von Christian Heller, 19.8.10
“Löschen statt sperren” war eine Parole der letztjährigen Bewegung gegen “Netzsperren”. Die Bundesregierung wollte mit technischen und gesetzlichen Verfahren den deutschen Zugang auf unerwünschte Internet-Seiten erschweren; wobei als unerwünscht in diesem Fall Kinderpornografie angeführt wurde.
In den Augen der Netzsperren-Gegner drohte dagegen der Aufbau eines nationalen Systems, um aus dem Internet unerwünschte Inhalte beliebiger Art herauszufiltern: heute Kinderpornografie, morgen Urheberrechtsverletzungen, übermorgen oppositionelle politische Rede. Es schien somit naheliegend, die Bewegung gegen Netzsperren eine Anti-Zensur-Bewegung zu nennen.
Für eine Anti-Zensur-Bewegung wäre “Löschen statt sperren” allerdings ein seltsames Motto. Wie kam es dazu?
Mit “Sperren” war hier die Einschränkung des deutschen Zugriffs auf bestimmte Internet-Seiten gemeint: eine Art Import-Verbot für unerwünschte Schriften. Eben ein solches wollte die Bundesregierung ursprünglich durchsetzen. Ein Gatter sollte errichtet werden, das Gutes durchlässt und Böses draußen hält. Die Netzsperrengegner waren sich einig: ein solches Gatter sei zu verhindern. In diesem Anliegen hatten sie aber einen machtvollen Gegner: das Argument, das Gatter diene dem Kampf gegen Kinderpornografie.
Der Kampf gegen Kinderpornografie gilt allgemein als nobles Unterfangen und rechtfertigt so manches Mittel. Sich seinem Durchsetzungsanspruch offen entgegenzustellen, kann politischer Selbstmord sein. Darum scheint Kritik an seinen Instrumenten nur möglich, soweit sie zuallererst die einschränkungslose Notwendigkeit dieses Kampfes anerkennt – und lediglich konkrete Mittel als unzureichend oder kontraproduktiv brandmarkt, um im selben Atemzug eine wirkungsvollere Alternative vorzuschlagen.
Diese Alternative sah die Anti-Netzsperren-Bewegung im “Löschen”: Anstatt Deutschland vom Rest der Welt durch einen Schmutz-Filter zu trennen, sollte Deutschland den Schmutz im Rest der Welt beseitigen. Man braucht kein Import-Verbot für unerwünschte Schriften mehr, wenn man die unerwünschten Schriften bereits im Ausland verbrennt. Dementsprechend sollten deutsche Behörden ihren Einfluss dafür einsetzen, im Ausland gehostete Kinderpornografie vor Ort löschen zu lassen.
Nach viel hin und her schien “Löschen statt sperren” erfolgreich: Mit Wechsel der Bundesregierung wurde das bereits verabschiedete Netzsperren-Gesetz außer Kraft gesetzt, um probeweise dem Ansatz Löschen statt Sperren den Vorrang zu geben. Nun nähert sich die Probezeit dem Ende. Das Bangen geht los, ob “Löschen statt sperren” hält: Konnte Deutschland die Welt da draußen hinreichend säubern? Oder kann der Schmutz doch nur durch eine erschwerte Import-Kontrolle herausgehalten werden?
Was ist Zensur?
“Zensur” ist laut Brockhaus (19. Auflage) die “Bez. für 1) eine von zuständiger, i.d.R. staatl. Stelle vorgenommene Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken, Hörfunk-, Fernseh-, Film-, Tonträger- und Videoproduktionen auf ihre polit., gesetzl., sittl. und religiöse Konformität und 2) die ggf. daraufhin erfolgende Unterdrückung bzw. das Verbot der unerwünschten Veröffentlichungen.” Andere lexikalische Definitionen wie die der deutsch- und englischsprachigen Wikipedia sind hinreichend deckungsgleich, um diesen Begriff von Zensur als maßgebend für den öffentlichen Diskurs zu behaupten.
