Helmut Hartung

Burda-Vorstand Schweizer: “Das Leistungsschutzrecht richtet sich gegen niemanden”

Helmut Hartung | 15 Kommentar(e)


Robert Schweizer, Vorstand Recht bei Hubert Burda Media, über das Internet als leistungsschutzrechtsfreien Raum für Presseverleger, Respekt vor verfassungsrechtlich erwünschten Leistungen und neue Stabilität durch eine “VG Presse”.

07.03.2010 | 

Herr Schweizer, Politiker aller Parteien haben zugesagt, die Forderung der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger nach einem Leistungsschutzrecht zu unterstützen und in den Koalitionsvertrag ist es auch aufgenommen worden. Wie ist der Stand der Gespräche mit den politischen Entscheidern?

Schweizer: Die Presseverleger haben noch im Vorjahr mit den politischen Entscheidern abgestimmt, dass sie versuchen, gemeinsam mit den beiden Journalistengewerkschaften einen ausformulierten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Die Presseverleger und die Gewerkschaften haben bereits jeweils für sich und gemeinsam alle Fragen intensiv diskutiert. Abgeschlossen sind diese Diskussionen noch nicht. Die ersten Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern beginnen derzeit. Ein Textvorschlag soll jedoch, wenn auch möglichst umgehend, erst vorgelegt werden, wenn Verleger und Journalistengewerkschaften
rundum einen Konsens gefunden haben.

Soll es ein eigenes Gesetz werden oder soll das Leistungsschutzrecht im Rahmen des Dritten Korbs des Urheberrechts geregelt werden?

Schweizer: Es wird besser sein, meine ich, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage eigens in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen. Die neue Regelung steht für sich und ist wichtig genug, nicht mit anderen Themen in einem Korb vermengt zu werden.

Die Verleger wollen anscheinend eine schnelle Regelung. Warum machen Sie hier Tempo?

robert schweizer

Robert Schweizer: Es wird weltweit erwartet, dass von Deutschland ein Signal ausgeht. (Foto: Burda)

Schweizer: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist erforderlich, seitdem die Leistungen der Presseverlage in einem rechtsfreien Raum massenhaft und unkontrolliert kostenlos genutzt werden können. Diese Nutzung nimmt sprunghaft zu. Die negativen Folgen für die Presseverlage und deren Beschäftigte wirken sich immer stärker verhängnisvoll aus. Dass sich die Presse ihrer öffentlichen Aufgabe entsprechend unabhängig vom Staat finanzieren kann, ist nicht mehr gewährleistet, obwohl die Presse publizistisch erfolgreich ist und mit ihren Print- und Onlineausgaben meist mehr Leser und Nutzer erreicht denn je. Es ist somit an der Zeit, zügig die Materie zu regeln.
Mit der Schaffung eines Leistungsschutzrechts allein ist es im Übrigen noch längst nicht getan. Das Recht muss umgesetzt und dazu voraussichtlich insbesondere eine Verwertungsgesellschaft initiativ werden. Von einer „schnellen Regelung“ lässt sich deshalb schwerlich reden, auch wenn sich die Presseverleger gemeinsam mit den Journalistengewerkschaften bemühen, keine Zeit zu verlieren.

Es gab vor allem von Internetunternehmen Vorwürfe, dass mit dem Leistungsschutzrecht auch die Verbraucher zur Kasse gebeten werden. Gegen wen richtet sich das Leistungsschutzrecht?

Schweizer: Das Leistungsschutzrecht richtet sich gegen niemanden. Es soll nur angemessen respektiert werden, dass die Presseverlage ihre – allgemein willkommenen und verfassungsrechtlich erwünschten – Leistungen finanzieren müssen. So sind von den Verlagen die Autoren zu vergüten sowie die Herstellung, die Vervielfältigung, Verbreitung und Vermarktung zu finanzieren.
Die Leistungen der Presseverlage „angemessen zu respektieren“, heißt zumindest, dass diejenigen, die gewerblich an den Verlagsleistungen teilhaben, mit Lizenzgebühren die Verlage an ihren Vorteilen beteiligen. Dieses fair share entspricht – worauf nie hingewiesen wird – dem jahrtausendealten allgemeinen Prinzip des „do ut des“.

