#Direkte Demokratie

Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln

von , 12.10.12

In den letzten Wochen war gefühlt in jedem zehnten Tweet in meiner Filterblase ein mehr oder weniger dringlicher Verweis darauf, doch bitte, bitte die vom Piraten Kramm recht schludrig formulierte Petition gegen das Leistungsschutzrecht zu unterzeichnen.

Über den Gesetzentwurf dazu wird heute übrigens im leider nicht zustimmungspflichtigen Bundesrat diskutiert, nach den bisher vorliegenden Ausschussdrucksachen wird es aber eher zu einer Weichspülung als zu einer Ablehnung kommen.

Aber zurück zur Petition. Ich habe die dann irgendwann doch mitgezeichnet und auch selbst ein bisschen dafür geworben. Inhaltlich vor allem deshalb, weil ich das Leistungsschutzrecht für falsch halte. Zu diesem Zeitpunkt stand die Petition, kurz nach dem steil nach oben weisenden Sascha-Lobo-Knick, bei gut 12.000 MitzeichnerInnen. Zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 10.10.2012 waren es dann immerhin 21.366.

Das zweite Argument, mit dem nicht nur ich im Netz für die Mitzeichnung geworben habe, hat mit dem zu tun, was jetzt eingetreten ist: Ein deutliches Verfehlen des Quorums von 50.000 UnterstützerInnen, ab dem es zu einer verpflichtenden öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags kommt, lädt ja geradezu dazu ein, jetzt zu behaupten, die Petition sei gescheitert, die “Netzgemeinde” habe an Saft und Kraft verloren, und überhaupt stünde der Umsetzung jetzt ja nichts mehr im Wege.

Entsprechend hat es mich überhaupt nicht gewundert, dass etwa der Springer-Lobbyist Christoph Keese sofort vom “Scheitern” gesprochen hat, oder dass sich die grüne Kulturpolitikerin Agnes Krumwiede auf Twitter darüber lustig machte – geschenkt.

Aber auch aus der “Netzgemeinde” hagelte es kritische Kommentare – am deutlichsten und lautstärksten regte sich wohl Mikael in den Fahrt auf Metronaut auf; er spricht ebenfalls vom Scheitern der Petition und überhaupt von Petitonen als einem stumpf gewordenen Werkzeug. Da ist ebenso wie an Wolfgang Michals Analyse etwas dran. Trotzdem finde ich es falsch, das Bild vom Scheitern der Petition, vom stumpf gewordenen Werkzeug, einfach stehen zu lassen.

Zu dieser Debatte innerhalb der “Netzgemeinde” fünf Anmerkungen meinerseits:

1. Wir sollten uns noch einmal genau überlegen, was eine Online-Petition ist.

Jedenfalls sind Online-Petitionen keine Bürgerbegehren und keine Unterschriftensammlungen (auch wenn die ePetition mit Mitzeichnungsmöglichkeit diesen Anschein erweckt). Und sie primär als Kampagnenwerkzeug zu verstehen – so lese ich Metronaut -, verkennt den Sinn des grundgesetzlich verankerten Petitionsrechts.

2. Wir als “Netzgemeinde” sollten jetzt nicht in die Falle tappen, die Petition als gescheitert anzusehen.

Und das meine ich jetzt nicht im Sinne eines politiktypischen Weißwaschens, bei dem es immer und überall nur GewinnerInnen gibt. Nein: Mehr als 20.000 Mitzeichnungen sind nicht nichts. Auch eine Petition mit “nur” 20.000 Mitzeichnungen geht den Gang des Petitionswesens – nur eben ohne prestigeträchtige öffentliche Anhörung (die auch nicht unbedingt dazu führt, dass mehr erreicht wird).

Dazu noch mal der Verweis auf Punkt 1: Eine Petition ist eine Petition, auch wenn viele Menschen dahinterstehen. Wörtlich: eine Eingabe, eine Bitte, eine Beschwerde an das Parlament. Sie ist kein Instrument der Volksgesetzgebung und nicht der parlamentarische Arm der Piratenpartei, nicht die unsichtbare Hand des Netzes.

Noch mal zu den Zahlen: Auf der ePetitionsseite des Deutschen Bundestages gibt es gerade einmal fünfzehn in der Prüfung befindliche und sechs abgeschlossene Petitionen, die mehr Mitzeichnungen aufweisen. Wenn ich richtig gezählt habe, haben in den vergangenen sechs Jahren gerade einmal neun Petitionen die Hürde von 50.000 Unterschriften genommen. Das nur als Maßstab, an dem Erfolg und Misserfolg, Scheitern und Etappe gemessen werden können.