Nimmt man eine solche Definition zugrunde, kommt man nicht umhin, Zensur auch westlichen, sich liberal nennenden Demokratien zu unterstellen. In Deutschland zum Beispiel wird zensiert, was unter die juristischen Begriffe von “Volksverhetzung”, “Jugendgefährdung” oder “Verletzung des Persönlichkeitsrechts” fällt. Staatliche Instrumente zur Zensur solcher Äußerungen sind Einschränkung oder Verbot ihrer Bewerb- und Verbreitbarkeit; ihre “Indizierung” oder “Beschlagnahmung”; in manchen Fällen sogar ein Verbot ihres Besitzes.
Der Bundesrepublik Deutschland solcherart Zensur zu unterstellen, heißt nicht notwendigerweise gut, was an manch anderen Orten auf der Welt an fraglos obsessiverer Zensur herrscht. Zensurfreiheit gilt hierzulande als hinreichend edles Ideal, dass man sie ins Grundgesetz schreibt. Der Rest des Rechts verhindert aber ihre vollständige Umsetzung; aus Gründen, die man gutheißen kann oder auch nicht. Ein bisschen heuchlerisch wirkt es allerdings schon, Zensur auszuüben und sich gleichzeitig als zensurfrei zu adeln. Das ist die Tendenz, Zensur nicht mehr Zensur zu nennen, wenn man sie selbst ausübt, selbst ihre Regeln aufstellt und selbst entscheidet, was unter sie fällt und was nicht; anstatt ehrlich einzugestehen, dass man zensiert, weil man Zensurfreiheit niedriger priorisiert als manch Anderes.
Soweit sich die Anti-Netzsperren-Bewegung dem Motto “Löschen statt sperren” verschrieb, stellte auch sie sich nicht grundlegend gegen Zensur. Ob unerwünschte Inhalte nun gelöscht oder gesperrt werden sollen – beides ist jeweils eine Form der Zensur, denn beides setzt ein Verbot unerwünschter Veröffentlichungen durch deren Unterdrückung durch.
Stattdessen wurde gefordert, der einen Form von Zensur den Vorrang vor der anderen zu geben. Das Löschen, so wurde gehofft, würde weniger Kollateralschaden in Form einer Zensur-Ausweitung nach sich ziehen als das Sperren, das der Zensur eine ganze neue technische Infrastruktur aufrichten würde.
“Löschen statt sperren” war ein taktischer Kompromiss, der das Recht der Gesellschaft auf Zensur des Internet grundlegend anerkannte im Tausch für Einfluss auf die Form der Zensur. In Zielrichtung auf ein Ideal der Zensurfreiheit war er vielleicht das Beste, was kurzfristig aus der Situation herauszuholen war: Es ist zweifelhaft, ob die Penetranz, mit der die Regierung letztes Jahr ihr Internet-Zensur-Vorhaben durchpeitschte, durch fundamentalere Opposition aufzuhalten gewesen wäre. Stattdessen wurde der Schaden vorerst begrenzt und hinausgezögert; in Anbetracht der Schnelligkeit, mit der sich inzwischen die Bedingungen von Öffentlichkeit verändern, sicher ein akzeptables Etappenziel.
Gleichzeitig führte dieser Kompromiss aber in gefährliche Gefilde: nämlich ins Anerkennen eines Allmachtsanspruchs des Kampfes gegen Kinderpornografie. Um angehört zu werden, musste man schwören, das Endziel einer Tilgung von Kinderpornografie aus dem Netz zu teilen und auf jeden Fall dafür arbeiten zu wollen; ein Schwur, der vermutlich nur wenigen Netzsperren-Gegnern Bauchschmerzen bereitete, denn wer möchte schon Kinderpornografie verteidigen? Ein bisschen Zensur ist doch sicher vertretbar, wenn sie sich nur auf dieses eindeutig festlegbare Schlimmste richtet?
Was ist Kinderpornografie?
