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Christian Heller

Weder löschen, noch sperren

Christian Heller | 66 Kommentar(e)


“Löschen statt sperren” war von Anfang an eine absurde Parole für eine Anti-Zensur-Bewegung. Sich dabei mit dem Kampf gegen Kinderpornografie zu arrangieren, war ein vielleicht notwendiger, aber gefährlicher Kompromiss. Dieser Kampf ist nämlich unersättlich und letztlich nicht kontrollierbar.

19.08.2010 | 

“Löschen statt sperren” war eine Parole der letztjährigen Bewegung gegen “Netzsperren”. Die Bundesregierung wollte mit technischen und gesetzlichen Verfahren den deutschen Zugang auf unerwünschte Internet-Seiten erschweren; wobei als unerwünscht in diesem Fall Kinderpornografie angeführt wurde.

In den Augen der Netzsperren-Gegner drohte dagegen der Aufbau eines nationalen Systems, um aus dem Internet unerwünschte Inhalte beliebiger Art herauszufiltern: heute Kinderpornografie, morgen Urheberrechtsverletzungen, übermorgen oppositionelle politische Rede. Es schien somit naheliegend, die Bewegung gegen Netzsperren eine Anti-Zensur-Bewegung zu nennen.

Für eine Anti-Zensur-Bewegung wäre “Löschen statt sperren” allerdings ein seltsames Motto. Wie kam es dazu?

Mit “Sperren” war hier die Einschränkung des deutschen Zugriffs auf bestimmte Internet-Seiten gemeint: eine Art Import-Verbot für unerwünschte Schriften. Eben ein solches wollte die Bundesregierung ursprünglich durchsetzen. Ein Gatter sollte errichtet werden, das Gutes durchlässt und Böses draußen hält. Die Netzsperrengegner waren sich einig: ein solches Gatter sei zu verhindern. In diesem Anliegen hatten sie aber einen machtvollen Gegner: das Argument, das Gatter diene dem Kampf gegen Kinderpornografie.

Der Kampf gegen Kinderpornografie gilt allgemein als nobles Unterfangen und rechtfertigt so manches Mittel. Sich seinem Durchsetzungsanspruch offen entgegenzustellen, kann politischer Selbstmord sein. Darum scheint Kritik an seinen Instrumenten nur möglich, soweit sie zuallererst die einschränkungslose Notwendigkeit dieses Kampfes anerkennt – und lediglich konkrete Mittel als unzureichend oder kontraproduktiv brandmarkt, um im selben Atemzug eine wirkungsvollere Alternative vorzuschlagen.

Diese Alternative sah die Anti-Netzsperren-Bewegung im “Löschen”: Anstatt Deutschland vom Rest der Welt durch einen Schmutz-Filter zu trennen, sollte Deutschland den Schmutz im Rest der Welt beseitigen. Man braucht kein Import-Verbot für unerwünschte Schriften mehr, wenn man die unerwünschten Schriften bereits im Ausland verbrennt. Dementsprechend sollten deutsche Behörden ihren Einfluss dafür einsetzen, im Ausland gehostete Kinderpornografie vor Ort löschen zu lassen.

Nach viel hin und her schien “Löschen statt sperren” erfolgreich: Mit Wechsel der Bundesregierung wurde das bereits verabschiedete Netzsperren-Gesetz außer Kraft gesetzt, um probeweise dem Ansatz Löschen statt Sperren den Vorrang zu geben. Nun nähert sich die Probezeit dem Ende. Das Bangen geht los, ob “Löschen statt sperren” hält: Konnte Deutschland die Welt da draußen hinreichend säubern? Oder kann der Schmutz doch nur durch eine erschwerte Import-Kontrolle herausgehalten werden?

Was ist Zensur?

“Zensur” ist laut Brockhaus (19. Auflage) die “Bez. für 1) eine von zuständiger, i.d.R. staatl. Stelle vorgenommene Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken, Hörfunk-, Fernseh-, Film-, Tonträger- und Videoproduktionen auf ihre polit., gesetzl., sittl. und religiöse Konformität und 2) die ggf. daraufhin erfolgende Unterdrückung bzw. das Verbot der unerwünschten Veröffentlichungen.” Andere lexikalische Definitionen wie die der deutsch- und englischsprachigen Wikipedia sind hinreichend deckungsgleich, um diesen Begriff von Zensur als maßgebend für den öffentlichen Diskurs zu behaupten.

Nimmt man eine solche Definition zugrunde, kommt man nicht umhin, Zensur auch westlichen, sich liberal nennenden Demokratien zu unterstellen. In Deutschland zum Beispiel wird zensiert, was unter die juristischen Begriffe von “Volksverhetzung”, “Jugendgefährdung” oder “Verletzung des Persönlichkeitsrechts” fällt. Staatliche Instrumente zur Zensur solcher Äußerungen sind Einschränkung oder Verbot ihrer Bewerb- und Verbreitbarkeit; ihre “Indizierung” oder “Beschlagnahmung”; in manchen Fällen sogar ein Verbot ihres Besitzes.

Der Bundesrepublik Deutschland solcherart Zensur zu unterstellen, heißt nicht notwendigerweise gut, was an manch anderen Orten auf der Welt an fraglos obsessiverer Zensur herrscht. Zensurfreiheit gilt hierzulande als hinreichend edles Ideal, dass man sie ins Grundgesetz schreibt. Der Rest des Rechts verhindert aber ihre vollständige Umsetzung; aus Gründen, die man gutheißen kann oder auch nicht. Ein bisschen heuchlerisch wirkt es allerdings schon, Zensur auszuüben und sich gleichzeitig als zensurfrei zu adeln. Das ist die Tendenz, Zensur nicht mehr Zensur zu nennen, wenn man sie selbst ausübt, selbst ihre Regeln aufstellt und selbst entscheidet, was unter sie fällt und was nicht; anstatt ehrlich einzugestehen, dass man zensiert, weil man Zensurfreiheit niedriger priorisiert als manch Anderes.

Soweit sich die Anti-Netzsperren-Bewegung dem Motto “Löschen statt sperren” verschrieb, stellte auch sie sich nicht grundlegend gegen Zensur. Ob unerwünschte Inhalte nun gelöscht oder gesperrt werden sollen – beides ist jeweils eine Form der Zensur, denn beides setzt ein Verbot unerwünschter Veröffentlichungen durch deren Unterdrückung durch.

Stattdessen wurde gefordert, der einen Form von Zensur den Vorrang vor der anderen zu geben. Das Löschen, so wurde gehofft, würde weniger Kollateralschaden in Form einer Zensur-Ausweitung nach sich ziehen als das Sperren, das der Zensur eine ganze neue technische Infrastruktur aufrichten würde.

“Löschen statt sperren” war ein taktischer Kompromiss, der das Recht der Gesellschaft auf Zensur des Internet grundlegend anerkannte im Tausch für Einfluss auf die Form der Zensur. In Zielrichtung auf ein Ideal der Zensurfreiheit war er vielleicht das Beste, was kurzfristig aus der Situation herauszuholen war: Es ist zweifelhaft, ob die Penetranz, mit der die Regierung letztes Jahr ihr Internet-Zensur-Vorhaben durchpeitschte, durch fundamentalere Opposition aufzuhalten gewesen wäre. Stattdessen wurde der Schaden vorerst begrenzt und hinausgezögert; in Anbetracht der Schnelligkeit, mit der sich inzwischen die Bedingungen von Öffentlichkeit verändern, sicher ein akzeptables Etappenziel.

Gleichzeitig führte dieser Kompromiss aber in gefährliche Gefilde: nämlich ins Anerkennen eines Allmachtsanspruchs des Kampfes gegen Kinderpornografie. Um angehört zu werden, musste man schwören, das Endziel einer Tilgung von Kinderpornografie aus dem Netz zu teilen und auf jeden Fall dafür arbeiten zu wollen; ein Schwur, der vermutlich nur wenigen Netzsperren-Gegnern Bauchschmerzen bereitete, denn wer möchte schon Kinderpornografie verteidigen? Ein bisschen Zensur ist doch sicher vertretbar, wenn sie sich nur auf dieses eindeutig festlegbare Schlimmste richtet?

Was ist Kinderpornografie?

Der Kampf gegen Kindesmissbrauch kriminalisiert konkrete sexuelle Nötigung von Menschen unterhalb eines örtlichen Schutzalters. Der Kampf gegen Kinderpornografie dagegen kriminalisiert bloße Darstellungen realer oder vermutbarer Minderjährigkeit in gewissen sexualisierenden Kontexten; präziser kann man es nicht ausdrücken, ohne nicht bereits zwischen teils weit auseinanderliegenden Rechtssprechungen unterscheiden zu müssen.