Natürlich stellt sich die Frage, warum “nur” 21.366 Menschen bereit waren, diese Petition mitzuzeichnen. Sie war nicht unumstritten, viele haben eher zähneknirschend für sie geworben, aber – und dazu komme ich noch – sie hätte es auch besser formuliert und überparteilich eingereicht nicht leicht gehabt.

3. Digitale Tools ersetzen keine politischen Kampagnen.

Das ist, glaube ich ein Faktor, der einiges dazu beigetragen hat, dass die Petition nicht noch weitaus größeres Echo fand. Zu einer politischen Kampagne gehört es, Bündnisse zu bilden, strategisch vorzugehen, gemeinsame Botschaften zu finden und verschiedene Kanäle der Aufmerksamkeitsgenerierung zu verknüpfen – online wie offline. Eine Massenpetition kann Teil einer Kampagne sein und von dieser getragen werden, kann aber keine Kampagne ersetzen oder diese spontan katalysieren.

Schwarm und Selbstorganisation im Netz hin oder her: Einfach darauf zu setzen, dass das eine Einzelne oder ein Einzelner, die oder der das Richtige im Netz sagt, schon von alleine das Echo und die Resonanzkörper finden wird, die für politische Sichtbarkeit notwendig sind, halte ich für naiv.

Ähnlich naiv wie dieser unpolitische Glaube an Tools und an die Macht der Wahrheit ist für mich auch die Vorstellung, 30.000 Mitglieder der Piratenpartei (ein immer wieder zu hörender Vergleichsmaßstab) seien ohne weiteres als “Stimmvieh” mobilisierbar. Wenn ich eines in eineinhalb Jahrzehnten grüner Parteiarbeit gelernt habe, dann die Tatsache, dass es so etwas wie innerpartelicher Wahlkämpfe, Kampagnen und viel, viel Mobilisierungsarbeit bedarf, um selbst innerhalb des ja an und für sich hochpolitischen Rahmens einer Partei eine Person oder ein Thema bekannt und anschlussfähig zu machen.

Das wird, nebenbei bemerkt, auch am SPD-Mitgliederbegehren zur Vorratsdatenspeicherung sichtbar, das ebenfalls vorwiegend als Netzkampagne läuft. Das Mitgliederbegehren startete im Juli und dümpelt jetzt, knapp zwei Wochen vor Einreichungsfrist, noch immer bei 2584 UnterstützerInnen. Das Quorum, um in der SPD Gehör zu finden, liegt hier bei 45.000. Dabei haben sich eine ganze Reihe von SPD-Gliederungen gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen – ein Thema auf der innerparteilichen Agenda scheint sie aber trotzdem bisher nicht zu sein.

4. Aber, werden einige anmerken, das mit der (mehr oder weniger) spontanen Selbstorganisation im Netz hat bei ACTA doch auch geklappt.

Und bei der “Zensursula”-Debatte um Netzsperren erst recht. Oder bei der Petition zur Vorratsdatenspeicherung. Ich bin fest davon überzeugt, dass anders als bei diesen Themen beim Leistungsschutzrecht das Erregungs- und Empörungspotenzial fehlte. Netzsperren, die in ACTA vermuteten Verschärfungen des Urheberrechts oder auch die Vorratsdatenspeicherung wurden als Themen wahrgenommen, die jeden und jede betreffen können, die in Bürgerrechte eingreifen, die die ganze Gesellschaft auf den Kopf stellen. Diese gefühlte persönliche Betroffenheit, diese Empörung fehlt beim Leistungsschutzrecht.

Und das ist auch gar nicht verwunderlich. Denn wen außer ein paar BloggerInnen und Google interessiert es, ob Onlineschnipsel aus Zeitungstexten vergütungspflichtig werden?

Klar, lässt sich jetzt einwenden, dass das Leistungsschutzrecht falsch bleibt, auch wenn viele nichts davon merken. Und klar, lässt sich jetzt ebenfalls und noch weitergehend einwenden, dass stimmt ja gar nicht – auch alle, die Suchmaschinen bedienen, auch alle, die in irgendeiner Weise im Netz Aggregatoren nutzen, sind davon betroffen, wenn das Leistungsschutzrecht kommt. Und ganz unabhängig davon bleibt das Leistungsschutzrecht insgesamt eine große Fehlkonstruktion. Nur: Wie soll man das vermitteln? Wie diese störrische Komplexität runterbrechen auf eine Botschaft, die auch außerhalb des Netzes Verbreitung findet?