Seit Ihrer Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht gibt es von anderen Contentanbietern die Forderung nach einer Verbesserung ihrer Leistungsschutzrechte. Worauf führen Sie die Debatte über eine Reform von Leistungsschutzrechten zurück?

Schweizer: Ich führe diese Debatte auf Veränderungen in der Umwelt zurück. Diese Veränderungen sind weitgehend durch technische Entwicklungen bedingt. Erstaunlich ist, meine ich, dass in all den Diskussionen um die technischen Veränderungen und deren Konsequenzen bislang nie die Thom’sche Theorie herausgestellt wurde, nämlich: Die sprunghaften Veränderungen führen – eine neue Stabilität suchend – zu einem neuen System. Dieses neue System verlangt, die Leistungsschutzrechte auf mehreren Gebieten zu verbessern.

Warum benötigen die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht und warum kann es nicht ein generelles Schutzrecht für die Kreativwirtschaft geben?

Schweizer: Ein generelles Schutzrecht für die Kreativwirtschaft ist theoretisch als Oberbegriff denkbar. Aber das Leistungsschutzrecht der Presseverlage weist so viele Besonderheiten auf, dass es eigens geregelt werden muss.
Der Oberbegriff ist beim Leistungsschutzrecht der Presseverlage mit zu berücksichtigen.

Existiert inzwischen über die Ausgestaltung des Leistungsschutzrechtes ein Grundkonsens der Verlage?

Schweizer: Die zahlreichen Verlage, die sich bislang an der Diskussion beteiligten, haben einen Grundkonsens gefunden. Sie sind jedoch, wie erwähnt, bestrebt, die Vorstellungen der Journalistengewerkschaften noch einzubeziehen.

Wie könnten aus Ihrer Sicht die Eckpunkte für ein Leistungsschutzrecht aussehen?

Schweizer: Ich habe es schon angesprochen: Die Verlage und die Journalistengewerkschaften haben sich auferlegt, erst dann das Leistungsschutzrecht öffentlich zu definieren, wenn die Vorstellungen unter ihnen möglichst weitgehend ausdiskutiert und den politischen Entscheidern präsentiert worden sind. Die unmittelbar Beteiligten müssen erst – so wurde überlegt – möglichst weitgehend unter sich eine Lösung gefunden haben. Unausgereifte Vorschläge wären vor allem gegenüber dem Gesetzgeber unzumutbar.
Soviel lässt sich jetzt aber schon zu den Eckpunkten feststellen: Zum einen sollte definiert sein, welche Unternehmen und welche Inhalte geschützt werden. Zum anderen ist die Rechtewahrnehmung zu regeln. In diesem Rahmen sind Fragen wie die Freiheit der Nutzung der Leistungen durch Journalisten bei ihrer Recherche zu klären. Wichtig ist: Verhältnismäßig viele Entscheidungen hat das Gesetz bereits getroffen. Es enthält nämlich eine Reihe von Bestimmungen, die für alle Leistungsschutzrechte gelten. So legt § 97 des Urheberrechtsgesetzes fest: „Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten … [auf Unterlassung oder Zahlung einer Lizenzgebühr] in Anspruch genommen werden“. Die Verlage müssen somit insoweit nur erreichen, dass ihnen ein Leistungsschutzrecht eingeräumt wird, also „ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht“ im Sinne des § 97 UrhG. Eine Reihe wichtiger Folgen ergibt sich dann „automatisch“ aus dem Gesetz.

Welche Argumente sprechen für und welche gegen eine „VG Presse“?