Was als Minderjährigkeit gilt, ist hierbei historisch und geografisch genauso schwankend und beliebig wie die Definition des pornografischen Charakters. Dasselbe gilt für die verlangte Realitätsnähe der Darstellung: Sollen allein Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs verfolgt werden, oder auch Pornos mit zöpfchentragenden volljährigen Scheinminderjährigen, oder auch Bildmanipulationen, Gezeichnetes und bloßer fiktionaler Buchstabentext? Das Durcheinander in der Definition der Kinderpornografie spiegelt sich auch in den Begründungen ihrer Verfolgung:

Die Herstellung von Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs erfordert den Kindesmissbrauch; das macht die Begründung einer Verfolgung ihrer Herstellung vergleichsweise trivial. Das Verbot der Verbreitung solcher Aufnahmen dagegen erfordert schon elaboriertere Argumente: das Persönlichkeitsrecht der Opfer, oder  etwa ein Modell der Verursachung von Kindesmissbrauch durch Nachfrage oder Entgegennahme der Aufnahmen.

Die Begründungen werden allerdings umso wackeliger, je weiter die gewünschte Verfolgung von Kinderpornografie gefasst wird: Ist ein erotisch interpretierbares Posieren angekleideter Minderjähriger, wie es auf “child modeling”-Webseiten verkauft wird, bereits ein Kindesmissbrauch? Und wenn ja, wo liegt dann die Grenze zu gesellschaftlich akzeptierten Kleinmädchen-Schönheitswettbewerben, wie sie in dem Film “Litte Miss Sunshine” parodiert werden? Ist die Verbreitung eines Fotos des lasziven Posierens einer nackten 12-jährigen zu verdammen, wenn selbige noch anderthalb Jahrzehnte später dem Bild ihren Segen gibt?

Noch komplizierter wird es im Falle “virtueller” Kinderpornografie: also aller Darstellungen, für deren Produktion gar keine echten Minderjährigen herangezogen wurden. Das schließt Arbeiten mit besonders jung aussehenden, aber volljährigen Darstellern ebenso ein wie fiktionale Zeichnungen und Kurzgeschichten sowie mehr oder weniger photorealistische Computer-generierte Bilder. Handelt es sich hierbei um zu duldende opferlose Vorgänge, oder erzeugen sie Kindesmissbrauch? In Deutschland sind sie so oder so als Kinderpornografie verboten.

Die Tabuisierung letztgenannter Erzeugnisse beruft sich auf zweifelhafte Konstrukte wie die “Anfixthese”: dass der bloße Konsum fiktionaler Darstellungen (analog den Behauptungen über Killerspiele, Gewaltfilme und Harry-Potter-Romane) zu deren Umsetzung in der Realität führe. – Dem steht die These entgegen, Kinderpornografie diene der Triebabfuhr Pädophiler und wirke so realem Kindesmissbrauch entgegen. In letzter Konsequenz scheint es hier weniger um den Schutz konkreter Kinder zu gehen, als um die Bestrafung einer unerwünschten sexuellen Neigung; als sei eine solche für sich bereits ein Verbrechen.

Die Leitlinie moderner Sexualethik in westlichen Gesellschaften verlangt aber die Duldung jedes individuellen Interesses, soweit es keine Opfer produziert: Egal wie abstoßend und pervers eine bestimmte sexuelle Vorliebe also vom Mainstream empfunden wird; sie muss geduldet werden, wenn ihr Träger niemanden außer sich selbst damit belästigt.

Kinderpornografie in der Netzkultur

Die obigen Differenzierungen erscheinen vielleicht akademisch. In den Kulturen des Netzes allerdings findet sich für nahezu jeden Grenzfall gleich eine ganze Klasse von Beispielen. Würde Deutschland seine Kinderpornografie-Gesetzgebung dem Internet als Filter vorschalten, gäbe es tatsächlich eine ganze Menge auszusondern. Und zwar auch dann, wenn man von offensichtlichen Kandidaten wie “child modeling”-Webseiten, obskuren fremdländischen Servern mit geringer Halbwertzeit und Tauschbörsen absieht: Dem breiten deutschen Begriff von Kinderpornografie entsprechende Fälle finden sich mitten im netzkulturellen Mainstream.

Erstes Beispiel: die Kontroverse, die sich vor ein paar Jahren um das sogenannte “ageplay” in Second Life abspielte: Der Rotlicht-Betrieb in dieser 3D-Welt erlaubte das Kopulieren zwischen Benutzer-Avataren jeder nur denkbaren Form und bot damit ein fetischistisches Paradies. So gab es auch Raum für sexuellen Umgang mit kinderförmigen Avataren (deren Kinderförmigkeit nichts über das Alter derer aussagte, die sie steuerten). Das erzeugte Einiges an öffentlicher Kontroverse, vor allem in Deutschland. Trotz Legalität nach amerikanischem Recht reagierten die Betreiber von Second Life mit dem Zugeständnis eines Verbots des “ageplay”. Alternative: Abwanderung der Altersspieler zum unkontrollierten Second-Life-Open-Source-Klon “OpenSim”.

Zweites Beispiel: eine pornografische Institution des Netzes seit nahezu zwei Jahrzenten, die Newsgroup alt.sex.stories und ihr Web-Archiv, das “Alt.Sex.Stories Text Repository”. Dieses hält inzwischen mehrere Hunderttausende fiktionale erotische Texte vorrätig, darunter auch viele nach deutscher Definition eindeutig kinderpornografische. Hierbei beruft man sich, in Anbetracht des Alters und der Prominenz der Seite offenbar erfolgreich, aufs amerikanische Recht der Freien Rede.

Drittes Beispiel: 4chan. Dieses amerikanische Webforum zum Posten von Bilddateien ist eine der einflussreichsten Webseiten in Sachen Internet-Populärkultur. Im Regelwerk wird reale Kinderpornografie explizit verboten; für die beiden Manga-Genres virtueller Kinderpornografie “lolicon” und “shotacon” gilt dagegen eine explizite Verbots-Ausnahme für den meistfrequentiertesten Bereich der Seite, das inhaltlich anarchische Forum “/b/”.

In /b/ findet sich neben den genannten Klassen virtueller Kinderpornografie vor allem auch ein kinderpornografischer Grenzfall, der das Phänomen des “Sexting” vom Mobiltelefon auf Webforen überträgt: Minderjährige fertigen aus freien Stücken von sich Aufnahmen in sexualisierten Posen an; diese werden von ihnen selbst oder von einem sozialen Umfeld Gleichaltriger verbreitet.

Gelegentlich tauchen auch andere Klassen nicht-virtueller Kinderpornografie in /b/ auf, deren Illegalität selbst nach amerikanischem Recht unzweifelhaft ist. In 4chan postet jeder anonym, und Zensur findet nur nachträglich statt; illegales Material wird also einigermaßen furchtlos abgeladen und erst entfernt, wenn es von einem Moderator entdeckt wird. Das geschieht üblicherweise binnen Minuten; die Lebensdauer auch eines legalen Bilder-Fadens in /b/ ist aber oft auch nicht höher.

Der Kampf gegen Kinderpornografie

Die Argumentation im Kampf gegen Kinderpornografie beschränkt das Bild auf Extrembeispiele und tabuisiert alle ihr nicht vorbehaltslos solidarischen Positionen. So suggeriert sie eine universell akzeptierte, eindeutige und undurchlässige Grenzlinie zwischen einem Legitimen und einem Illegitimen. Dass die Wirklichkeit selbst innerhalb der Kulturkreise westlicher Moderne komplexer ist, legen nicht nur die obigen Beispiele des Internet-Zeitalters nahe:

Der deutsch-italienische Spielfilm “Spielen wir Liebe” etwa lief 1977 ohne rechtliche Bedenken in westdeutschen Kinos, ist hierzulande jedoch heute als Kinderpornografie beschlagnahmt und im Besitz strafbar, in Österreich dagegen weiter frei auf DVD erhältlich. Die 12-jährige Hauptdarstellerin posierte im selben Jahr nackt auf der Titelseite des SPIEGELs, nachdem sie sich ein Jahr zuvor bereits im “Playboy” entkleidet hatte. Kinderpornografie als außerordentliches Verbrechen am äußersten Rand der zivilisierten Gesellschaft – diese Vorstellung ist eine sehr junge.

