von Thomas Stadler, 22.1.13
Meine elfseitige schriftliche Stellungnahme ist mittlerweile fertig. Diese Stellungnahme befasst sich primär mit den rechtlichen Fragen des geplanten Leistungsschutzrechts, geht aber auch auf rechts- und wirtschaftspolitische Aspekte ein.
Nach meiner Ansicht ist es zweifelhaft, ob das geplante Leistungsschutzrechts mit europarechtlichen, völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Das Gesetzesvorhaben würde – entgegen anderslautender Behauptungen – auch die Möglichkeit der Linksetzung und Auffindbarkeit von Inhalten im Internet erschweren. Der Gesetzesentwurf weist außerdem eine Reihe handwerklicher und regelungstechnischer Mängel auf. Auch in rechts- und wirtschaftspolitischer Hinsicht fehlt es an einer überzeugenden und tragfähigen Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Leistungsschutzrechts.
Crosspost von Internet Law