Der Kampf gegen Kindesmissbrauch kriminalisiert konkrete sexuelle Nötigung von Menschen unterhalb eines örtlichen Schutzalters. Der Kampf gegen Kinderpornografie dagegen kriminalisiert bloße Darstellungen realer oder vermutbarer Minderjährigkeit in gewissen sexualisierenden Kontexten; präziser kann man es nicht ausdrücken, ohne nicht bereits zwischen teils weit auseinanderliegenden Rechtssprechungen unterscheiden zu müssen.
Was als Minderjährigkeit gilt, ist hierbei historisch und geografisch genauso schwankend und beliebig wie die Definition des pornografischen Charakters. Dasselbe gilt für die verlangte Realitätsnähe der Darstellung: Sollen allein Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs verfolgt werden, oder auch Pornos mit zöpfchentragenden volljährigen Scheinminderjährigen, oder auch Bildmanipulationen, Gezeichnetes und bloßer fiktionaler Buchstabentext? Das Durcheinander in der Definition der Kinderpornografie spiegelt sich auch in den Begründungen ihrer Verfolgung:
Die Herstellung von Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs erfordert den Kindesmissbrauch; das macht die Begründung einer Verfolgung ihrer Herstellung vergleichsweise trivial. Das Verbot der Verbreitung solcher Aufnahmen dagegen erfordert schon elaboriertere Argumente: das Persönlichkeitsrecht der Opfer, oder etwa ein Modell der Verursachung von Kindesmissbrauch durch Nachfrage oder Entgegennahme der Aufnahmen.
Die Begründungen werden allerdings umso wackeliger, je weiter die gewünschte Verfolgung von Kinderpornografie gefasst wird: Ist ein erotisch interpretierbares Posieren angekleideter Minderjähriger, wie es auf “child modeling”-Webseiten verkauft wird, bereits ein Kindesmissbrauch? Und wenn ja, wo liegt dann die Grenze zu gesellschaftlich akzeptierten Kleinmädchen-Schönheitswettbewerben, wie sie in dem Film “Litte Miss Sunshine” parodiert werden? Ist die Verbreitung eines Fotos des lasziven Posierens einer nackten 12-jährigen zu verdammen, wenn selbige noch anderthalb Jahrzehnte später dem Bild ihren Segen gibt?
Noch komplizierter wird es im Falle “virtueller” Kinderpornografie: also aller Darstellungen, für deren Produktion gar keine echten Minderjährigen herangezogen wurden. Das schließt Arbeiten mit besonders jung aussehenden, aber volljährigen Darstellern ebenso ein wie fiktionale Zeichnungen und Kurzgeschichten sowie mehr oder weniger photorealistische Computer-generierte Bilder. Handelt es sich hierbei um zu duldende opferlose Vorgänge, oder erzeugen sie Kindesmissbrauch? In Deutschland sind sie so oder so als Kinderpornografie verboten.
Die Tabuisierung letztgenannter Erzeugnisse beruft sich auf zweifelhafte Konstrukte wie die “Anfixthese”: dass der bloße Konsum fiktionaler Darstellungen (analog den Behauptungen über Killerspiele, Gewaltfilme und Harry-Potter-Romane) zu deren Umsetzung in der Realität führe. – Dem steht die These entgegen, Kinderpornografie diene der Triebabfuhr Pädophiler und wirke so realem Kindesmissbrauch entgegen. In letzter Konsequenz scheint es hier weniger um den Schutz konkreter Kinder zu gehen, als um die Bestrafung einer unerwünschten sexuellen Neigung; als sei eine solche für sich bereits ein Verbrechen.
Die Leitlinie moderner Sexualethik in westlichen Gesellschaften verlangt aber die Duldung jedes individuellen Interesses, soweit es keine Opfer produziert: Egal wie abstoßend und pervers eine bestimmte sexuelle Vorliebe also vom Mainstream empfunden wird; sie muss geduldet werden, wenn ihr Träger niemanden außer sich selbst damit belästigt.
