#Abstimmung

Ohne Rücksicht auf Verluste: Das #LSR kommt

von , 28.2.13

Morgen soll im Plenum des Bundestags das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen werden. Gegen die kalifornische Suchmaschine Google richtet sich das von den Presseverlagen bestellte Gesetz nicht mehr, betroffen sind jetzt aber vor allem Startups aus dem Bereich Newsaggregation. Durch absichtlich in Kauf genommene Unklarheiten im Gesetz verschärfen die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP die Rechtsunsicherheit.

Gestern stimmte der Rechtssauschuss des Bundestags dem am Dienstag noch letztmalig veränderten Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu. In einer nächtlichen Sitzung im Büro von Ansgar Heveling haben Vertreter_innen der Regierungsfraktionen die am Dienstag präsentierte Version des Gesetzesentwurfes erarbeitet. Nachdem in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aufkamen, und am Montag im Unterausschuss Neue Medien bewiesen wurde (Leistungsschutzrecht: Diese Woche gleich dreimal Thema im Bundestag), dass es funktionierende technische Lösungen gibt, sollen Suchmaschinen und die von Aggregatoren erstellten Snippets aus dem Gesetz ausgenommen werden.
 

Opfer werden die ″Kleinen″ sein

Ursprünglich sollte jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig werden. Nun bleibt es, was die Nutzung “einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte” angeht, wie bisher. Mit dem Unterschied, dass die Presseverlage ein Leistungsschutzrecht bekommen, das bisher keine Vorgaben macht, was denn “kleinste Textausschnitte” bedeutet. Eine Klagewelle ist vorprogrammiert; darunter leiden werden vor allem wieder die kleinen und innovativen Akteure. Startups, die sich auf neue Nutzungs- und Konsumformen von Informationen spezialisiert haben, werden von den Presseverlagen niedergeklagt werden, bevor sie groß werden können.

Wer schon groß ist, wie zum Beispiel die App Flipboard, wird mit den großen Presseverlagen in Deutschland ähnliche Verträge wie mit der New York Times, dem Guardian und Forbes machen. Kleinere Presseverlage werden ausgesperrt oder müssen sich dem Diktat der Marktführer beugen. Die Folge ist, dass wenige Presseverlage bestimmen können, was auf den gängigsten Nachrichten-Apps zu sehen sein wird. Beide Vertragspartner werden dadurch mehr Marktmacht erringen. Die Informationsfreiheit in Deutschland wird darunter leiden.
 

Die Regierungsfraktionen offenbaren ihre Unfähigkeit

Dies ist von den Regierungsfraktionen so gewollt. In einem Pressegespräch erklärten heute Vormittag die beiden CDU-Politiker Ansgar Heveling und Günter Krings, die Nennung genauer Zahlen oder Regelungen sei im Urheberrecht unüblich und selten im Sinne der Nutzer_innen. Die Argumentation ähnelt eher der der Profiteure des neuen Gesetzes. Erst am Montag erklärte Thomas Höppner vom Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) in einer Anhörung im Bundestag, dass Details sowieso erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu klären seien. Nach Höppners Meinung gefragt hatte Ansgar Heveling, der bei der Beantwortung aber schon gar nicht mehr zuhörte.

Die Bedenken der namhaften und zahlreichen Urheberrechts-, Medien- und Verfassunsgexpert_innen ignorierend, möchten die Fraktionen CDU/CSU und FDP das Gesetz in der morgigen Abstimmung durchsetzen. Dabei wird offenbar auch die Geschäftsordnung des Bundestags verletzt. Der Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, hatte in gemeinsamer Absprache mit den anderen Oppositionsparteien weitere parlamentarische Beratungen in den Ausschüssen und folglich die Absetzung des Tagesordnungspunkts am Freitag im Bundestag beantragt, wie es bei einer starken Veränderung eines Gesetzesentwurfs möglich ist. Der Rechtsausschuss lehnte den durch die Geschäftsordnung möglichen Antrag ab. Krings bezeichnete das Vorhaben als Filibuster der Opposition (nach der aus dem US-Senat bekannten Abstimmungstaktik zur Verhinderung von Beschlüssen durch Dauerreden). Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Oppositionsantrags steht noch aus.
 

Nicht der Journalismus soll geschützt werden, sondern veraltete Geschäftsmodelle

Heute erklärte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), dass er ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte in einer Stellungnahme des Verbandes, dass die Anerkennung der Urheberrechte ebenso wie ein in der Höhe festgelegter, angemessener Vergütungsanspruch für Journalist_innen fehle.
 

″Wenn das Leistungsschutzrecht so verabschiedet wird, schadet es den Urhebern. Der Gesetzgeber muss berücksichtigen, dass die mit diesem Recht zu schützenden Leistungen ganz wesentlich auf der Arbeit von Journalisten beruhen″, sagte Konken. ″Es wäre absurd, wenn deren Interessen nur als Randnotiz im Gesetz erscheinen.″

 

Auch der Berufsverband der freien Journalist_innen, :Freischreiber, sprach sich gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus und forderte die Abgeordneten des Bundestags dazu auf, gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen:
 

“Die Interessen der Freien drohen im Kampf der Giganten wie wir das schon lange vermutet hatten, zermahlen zu werden. Denn fast im Nebenbei lässt der jüngste Änderungsantrag, der Freischreiber vorliegt, die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden. (…) Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren”, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber.

 
Diese beiden Stellungnahmen betroffener Berufsgruppen waren Krings und Heveling heute Vormittag noch nicht bekannt, nach tagesaktuellen Stimmungsschwankungen wollten sie sich aber ohnehin nicht richten.
 

Noch mehr Kritik am Gesetzesvorhaben

Bisher haben sechs Abgeordnete von CDU/CSU und FDP erklärt, dass sie morgen gegen den Gesetzesentwurf stimmen werden; Dagmar Wöhrl von der CSU wird sich nach eigenen Angaben enthalten. Eine Mehrheit der Regierungskoalition ist damit im Plenum sicher, wie es dann weitergeht, jedoch nicht.

Zum einen, weil die eigene Basis gegen das Leistungsschutzrecht ist. Die beiden Jugendorganisationen der Regierungsparteien haben sich in einer gemeinsamen Erklärung aller Jugendorganisationen der im Bundestag vertretenden Parteien gegen das geplante Gesetz ausgesprochen. Dazu kommt eine Gruppe von CDU- und CSU-Mitgliedern, die der Meinung ist, dass Deutschland kein Gesetz für ein Presseleistungsschutzrecht braucht.

Zum anderen, weil der Gesetzesentwurf sehr schwach ist: Wahrscheinlich ist, dass er nach einem Durchfallen im Bundesrat (Sitzung am 6 3. Mai) vor dem Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags und des Bundesrats endgültig gestoppt wird.

Die Regierungsparteien können dann im Wahlkampfjahr zumindest den Presseverlagen sagen, dass sie alles versucht haben und die Oppositionsparteien Schuld am Scheitern des bestellten Leistungsschutzrechts sind. Es ist abzusehen, dass Burda und Springer sich nicht für eine rot-grüne Regierung aussprechen werden. Zu fruchtlos waren die Lobbybemühungen der Verlage bei der Opposition, die den Finger stets in die offene Wunde der Verlage legte: die fehlende Rechtfertigung eines derartigen Schutzrechts.
 

Tobias Schwarz bloggt im Logbuch des Isarmatrosen. Er ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Berlin. Dieser Text wird veröffentlicht unter einer CC BY-SA-Lizenz.

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