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Grüne und Linke fordern Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse

von , 25.11.14

Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in § 87 f – h UrhG – das ganz nebenbei dazu geführt hat, dass der Begriff des Leistungsschutzrechts insgesamt mittlerweile keinen guten Klang mehr hat – führt wenig überraschend nicht zum gewünschten Ergebnis und verzerrt statttdessen den Wettbewerb auf eine Art und Weise, die kartellrechtlich relevant sein dürfte.

Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken fordern daher ganz zu Recht in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf die Abschaffung dieses Leistungsschutzrechts. Die Abgeordneten Halina Wawzyniak und Tabea Rösner haben die Gründe für diesen Gesetzesantrag in ihren Blogs – hier und hier – näher erläutert. Im Gesetzgebungsverfahren war ich als Sachverständiger zur Anhörung im Rechtsausschuss geladen und habe meine Haltung zum Leistungsschutzrecht sowie das Ergebnis der Anhörung damals ausführlich zusammengefasst. Das Leistungsschutzrecht kam freilich dennoch, wenngleich in deutlich eingeschränkter Form. Aber auch diese Gestaltung hat sich als nicht sinnvoll und nicht praxistauglich erwiesen, weshalb eine ersatzlose Streichung die einzige sachgerechte Lösung darstellt.

 

Dies ist ein Crosspost von internet-law.de

 

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