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Thomas Leif

Bestellte Wahrheiten. Ganz exklusiv

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Weil parlamentarische und mediale Kontrolle ausfallen, kann der Verfassungsschutz ein bizarres Eigenleben führen und trotz Reformforderungen weitermachen wie bisher

26.07.2012 | 

Jürgen Leinemann, der geniale Analytiker des deutschen Politikbetriebs, hat schon früh eine Grauzone des Journalismus ausgemacht, die bis heute nicht ausgeleuchtet ist: Die größte (Korruptions-)Gefahr für einen seriösen Journalismus bestehe in der Abhängigkeit von Informanten, die beständig Material für vermeintlich exklusive Geschichten lieferten.

Nirgendwo ist diese Gefahr größer als auf dem Gebiet der Geheimdienstberichterstattung. Hier gilt für einen kleinen, ausgesuchten Kreis der so genannten Spezialisten die opportunistische Formel: Die Hand, die mich füttert, beiße ich nicht. Lorenz Matzat hat diesen systemischen Konflikt jüngst am Fallbeispiel NSU und das Versagen des Journalismus auf datenjournalist.de entziffert. Seine Bilanz der vom Verfassungsschutz inspirierten und lange Zeit gesteuerten Berichterstattung: „Mit Journalismus, wie er 2012 im Netz möglich wäre, hat das alles wenig zu tun.“

Warum aber versteht sich eine kleine Gruppe von Journalisten als Füllfederhalter der Schlapphüte? Warum werden die „bestellten Wahrheiten“ von den Redaktionen und Agenturen nicht im Lichte der gesetzten Informationen geprüft oder zumindest als ungeprüfte „Ein-Quellen-Geschichten“ markiert? Warum ist die Geheimdienst-Berichterstattung ein Sonderbereich, in dem journalistische Grundregeln außer Kraft gesetzt sind?

Geheimdienste und Journalismus folgen zwei unterschiedlichen Handlungslogiken. Geheimdienste arbeiten verdeckt und vertrauen auf die Informationen von bezahlten V-Leuten, die ihr Milieu „abschöpfen“. Die Validität der Quellen ist nicht einmal von den Auftraggebern vollständig zu überprüfen, wie „Auswerter“ in den Ämtern einräumen. Die Dienste folgen in ihrer Informationsbeschaffung und -vermittlung politischen Motiven der jeweiligen Führungsebene.

Der gefährliche „Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft“ oder die „national befreiten Zonen“ nicht nur in Ostdeutschland haben die Dienste nur am Rande interessiert. Daraus folgt, dass jede Form der Materialweitergabe stets instrumentellen Charakter hat.

Journalismus soll sich aber auf mehrere gesicherte und überprüfbare Quellen beziehen, einseitige Vermittlung gerade von „trüben“ Quellen vermeiden oder zumindest kennzeichnen. Jede Instrumentalisierung von Informanten für deren spezifische Interessen ist den tradierten Regeln und dem branchenüblichen Unabhängigkeits-Pathos nach ausgeschlossen.

 

Die Kunden im Journalismus

Die Übermittlung der Geheimdienst-„Informationen“ verläuft nun aber einseitig, d.h. die „Kunden“, die ‘exklusive’ Informationen verwerten sollen, suchen sich die Dienste gezielt aus. Entscheidend für die Auswahl sind die politische Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich auf die vorgegebenen kommunikativen Spielregeln der Dienste einzulassen. Um „Informationen“ zu erhalten, muss sich der jeweilige Adressat, bevorzugt aus den bekannten, auflage- und reichweitenstarken Qualitätsmedien, von seinen journalistischen Arbeitsprinzipien lösen und sich den Kommunikationsstrukturen der Dienste unterordnen.

Im Klartext: Die beiden relevanten Nachrichtenmagazine, ganz wenige führende Tageszeitungen und die „Geheimdienst-Experten“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten werden privilegiert und abgeschottet „informiert“. Im Gegenzug wird von ihnen erwartet, dass sie die platzierten Interpretationen, Warnungen und Analysen eins zu eins übernehmen und möglichst als breaking news agenturfähig vermarkten. Was als „exclusiv“ verkauft wird, ist oft nicht mehr als eine bestellte Botschaft. Diese Art der Informationsvermittlung verschärft ein bereits vorhandenes Ungleichgewicht im Informationszugang von Sicherheitsbehörden und züchtet Abhängigkeiten. Wer den unausgesprochenen Kodex der Geheimdienste nicht akzeptiert, wird als Informationsempfänger abgeschaltet. In Nachrichtenmagazinen führt das dazu, dass bestimmte Kontakte in die Dienste und Ministerien nicht von allen Ressort-Kollegen wahrgenommen werden dürfen. Dieses System wird seit Jahrzehnten gepflegt und von keiner Seite in Frage gestellt, weil Verlage und Sender vom spektakulären Material der Dienste profitieren. Diese stille Komplizenschaft wird bislang weder von der Medienkritik noch von Untersuchungsausschüssen aufgegriffen. Wenn aber parlamentarische und mediale Kontrolle ausfallen, können sich die „Spezialisten“ wie ein Escortservice der Geheimdienste bewegen. Sie schaffen so eine kontrollfreie Zone, in der föderaler Wildwuchs und fachliche Inkompetenz zu einem politischen Blindflug führen.