In der praktischen und definitorischen Allmacht, die er einfordert, müsste sich der Kampf gegen Kinderpornografie auch die Transparenz und Hinterfragbarkeit seiner Arbeit, Kriterien und Kenntnisse gefallen lassen. Das Gegenteil ist der Fall. Da schon der Browser-Zwischenspeicher auf der Festplatte strafbewehrt ist, darf der Einzelne sich mangels praktischer Rezipientenfreiheit sowieso kein eigenes Bild machen von der Realität von Kinderpornografie im Netz. Selbst für dessen demokratischen Vertreter kann ein solches Vorhaben leicht brenzlig werden, wie der Fall des ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zeigt.

Aufgrund der behaupteten außerordentlichen Gefährlichkeit des Materials muss stattdessen die Expertise offenbar besonders gewappneter behördlicher Spezialisten anerkannt werden: Sie allein werden von den Gesetzen gegen Kinderpornografie privilegiert zur Recherche und Faktenauswahl, auf die der Kampf gegen Kinderpornografie seine Legitimation stützt. Die dabei gesammelten Erkenntnisse sind öffentlich nicht legal überprüfbar; durchgelassen werden nur gelegentlich wirkungsmächtig selektierte Einzelbeispiele an einen kleinen Zirkel aus Politikern und Journalisten. Durch letztere ans größere Publikum dringen bloß noch emotionalisierte verbale Beschreibungen der gesehenen Greuel, oft unter Betonung der nervlichen Belastungen, denen das Prüfen des Materials die Prüfer aussetze: Tapfer bestimmen wir für euch die Übel der Welt, damit ihr sie nicht selbst bestimmen müsst.

Die Brisanz solcher behördlichen Selbstbezüglichkeit in Rechtfertigung von Zensur und Intransparenz kam auch letztes Jahr zur Sprache, in Bezug auf die Netzsperren-Initiative der Bundesregierung: Die schwarzen Listen zu sperrender Webseiten sollten geheim gehalten werden. So wäre eine öffentliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Seitensperren – zensiert ihr wirklich nur Kinderpornos, oder vielleicht auch schon Anderes? – unmöglich gewesen. Nun wäre es aber auch die reductio ad absurdum einer Internetzensur, eine Liste verbotener Internet-Adressen öffentlich zu machen. Man kann eben nicht beides haben: eine wirksame Zensur und eine Zensur, deren Legitimität für die Öffentlichkeit überprüfbar ist.

So wie er geführt wird, ist der Kampf gegen Kinderpornografie also ein Paradebeispiel für die Gefährdung demokratischer und freiheitlicher Prinzipien durch die Zwänge von Zensur. Unter dem Bild der besonderen Grauenhaftigkeit seines Gegenstandes fordert er eine Unantastbarkeit, Unanzweifelbarkeit seiner Ansprüche. Dabei macht er sich zum Hebel gegen Zensurfreiheit und Transparenz; gegen die Regel “im Zweifel für den Angeklagten”, denn die bloße Anschuldigung der Pädophilie reicht vielerorts, um eine bürgerliche Existenz zu zerstören; und gegen die sexuelle Selbstbestimmung – sowohl in der Freiheit sexueller Vorliebe, soweit sie sich keinem Anderen aufzwängt, als auch in der Illegalisierung und Bestrafung des “Sexting” Jugendlicher.

Der Wert der Zensurfreiheit

Man muss ja gar nicht für Zensurfreiheit sein. Vielleicht legitimiert sich der Allmachtsanspruch des Kampfes gegen Kinderpornografie bereits in der Möglichkeit, er könne auch nur einen Kindesmissbrauch verhindern. Dann könnte ich zu dem Schluss kommen, dass mir das mehr wert ist als die absolute Verwirklichkung eines politischen Ideals. In der Wirklichkeit werden Absolutheiten eh selten umgesetzt. Stattdessen wird abgewogen und unterschiedlich priorisiert. Oftmals ist das im Ergebnis für alle Beteiligten ergiebiger als stures Beharren auf Prinzipien und Idealen.

Aber eben auch nicht immer. Fürchte ich etwa eine Zensur-Infrastuktur im Allgemeinen, dann sollte ich auch meine Argumente gegen Zensur im Allgemeinen und nicht nur im Besonderen schärfen. Es gibt keine klare und stabile Hierarchie duldbaren und unduldbaren Materials; die wechselhafte Geschichte der Duldung oder Nichtduldung von Kinderpornografie im weitesten Sinne ist hierfür nur ein Beispiel unter vielen. Als das Allerabscheulichste galten oder gelten ebenso einmal: Gotteslästerung, Homosexualität, Kriegsaufnahmen.

Die Kontroverse um Wikileaks und seine Veröffentlichung von Kriegs-Interna streift ähnliche Gewässer. Der mögliche oder zumindest behauptete Nutzen – die politische Aufklärung der Öffentlichkeit – dürfte in den meisten Ethiken sicher schwerer wiegen als eine Selbstbefriedigung anhand von Pornografie. Die Anschuldigungen, die Wikileaks dafür erfährt, sind aber auch nicht locker von der Hand zu weisen: die reale Gefährdung von Menschenleben. Der Vorwurf ist nicht weiter hergeholt als der, die meisten Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie würden Kindesmissbrauch verursachen.

Man kann die Hoheits-Ansprüche des Kampfes gegen Kinderpornografie gegenüber freiheitlich-demokratischen Prinzipien hinnehmen. Dann schwächt man aber langfristig jede ernstzunehmende Anti-Zensur-Position, die man länger halten möchte als nur bis zum nächsten Gesetzesvorhaben. Beginnt man, die Einteilung von Information in Zensierbares und Unzensierbares zu dulden, duldet man Aufbau und Erhalt von Zensur-Infrastruktur. Wenn man Zensur als ein infrastrukturelles Problem sieht, muss man sich ihr auch dort entgegenstellen, wo sie Gegenstände angreift, die man selbst verabscheut.

Erinnern wir uns an das obige Beispiel von 4chan. Sicher wäre es möglich, das 4chan-Forum “/b/” voll und ganz Kinderpornografie-frei zu bekommen: Man müsste nur die genehmigungsfreie Teilnahme, den Mangel an redaktioneller Kontrolle und den Mangel an Strafverfolgbarkeit dortiger Rechtsverstöße beheben. Dann bliebe aber auch kaum ein Funken der kulturellen Energie bestehen, der 4chan zu einem wesentlichen Teil der Moderne macht. 4chan ist dabei eine Miniatur des Internet in all seinen mangelhaften Kontrollierbarkeiten. Sicher könnten wir das Internet voll und ganz Kinderpornografie-frei machen: Wir müssten es nur abschalten.

So sich die Anti-Netzsperren-Bewegung als Bewegung gegen eine Zensur des Internet versteht, kann sie “Löschen statt sperren” nur als kurzfristige Taktik gemeint haben. Die Losung lässt sich übersetzen zu “lieber nur ein bisschen mehr Zensur statt gleich viel mehr Zensur”. Als langfristige Parole einer Anti-Zensur-Bewegung taugt allein das vorbehaltslose Bekenntnis zur Zensurfreiheit; und damit auch eine vermutlich nicht blessurenfrei überstehbare Konfrontation mit dem Kampf gegen Kinderpornografie. So zu tun, als sei dessen Unterstützung mit einem Kampf für Zensurfreiheit ohne Weiteres vereinbar, kann keine langfristige Option sein.

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66 Kommentare

  1. Adrian Lang |  19.08.2010 | 18:42 | permalink  

    Das taugt nicht mal als kurzfristige Taktik: http://blog.adrianlang.de/?p=791

  2. dirk franke |  19.08.2010 | 19:11 | permalink  

    Einmal wunderbar die ganzen Unbehaglichkeiten auf den Punkt gebracht, die ich bei der Kinderpornographiedebatte habe. Danke sehr.

  3. Miez Haus |  19.08.2010 | 19:48 | permalink  

    Besser kann man’s kaum sagen.
    Allerdings schwingt es so ein bisschen mit, dass alle Sperr-Gegner prinzipiell gegen Zensur seien oder sein müssten.
    Ich finde, man kann durchaus Zensur gutheißen, solange sie hinreichend transparent und ordentlich durchgeführt wird.

  4. mspro |  19.08.2010 | 19:51 | permalink  

    Miez Haus – Der Kern von Ploms Text ist unter anderem der, dass es systembedingt keine transparente Zensur geben kann.

