Redaktion CARTA | 10 Kommentar(e)
Union und FDP wollen eine Enquête-Kommission des Bundestages zum Internet einsetzen – und geben sich in beim Themenzuschnitt aufgeschlossen für Aspekte wie Netzneutralität, Open Data und Open Access.
13.01.2010 |
Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP wollen in dieser Legislaturperiode eine Enquête-Kommission mit dem Titel “Internet und digitale Gesellschaft” einsetzen. Im Entwurf für einen entsprechenden Antrag aus der Unionsfraktion, der Carta vorliegt, heißt es:
Die Verbreitung des Internets, verbunden mit einer ständigen Vervielfachung der Möglichkeiten und Anwendungen, hat gesellschaftliche Veränderungen bewirkt, die mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar sind und genauer betrachtet werden sollten.
Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die digitale Gesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens, für die wirtschaftliche Betätigung und für die Wissensgesellschaft. Die Nutzung dieser Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten gehört längst zum Alltag der überwältigenden Mehrheit der Menschen in unserem Land.
Nun erleben wir eine erneute Veränderung: Das Internet ist nicht länger nur eine technische Plattform, sondern entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen, denn gesellschaftliche Veränderungen finden maßgeblich im und mit dem Internet statt. Die Menschen benötigen heute neue Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl, die Einordnung und die Bewertung der nahezu unbegrenzt zur Verfügung stehenden Informationen.
Der Enquête-Kommission werden 13 Bundestagsabgeordnete und 13 Sachverständige angehören. Eine ähnliche Enquête-Kommission gab es bereits in den Jahren 1996 bis 1998 – damals unter dem Titel “Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft”. Viele der Fragenstellungen von damals und heute wirken nahezu identisch. Mitglied der Kommission damals auch: Jörg Tauss (damals SPD, heute Piratenpartei).
Die Vorstellungen zu den Themen der Kommission lesen sich wie das “who is who” der aktuellen Netzdebatten – inklusive Open Data, Netzneutralität und Open Access, angereichert mit einigen unionsnahen sicherheitspolitischen Themen. Hier ein Auszug aus der Liste:
- Veränderungen der Produktion, Distribution und Nutzung von künstlerischen Werken
- Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums
- Erhaltung und Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt
- Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs zur Vermeidung marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen
- Klima-, Umwelt- und ressourcenschonende Gestaltung der Informationstechnik (Green-IT)
- Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung (Open Access)
- Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- Sicherung eines freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)
- Gewährleistung einer vertrauenswürdigen, leistungsfähigen und sicheren Internet-Infrastruktur (staatlicher Schutz gegen Gefahren von innen und außen)
- Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (Open Data)
Eine Enquête-Kommission soll das Parlament darin unterstützen, sich grundsätzlich und umfassend mit einem Thema zu befassen. Es handelt sich dabei um einen symbolischen Akt parlamentarischer Selbstfindung – dessen Signifikanz vor allem darin liegt, dass sich die Politik soviel Zeit für ein Thema nimmt. Die Ergebnisse von Enquête-Kommissionen fielen in den Jahren sehr unterschiedlich aus. Während die Enquête-Kommission zu Fragen von Medizin und Ethik rückblickend als sehr erfolgreich gilt, steht die erste Kommission des Bundestags zu Internet und Medien eher in dem Ruf, mit viel Aufwand wenig greifbares produziert zu haben. Mal sehen, wie es diesmal wird.
Innerhalb von Regierungskreisen gilt als sicher, dass sich Union und FDP in den nächsten Tagen gemeinsam für die Bildung der Kommission aussprechen werden. Beide Fraktionen können mit Mehrheit im Bundestag die Einsetzung beschließen. Die Kommission soll bis Sommer 2012 einen Abschlussbericht vorlegen. Die Besetzung ist noch unklar.
Update: Hier nun auch das PDF-Dokument des Einsetzungsantrags für die Kommission.





[...] Enquête-Kommission des Bundestags zu “Internet und digitaler Gesellschaft” geplant: Bei carta geht es um die Zukunft der offiziellen Netzpolitik. [...]
[...] auch Spiegel, CARTA, Netzpolitik VN:F [1.7.9_1023]Rating: 0 (from 0 [...]
[...] Berichten von Spiegel Online, Carta und Netzpolitik plant die CDU/CSU die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Internet und digitale [...]
Ich finde eine solche Kommission für sinnvoll, es ist nur die Frage ob es auch viel Sinn machen wird.
Der Auszug der Themen spricht vielen Internetnutzern aus der Seele, auch mir, vorallem der Punkt der mit der Wahrung der Persöhnlichkeit finde ich, seit der Massenspeicherung für ein Thema was durchaus gesprächsbedarf aufwirft.
Hallo allerseits,
bei dem Antrag für die Einsetzung einer Enquete-Kommission ist mir besonders der Absatz aufgefallen: „Dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Internet als freiheitliches Medium zu schützen [...] Die Grundrechte und in besonderem Maße das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung müssen durch den Staat gewahrt und ihre Durchsetzbarkeit gewährleistet werden.“
In dieser Hinsicht halte ich die gegenwärtige Regelung von § 5 Telemediengesetz für besonders problematisch – ganz speziell wegen der sehr allgemeinen Interpretation des Begriffs „geschäftsmäßig“. Diese unscharfe Definition hat nämlich zur Folge, dass auch „nicht-kommerzielle“ Webseiten unter die Impressumspflicht fallen – auch dann, wenn diese Webseiten nur zur privaten Meinungsäußerungen genutzt werden. Dadurch werden die informationelle Selbstbestimmung und die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung ganz massiv eingeschränkt. Man kann nur dann seine Meinung FREI äußern, wenn man keine Angst haben muss dass man seine Privatsphäre oder seine soziale Stellung gefährdet. Das Recht zur anonymen Meinungsäußerung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI äußern kann. Diese Freiheit wird uns vom Telemediengesetzt genommen – ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gäbe.