In den Redaktionen wird diese geschmeidige Arbeitsteilung zwischen „Dealer“ und „Junkie“ weder thematisiert noch kritisch hinterfragt. Der Nutzen vermeintlicher Exklusivität überstrahlt die Zweifel an den offensichtlichen Risiken. Heribert Prantl hat bereits vor den jüngsten Verfassungsschutz-Skandalen die Dunkelfelder dieses Geheimdienstes in der Süddeutschen Zeitung grell ausgeleuchtet. Aber – welche Konsequenzen haben solche Analysen für die Blattmacher?

Ein fulminantes Beispiel für die öffentliche Inszenierung der Geheimdienste im Verbund mit der Polizei stammt vom September 2011 – eine gute Woche vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus. Am 8. September 2011 titelte die Berliner Morgenpost: „Polizei fasst zwei Terrorverdächtige in Berlin“. „Exklusiv“ schreibt die MoPo: „Die Polizei hat möglicherweise einen Terroranschlag verhindert. Das erfuhr Morgenpost-Online aus Sicherheitskreisen.“ Die Story war perfekt von den Sicherheitsbehörden vorbereitet; Hani N. und Samir M. wurden sogar in den Hauptnachrichten-Sendungen als vermeintliche Top-Terroristen präsentiert. Sechs Wochen später musste die MoPo zurückrudern: „Angebliche Terroristen kommen wieder frei.“

Das vorläufige Fazit: eine perfekte Wahlkampf-Inszenierung unter der Regie der vermeintlich erfolgreichen Sicherheitsbehörden, ohne nur annähernd gesicherte Beweise gegen die „Verdächtigen“; nationale Berichterstattung in allen Qualitätsmedien und kaum Korrekturen nach der Freilassung der vermeintlichen Terroristen. Der Deutsche Presserat beschäftigt sich mit solchen Skandalen nicht einmal. Die Standards journalistischen Arbeitens gelten in diesen Fällen also nicht, sie werden im Nachhinein auch nicht eingefordert oder reflektiert.

Geheimdienstler haben kein Interesse an Faktentreue und Vollständigkeit, Zweifeln und Grautönen. Mangelnde Ermittlungserfolge werden durch wilde Spekulationen ersetzt. An Aufklärung eigener Versäumnisse in ihrem Schattenreich besteht kein Interesse.

 

Außer Kontrolle

Eine effektive parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste etwa in den zuständigen Ausschüssen gibt es nicht. Fachpolitiker geben zu, dass sie in den „Geheimausschüssen“ mit Nebensächlichkeiten beschäftigt werden und faktisch keine Kontrolle der Kontrolleure stattfindet. Der Bielefelder Verfassungsjurist Christoph Gusy, ein echter Kenner der Materie, kam bereits vor einem Jahrzehnt zu dem Befund: „Den vielfältigen Instanzen fehlt es an Koordination und Effektivität. Sie sind allein auf Informationen der von ihnen kontrollierten Exekutiven angewiesen und erfahren so über ihre Problemfälle aus den Medien mehr als auf den ‚offiziellen‘ Wegen. Das gilt erst recht, wenn die Nachrichtendienste berechtigt sind, Informationen aus Gründen des ‚Wohls der Allgemeinheit‘ oder des Datenschutzes einzelner zurückzuhalten.“

Ähnlich sah Alexander Hirsch in seiner exzellenten Dissertation die Kontrolle der Nachrichtendienste schon Mitte der neunziger Jahre: Wenn die Geheimdienste „blinden Wächtern ohne Schwert“ gegenüberstehen, können sie gegenüber der Öffentlichkeit wild spekulieren, ihre Themen setzen, Pannen wegtelefonieren und publizistisch in der Grauzone agieren, ohne Sanktionen erwarten zu müssen.