  5. Alvar Freude |  19.08.2010 | 20:13 | permalink  

    Unter viel richtigem sind leider die falschen Vorwürfe an die falschen Leute reingerutscht. Es mag unser Fehler sein, dass wir aus Zeitmangel die Diskussion über das Löschen an sich nicht sonderlich tief öffentlich ausgetragen haben, das bedeutet aber nicht, dass wir dies nicht bedacht haben.

    Und ansonsten ist die verklausulierte Alternative ja nur: Legalisierung der Verbreitung oder zumindest des Besitzes von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Kann man ja gerne fordern. Aber das ist weder eine realistische Forderung (egal in wie vielen Schachtelsätzen man das verpackt: damit manövriert man sich ins Abseits) noch halte ich sie inhaltlich für richtig. Aber das habe ich alles schon mit Andy Müller-Maguhn auf der Sigint 2009 diskutiert.

  6. anonym |  19.08.2010 | 20:29 | permalink  

    Ich sehe einen großen Unterschied: Eine Löschung ist sehr aufwendig, insbesondere bei strittigen Material. Das “unbürokratische Löschen” funktioniert nur bei Inhalten, die von den Behörden des Ursprunglandes auch als illegal angesehen werden. Das hilft um den Einfluss der staatlichen Zensur gering zu halten.

    Ich glaube nicht dass es möglich ist ein total zensurfreies Internet zu etablieren. Es wird immer Kollisionen mit unseren Standards geben: Mordaufrufe, Verletzung des Persönlichkeitsrecht, Jugendschutz, Geheimnisverrat, Nachstellung, Urheberrecht,Terrorismus usw.

    Sicher kann hier nach und nach auf einigen Bereichen die Dinge deutlich verbessert werden (etwa Urheberrecht), aber es kann immer nur eine Tendenz sein, keine endgültige Lösung.

    Es muss immer die Abwägung zwischen der Autonomie der Bürger und dem allgemeinen Funktionieren der Gesellschaft. Man kann nicht sagen man ist für die Legalisierung von Betrug, weil das die Handlungsfreiheit der Betrügenden/Betrogenen einschränkt. Man braucht eine Abwägung. Diese Abwägung hat sicherlich im Internet stärker zugunsten der Autonomie der Bürger auszufallen, es wird aber eine Abwägung bleiben.

  7. Wolf-Dieter |  19.08.2010 | 21:19 | permalink  

    Sehr gute (aber furchtbar lange) Ausführung.

    Zum Schlagwort “Löschen statt Sperren” mein Einwand: ein denkbares Motiv ist nicht Einwilligung zum Zensurgedanken, sondern: das Löschen lässt sich nicht so lautlos ausweiten auf die Stimme der Opposition wie die Sperre. Hier versagt die Salamitaktik der bösen Absicht, die ich der Regierung unverändert heute noch unterstelle.

    Gut gefiel mir der Aspekt der Triebabfuhr, insbesondere bei den Fällen, in denen nicht ein Kind regelrecht missbraucht wird, sondern z.B. eine 35-jährige mit Zöpfchen drapiert wird — der klassische Fall des “opferlosen” Verbrechens.

    Und schlussendlich dieser technische Aspekt: echte KiPo (also mit echten Kindern als Opfer) zu löschen ist absoluter Irrsinn! Stattdessen müssen die Urheber dingfest gemacht werden, damit die Kinder zukünftig besser geschützt werden können.

  8. martin lindner |  19.08.2010 | 21:47 | permalink  

    richtig ist vor allem, dass “kinderpornografie” genau definiert und ausdifferenziert gehört. aber dann fang doch mal damit an, anstelle sehr viel platz damit zu verbrauchen, die komplexität an sich auszubreiten. sich diesem unangenehmen job nicht zu stellen, damit man auf eine geschlossene “antizensur”-strategie ohne zusatzerklärungsbedarf abstellen kann, ist keine alternative, sondern denkvermeidung.

    im übrigen halte ich auch den begriff der “zensur” für untauglich und schlecht definiert: der verbreitet das aroma von 1848, und das hilft uns hier & heute nicht mehr sehr viel weiter.

  9. Dean |  19.08.2010 | 22:12 | permalink  

    Äh, Martin, ich glaub, du hast es genau falsch verstanden: das ganze Herumdefinieren bringt eben nichts, weil sich die Begriffe dessen, was “zensurwürdig” ist, ständig ändern. Das Beispiel mit dem Film zeigt ja genau, wie unterschiedlich hier geurteilt wird.

    Allerdings hat Alvar Freude mit seinem Einwand wahrscheinlich recht, dass im gegenwärtigen Klima die Durchsetzung völliger Zensurfreiheit völlig unmöglich ist. Man sehe sich nur an, wieviel in Deutschland bereits im Bereich Film zensiert wird. Schon lange, bevor das freie Internet durch Netzsperren gefährdet war, wurde hierzulande die Freiheit der Kunst unter dem Deckmantel des Jugendschutzes zunichte gemacht. Daher glaube ich kaum, dass unsere zensurgewöhnten Politiker auf einmal beim Internet auf eine Argumentation, die sich gegen jede Zensur wendet, einsteigen würden.

    Insofern denke ich, dass es nicht schlecht ist, sich die Kunstgriffe des Gegners zueigen zu machen und ebenfalls mithilfe der Salamitaktik erst einmal die Sperren aus der Welt zu schaffen. Es kann nur positive Auswirkungen haben, wenn zunächst ein Teilsieg gegen Zensur errungen wird. Vielleicht wird dann wenigstens das Nachdenken über Zensurfreiheit insgesamt wieder salonfähiger. Im Augenblick ist das kaum möglich, da die Kinderpornohysterie schon hexenjagdähnliche Züge annimmt.

  10. Stadler |  19.08.2010 | 22:28 | permalink  

    Diese Diskussion hat der AK Zensur schon 2009 intensiv geführt. Die Argumente habe ich alle schon gehört. Der Knackpunkt ist und bleibt die Frage nach der Reichweite des Zensurbegriffs. Und diese Frage lässt sich mit einem sehr oberflächlichen Verweis auf eine Lexikondefinition nicht beantworten. Notwendig wäre vielmehr eine Auseinandersetzung mit dem verfassungsrechtlichen Zensurbegriff des Art. 5 GG die leider hier völlig fehlt. Der Beitrags mündet deshalb letztlich in einen Zirkelschluss.

    Nach Deiner Lesart lässt sich jede staatliche Maßnahme, die Inhalte verbietet als Zensur begreifen, insbesondere auch strafrechtliche Verbote. Die Vorschriften der §§ 86, 86a, 131, 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB würden allesamt staatlich verordnete Zensur darstellen. Ein derart weites Verständnis von Zensur zwingt förmlich zu einer sofortigen Relativierung und damit zu einer Aushöhlung des Zensurverbots.

    Unabhängig davon, ob man Deine Einschätzung teilt oder nicht, stellt sie keine realistische Position in einer juristischen und politischen Auseinandersetzung dar, deren Ziel es ist das Zugangserschwerungsgesetz zu verhindern.

  11. martin lindner |  19.08.2010 | 22:38 | permalink  

    @dean: ich habe das schon richtig verstanden, es ist nur so, dass wir hier unterschiedliche positionen vertreten. nein, ich trete nicht für universale ablehnung jeder “zensur” ein. (wie gesagt, auch dafür brauchen wir schärfere und differenziertere begriffe.)

    und ja, ich bin dafür, “kinderpornografie” genau definitorisch auseinanderzunehmen. dass die gesellschaft davon extrem verschwommene und sich verändernde begriffe hat, stimmt, ist aber kein gegenargument. eher im gegenteil.

    das resultat dürften dann, mal grob geschätzt, so etwa vier unterschiedliche tatbestände sein, die miteinander sehr wenig gemein haben und auf die man dann sehr unterschiedlich juristisch reagieren oder eben nicht reagieren kann/sollte/muss. das lässt diskutieren, aber erst, wenn man gemeinsam festgelegt hat, wovon jeweils genau die rede ist.

    und natürlich sind solche definitorischen grenzziehungen möglich. (ich hatte letztes jahr, als die debatte losging, mal damit für mich angefangen, weil ich da eben auch genau das festgestellt habe, was christian hier konstatiert.)

  12. Wolf-Dieter |  19.08.2010 | 22:55 | permalink  

    @ 10 (Stadler) — eine vertretbare politische Position sehe ich schon.