Kinderpornografie in der Netzkultur
Die obigen Differenzierungen erscheinen vielleicht akademisch. In den Kulturen des Netzes allerdings findet sich für nahezu jeden Grenzfall gleich eine ganze Klasse von Beispielen. Würde Deutschland seine Kinderpornografie-Gesetzgebung dem Internet als Filter vorschalten, gäbe es tatsächlich eine ganze Menge auszusondern. Und zwar auch dann, wenn man von offensichtlichen Kandidaten wie “child modeling”-Webseiten, obskuren fremdländischen Servern mit geringer Halbwertzeit und Tauschbörsen absieht: Dem breiten deutschen Begriff von Kinderpornografie entsprechende Fälle finden sich mitten im netzkulturellen Mainstream.
Erstes Beispiel: die Kontroverse, die sich vor ein paar Jahren um das sogenannte “ageplay” in Second Life abspielte: Der Rotlicht-Betrieb in dieser 3D-Welt erlaubte das Kopulieren zwischen Benutzer-Avataren jeder nur denkbaren Form und bot damit ein fetischistisches Paradies. So gab es auch Raum für sexuellen Umgang mit kinderförmigen Avataren (deren Kinderförmigkeit nichts über das Alter derer aussagte, die sie steuerten). Das erzeugte Einiges an öffentlicher Kontroverse, vor allem in Deutschland. Trotz Legalität nach amerikanischem Recht reagierten die Betreiber von Second Life mit dem Zugeständnis eines Verbots des “ageplay”. Alternative: Abwanderung der Altersspieler zum unkontrollierten Second-Life-Open-Source-Klon “OpenSim”.
Zweites Beispiel: eine pornografische Institution des Netzes seit nahezu zwei Jahrzenten, die Newsgroup alt.sex.stories und ihr Web-Archiv, das “Alt.Sex.Stories Text Repository”. Dieses hält inzwischen mehrere Hunderttausende fiktionale erotische Texte vorrätig, darunter auch viele nach deutscher Definition eindeutig kinderpornografische. Hierbei beruft man sich, in Anbetracht des Alters und der Prominenz der Seite offenbar erfolgreich, aufs amerikanische Recht der Freien Rede.
Drittes Beispiel: 4chan. Dieses amerikanische Webforum zum Posten von Bilddateien ist eine der einflussreichsten Webseiten in Sachen Internet-Populärkultur. Im Regelwerk wird reale Kinderpornografie explizit verboten; für die beiden Manga-Genres virtueller Kinderpornografie “lolicon” und “shotacon” gilt dagegen eine explizite Verbots-Ausnahme für den meistfrequentiertesten Bereich der Seite, das inhaltlich anarchische Forum “/b/”.
In /b/ findet sich neben den genannten Klassen virtueller Kinderpornografie vor allem auch ein kinderpornografischer Grenzfall, der das Phänomen des “Sexting” vom Mobiltelefon auf Webforen überträgt: Minderjährige fertigen aus freien Stücken von sich Aufnahmen in sexualisierten Posen an; diese werden von ihnen selbst oder von einem sozialen Umfeld Gleichaltriger verbreitet.
Gelegentlich tauchen auch andere Klassen nicht-virtueller Kinderpornografie in /b/ auf, deren Illegalität selbst nach amerikanischem Recht unzweifelhaft ist. In 4chan postet jeder anonym, und Zensur findet nur nachträglich statt; illegales Material wird also einigermaßen furchtlos abgeladen und erst entfernt, wenn es von einem Moderator entdeckt wird. Das geschieht üblicherweise binnen Minuten; die Lebensdauer auch eines legalen Bilder-Fadens in /b/ ist aber oft auch nicht höher.
Der Kampf gegen Kinderpornografie
Die Argumentation im Kampf gegen Kinderpornografie beschränkt das Bild auf Extrembeispiele und tabuisiert alle ihr nicht vorbehaltslos solidarischen Positionen. So suggeriert sie eine universell akzeptierte, eindeutige und undurchlässige Grenzlinie zwischen einem Legitimen und einem Illegitimen. Dass die Wirklichkeit selbst innerhalb der Kulturkreise westlicher Moderne komplexer ist, legen nicht nur die obigen Beispiele des Internet-Zeitalters nahe:
Der deutsch-italienische Spielfilm “Spielen wir Liebe” etwa lief 1977 ohne rechtliche Bedenken in westdeutschen Kinos, ist hierzulande jedoch heute als Kinderpornografie beschlagnahmt und im Besitz strafbar, in Österreich dagegen weiter frei auf DVD erhältlich. Die 12-jährige Hauptdarstellerin posierte im selben Jahr nackt auf der Titelseite des SPIEGELs, nachdem sie sich ein Jahr zuvor bereits im “Playboy” entkleidet hatte. Kinderpornografie als außerordentliches Verbrechen am äußersten Rand der zivilisierten Gesellschaft – diese Vorstellung ist eine sehr junge.