Durch die laufende Diskussion um den Verfassungsschutz besteht nun aber die große Chance, parlamentarische Nicht-Kontrolle und gefügigen Nachrichtenhandel auf den Prüfstand zu stellen. Die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen und handverlesenen Obleute für Geheimdienstfragen müssten nur den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Bewegung setzen und die existierende Expertise auswerten. Die Erkenntnisse der brillanten „Schäfer“-Berichte über die Bespitzelung und Instrumentalisierung von Journalisten oder die abenteuerlichen Vorgänge von Thüringen, die Analysen von Gusy und Hirsch liegen als Blaupause für wirkungsvolle Geheimdienst-Reformen vor. Zentral wäre aber die Installierung eines erfahrenen und unabhängigen Geheimdienstbeauftragten, der vom Parlament gewählt und mit einem Mitarbeiterstab die Arbeitsabläufe und das überholte Auswertungssystem kontrollieren könnte.

Dann würden die wahren Hürden des NPD-Verbots nicht nur ein paar Fachleuten geläufig sein. Die fahrlässige Kooperation der Dienste mit NPD-Funktionären ist bis heute nur in den heiklen internen Berichten von zwei ministeriellen Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsantrag zu studieren. Die aufschlussreichen Analysen (mit dem Stempel „Geheim. Nur für den internen Dienstgebrauch“) dürfen nur „von Hand zu Hand“ weitergegeben werden und sind in den Safes der Innenminister deponiert. Die Autoren, zumeist Abteilungsleiter von Staatsschutzabteilungen, kamen hier zu einem hoch interessanten, öffentlich aber nicht kommunizierten Ergebnis: Die Unterwanderung der NPD mit bezahlten V-Leuten ist nicht die einzige Hürde für ein NPD-Parteiverbot. Vielmehr liegen keine ausreichenden Beweise für aktiv kämpferische, gewaltsame Handlungen der NPD vor.

Solche Nachweise wären jedoch Mindestvoraussetzung für ein Parteienverbot, das reflexhaft zu fordern sich als reine Symbolpolitik erweist. Derweil ist die NPD-Verbotsdiskussion aber leichter zu vermitteln als die Bekämpfung des „Rechtsextremismus in der Mitte der Gesellschaft“ oder die Auflösung „national befreiter Zonen“ nicht nur in Sachsen. Christoph Ruf, ein Kenner der Materie, hat in der jüngsten Ausgabe der Neuen Gesellschaft/Frankfurter Hefte (7-8/2012) den symbolischen Wert eines NPD-Verbots luzide analysiert: „ …solange viele Politiker und Kommentatoren weiter ignorieren wie gesellschaftsfähig rassistische und antisemitistische Stereotypen wieder geworden sind, bleibt es eine primär symbolische Frage, ob man die NPD denn nun für illegal erklärt oder nicht. An der gesellschaftlichen Realität wird sie nichts ändern. Genau das wäre aber nötiger denn je.“ Vermutlich lesen nicht einmal die SPD-Fachpolitiker/innen die Neue Gesellschaft. Aber typisch ist, dass die von Christoph Ruf vorgetragenen Argumente auch nicht in den „mainstream-Medien“ vorkommen.

Da es kaum analytisch grundierte Beiträge über die Geheimdienste und ihr System der medialen Desinformation gibt, fühlen sich die Dienste indirekt bestätigt. Für sie gibt es keinen Anlass zur Korrektur ihrer Informationspraxis. Im Gegenteil: Wenn kritische Beiträge zur Arbeit der Dienste erscheinen, werden diese Veröffentlichungen rasch dementiert. Das heißt: Es gibt bislang keinen Anreiz selbst für die seriösen Mitarbeiter in den Diensten, die gültige Informationspraxis zu korrigieren. Bislang gibt es nur Appelle. Die aber könnten Ausgangspunkt für eine grundlegende Reform der Geheimdienste und ihrer Informationspolitik über willfährige Medien sein.

Würden die Medien unabhängiger, kritischer und hintergründiger über das Schattenreich der Geheimdienste berichten, dann wäre das auch Sauerstoff für die Alibi-Kontrolleure in den Parlamenten. Sie haben sich freiwillig sediert und in einer Passivrolle eingerichtet. Die von den Fraktionsführungen handverlesenen Parlamentarier verzicht(et)en bislang freiwillig auf ihre Kontrollpflichten. Diese Als-ob-Kontrolle wirkt auf die Medien zurück und stabilisiert die jetzt kritisierten Strukturen in den Geheimdiensten. Eine wirksame parlamentarische und mediale Kontrolle müsste deshalb der Ausgangspunkt für eine echte Reform der Dienste an Haupt und Gliedern sein.

