von Thomas Stadler, 18.12.13
Die Berichte, wonach Andrea Voßhoff neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz werden soll, sind offenbar zutreffend. Nach Meldungen von Presseagenturen soll sie bereits am 19.12.2013 vom Bundestag gewählt werden.
Was also qualifiziert diese Frau, die im Bereich des Datenschutzes bislang nicht aufgefallen ist?
Es handelt sich um eine Juristin, die 15 Jahre lang für die CDU im Bundestag saß, die aber bei der letzten Wahl gescheitert ist. Als Abgeordnete hat sie alle bürgerrechtsfeindlichen Gesetzesvorhaben der letzten 15 Jahre mitgetragen. Das Spektrum reicht von den Antiterrorgesetzen über die Vorratsdatenspeicherung bis hin zum Zugangserschwerungsgesetz. Über eine besondere Expertise im Bereich des Datenschutzes verfügt sie nach meinem Kenntnisstand ebenfalls nicht.
Offenbar hat die große Koalition ganz gezielt nicht nach jemand mit Fachwissen Ausschau gehalten. Dies wohl auch deshalb, weil man auf diesem Posten einen unbequemen Mahner und Kritiker wie Peter Schaar diesmal vermeiden wollte.
Man hat sich deshalb dazu entschlossen, die Position mit einer fachfremden, aber dafür zuverlässigen Parteisoldatin zu besetzen. Auch so sorgt man für eine weitere Erosion der Bürgerrechte. Fachkompetenz hat in den Regierungen von Angela Merkel bei der Besetzung von Posten ohnehin noch nie die maßgebliche Rolle gespielt.
Was qualifiziert also die designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff? Aus fachlicher Sicht kann die Antwort nur lauten: nichts.
Crosspost von Internet Law (Links z.T. von der Redaktion ergänzt)