Christian Humborg | 12 Kommentar(e)
Netzpolitik.org hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung veröffentlicht. Dabei hatte die Bundestagsverwaltung die Veröffentlichung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
04.10.2012 |
Netzpolitik.org hat sich vorgewagt. Am Montag wurde das Gutachten „Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das Gutachten wurde bereits 2008 erstellt und zeigt sehr deutlich auf, dass die bestehenden Regeln gegen Abgeordnetenkorruption unzureichend und international peinlich sind. Andre Meister zitiert in seinem Beitrag den Bundesgerichtshof, der sagte, dass die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung sind und dringend verschärft werden müssen.
Die Vorgeschichte der Veröffentlichung ist lang. Nach einer Spiegelmeldung im Dezember 2008 hatte ich im April 2009 auf diesem Blog meinen ersten Beitrag überhaupt veröffentlicht, und zwar genau zu diesem Gutachten. Dann passierte lang nichts. Im Januar dieses Jahres stellte Stefan Wehrmeyer eine IFG-Anfrage über fragdenstaat.de zum Gutachten. Als er das Gutachten erhielt, aber nicht veröffentlichen durfte, schuf er eine One-Click-Option, mit der jeder Bürger das Gutachten für sich anfordern konnte. Hunderte nutzten die Funktion. Stets hieß es in den jeweiligen Schreiben der Bundestagsverwaltung, man dürfe das Gutachten nicht veröffentlichen, aus urheberrechtlichen Gründen.
Das Urheberrecht wird zu einem neu entdeckten Instrument, um unliebsame Veröffentlichungen zu erschweren. Erst vor kurzem erhielt das Handelsblatt eine einstweilige Verfügung des Versicherungskonzerns Ergo, als man den Revisionsbericht zum sogenannten Lustreisenskandal veröffentlicht hatte. Als Begründung wurde die Verletzung des Urheberrechts angegeben. Das Handelsblatt führt hingegen an, urheberrechtliche Ansprüche müssten im Lichte der Pressefreiheit ausgelegt werden.
Zur Stunde prüft wahrscheinlich die Bundestagsverwaltung, ob und wie man gegen Markus Beckedahl, den Herausgeber von netzpolitik.org, vorgeht. Im Schreiben sind mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte angedroht. Unternimmt sie rechtliche Schritte wegen urheberrechtlicher Verletzung, wird die Debatte um Abgeordnetenkorruption und Veröffentlichung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes weiter hoch kochen.
Vermutlich wird es aber vor dem 17. Oktober zu keinen rechtlichen Schritten kommen, denn an dem Tag steht ein wichtiger Termin zum Thema des Gutachtens an. Im Rechtsausschuss des Bundestages findet an diesem Mittwoch von 14 bis 17 Uhr eine Expertenanhörung zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung statt. Noch ist unklar, ob der Anhörung per Livestream gefolgt werden kann. Vermutlich nicht.





[...] Dieser Gastbeitrag von Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, erschien zunächst bei Carta. [...]
[...] mal gegen Abgeordnetenbestechung vorgegangen wird, überlegt sich unsere Bundesquasselbude lieber, wie sie Markus Beckedahl für das Veröffentlichen eines unangenehmen Gutachtens drankriegen können… Und das Urheberrecht ist dafür inzwischen genau das richtige Schwert geworden. Die beste [...]
Ich wünsche mir einen Musterprozess, der festlegt, ob eine Abteilung der Verwaltung beim Deutschen Bundestag Ansprüche geltend machen kann, die ihre ihre mit Steuergeldern finanzierte Aufgabe unterminieren. Sie sind für den deutschen Bürger da. Nicht umgekehrt. Wer ist bei diesem Papieren der Urheber, wenn nicht der Deutsche Bundestag? Doch nicht der einzelne Beamte oder staatliche Angestellte?
Abgesehen davon gibt es § 5 des Urhebergesetzes, das bereits einen klaren Weg weist und konkret “amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen” benennt. Und eine Reihe von Entscheidungen, die den Kontext abstecken. Netzpolitik verdient unsere Unterstützung.
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, daß man sich diese Blöße geben wird. Das wäre mehr als bloß peinlich, weil sie damit die Argumente der Transparenzfreunde als wahrhaftig adeln würden.
Außerdem: Sollte Markus Beckedahl tatsächlich verklagt werden, müßten sie konsequenter Weise mich gleich mit verklagen, weil ich das Dokument versehen mit entsprechendem Kontext zur CDU auf CDUWatch.de gespiegelt habe.
Ich hatte schon fast das ganze Jahr, Beiträge über die Instrumentalisierung des Urheberrechtes zur Verbannung kritischer Inhalte aus dem Netz in einigen Foren wie auch bei Herrn Beckedahl eingestellt.
Ehrlich gesagt, amüsiert es mich sogar ein wenig, das vielleicht auch er mal am eigenen leib zu spüren bekommt wie mehr und mehr in diesem System mit Kritikern umgegangen wird.
Auch seine positive Haltung zur EU und ihren Kommissionen die bis dato von einem Konsens, zumindest nach seinem Gusto aussah, dürfte sich in absehbarer Zeit dann wohl auch noch ändern…
[...] Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen?: Netzpolitik.org hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Straftatbestand der [...]
[...] Christian Humborg auf Carta: [...]
Was hat denn die Bundestagsverwaltung auf die Anfrage von Carta, ob Markus Beckedahl verklagt wird, geantwortet?
[...] Carta: Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen? (via [...]
heilige sankt barbra sei bei uns.
.~.
[...] Kauder sagte auch noch etwas über Pflichterfüllung, ist ja gerade sehr aktuell: Ich tue nichts anderes als meine Pflicht. Deswegen fand ich es beschämend, als [...]
[...] Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen? — Carta Noch ein schönes Beispiel, wie das Urheberrecht in Deutschland eingesetzt wird, um unliebsame Publikationen und Blogs zu behindern. Es geht um ein geheimgehaltenes Gutachten zur Abgeordnetenkorruption, dass der Blogger Markus Beckedahl auf netzpolitik.org veröffentlicht hat. [...]