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8 Kommentare

  1. Regierungs4tel |  26.07.2012 | 13:49 | permalink  

    Der geschätzte Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, der zu den “handverlesenen Parlamentariern” gehört, die die Nachrichtendienste angeblich kontrollieren, hatte in einem Beitrag der ARD versprochen, in der “Curveball-Affäre” die Mitverantwortung der deutschen Nachrichtendienste für den Ausbruch des Irakkrieges auszuleuchten, vgl. Kommentarspalte unter

    http://reg4tel.net/2010/12/02/lugen-vom-bundesnachrichten-dienst/

    Evtl. erinnert ihn ja mal jemand an sein Versprechen, bevor er den Bundestag verlässt.

  2. Hersch Fischler |  26.07.2012 | 17:18 | permalink  

    Weder wahrhaftig, noch exclusiv

    Macht Thomas Leif nach langem Schweigen jetzt den Guttenberg und plagiiert sich selbst? Unter anderem Titel konnte man den fast völlig gleichen Text schon im Freitag lesen. Die versprochene Tiefenrecherche und Aufklärung liefert er immer noch nicht. Anreize für “seriöse” Mitarbeiter in den Diensten, ihre Informationspraxis gegenüber Journalisten zu ändern, schon gar nicht.

    Eint tolle Idee, die Thomas Leif da andenkt. Selbst wenn die Geheimdienstmitarbeiter integere Persönlichkeiten sind, die es unter Ihnen vielleicht auch gibt, können sie fast nie seriöse Informationspraxis betreiben. Ihr Geschäft sind Informationsblockaden mit unerlaubten Mitteln und hinterlistige Irreführung. Informationen, die seriös zu verbreiten sind, können sie an PR-Agenturen outsourcen.

    Freiwillige Selbst-Sedierung und passiv bleiben beiVerfassungsschutzskandalen , darin hat sich auch Thomas Leif geübt, als er noch beim Netzwerk Recherche den Ton angab. Als im Januar 2011 ein investigativer Beitrag des Netzwerk Recherche Preisträgers Anton Mägerle über die rechtsradikalen Freundschaften des damals gerade verstorbenen hohen Verfassungsschutzbeamten a.D. und Spiegelautors Fritz Tobias im Online-Freitag erschien und blitzschnell gelöscht wurde und gelöscht blieb, vergaß Thomas Leif das hochethische NR-Programm ganz und gar. Recherche- und Publikationsblockaden zu einem brenzligen Verfassungsschutz und Spiegel-Skandal, was gingen die ihn an. Er unternahm, obwohl schnell und gründlich über die Informations-und Rechercheblockaden informiert , nichts. Seine damaligen Vorstandskollegen setzten nach seinem Abgang aus dem NR-Vorstand Anfang Juli 2011 das völlig unsolidarische Blinde-Kuh-Verhalten fort. Anscheinend ist es beim Netzwerk Recherche in Geheimsdienstsachen seit längerem üblich, lieber zuzuschütten als nachzugraben.

  3. Regierungs4tel |  26.07.2012 | 18:36 | permalink  

    @Hersch Fischler: http://youtu.be/b3kO5jjYioY

  4. Wolfgang Michal |  26.07.2012 | 19:31 | permalink  

    @Hersch Fischler: Sie meinen wirklich den Online-Freitag?

  5. Hersch Fischler |  26.07.2012 | 19:40 | permalink  

    @ Wolfgang Michal

    berechtige Nachfrage. Irrtum meinerseits, sorry. Ich meine den Online-Vorwärts. Bei > 30 Grad habe ich den Namen verwechselt. also nicht Online-Freitag. sorry

  6. linsenspaeller |  27.07.2012 | 16:52 | permalink  

    Wenn es zur Aufgabe und zum Selbstverständnis des VS gemacht wird, Motivation und Gesinnung von einzelnen Personen, aber auch von ganzen Gruppen, Parteien und gesellschaftlichen Strömungen zu erforschen, dann läßt sich ein zunehmender Grad von Verselbstständigung und Gesetzesferne nicht vermeiden. Jeder zur Informationserlangung zweckmäßig strukturierte Geheimdienst erzeugt ganz ähnlich wie auch eine Mafia oder eine Kirche in seinem Wirkungsbereich rechtsfreie Räume, in denen sich je nach Situation neue, gegebenenfalls nur kurzlebige Regeln zwischen allen Akteuren bilden. Auch Gangster haben es grundsätzlich gern, wenn es Regeln gibt, das wird oft ausgeblendet.