In der praktischen und definitorischen Allmacht, die er einfordert, müsste sich der Kampf gegen Kinderpornografie auch die Transparenz und Hinterfragbarkeit seiner Arbeit, Kriterien und Kenntnisse gefallen lassen. Das Gegenteil ist der Fall. Da schon der Browser-Zwischenspeicher auf der Festplatte strafbewehrt ist, darf der Einzelne sich mangels praktischer Rezipientenfreiheit sowieso kein eigenes Bild machen von der Realität von Kinderpornografie im Netz. Selbst für dessen demokratischen Vertreter kann ein solches Vorhaben leicht brenzlig werden, wie der Fall des ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zeigt.
Aufgrund der behaupteten außerordentlichen Gefährlichkeit des Materials muss stattdessen die Expertise offenbar besonders gewappneter behördlicher Spezialisten anerkannt werden: Sie allein werden von den Gesetzen gegen Kinderpornografie privilegiert zur Recherche und Faktenauswahl, auf die der Kampf gegen Kinderpornografie seine Legitimation stützt. Die dabei gesammelten Erkenntnisse sind öffentlich nicht legal überprüfbar; durchgelassen werden nur gelegentlich wirkungsmächtig selektierte Einzelbeispiele an einen kleinen Zirkel aus Politikern und Journalisten. Durch letztere ans größere Publikum dringen bloß noch emotionalisierte verbale Beschreibungen der gesehenen Greuel, oft unter Betonung der nervlichen Belastungen, denen das Prüfen des Materials die Prüfer aussetze: Tapfer bestimmen wir für euch die Übel der Welt, damit ihr sie nicht selbst bestimmen müsst.
Die Brisanz solcher behördlichen Selbstbezüglichkeit in Rechtfertigung von Zensur und Intransparenz kam auch letztes Jahr zur Sprache, in Bezug auf die Netzsperren-Initiative der Bundesregierung: Die schwarzen Listen zu sperrender Webseiten sollten geheim gehalten werden. So wäre eine öffentliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Seitensperren – zensiert ihr wirklich nur Kinderpornos, oder vielleicht auch schon Anderes? – unmöglich gewesen. Nun wäre es aber auch die reductio ad absurdum einer Internetzensur, eine Liste verbotener Internet-Adressen öffentlich zu machen. Man kann eben nicht beides haben: eine wirksame Zensur und eine Zensur, deren Legitimität für die Öffentlichkeit überprüfbar ist.
So wie er geführt wird, ist der Kampf gegen Kinderpornografie also ein Paradebeispiel für die Gefährdung demokratischer und freiheitlicher Prinzipien durch die Zwänge von Zensur. Unter dem Bild der besonderen Grauenhaftigkeit seines Gegenstandes fordert er eine Unantastbarkeit, Unanzweifelbarkeit seiner Ansprüche. Dabei macht er sich zum Hebel gegen Zensurfreiheit und Transparenz; gegen die Regel “im Zweifel für den Angeklagten”, denn die bloße Anschuldigung der Pädophilie reicht vielerorts, um eine bürgerliche Existenz zu zerstören; und gegen die sexuelle Selbstbestimmung – sowohl in der Freiheit sexueller Vorliebe, soweit sie sich keinem Anderen aufzwängt, als auch in der Illegalisierung und Bestrafung des “Sexting” Jugendlicher.
