#Außenpolitik

TTIP: Transparenz gewährleisten, Datenschutz sicherstellen

von , 14.5.14

Derzeit wird zwischen Vertretern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten intensiv über ein Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) diskutiert. Umwelt- und Verbraucherverbände und Gewerkschaftsvertreter befürchten, dass ein solches Abkommen in hartem Ringen erreichte Standards und Rechte unterminieren und weitere Verbesserungen verhindern könnte.

Sowohl die Vertreter der Europäischen Union als auch US-Regierungsvertreter weisen derartige Befürchtungen weit von sich. Wirklich nachprüfbar ist indes nicht, wie sich ein Freihandelsabkommen auswirken würde, denn die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Neben den Verhandlungsführern haben nach Presseberichten lediglich ausgewählte Wirtschaftsvertreter Zugang zu den Verhandlungen.

Die wiederholten Beteuerungen der beteiligten Regierungen und der Europäischen Kommission werden die Befürchtungen nicht entkräften, solange keine Transparenz über Inhalte und Verfahren hergestellt wird.

Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union und ihre EU-Mitgliedstaaten haben sich gesetzlich dazu verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu relevanten amtlichen Unterlagen zu geben (Freedom of Information, Informationsfreiheit). Auch wenn die entsprechenden Gesetze – etwa das deutsche Informationsfreiheitsgesetz – den Zugang zu Unterlagen über laufende Verhandlungen nicht garantieren, wären die Verhandlungsparteien beiderseits des Atlantiks gut beraten, die den Informationsfreiheitsgesetzen zu Grunde liegenden Prinzipien ernst zu nehmen und die Öffentlichkeit nicht mit Beruhigungspillen und pauschalen Versprechungen abzuspeisen.

Schon jetzt ist deutlich, dass sich zumindest die europäische Öffentlichkeit (ja, es gibt sie!) nicht mit TTIP abfinden wird, wenn die Verantwortlichen den Nachweis schuldig bleiben, dass die erhofften Vorteile eintreten, und dass die befürchteten Verschlechterungen ausgeschlossen sind.

Auch für den Datenschutz kann TTIP erhebliche Auswirkungen haben: Es besteht die Gefahr, dass ein solches Abkommen den europäischen Datenschutz schwächt.

So setzen sich Lobbyisten der US-IT-Industrie seit Längerem dafür ein, den Datenschutz in die TTIP-Verhandlungen einzubeziehen, um so Verschärfungen des EU-Datenschutzrechts zu verhindern (vgl. Financial Times v. 4.11.2013, „Data protection ruled out of EU-US trade talks“; nach Registrierung online lesbar).

Die Europäische Kommission weist die den Datenschutz betreffenden Befürchtungen bisher mit der Begründung zurück, der Datenschutz solle jeweils in alleiniger Regelungskompetenz der USA und Europas bleiben. Deshalb sei keine Verschlechterung der EU-Datenschutzstandards zu befürchten. Angesichts des Anspruchs des TTIP, Handelshemmnisse zwischen den USA und der EU generell abzubauen und Standards auf das derzeitige Niveau zu begrenzen, ist aber fraglich, ob es ausreicht, das Thema bloß auszuklammern.

So ist es naheliegend, dass die US-Seite – unter Hinweis auf TTIP – Verschärfungen des europäischen Datenschutzrechts anfechten wird, die etwa mit der derzeit verhandelten Datenschutzgrundverordnung vorgesehen sind. Das Argument wird sein: Über das US-Recht hinausgehende Datenschutzgesetze erschweren es US-Unternehmen, Geschäfte in der EU zu machen. Sie wirken so als nicht-tarifäre Handelshindernisse.

Um einem solchen Downsizing einen Riegel vorzuschieben, ist es dringend angeraten, in einem Freihandelsabkommen ausdrücklich klarzustellen, dass die nach amerikanischem oder europäischem Recht vorgegebenen Datenschutzanforderungen keine Handelshemmnisse sind. Andernfalls sind Beeinträchtigungen des Datenschutzes zu befürchten, selbst wenn die entsprechenden Standards im Freihandelsabkommen nicht explizit erwähnt werden.
 
Crosspost von EAID

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.