Schweizer: Zu unterscheiden ist selbstverständlich, einerseits ob und inwieweit überhaupt Leistungsschutzrechte für Presseverlage von einer Verwertungsgesellschaft
wahrgenommen werden sollen und andererseits, ob und inwieweit eigens für Presseverlage eine Verwertungsgesellschaft zu empfehlen ist.
Leistungsschutzrechte zumindest teilweise auf eine Verwertungsgesellschaft zu übertragen, wird sich nicht umgehen lassen; jedenfalls aus Sicht der allermeisten Verlage und der Autoren. Gewichtet überwiegen nämlich die Argumente, den Leistungsschutz durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen. Die wichtigsten Argumente für eine Verwertungsgesellschaft sind die bessere Überwachung des Marktes, die stärkere Verhandlungsposition bei kollektiver Vermarktung und das Inkasso. Als Nachteile der gegenwärtig in Deutschland bestehenden zwölf Verwertungsgesellschaften werden vor allem genannt: fehlende Konkurrenz zwischen den Verwertungsgesellschaften, der Verwaltungsapparat sei teuer und unbeweglich, die Verwertungsgesellschaften seien intransparent und würden kaum überwacht.
Zu der Frage, ob die Presse-Leistungsschutzrechte einer bereits bestehenden Verwertungsgesellschaft anvertraut werden sollen, oder ob zu empfehlen ist, eine neue VG Presse zu gründen, wurde noch nichts entschieden. Für eine spezielle, neue Full-Service-Verwertungsgesellschaft spricht vor allem, dass die Interessen so besser getrennt und die speziellen Interessen der Verlage besser gewahrt werden können.
Gegen diese Lösung spricht dagegen insbesondere, dass eine VG Presse erst aufwändig aufgebaut werden muss. Beide Möglichkeiten lassen sich – das wird der goldene Mittelweg sein – insofern miteinander verbinden, als eine eigene VG Presse Leistungen anderer Verwertungsgesellschaften in Anspruch nehmen wird.

Welche Notwendigkeit und welche Chancen sehen Sie hier zu europaweiten Regelungen zu gelangen?

Schweizer: Die Zeit für europaweite Regelungen ist noch nicht ganz reif. Selbst das oft als Vorbild gepriesene britische Publishers Right lässt sich nicht einfach fortbilden. Es schützt den Verleger als Urheber (sic!) der typografischen Gestaltung veröffentlichter Werkausgaben. Außerdem wird die Presse in Europa finanziell unterschiedlich gefördert, so dass auch von daher erst noch zu harmonisieren ist.
Die Rechte der europäischen Länder entwickeln sich jedoch in Richtung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage, und die EU-Kommission äußert sich grundsätzlich positiv zu einem Presse-Leistungsschutz. Soweit bekannt, wird sogar weltweit erwartet, dass von Deutschland ein Signal ausgeht.

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promediacover_3_2010Dieses Interview hat Helmut Hartung für das medienpolitische Fachmagazin promedia geführt, das mit Carta kooperiert.

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15 Kommentare

  1. Gk |  07.03.2010 | 19:36 | permalink  

    „Schweizer: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist erforderlich, seitdem die Leistungen der Presseverlage in einem rechtsfreien Raum massenhaft und unkontrolliert kostenlos genutzt werden können. Diese Nutzung nimmt sprunghaft zu. (…)
    Leistungsschutzrechte zumindest teilweise auf eine Verwertungsgesellschaft zu übertragen, wird sich nicht umgehen lassen; jedenfalls aus Sicht der allermeisten Verlage und der Autoren. (…)
    Beide Möglichkeiten lassen sich – das wird der goldene Mittelweg sein – insofern miteinander verbinden, als eine eigene VG Presse Leistungen anderer Verwertungsgesellschaften in Anspruch nehmen wird.“

    Der erste Abschnitt stimmt nicht. Die Verlage selbst sorgen dafür, dass Texte gratis von Internetnutzern abrufbar sind. Mir ist jedenfalls kein Portal bekannt, bei welchem kopierte Texte aufbereitet wieder gegeben werden. Wenn Google als Suchmaschine Texte auswirft, diese teilweise sortiert ins Netz stellt, dann liegt das daran, dass der Zugriff zuvor erlaubt wurde.

    Es bleibt den Verlagen unbenommen, geschlossene Portale ins Netz zu stellen und innerhalb der Portale Suchfunktionen anzubieten.

    Insoweit kann auch nicht von „rechtsfreiem Raum“ die Rede sein. Wenn ein Zugriff seitens der Leser aufgrund der Klicks gewollt ist, dann bitteschön, dann macht der Leser das, was er tun darf. Und es gibt kaum Leser, die Textpassagen weiter nutzen. Tun dies Journalisten, was eher die Ausnahme sein dürfte, dann kann nach dem jetzigen Urheberrecht der Verlag dagegen vorgehen.

    Wie bei dem Interview mit der Bundesjustizministerin, wird auch hier von einem fehlerhaften Obersatz bzw. Sachverhalt ausgegangen. Die Verlage haben es in der Hand, wie Texte ins Netz gestellt werden.

