#Aggregatoren

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht

von , 24.11.12

Der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in der Fassung vom 14.11.2012 ist jetzt über den Bundestagsserver abrufbar. Gegenüber den zuletzt diskutierten Versionen hat sich offenbar nichts mehr geändert. Die Änderungsvorschläge, die aus Bundesratsausschüssen kamen, haben bislang jedenfalls keine Berücksichtigung gefunden.

Wenn man sich den geplanten Wortlaut von § 87f Abs. 1 und § 87 g ABs. 4 UrhG nochmals ansieht, dann wird sehr deutlich, dass der Regelungsgehalt primär darin besteht, kommerziellen Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu verbieten, auf Presseerzeugnisse oder Teile davon zu verweisen.

Weshalb sich die Verlagslobby darüber aufregt, dass Google vor diesem Hintergrund erwägt, die Websites großer Zeitungen aus dem Index zu nehmen, ist vollkommen unverständlich. Man kann wohl kaum von einem Boykott sprechen, wenn Google einer Rechtspflicht nachkommt, die ihm vom Gesetzgeber auferlegt wird.
 
Crosspost von Internet Law
 

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.