Wie geht es jetzt weiter mit dem Leistungsschutzrecht?
Das Gesetz gleicht einer Black Box – niemand weiß genau, was drin ist.
Bund entwickelt Software gegen Urheberrechtsverletzung
Der Dienstleister des Steuerzahlers – der Bund – möchte Urheberrechte auf mit Steuergeld erstellte Werke verteidigen. Mit von Steuergeldern bezahlter Software.
Kann die Meinungsfreiheit das Urheberrecht einschränken?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich vor einigen Wochen mit dem Spannungsverhältnis von Urheberrecht und Meinungsfreiheit befasst.
Meine Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für den Rechtsausschuss des Bundestages
Am 30.01.2013 findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse statt, zu der der Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Thomas Stadler als Sachverständiger geladen ist.
Ein komplett neues Set von Grundrechten für die Briten?
Ist das permanente öffentliche Herumgemecker an einem Verfassungsgesetz, mit dem eigentlich soweit alles in Ordnung ist, Grund genug, es zu ersetzen?
Die handwerklichen Mängel des Leistungsschutzrechts
Die Debatte um das Leistungsschutzrecht wird vielfach emotional und ideologisch geführt. Was hierbei bislang zu kurz kommt, ist eine Auseinandersetzung mit den handwerklichen Defiziten des aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht
Im Gesetzentwurf wird klar, gegen wen es denn nun gehen soll. Der Bundestag will nun in einer Nachtaktion beraten.
Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter
Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig.
Gesetzgeber kann sich im Bereich des E-Learnings nicht zu urheberrechtlichen Neureglungen durchringen
Einmal mehr wird durch Aussitztaktik manifestiert, wie weit der Gesetzgeber vom state of the art digitaler Lehrmittel entfernt ist.