    Verwertungsgesellschaften gibt es. Und wenn im Sinne des oben zitierten Mittelwegs eine neue geschaffen werden würde, dann können dies die Verlage tun, ganz ohne gesetzliches Leistungsschutzrecht.

    Der Gesetzgeber sollte nur dann einschreiten, wenn eine Lösung (hier sind die Probleme selbst geschaffene) nicht über die Branche möglich ist (Subsidiaritätsprinzip). Warum wird nicht über eigene Möglichkeiten der Verlage gesprochen? Es wirkt ja fast so, als wenn die Branche untereinander nicht konsenzfähig sei. Vielleicht wäre es (kosten)günstiger einen Wirtschaftsmediator einzuschalten. Und wie Herr Kauder kürzlich anklingen ließ, über Compliance nachzudenken.

    Abschließend: Den ÖR gelingt es, Speicher im Netz mit Texten, Videos etc. zu belegen; alles gesponsert durch die GEZ/Radioempfangsgerätenutzer. Die Verlage versuchen ein Leistungsschutzrecht u.a. wegen des Informationsanspruchs der Bürger durchzudrücken. Nachliegend wäre es, eine Lösung zwischen ÖR und Verlagen zu erwirken, damit der Informationsanspruch bedient werden kann. Warum sollen die ÖR Texte in Auftrag geben, wenn sie über eine Verlagsverwertungsgesellschaft günstiger bezogen werden können, nur anzupassen sind?

  2. westernworld |  07.03.2010 | 19:38 | permalink  

    ”Carta ist überparteilich und unabhängig. Carta ist den Normen des Qualitätsjournalismus verpflichtet. Carta interessiert sich vor allem für interpretierend-analytische Texte.”

    Wie könnten aus Ihrer Sicht die Eckpunkte für ein Leistungsschutzrecht aussehen?

    einem verlagslobbyisten eine pr-plattform zu geben ohne eine einzige kritische nachfrage ist kein journalismus, sondern bestenfalls stichwortgeberei.

    carta sollte sich für diesen ”beitrag” in grund und boden schämen.

  3. Gk |  07.03.2010 | 19:40 | permalink  

    ‘Naheliegend’
    (Ist ein Foto jetzt Pflicht?)

  4. stefan niggemeier |  07.03.2010 | 21:06 | permalink  

    @westernworld: Der Text ist offenbar eine Übernahme aus der Zeitschrift “promedia”. Die ist für ihre endlosen Interviews ohne lästige Nachfragen bekannt. Warum “Carta” ausgerechnet mit diesem speziellen Verlautbarungsorgan zusammenarbeitet, verstehe ich allerdings auch nicht.

  5. Wolfgang Michal |  07.03.2010 | 21:50 | permalink  

    Ich frage mich, warum die beiden Journalistengewerkschaftsspitzen mit den Verlagsvertretern in den Hinterzimmern herumsitzen, anstatt die Materie erst mal mit den eigenen Mitgliedern zu diskutieren. Bis heute liegt der interessierten Öffentlichkeit (wie in Sachen ACTA) kein Text vor, auf den sich eine Diskussion beziehen könnte.

  6. uwewallner |  07.03.2010 | 23:16 | permalink  

    Das sollte ich mal machen:

    Ich stelle meine selbstproduzierten Produkte-Reste ungefragt auf die Straße
    in der Hoffung, die blöde Masse ließe sich anfüttern, und könnte dann nicht mehr
    davon lassen.

    Später merke ich, dass die Masse nicht blöd ist, und den Mist nur mitnimmt, solange nicht kassiert wird, und sonst nicht kaufen will.