Falls die “Netzgemeinde” das Leistungsschutzrecht noch verhindern will, braucht es genau das: Ein Bild, das Menschen anspricht, und das auch Abgeordnete davon überzeugt, dass hier Unsinn verzapft wird. Bei ACTA waren die Schulhöfe und die vielen Jugendlichen, die ihre gefühlte Betroffenheit zum Ausdruck gebracht haben, Teil dieser packenden Botschaft. Dass Google und ein paar BloggerInnen jetzt Geld zahlen sollen, wenn sie fremde Texte zitieren – who cares? Und die pathetisch hochgehaltene Freiheit des Netzes – ist sie’s diesmal wirklich?

5. Letzte Anmerkung, Stichwort “Netzgemeinde”.

Einen Nebeneffekt der Leistungsschutzrecht-Petition und der Debatte darüber sehe ich darin, dass inhaltliche Spannungen innerhalb der “Netzgemeinde” sichtbar geworden sind.

[Übrigens: Ich mag diesen Begriff “Netzgemeinde”, weil er die Außensicht auf das sich selbst vielleicht nicht, vielleicht aber doch als “Gemeinde” empfindende Kollektiv der (politisch) aktiven NetznutzerInnen schön beschreibt. Denn was haben wir gemeinsam außer unseren Smartphones? Gehören Volker Beck, Peter Altmaier und Doro Bär dazu, weil sie twittern?]

Also:

Spannungen innerhalb dieses im Netz kommunizierenden, um das Netz besorgten, im Kern gar nicht so viele tausend Menschen umfassenden Kollektivs haben sich durch die Leistungsschutzrechts-Petition vertieft und sind sichtbar geworden. Das betrifft insbesondere auch das Verhältnis zwischen dieser vagen “Netzgemeinde” und der Piratenpartei.

Ich habe die Piraten lange als Bewegungsinstitution der Netzbewegung wahrgenommen, die sich – durch “Zensursula” – aus Versehen als Partei konstituiert hat. Inzwischen hat das Parteisein die Piraten eingeholt; die aktuellen -gates und persönlichen Auseinandersetzungen in dieser Partei sind klare Symptome dafür, dass sich hier etwas als Partei etabliert.

Damit verliert die Piratenpartei aber ihren Anspruch, für die “Netzgemeinde” zu sprechen – und, auch das mag die ach so mangelhafte Beteiligung an der Petition erklären – sie wächst um Personen, die das Netz jetzt nicht so sonderlich wichtig finden; die halt Beteiligungspolitik, Transparenzpolitik, Grundeinkommenspolitik oder sogar mehr oder weniger populistische Machtpolitik machen wollen. Das ist normal. Das scheint zu Parteien zu gehören. Aber es führt eben auch dazu, dass das Kollektiv “Netzgemeinde” sich ausdifferenziert: In Piraten und Nicht-Piraten. In Radikale und weniger Radikale. In Unpolitische, die einfach ihren Spaß an der Netzkommunikation haben, und das vielleicht sogar schon für Politik halten, und in politische AktivistInnen, für die Twitter und Facebook Tools wie Mumble und Liquid Feedback sind.

Diese Ausdifferenzierung – und die Versuche, sie “für die gemeinsame Sache” zu überbrücken – unterstreicht, dass die Affinität zum Netz politische Auseinandersetzungen nicht ersetzen kann.

Das ist einerseits ernüchternd, weil damit ein Stück des utopischen Gehalts der Netzwerkinfrastruktur eingerissen wird. Andererseits kann ein Bewusstsein dafür, dass spontane Formationen erst mit politischen Strukturen dauerhaft Wirkung entfalten, nicht schaden. Dazu gehört aber auch die Anerkennung, dass politische Strukturen dann ganz schnell Eigenlogiken entfalten – oder, Stichwort der parteinahen Netzorganisationen – in existierende Eigenlogiken hineingezogen werden. Und dazu gehören eben auch der Blick über den Tellerrand der Piratenpartei bzw. über den Tellerrand der “Netzgemeinde”, und die Selbsterkenntnis, nicht ein homogenes Ganzes zu sein, sondern aus vielen Clustern und Attraktoren zu bestehen. Zwischen denen es Absprachen, Bündnisse, Kooperationen und Auseinandersetzungen geben muss, und die vor allem nicht auf das Netz beschränkt agieren können, um erfolgreich Netzpolitik zu machen.

Ergänzte Fassung eines Blogbeitrags auf till we *

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