    Was in der Tat zu wenig herausgestellt wird, ist dies: klassischerweise wird die Verbreitung von Inhalten, also das “Senden von Information” reguliert. Die Internetsperre will dagegegen das “Empfangen von Information” regulieren. Das ist ein Novum.

    Dazu gibt es irgendwo ein Urteil des BVerfG, das das Kassieren von Zeitungen aus dem “feindlichen Ausland” (weiland DDR) als verfassungswidrig beurteilte. (Habe auf die Schnelle keine Quelle zur Hand, bin leider auch nicht Jurist.)

  13. Jan Mönikes |  19.08.2010 | 23:09 | permalink  

    Viele kluge Gedanken gut auf den Punkt gebracht. Ich habe dennoch einige grundlegende Einwände:

    1. Gesetze – und dazu zählt auch das Verbot der Verbreitung von Kinderpornographie – sind immer der Ausdruck des moralischen Konsens einer Gesellschaft. Das was heute noch als falsch gilt, kann morgen schon richtig sein – und umgekehrt. Diese Relativität entwertet jedoch weder diese Kategorien, noch ihre Berechtigung und Gültigkeit. Insbesondere das Wissen um historische Beispiele soll uns daher mahnen, im Umgang mit ihnen und ihrer Durchsetzung Augenmaß zu wahren und als politische Bürger an ihrer Weiterentwicklung schon im wohlverstandenen eigenen Interesse aktiv mitzuwirken.

    2. Die korrekte Definition des Begriffs “Zensur” des Brockhaus erweitert sich zum Ende des Beitrages hin irgendwie dann doch noch zu einer Gleichsetzung jeglicher Form von Verbreitungsbeschränkung mit “Zensur”. Das aber ist rhetorisch wirksam und daher populär, aber dennoch nicht korrekt subsumiert: Zensur im Sinne des Grundgesetzes, wie auch des Brockhaus, ist die staatliche Vorzensur zu Lasten eigentlich geschützter Nachrichten und Meinungen, Kunst und Wissenschaft. Ein Recht falsche Tatsachenbehauptungen oder gar strafbare Inhalte zu verbreiten dagegen existiert nicht – ihre Verbreitung zu verhindern ist daher auch keine Zensur. Eine Umdefinition findet daher auch nicht bei den Gegnern des Sperrgesetzes statt. Vielmehr nimmst Du sie selbst vor, indem Du galant zu einem Begriff von Zensur wechselst, der jeglichen Eingriff auch gegen die Verbreitung illegaler Inhalte umfasst.

    3. Zensurfreiheit ist nach der von Dir angeführten Definition aber eben nicht “free flow of information” und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht identisch mit unbeschränktem “free speech”. Weder würde der “free flow of information” und ein unbeschränktes “free speech” automatisch zu einer informierteren, freiheitlicheren und lebenswerteren Gesellschaft führen, noch wäre eine völlig transparente Gesellschaft automatisch eine klügere. Die These „wären die Wände der Schlachthöfe aus Glas, würden alle Menschen Vegetarier werden“ ist genauso wiederlegt, wie es die Idee sein wird, dass durch die Veröffentlichung zehntausender geheimer Dokumente auf Wikileaks der Krieg in Afghanistan delegitimiert und damit beendet werden würde. Auch eine informierte Gesellschaft wird ohne gute Politik eben nicht zu einer besseren Gesellschaft, da sich nur durch Informationen die Interessenslagen eben nicht von alleine ändern. Allein Politik vermag diesen Konflikt zu entschärfen.

    4. Die Arbeit des AK Zensur und die Ablehnung der Sperrpläne legitimiert sich m.E. aus anderen Gründen: Die geplante Sperr-Infrastruktur ermöglicht mehr, als man selbst einem demokratischen Staat an Mitteln zur Durchsetzung seiner Gesetze als Instrument in die Hand geben sollte. Nach ihrer Errichtung lässt sich diese Infrastruktur nämlich ohne wesentlichen Modifikationsaufwand zur effizientesten Kontrolle jeglicher Inhalte im Internet verwenden. Eben auch gegen solche Inhalte, deren Unterdrückung ganz eindeutig Zensur in der Definition des Brockhaus wäre. Alle, die in Kenntnis der historischen Beispiele um die Relativität einer Gesellschaft wissen, sollten daher vor einem solchen Instrument zurückschrecken – egal wofür es nützen soll. Gerade dann, wenn es noch nicht einmal eine überwiegende sachliche Notwendigkeit für die dabei erwünschte Durchsetzung nationaler rechtlicher Normen gibt, weil eben bei Kinderpornographie ein internationaler Konsens bereits besteht und “nur” ein Vollzugsdefizit herrscht. Daher ist (aber eben nur in dieser Konstellation) „Löschen statt Sperren“ effizienter und zugleich weniger riskant für Demokratie und Meinungsfreiheit, also auch die richtige Forderung.

    5. Gerade das fehlende Augenmaß der Befürworter hinsichtlich der Frage, was die Sperr-Infrastruktur alles sonst noch künftig an der Verbreitung hindern könnte und wie “effizent” das doch ohne richterliche Kontrolle gelingen würde, muss bereits zu entschiedenem, demokratischem Widerstand gegen das Vorhaben aufrufen. In Bezug auf Kinderpornographie zu einer Forderung wie „Löschen statt Sperren“ zu kommen bedeutet daher aber keine weitergehende Anerkennung der übrigen Thesen oder Forderungen aus dem Lager der Sperrbefürworter. Deine Kritik gegenüber der Deutungshoheit bestimmter Kreise oder gar die Akzeptanz der zweifelhaften „Anfixthese“ und Ähnliches trifft. Andererseits führt aber selbst die vorbehaltlose Ablehnung von Zensur nicht dazu, die Realität auf 4chan als „richtig“ einstufen zu müssen, wie es Dein Beitrag vermitteln will. Nur weil Rechtsverletzungen geschehen und die Durchsetzung von Recht nicht absolut erfolgt (und auch nicht wünschenswert wäre), sind moralische Normen, Regeln und Gesetze nicht falsch oder unnötig. Sie sind eben nur relativ und das ist mir jedenfalls immer noch lieber, als jeder Anspruch, das in Fragen von Politik, Moral und auch Gesetz irgendetwas absolut gelten müsse, wenn es denn eine Rechtfertigung haben soll. So wird aus der Utopie nämlich schnell eine Diktatur.

  14. Stadler |  19.08.2010 | 23:11 | permalink  

    @Wolf-Dieter: Welche? Man kann die Ansicht , dass es sich bei dem Verbot kinderpornographischer Inhalte um Zensur handelt schon vertreten. Nur wird man dieses weite Zensurverständnis anschließend sofort wieder – allgemein akzeptiert – einschränken. Damit gewinnt man bei dem Kampf gegen ein Vorhaben wie das Zugangserschwerungsgesetz keinen Blumentopf.

    Die Entscheidung betrifft die Frage der Informationsfreiheit. Ein Ansatz der bei kinderpornographischen Inhalten relativ wenig taugt.

  15. Wolf-Dieter |  19.08.2010 | 23:24 | permalink  

    @ 14 (Stadler) Die Zensur-Ablehnung habe ich nicht gemeint, da nicht zielführend (politisch praktikabel), sondern die Überlegung, die KiPo justiziabel so zu präzisieren, dass opferlose Tatbestände nicht strafbar sind. Das halte ich für öffentlich praktisch vertretbar. (Das können Sie freilich anders einschätzen.)

  16. Dean |  19.08.2010 | 23:31 | permalink  

    @Martin: Ich verstehe, was du meinst, aber zweifle dennoch daran, dass es überhaupt möglich ist, zu Definitionen zu kommen, die allgemein anerkannt werden können. Dazu sind meiner Meinung nach die Positionen zu verschieden.

    Wenn grob gesagt eine Seite den Begriff Kinderpornographie schon bei reinen Zeichnungen ansetzt, die andere ausschließlich Dokumentationen tatsächlichen Kindesmissbrauchs auf Bildern oder Film unter die Begriffsdefinition fallen lässt, dann ist es doch kaum möglich, hier einen Konsens herbeizuführen.

    Es mag ja sein, dass man sich auf Kompromisse einigen kann, aber ich sehe hier eben die Gefahr einer grundsätzlichen Akzeptanz von Zensur. Da kommt dann wieder die erwähnte Salamitaktik ins Spiel, bei der zuerst etwas zensiert wird, was kaum jemandem sauer aufstösst, dann aber schrittweise unter lautem, alarmistischen Mediengetöse die Begriffe erweitert und wieder umdefiniert werden. Genau so ist es bei der “Jugendanscheinspornographie” doch letztendlich gelaufen.