Der Wert der Zensurfreiheit
Man muss ja gar nicht für Zensurfreiheit sein. Vielleicht legitimiert sich der Allmachtsanspruch des Kampfes gegen Kinderpornografie bereits in der Möglichkeit, er könne auch nur einen Kindesmissbrauch verhindern. Dann könnte ich zu dem Schluss kommen, dass mir das mehr wert ist als die absolute Verwirklichkung eines politischen Ideals. In der Wirklichkeit werden Absolutheiten eh selten umgesetzt. Stattdessen wird abgewogen und unterschiedlich priorisiert. Oftmals ist das im Ergebnis für alle Beteiligten ergiebiger als stures Beharren auf Prinzipien und Idealen.
Aber eben auch nicht immer. Fürchte ich etwa eine Zensur-Infrastuktur im Allgemeinen, dann sollte ich auch meine Argumente gegen Zensur im Allgemeinen und nicht nur im Besonderen schärfen. Es gibt keine klare und stabile Hierarchie duldbaren und unduldbaren Materials; die wechselhafte Geschichte der Duldung oder Nichtduldung von Kinderpornografie im weitesten Sinne ist hierfür nur ein Beispiel unter vielen. Als das Allerabscheulichste galten oder gelten ebenso einmal: Gotteslästerung, Homosexualität, Kriegsaufnahmen.
Die Kontroverse um Wikileaks und seine Veröffentlichung von Kriegs-Interna streift ähnliche Gewässer. Der mögliche oder zumindest behauptete Nutzen – die politische Aufklärung der Öffentlichkeit – dürfte in den meisten Ethiken sicher schwerer wiegen als eine Selbstbefriedigung anhand von Pornografie. Die Anschuldigungen, die Wikileaks dafür erfährt, sind aber auch nicht locker von der Hand zu weisen: die reale Gefährdung von Menschenleben. Der Vorwurf ist nicht weiter hergeholt als der, die meisten Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie würden Kindesmissbrauch verursachen.
Man kann die Hoheits-Ansprüche des Kampfes gegen Kinderpornografie gegenüber freiheitlich-demokratischen Prinzipien hinnehmen. Dann schwächt man aber langfristig jede ernstzunehmende Anti-Zensur-Position, die man länger halten möchte als nur bis zum nächsten Gesetzesvorhaben. Beginnt man, die Einteilung von Information in Zensierbares und Unzensierbares zu dulden, duldet man Aufbau und Erhalt von Zensur-Infrastruktur. Wenn man Zensur als ein infrastrukturelles Problem sieht, muss man sich ihr auch dort entgegenstellen, wo sie Gegenstände angreift, die man selbst verabscheut.
Erinnern wir uns an das obige Beispiel von 4chan. Sicher wäre es möglich, das 4chan-Forum “/b/” voll und ganz Kinderpornografie-frei zu bekommen: Man müsste nur die genehmigungsfreie Teilnahme, den Mangel an redaktioneller Kontrolle und den Mangel an Strafverfolgbarkeit dortiger Rechtsverstöße beheben. Dann bliebe aber auch kaum ein Funken der kulturellen Energie bestehen, der 4chan zu einem wesentlichen Teil der Moderne macht. 4chan ist dabei eine Miniatur des Internet in all seinen mangelhaften Kontrollierbarkeiten. Sicher könnten wir das Internet voll und ganz Kinderpornografie-frei machen: Wir müssten es nur abschalten.
So sich die Anti-Netzsperren-Bewegung als Bewegung gegen eine Zensur des Internet versteht, kann sie “Löschen statt sperren” nur als kurzfristige Taktik gemeint haben. Die Losung lässt sich übersetzen zu “lieber nur ein bisschen mehr Zensur statt gleich viel mehr Zensur”. Als langfristige Parole einer Anti-Zensur-Bewegung taugt allein das vorbehaltslose Bekenntnis zur Zensurfreiheit; und damit auch eine vermutlich nicht blessurenfrei überstehbare Konfrontation mit dem Kampf gegen Kinderpornografie. So zu tun, als sei dessen Unterstützung mit einem Kampf für Zensurfreiheit ohne Weiteres vereinbar, kann keine langfristige Option sein.