur Rechtfertigung der Margen. Nun aber wird es – auf einmal? – zu einer gesellschaftlichen Großtat, die rechtlicher Verbotsbefugnisse bedarf.

    Das einzige, was die Verlage an Google negativ tangiert, ist der Umstand, dass es ein neues, den Werbekuchen mitfressendes Geschäftsmodell qua Suchmaschine gibt. Dabei werden die positiven Aspekte in Gestalt des Traffics für die Verlagssites noch unter den Tisch gekehrt. In einem Wort: NEID!

    Und wieder wurden – kaum bemerkt, nur viel zu vorsichtig angemerkt – wieder mal enteignet: Snippets tangieren Verlagsrechte? Nee, sie kommen aus den Erzeugnissen der Urheber! Und so lange sie nicht so ausfallen, dass das Zitierrecht verletzt würde, haben die Verlage damit null, aber auch nisi was zu tun. Aber mal eben einen schutzwürdigen Eigentumsanspruch in die Diskussion streuen – man kann’s ja mal versuchen….

    Es geht hier also zwangsläufig auch sehr schnell ums Diskutieren von so elementaren Rechten wie denen des freien Zitats. So, wie diese Diskussion geführt wird, geht es – zunächst vielleicht noch versteckt – um richtig elementare Dinge für eine freie demokratische Gesellschaft. DAS muss so eine Diskussion herausarbeiten – will sie einem legitimen Anspruch genügen. Ansonsten – besser nicht!

  30. robin |  01.02.2010 | 21:55 | permalink  

    @ Frank Martini: Danke für den Kommentar.

    Ich würde ja sogar tippen, dass das Recht der Suchmaschinen auf kurze Snippets genauso verfassungsrechtlich verbürgt ist, wie das Recht des Journalismus auf Zitate. Schließlich erledigen Suchmaschinen mit der Erschließung von Wissen eine demokratisch ziemlich wichtige Aufgabe – ca. ebenso wichtig wie Journalismus, könnte man meinen.

  31. Medial Digital» Journalismus Neu » Das Leistungsschutzrecht nimmt den Weg der PC-Gebühr |  12.03.2010 | 01:18 | permalink  

    [...] Weiter wäre zu fragen: Was ist eigentlich eine gewerbliche Nutzung? Keese nannte neulich bei einer Podiumsdiskussion der Heinrich-Böll-Stiftung im Januar als typischen Fall einen Bankangestellten, der sich mit Hilfe frei zugänglicher [...]

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