    Ich gehe davon aus, dass es nach jeder Einigung, egal auf welche Definition, auch nach dem gleichen Muster wieder weitergeht. Da fragt man sich schon, ob wir das wirklich wollen, oder ob man die Zensur nicht doch endlich einmal im Grundsatz infrage stellen sollte, anstatt das Spiel “gute Zensur, böse Zensur” weiter mitzumachen.

  17. Christian Heller |  19.08.2010 | 23:53 | permalink  

    Ich arbeite mich nach und nach durch die Kommentare. Erstmal bis (ausschließlich) zum Kommentar von Jan Mönikes. Weiteres nehme ich mir im nächsten Anlauf vor!

    1. ad Miez Haus:

    Einerseits, was mspro sagt, und was ich auch selbst im Text anklingen lasse: Es gibt keine wirksame transparente Zensur. Dafür müsste von jedermann überprüft werden können, was zensiert wird. Und das führt Zensur ad absurdum.

    Andererseits hast du natürlich recht: Man kann gegen die Netzsperren sein, ohne sich grundlegend gegen Zensur positionieren zu müssen. Dennoch glaube ich, dass die Anti-Netzsperren-Bewegung es hinnehmen muss, dass Ansprüche einer Anti-Zensur-Bewegung an sie herangetragen werden. Der Begriff “Zensur” war als Gegenstand der Anfeindung klar festgelegt, sonst hätten wir statt dem “AK Zensur” den “AK Netzsperren” und statt “Zensursula” die “Netzsperren-Uschi”.

    2. ad Alvar Freude:

    “Ihr” habt viel erreicht, und das höchstwahrscheinlich auch durch eure Realpolitik; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Weitergehendes mag utopisch klingen; aber ich denke, hier muss man eben zwischen kurzfristiger Taktik und langfristigen Zielen unterscheiden.

    Eine klare Stellung gegen Zensur muss sich meines Erachtens auch die langfristige Forderung nach absoluter Zensurfreiheit bewahren; und deshalb darauf achten, sich den eigenen Weg nicht mit zuviel Investition in ein Zensur-freundliches Modell wie “löschen statt sperren” zu verbauen. Was in einer gegebenen Situation das richtige Maß ist zwischen taktischer Zurückhaltung und fordernderer Offensive, darüber kann man sicher streiten. Damit man sich aber nicht zu sehr in der Zurückhaltung verheddert, kann ein gelegentliches Pochen auf die Maximalforderung, wie ich es auch in meinem Text oben versuche, sicher nicht schaden.

    3. ad anonym und Wolf-Dieter:

    Guter Punkt: die technische Verschiedenheit der Konsequenzen und Durchführbarkeiten zwischen Löschen und Sperren. Lässt man sich allerdings, wie die “löschen statt sperren”-Bewegung, einmal auf die Durchsetzung der großzügig definierenden deutschen Kinderpornozensur einschwören, dann kommt man in die Bredouille, wenn sich rausstellt, dass “löschen” eben nicht so viel ausradieren kann wie von “sperren” behauptet, mithin also nicht den erwarteten Zensier-Erfolg zeitigt. Einmal so in die Ecke getrieben, bleibt eigentlich nur, entweder nun das Sperren zu befürworten, oder aber sich fundamentaler gegen beides zu stellen.

    4. ad Martin Lindner:

    Wenn der Begriff von “Zensur” das Aroma von 1848 verbreitet, dann, finde ich, ganz zurecht. Den Gedanken, man könne sauber zensieren, indem man klar das Böse definiert, halte ich nicht für tragbar; meine Darlegungen zu Kinderpornografie sollen dabei als Beispiel dienen.

    Zensur sollte meines Erachtens nicht ein hingenommener Normalzustand sein, dem man mit besonders guten Stichen vielleicht mal ein paar Ausnahmen abluchsen kann; stattdessen erachte ich sie für einen ungeheuren Eingriff, der jeden beanspruchten Zentimeter mit großer Stichhaltigkeit zu rechtfertigen hat. Ich lege im Text dar, dass das große Feld der Kinderpornografie-Zensur seine Ansprüche durchaus nicht in allen möglichen Fällen in gleicher Stärke zu verteidigen weiß: Siehe die Unterschiede zwischen virtueller Kinderpornografie und einer Video-Aufnahme realen Kindesmissbrauchs. Hier zum Beispiel könnte man sicher einen Keil dazwischen treiben und die Legalisierung virtueller Kinderpornografie fordern, indem man die Anfixthese als unzureichende Zensur-Rechtfertigung überführt.

    Andererseits erscheint mir die Komplexität des Phänomens und die Schwierigkeit klarer Grenzziehungen mit Weiterentwicklung der Werte und Erwartungen, der Weltdigitalisierung und der wachsenden Vielfalt an verfügbaren Äußerungen und Kontexten nur zuzunehmen. Sicher wird zum Beispiel die Grenze zwischen virtueller und realer Kinderpornografie mit Verbesserung der Bilderzeugungs- und Bildverfälschungs-Technologie weiter verschwimmen. In der Ungewissheit, ob ein Bild echten Kindesmissbrauch abbilet oder nicht, bleibt da am Ende nur die Wahl zwischen einer höheren Duldung oder einer höheren Quote von “false positives”. In Anbetracht der hohen Strafen und der individuellen Zerstörung, die der Kampf gegen Kinderpornografie für Verbreitung und Besitz einfordert/nach sich zieht, kann letzteres nicht diskutabel sein.

    5. ad Stadler:

    Wenn Verfassung und Gesetz erklären, ihre Zensur sei keine Zensur, weil sie selbst Zensur anders definieren, heißt das nicht, dass man diesen Rechtspositivismus in der gesellschaftlichen Diskussion übernehmen muss. Dass eine Auseinandersetzung mit den eigenwilligen rechtlichen Begriffen relevant sein kann, wenn man juristisch im Rahmen des deutschen Rechtssystems vorgeht, da gebe ich dir natürlich recht; das gönne ich auch den Taktikern.

    Schon allein, da ich in meinem Text aber gerade die Reibungsfläche zwischen verschiedenen Rechtssprechungen diskutiere, und Phänomene, die sich ganz außerhalb der Erwartungen etwa der spezifischen deutschen Rechtssprechung entwickeln, ist für ein langfristigeres strategisches Denken meines Erachtens das Korsett der deutschen Rechtsbegriffe hinfällig. Die Welt da draußen schafft andere Fakten, als sie vom Grundgesetz und den Gerichtsurteilen der letzten Jahrhunderte antizipiert wurden.

  18. Christian Heller |  20.08.2010 | 01:46 | permalink  

    ad Jan Mönikes:

    1. Das Wahren von Augenmaß im Umgang mit gesellschaftlichen Regeln und die Bereitschaft, an ihrer Änderung mitzuwirken, anstatt sich nur beliebig über sie hinwegzusetzen, sobald sie mal nicht opportun sind — das sind mir sympathische Forderungen. Ich glaube, das ständige Kritisieren — auch gerade nach harten, idealistischen Maßstäben, die ja auch nicht aus dem Nichts, sondern ebenfalls irgendwoher aus der Gesellschaft kommen — von Gesetzen und ihren Umsetzungen schmiegt sich daran an; und eben das ist sicher auch eine Intention meines obigen Textes.

    Was ich nicht unterschreibe — auch wenn ich anerkenne, dass es vielleicht ein attraktives Ideal darstellt, dem man sich mal mehr, mal weniger angenähert hat –: dass Gesetze den moralischen Konsens einer Gesellschaft ausdrücken würden. Ich sehe erstens keinen verfremdungsfreien Übersetzungsprozess eines solchen hypothetischen Konsens in Gesetzesform — in keinem politischen System, das Gesetze macht. Zweitens bezweifle ich, dass es überhaupt so einen moralischen Konsens einer Gesellschaft gibt. Es gibt vielleicht die Behauptung eines solchen Konsens: Es gibt politische Verfahren, die ihn zu bilden versuchen. Aber letztlich müssen hierfür abweichende Meinungen zu einem gewissen Grad entwertet (etwa als Minderheit) und Verschiedenheiten nach einer bestimmten Berechnungsform gleichgeschaltet werden. Die Grenzziehung der Gesellschaft, das “gerrymandering” ihrer Zugehörigkeiten, definiert die Mehrheitsmeinung und ist zugleich selten ganz freiwillig. All das unterläuft Voraussetzungen, die ich für einen “Konsens” stellen würde.