Eine Impressumspflicht ist selbstverständlich überall dort gerechtfertigt, wo es ein berechtigtes Interesse für den Verbraucherschutz gibt (damit der Verbraucher seine Rechte bzw. Ansprüche gegen den Anbieter durchsetzten kann). Doch wo es keine Verbraucher gibt, da gibt es logischerweise auch kein berechtigtes Interesse für den Verbraucherschutz. Deshalb würde ich in diesen Fällen die berechtigten Interessen des privaten Webseiten-Betreibers auf freie Meinungsäußerung, auf informationelle Selbstbestimmung und auf den Schutz seiner Privatsphäre deutlicher höherer bewerten als die reine Neugier eventueller Webseiten-Besucher.
Natürlich gibt es auch ein berechtigtes Interesse für die Strafverfolgung (z.B. bei illegalen Webseiten-Inhalten). Aber damit lässt sich keine vorsorgliche Offenlegungspflicht des Webseiten-Anbieters gegenüber JEDEM Webseiten-Besucher begründen, sondern nur eine Auskunftspflicht des Webspace-Anbieters gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (sofern ein solcher Fall von illegalen Webseiten-Inhalten vorliegt). Ganz sicher käme auch niemand auf die Idee, dass jeder Mensch im täglichen Leben vorsorglich mit einem öffentlich sichtbaren Namensschild rumlaufen muss, nur weil es rein theoretisch möglich ist, dass er auch etwas Illegales tun könnte.
Eine sinnvolle Erweiterung von § 5 Telemediengesetz könnte so aussehen:
Sofern der Dienstanbieter eine natürliche Person ist, sofern er mit seinem Angebot keine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Nutzer eingeht und sofern das Dienstangebot nicht dafür ausgelegt ist, um die Rechte und Pflichten aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung auszuüben, kann der Dienstanbieter zum Schutz seiner Privatsphäre auf ein vollständiges Impressum verzichten. In diesem Fall muss lediglich die Erreichbarkeit des Dienstanbieters per eMail sichergestellt sein (kompatibel zum Industrie-Standard RFC 2822). Weiterhin muss in diesem Fall anstelle des Impressums ein Hinweis angebracht werden, dass es sich bei diesem Internetangebot um eine „private Meinungsäußerung“ handelt, dass keine Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, dass der Dienstanbieter keine Pflichten gegenüber dem Besucher übernimmt und auch keine Haftung für die Richtigkeit seiner Aussagen.
Diese Thematik bzw. Problematik habe ich in meinem Text „Impressumspflicht contra informationelle Selbstbestimmung“ ausführlich behandelt (abrufbar beim Dokumenten-Dienst Scribd).
http://www.scribd.com/doc/16748519/Elias-Erdmann-Impressumspflicht-contra-informationelle-Selbstbestimmung
Mit freundlichen Grüßen
Elias Erdmann
Lieber Elias Erdmann,
sehr interessanter Ansatz.
Ich gebe aber auch zu bedenken, dass hierzulande Dinge, wie Beleidigung gesetzlich unter Strafe stehen (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html). Ohne Impressum ließe sich dies wohl nur noch schwer durchsetzen, oder?
rml
Hallo rml
Wenn man jemanden in einem öffentlichen Forum beleidigt, dann gibt es für den Teilnehmer auch kein Impressum. Wenn man jemanden auf der Straße beleidigt, dann hat man in diesem Moment auch kein öffentlich sichtbares Namenschild. Und wenn man ein Buch unter Pseudonym verfasst und darin jemanden beleidigt, dann gibt es im Buch auch keine vollständige Adresse.
Es wäre sicherlich vollkommen unverhältnismäßig, wenn man eine permanente und generelle Offenlegungspflicht der persönlichen Daten gegenüber JEDEM fordern wollte, nur weil man ihn rein theoretisch beleidigen könnte. Und ich sehe auch keinen Grund, warum man private Homepages anders behandeln sollte als private Forenbeiträge oder anonyme Buchveröffentlichungen. In diesen Fällen kann man das Problem auch ebenso gut über eine Auskunftspflicht der Forenbetreiber, Webspace-Anbieter oder Verlage gegenüber den Strafverfolgungsbehörden erreichen.
Ich denke, man sollte in den konkreten Fällen ermitteln können, wenn tatsächlich eine Straftat vorliegt (die bei der Polizei angezeigt wird) – aber man sollte nicht alle privaten Webseitenbetreiber vorsorglich zur Offenlegung ihrer Adressdaten zwingen, nur weil sie vielleicht jemanden beleidigen könnten.
Herzliche Grüße
Elias
@ Elias Erdmann: Jip, genau darum geht es: Ist Medium oder öffentlicher Raum die richtige Referenz? Wie steht es um die Verhältnismäßigkeit?
Ich kann das sehr gut nachvollziehen, was Sie sagen.
Ich bin als Blogbetreiber zumindest schon mal dafür, dass nach dem Prinzip “Notice and take down” hier erstmal angeläutet werden muss, bevor die Abmahnungen losgefeuert werden.
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