Netzlese
Wolfgang Michal | 9 Kommentar(e)
Im Rechtsausschuss des Bundesrates präsentieren die von der SPD geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an diesem Mittwoch eine Alternative zum Regierungs-Entwurf für ein Leistungsschutzrecht.
25.09.2012 |
Weil die Werkschöpfer im deutschen Urheberrecht eine historisch erkämpfte Sonderstellung haben, ist das Urheberrecht extrem kompliziert. Wegen dieser Sonderstellung verlangen z.B. die deutschen Presseverlage seit Jahren ein eigenes Recht, ein so genanntes Leistungsschutzrecht, das es ihnen erlauben würde, ohne die Genehmigung der Urheber gegen vermeintliche Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen.
Hätten die Verleger das Leistungsschutzrecht schon heute, bräuchten sie die Urheber nicht mehr um ihr Einverständnis bitten. Sie bräuchten auch nicht mehr nachzuweisen, dass sie das Recht, eigenständig gegen Rechtsverletzer vorgehen zu können, von den Urhebern übertragen bekommen haben. Dazu sind sie nämlich bislang ausdrücklich verpflichtet.
Dieses leidige Problem der Verwerter soll nun durch eine Initiative der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelöst werden. Aber zu welchem Preis?
Die Ländervertreter schlagen vor, den Verlagen über eine so genannte Vermutungsklausel ein eigenes Durchgriffsrecht auf Aggregatoren zu verschaffen. Das heißt, bei einer unerlaubten Übernahme von Inhalten würde künftig stillschweigend davon ausgegangen, dass die Verlage über eine eigene Klagebefugnis verfügen. Sie bräuchten die Autoren nicht mehr extra zu fragen.
Diese Lösung könnte das Vorhaben Leistungsschutzrecht auf einen Schlag überflüssig machen. Auch der Springer-Verlag und der von ihm an der kurzen Leine geführte Verlegerverband sehen diese ‘Gefahr’. Aufgeschreckt von den Plänen der SPD-Vertreter versucht man nun händeringend, alle juristischen Argumente zu sammeln, die das Vorhaben noch stoppen könnten. Christoph Keese hat sie in seinem Blog vorsorglich schon mal aufgelistet.
Die meisten der dort angeführten Argumente sind zwar Nebelkerzen, aber an einigen Punkten könnte auch etwas dran sein. Zum Beispiel an der Sorge, die Urheber könnten mit einer „Vermutungsregel“ zugunsten der Verleger schlicht und einfach überfahren werden. Es wäre für die Autoren nicht nur eine Abtretung von Rechten ohne jede Gegenleistung, sondern darüber hinaus auch ziemlich peinlich, wenn morgen der Springer-Verlag gegen Rivva klagen würde, obwohl die von Rivva aggregierten Springer-Autoren absolut nichts gegen ein paar Auszüge aus ihren Geschichten einzuwenden hätten. Das könnte – wenn es hart auf hart kommt – erneute juristische Händel heraufbeschwören. Vor allem dann, wenn Snippets oder Überschriften per Vermutungsklausel letztlich doch dem Urheberrecht unterliegen…
Update 27.9.: Hier das Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss. Am 12. Oktober wollen die Länder dann eine gemeinsame Linie festlegen.





Es erschließt sich nicht, warum schon wieder die Urheber ignoriert werden sollen. Der einzig sinnvolle Vorschlag war bislang der von Jimmy Schulz (FDP), der als Kompromiss die robots.txt verpflichtend machen möchte.
Bei aller Freude über die Überschrift, dass das Leistungsschutzrecht gekippt werden solle, kommt Entsetzen bei der näheren Betrachtung der Alternative auf. Ich kann nur hoffen, dass man endlich auch einmal die Urheber in die Problematik einbindet, da diese die Ausgebeuteten sind.
Was ist so schlimm daran, dass ein Verleger die komplette Rechtekette nachweisen muss, um jemanden zu verklagen. Ein Verleger kann auch heute schon alle Rechtsverletzer verklagen, falls der Urheber die Rechte an den Verlag abgetreten hat.
Wo soll bitte der Fortschritt bei diesem Gesetz sein? Lediglich die Urheber werden entmachtet und die Verleger haben es beim Klagen leichter.
[...] Kippen Hannelore Kraft und Kurt Beck das Leistungsschutzrecht? — Carta [...]
Dass ein Leistungsschutzrecht nicht zum Nachteil des Urhebers eingesetzt würde, erscheint mir naiv. Das mag zwar so im Gesetzentwurf stehen, aber aus wessen Perspektive die Festmachung des “Nachteils” erfolgt (siehe Rivva-Beispiel), steht dort nicht.
Wenn man diese Regelung gleichwohl für sinnvoll hält, kann sie problemlos auch als Begrenzung der Vermutensregelung aufgenommen werden.
Ein paralleles Leistungsschutzrecht birgt die größere Gefahr den “Urheber zu überfahren”.
Ich tippe, dass der SPD-Vorschlag verfassungswidrig ist.
Das wäre allerdings eine tolle Show: Die SPD kippt das LSR und setzt eine Regelung durch, die ein Jahr später vom BVerfG kassiert wird.
Der Vorschlag erinnert mich sehr stark an die GEMA-Vermutung und die sorgt in letzter Zeit ja immer öfter so richtig für Spaß! Kurzfristig mag der Ansatz besser sein als ein Leistungsschutzrecht, aber langfristig kommt man wohl eher vom Regen in die Traufe.
[...] hatte er ja noch keine Zeit, das Urteil zu lesen, die Spitzen der Presse sind sehr beschäftigt in diesen Tagen. Und schließlich musste das ja von irgendwem gesagt [...]
[...] Vorschlag wird jetzt kontrovers diskutiert, unter anderem hier von Wolfgang Michal und mit anderen Argumenten von Christoph Keese. Eine solche [...]
[...] Carta: Kippen Hannelore Kraft und Kurt Beck das Leistungsschutzrecht? (via [...]
[...] September hatte das Land Nordrhein-Westfalen noch großspurig eine Alternative zum schwarzgelben Gesetzentwurf angekündigt. Daraus wurde nichts. Wer hat Frau Kraft die [...]