    2. Das staatliche Unterdrücken von Inhalten ist für mich Zensur. Ich glaube, dass dieser Begriff dem allgemeinen Sprachgebrauch ziemlich nahe kommt und sich ebenso aus den zitierten lexikalischen Definitionen herleiten lässt. Das Illegalisieren oder Verbieten von Inhalten geht für mich in eben diesem staatlichen Unterdrücken auf, denn die illegalisierenden Gesetze sind ja nicht die Gottes oder des guten Geschmacks, sondern die des Staates. Das Illegalisieren von Inhalten ist also an sich bereits Zensur.

    Wie du sicher bemerkt hast, spreche ich ziemlich frei von “Inhalten” und nicht von besonders privilegierten Textformen. Insofern hast du recht, als das Brockhaus-Zitat sich tatsächlich weniger allgemein ausdrückt: hier wird gesprochen von “Druckwerken, Hörfunk-, Fernseh-, Film-, Tonträger- und Videoproduktionen”. Dass da nichts von Webseiten und Digitaldateien steht, schiebe ich mal auf das Herausgabe-Jahr 1994. Von einer notwendigen Privilegierung dieser Textformen durch Legalität oder inhaltliche Wertzuerkennung steht da allerdings nichts; im Gegenteil: die “Überprüfung und Kontrolle [...] auf [...] gesetzl. [...] Konformität” ist bereits Teil der Definition des Zensurvorgangs. Eine solche Privilegiertheit der aufgeführten Textformen ist ihnen auch nicht inhärent, denn Druckwerke und Videoproduktionen verlieren ja nicht ihre Eigenschaft als Druckwerk oder Videoproduktion, wenn sie beschlagnahmt werden. Ebenso wenig findet sich eine solche erforderliche Privilegierung des Zensierbaren in den verlinkten Wikipedia-Artikeln.

    Daher finde ich nicht, dass ich die im Text getroffene Definition von “Zensur” im selben überstrapazieren würde. Dass meine Definition vielleicht nicht mit der des Grundgesetzes übereinstimmt, darauf lasse ich mich gerne ein; siehe hierzu meine Entgegnung ad Stadler in meinem letzten Kommentar.

    3. Ich weiß nicht, ob “Politik” (mangels klarer Definition, was Politik sei und was nicht) tatsächlich das von dir behauptete Heilmittel ist; aber ich stimme dir hier insoweit zu, als dass eine bloße totale Abwesenheit von Zensur nicht mal eben alle Probleme löst. Ich finde, du paraphrasierst hier sehr gelungen Daniel Kullas re:publica-Kritik am Transparenzglauben des Netzaktivismus. Wie ich im Text erörtere: Man muss die Zensurfreiheit ja gar nicht für so wertvoll befinden, dass sie alles Andere aussticht. Aber *wenn* man sich Zensur als strukturellem Problem argumentativ entgegen stellen möchte, dann kommt man, finde ich, nicht umhin, tatsächlich für einen Zustand zu streiten, der die Differenzierung zwischen zensierbaren und unzensierbaren Texten überwindet.

    4. Ja, nun, ich glaub, da stimme ich zu.

    5. Hmm, ich weiß nicht, ob ich mit meinem Text vermitteln wollte, dass die KiPo-Realität auf 4chan “richtig” sei. Ich glaub, die Maximalforderung zur Anerkennung von 4chan, auf die ich im Text hinaus wollte, ist: Wir müssen die KiPo-Realität auf 4chan /dulden/, wenn wir das haben wollen, was aus 4chan an für uns Wertvollem herausfallen mag. Denn jede Maßnahme, um die KiPo-Realität auf 4chan zu beenden, müsste notwendigerweise so drakonisch sein, dass von 4chan wenig übrig bleibt. Es liegt mir fern, die Kultur von 4chan als neues Werte-Dogma für die Welt aufzurichten; ich glaube auch, dass das ziemlich unheimlich aussehen könnte ;-)

    Moralische Normen, Regeln usw., ja, die will ich gar nicht vollständig abschaffen. Wenn ich Zensurfreiheit einfordere, ist das ja ebenso eine Regel; im Zweifelsfall müsste sie gegen jene durchgesetzt werden, die zensieren wollen. (Hier kommen wir wohl zu mspro’s Reden von den Regeln, die man braucht, um Regelfreiheit durchzusetzen.) Ich streite eher für eine andere Priorisierung vorhandener Regeln/Werte; gerade in Anerkennung des Umstandes, dass sich deren Verhältnisse stets verschieben und nichts in Stein gemeißelt ist.

  19. Martin Foerster |  20.08.2010 | 02:06 | permalink  

    Man kann das Löschen von Kinderpornographie “Zensur” nennen. In dem Falle bin ich für “Zensur”, weil das Löschen zielgerichtet an der Quelle der Verbreitung ansetzt und dann unmittelbar denjenigen betrifft, der die Inhalte verbreitet.

    Die These, dass sich “Zensur” per se einer öffentlichen Kontrolle widersetzt, ist in diesem Falle so nicht unzutreffend, weil derjenige, dessen Inhalte gelöscht wurden, vor Ort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann (was im Allgemeinen bei Sperren schwierig ist).

    Zu welchen Effekten es kommen kann, wenn illegitimer Weise Inhalte gelöscht werden müssen, zeigt der aktuelle Fall xtranews in Sachen Loveparade.

    Das Zugangserschwerungsgesetz betrifft Kinderpornographie. Eine Ausweitung der Netzsperren auf Jugendpornographie hat, wegen der im Text angedeuteten Probleme, selbst das BKA abgelehnt. Man kann eine politische Diskussion darüber führen, ob gewisse Verbote, zum Beispiel fiktionalen Geschehens, strafwürdig sind. Das ist aber eine der Zensur-Debatte vorgelagerte Frage.

    Meine Diskussionsbereitschaft wäre abrupt beendet, wenn es um die Frage ginge, ob der Besitz und die Verbreitung von Dokumentationen des Kindesmissbrauchs erlaubt sein sollten. Es gibt Gott sei Dank niemanden, der eine solche Position vertreten hätte. Nebenbei: auf die Folgen einer solchen Argumentation für die politische Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz hat A. Freude oben schon hingewiesen.

  20. Lutz Donnerhacke |  20.08.2010 | 08:41 | permalink  

    “Löschen statt Sperren” hatte einen guten Grund und hat ihn noch.
    Es entlarvt das vorgeschobene Argument der Kinderpornographie als “Vorwand”.
    Wenn nämlich “Löschen” nicht international möglich ist, dann liegt eben genau *nicht* Kinderpornographie vor, sondern eine moralisch motivierte Zensur.

    Insofern ist das Argument nach wie vor richtig.

  21. Lesetipps für die Tage 19. August bis 20. August | Netzpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 |  20.08.2010 | 08:46 | permalink  

    [...] Weder löschen, noch sperren: Christian Heller vertritt auf Carta die Meinung, dass man in der Netzsperren-Debatte nicht auf [...]

  22. martin lindner |  20.08.2010 | 08:58 | permalink  

    aber es ist doch so, Christian, dass du die fixe idee vom “sauberen zensieren” einführst. ich will nicht “sauberes zensieren”, ich will saubere definitionen, auf dem papier. dass die anwendung auf die wolkenhafte mediale wirklichkeit (wirkliche medialität?) dann immer noch “unsauber” ist (aber viel weniger als jetzt), ist wahr. das stört mich aber nicht. unsauberkeit ist der regelfall. und ich bin auch nicht allergisch gegen “staat” an sich.

    den gedanken, man müsse “unterdrückung von inhalten” ablehnen, weil es kein “sauberes zensieren” gebe, finde umgekehrt ich nicht tragbar. ich bin durchaus im prinzip für “unsaubere unterdrückung von inhalten” in genau definierten sonderfällen. da würde ich im übrigen mindestens genauso (zu definierende) folter- und mord-darstellungen dazuzählen.

    dass es da in der praxis auch zu problemen und ungerechtigkeiten kommen wird, nehme ich grundsätzlich nach abwägung in kauf. ob es dann in der praxis viel nützt oder nicht, ist mir ab einem gewissen, wieder zu definierenden punkt auch egal.

    da geht es dann um die behauptung (im doppelten wortsinn) von menschenwürde.
    und dazu möchte ich nicht “zensur” sagen.