    Ich zwinge die Politik, mir besondere Rechte zuzugestehen, mit denen ich für meine minderwertige Ware dann
    die Provider ordentlich abzocken kann
    (sollen DIE sich doch um Refinanzierung bei der blöden Masse kümmern).

    meint Uwe Wallner vom http://glaubstdudas.blogspot.com

  7. Ulrike Langer |  08.03.2010 | 11:05 | permalink  

    @westernworld
    Ausgerechnet Carta vorzuwerfen, sich als billige PR-Plattform pro Leistungsschutzrecht herzugeben, ist hanebüchen. Wenn schon, dann fällt der übernommene Beitrag unter den Aspekt Meinungspluralität. Es gibt nämlich keine einzige Webseite in Deutschland, die sich seit Monaten auch nur annähernd so umfassend, kritisch und differenziert in eigenen und in Gastbeiträgen mit dem Thema Leistungsschutzrecht auseinander gesetzt hat. Um das festzustellen, bräuchten Sie bloß oben in der Suchmaske mal das Stichwort “Leistungschutzrecht” einzugeben. Aber diese Arbeit nehme ich Ihnen auch noch gerne ab. Jetzt brauchen Sie bloß noch hier zu klicken: http://carta.info/index.php?s=leistungsschutzrecht

  8. Tharben |  08.03.2010 | 12:27 | permalink  

    So schnell kann man sich disqualifizieren:

    Schweizer: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist erforderlich, seitdem die Leistungen der Presseverlage in einem rechtsfreien Raum massenhaft und unkontrolliert kostenlos genutzt werden können.

  9. Redaktion CARTA |  08.03.2010 | 12:32 | permalink  

    @westernworld
    In diesem Interview gibt Helmut Hartung Herrn Schweizer die Gelegenheit seine Position darzustellen – mir erscheint das im Zusammenhang der gesamten Leistungsschutzrecht-Debatte als sehr nützlich. Darüber dann in den Kommentaren zu diskutieren ist natürlich erwünscht. Der Rest meiner Antwort erübrigt sich mit Dank an Ulrike Langer.

  10. Jens Best |  08.03.2010 | 13:22 | permalink  

    Spannend ist, dass die PR-Strategen der Verleger-Presse das Leistungsschutzrecht jetzt unabdingbar mit dem eingeführten Begriff einer Verwertungsgemeinschaft kombinieren.

    Dies soll suggerieren, dass das der Kunstbegriff “Leistungsschutzrecht” eine Inhalt hat, der schützenswert ist. Es handelt sich aber lediglich um die Aufrechterhaltung eines Geschäftsmodells, dessen wichtigste Aufgabe es war, Umsätze zu generieren.

    Niemals hat sich die versammelte Verleger-Bande aufgeregt, wenn aufgrund eines mal wirklich gut rechierchierten Artikels Unternehmen Anzeigen-Aufträge storniert haben. Der alte Ausspruch gilt nachwievor: “Es gibt keine freie Presse, außer für den Verleger” und hier geht es ums Geldverdienen, einzig und allein.

    Die Krokodilstränen wegen des Verlustes eines, eh nur eingebildeten, Qualitätsjournalismus, sind ein Tritt ins Gesicht eines jeden ehrenhaften Reporters.

    Deswegen wird jetzt von “Hinterzimmer-Gesprächen” geredet. Weil nur dort können die Herren Verleger (und Tante Friede) mit ein paar Journalistenverbands-Lakaien besprechen, wie sie die Realität nach ihrem Gutdünken wieder umdrehen können.

    Diese ganze Debatte lenkt nur davon ab, dass es richtig ist, dass durchaus ein wirklich guter Journalismus nur funktionieren kann, wenn er frei von Beeinflussung ist. Wie heute abend eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung zeigen wird, haben dpa, tagesschau und die Verleger-Wirtschaftspresse kläglich versagt in den letzten 10 Jahren, wenn es um die kritische Analyse von Wirtschaftsauswüchsen geht, unter denen wir jetzt alle zu leiden haben. Die politische Beeinflussung durch die Verleger beispielsweise beim Kosovo-Krieg in 1999 oder vielen anderen Gelegenheiten zeigt, dass wir diese Art des Journalismus nicht mehr brauchen.

    Hier kämpfen Manipulatoren um ihre machtversessenen Geschäftsmodelle. Und wenn die Politik diesen Wesen weiter ihr Ohr leiht, werden wir uns einen Schritt weiter von dem entfernen, was durch das Internet möglich geworden ist – einer freien Berichterstattung durch unabhängige Reporter für aufgeklärte Menschen.

    Danke, Charta, dass sie im Sinne der ausgeglichenen Berichterstattung, diese verlogenen Stimme des Burda-Lakaien zur Diskussion veröffentlicht haben.

    We are Anonymous, we do not forgive, we do not forget.

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