    Die Frage sollte also nicht lauten, wer das kontrollieren könnte. Es liegt eigentlich auf der Hand, daß gewählte Abgeordente mit einer weitgehenden Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Parteien und vor allem Wählern das nicht bewältigen können, wollen sie nicht zur informationellen Chimäre entarten. Vielmehr sollte man sich den genauen Zweck des VS einmal vornehmen und seine realen Aktivitäten mit seinen Aufgaben von verfassungswegen vergleichen. Man muß nämlich die Gesinnung eines Staatsbürgers gar nicht kennen, um präventiv etwas gegen seine potentielle Gefährlichkeit zum Schutz des Staates oder auch der Zivilgesellschaft unternehmen zu können. Niemand fragt einen notorischen Ladendieb, Hooligan, Einbrecher oder auch Kinderschänder, ob er daneben auch ein Faible für Rechts oder Links habe. Das ist nämlich von der Gefährdungslage her überflüssig. Es ist allein geeignet, um kriminellen Tätern das Adjektiv “politisch” umzuhängen. Und wer davon einen Nutzen haben könnte, das steht gewiß auf einem anderen Blatt; das weis der ein oder andere Nutzer dieser Seite besser als ich.

    Ich würde es gut finden, wenn jegliche Beobachtungen durch den VS von gesetzeswegen auf maximal 6 Monate begrenzt und anschließend mit Ergebnis veröffentlicht werden müßten. Schon erstmal deswegen, damit man sich von der Stasi unterscheidet (ist im Westen vielleicht gar nicht nachzufühlen). Das würde auf allen Seiten Klarheit schaffen, nicht nur bei den Betroffenen, auch die Leute vom VS selber stünden unter Druck, sich eindeutig klar zu werden. Und es hätte eine verhaltensstimulierende Wirkung für die Zukunft, rein gefühlsmäßig würde ich mutmaßen, eine gute.

  7. Regierungs4tel |  27.07.2012 | 17:39 | permalink  

    Welcher Gedanke stand denn hier Pate?!

    Zitat aus dem Kommentar von linsenspaeller (Nr. 6):
    “Wenn es zur Aufgabe und zum Selbstverständnis des VS gemacht wird, Motivation und Gesinnung von einzelnen Personen, aber auch von ganzen Gruppen, Parteien und gesellschaftlichen Strömungen zu erforschen, dann läßt sich ein zunehmender Grad von Verselbstständigung und Gesetzesferne nicht vermeiden.”

    Unsere Gesetzgebung ist so “gemeint”, wie sie erlassen ist. Es gibt keinen Raum für apriorische, verfassungsleugnende Überlegungen. Nicht in der Politik, und schon gar nicht in der öffentlichen Verwaltung. Schlimm, welche Überlegungen zum Thema Nachrichtendienste ausgerechnet auf Carta.info angestellt werden.

  8. linsenspaeller |  27.07.2012 | 20:10 | permalink  

    @ Regierungs4tel: Wenn in einem Raum, der nicht verwanzt ist und auch nicht kameraüberwacht etwas “Geheimes” geschieht, z.B., weil die anwesenden Akteure sich als Geheimdienstler verstehen, dann ist nichts, was in diesem Raum geschieht oder geschehen könnte justiziabel. Und was man der Rechtsfindung nicht zuführen kann, egal ob informationell oder willkürlich bedingt, das geschieht in einem rechtsfreien Raum. Schaun Sie Sich die Verbote der Rockergruppen an, die derzeit vor sich gehen, deren gefährlichste Eigenschaft ist es, rechtfreie Räume zu erzeugen, wo immer sie sich ausbreiten. Das steht so in keinem Gesetz, aber dennoch ist das der konkrete Grund, warum sie verboten werden. Fragen Sie doch einmal die renommierte Juristin, die jetzt die Abschaffung des MAD ins Gespräch gefordert hat. Da sitzen Leute, die schon lange nichts mehr oder nicht viel zu tun haben. Das ist für jeden qualifizierten Menschen sozusagen eine halboffizielle Mißachtung seiner Leistungsbereitschaft und seines Selbstwertgefühls. Die Gefahr, daß solche Kräfte sich einfach selbst beschäftigen und dabei weit von ihrem Aufgabengebiet abdriften, sich eventuell der organisierten Kriminalität andienen oder auch für fremde Dienste arbeiten, ist sehr groß. Freilich will ich hier nicht so tun, als hätte ich nun die Kenntnis, ein Urteil über die Notwendigkeit des MAD abzugeben. Aber ich glaube z.B., daß der NSU-Skandal bei VS und LKA in Thüringen noch lange nicht die letzte skandalöse Offenbarung ist, die ans Licht drängt, sondern da liegen noch andere Leichen in den Kellern. Ich denke, es gibt sogar politische Gefangene, die eines Tages frei gelassen und rehabilitiert werden müssen.

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