  23. jorni |  20.08.2010 | 09:19 | permalink  

    Sehr spannender Beitrag, den ich mit Interesse gelesen habe. Besonders gut gefällt mir der Aspekt, noch einmal genauer zu definieren, was wir unter der Darstellung von Kindesmissbrauch verstehen.

    Allerdings muss ich zugeben, dass mich dein Beitrag etwas ratlos zurücklässt. Welche Schlüsse ziehst du aus deinen Überlegungen? Läuft das nicht im Grunde genommen auf die Losung hinaus: “Wir dürfen nicht sperren, wir dürfen nicht löschen (beides wäre Zensur in deinem Sinne), deswegen dürfen wir einfach nichts tun”? Ich habe im letzten Jahr viele Diskussionen über dieses Thema geführt, die meisten mit nicht sehr netzaffinen Menschen – und mit dieser Losung hätte ich nicht eine einzige Person überzeugt, sondern mich für jeden populistischen Pro-Netzsperren-Meinungsmacher extrem angreifbar gemacht.

  24. Marc |  20.08.2010 | 09:54 | permalink  

    Zu Anfang vielleicht eine kleine Klarstellung (auf den im Artikel sich verändernden Zensurbegriff wurde ja schon hingewiesen): Die Indizierung und Beschlagnahmung von Material sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Alles was aus Gründen des Jugendschutzes indiziert wird, kann von Erwachsenen eingesehen werden. Die Listen indizierten Materials sind öffentlich (für Volljährige) zugänglich. Hiermit ist also Transparenz gegeben.

    Auch was Beschlagnahmungen angeht, sind diese insofern transparent, als das für eine Beschlagnahmung ein Straftatbestand vorliegen muss (z.B. Volksverhetzung). Dies ist somit auch durch die Justiz und die dazugehörigen Verfahren transparent.

    Zudem kann in Deutschland ersteinmal alles veröffentlich werden. Es wird eben nicht im Vorfeld geprüft, sondern nach der Veröffentlichung. Somit wird hier geltendes Recht angewendet. Und damit wird es transparent.

    Eine solche Transparenz ist auch für Löschungen notwendig und national auch möglich. Das Problem liegt eben darin, dass Veröffentlichungen, die in einem anderen Land vorgenommen werden und unter andere Gesetze fallen nicht aus Deutschland beanstandet werden können. Somit ist auch das Löschen erst einmal eine Freundlichkeit.

    Zur Problematik der Gesetzgebung empfehle ich den entsprechenden Artikel ( Strafrechtliche Normierung von Sexualität) im Buch “Sexuelle Verwahrlosung”, erschienen im VS Verlag (ISBN: 978-3-531-17024-4). Dieser thematisiert genau die angsprochene Problematik von anfixen und tatsächlichem Missbrauch aus juristischer Perspektive.

  25. Alvar Freude |  20.08.2010 | 10:31 | permalink  

    Manueller Trackback:

    Nur Vorgegaukelt! http://ak-zensur.de/2010/08/vorgegaukelt.html

  26. Jan |  20.08.2010 | 10:58 | permalink  

    Ich frage mich warum sich viele Politiker so vehement gegen Kinderpornos aussprechen, ein schlimme Sache, die jedoch ein absolutes Randphänomen im Internet ist. Natürlich haben 90% dieser Politiker schon weitere Zensurziele im Hinterkopf, aber das ist nicht mein Punkt. Denn eben jene Poliker verschließen nur allzu gerne ihre Augen, wenn in islamisch geprägten Ländern 9 Jährige Mädchen mit alten Greisen verheiratet werden. Mohammed selbst hat seine Frau Aischa geheiratet als sie 6 Jahre alt war und mit 9 Jahren die Ehe vollzogen, also offiziell Sex mit ihr gehabt. Aus diesem Grund wird die Ehe mit Kindern in fast allen islamisch geprägten Ländern tolleriert und eine Kritik käme einer Kritik Mohammeds und der ganzen Religion gleich. Schon erstaunlich, wie unsere Politiker dieses alltägliche Phänomen gerne übersehen und statt dessen jagt auf Bilder machen, die wirklich nur in dunklen Ecken des Internets zu finden sind.

  27. Alvar Freude |  20.08.2010 | 11:16 | permalink  

    Zu 17, Christian Heller:

    Bezüglich der falschen Verwendung des Zensur-Begriffs haben ja andere schon deutlich Stellung genommen. Um sich aber nicht um die Definition dieses Wortes streiten zu müssen, schlage ich vor, es in diesem Falle hier das Unterbinden der Verbreitung von Inhalten zu nennen.
    Ansonsten stellt sich die Frage nach den langfristigen Zielen. Mein Ziel ist es nicht, langfristig die Verbreitung jeglicher Art von Inhalten – einschließlich Kinderpornografie, Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen und so weiter – frei zu dulden. Selbstverständlich bin ich aber auch dagegen, jegliche kritische, diskussionswürdige oder anderweitig anstößige Inhalte zu verbieten.

    Aber vielleicht kannst Du ja mal Deine Maximalforderung in einem knappen Satz zusammenfassen. Verstehe ich Dich richtig, dass Deine Forderung und Wunschvorstellung ist, dass es keinerlei Verbot von Inhalten geben sollte, dass es also erlaubt sein sollte, harte Kinderpornografie zu verbreiten (wenn auch nicht die Kinder zu missbrauchen), ebenso wie es erlaubt sein sollte, die falsche Behauptung zu verbreiten „Christian Heller ist ein Kinderschänder“?
    Oder ist dies nur eine Maximalforderung als Verhandlungsposition, um sich dann auf irgendwas anderes einigen zu können?

    Abgesehen davon ist in §184b StGB die Rede von „wirklichkeitsnahen“ Darstellungen. Meines Wissens bezieht sich das auf Fotomontagen, die nicht als solche zu erkennen sind – aber nicht auf Simpson-Comics, denen man die Wirklichkeitsnähe ja durchaus absprechen kann. Mir wäre nun kein Fall bekannt, in dem eine einfache Zeichnung vor einem deutschen Gericht rechtskräftig als „Kinderpornografie“ angesehen wurde.

  28. Bear |  20.08.2010 | 13:08 | permalink  

    Ein Problem in solchen Debatten ist, daß die Verfechter strengerer Gesetze grundsätzlich mit Extrembeispielen hantieren, über die es eigentlich keinen dissens gibt, die Schwierigkeit aber immer darin liegt, das “gerade noch erlaubte” zu definieren. Ein schönes Beispiel aus einem anderen heiß diskutierten Problemfeld ist die Kritik an den Bankvorständen, die nicht wahrhaben wollen, daß es vor dem “ist illegal und strafbewehrt” immer noch ein “das dürfte man zwar, aber man sollte es nicht tun” gibt.

    In der Debatte über Kinderpornografie kann das zum Beispiel eins dieser zigtausend junger Mädchen sein, die sich SELBST kaum bekleidet, halb- oder ganz nackt im Spiegel fotografieren und deren Bild dann auf diversen websites landet. Es ist dumm, das zu tun. Es ist falsch, das zu tun. Aber verbreiten diese Mädchen mit ihren “Mirror-shots” Kinderpornografie und müssen deswegen strafrechtlich verfolgt und belangt werden?

    Es ist auch Tatsache, daß pubertierende Kinder mit 13,14,15 Jahren einen Sexualtreib entwickeln, sich verlieben, Sex miteinander haben. Manche haben Handys und dokumentieren diese schönen Momente (was Sex mit dem Freund/der Freundin bekanntlich meistens ist) mit der Kamera, so wie wir Erwachsene einen Geburtstag oder einen Ausflugsort fotografieren, um eine schöne Erinnerung festzuhalten. Für die Mehrzahl der Erwachsenen gehört das ganz klar in die Kategotie “das tut man nicht”. Aber sind diese Bilder ein Grund, einen 14 oder 15-Jährigen wegen Herstellung von Kinderpornografie vor ein Jugendgericht zu stellen, wenn man sie auf seinem Handy findet?

    Was ist mit Eltern, die unter den Urlaubsfotos vom Strand auf Gran Canaria auch zwei oder drei haben, in denen die 8-jährige Tochter und ihre Freundin sich splitternackt und sandkrümelig in Pose werfen, wenn Mama den Fotoapparat rausholt? Natürlich ist es hirnrissig, diese Bilder auf Facebook zu veröffentlichen. Aber muss Mama hinter Gitter, wenn eins dieser Bilder auf der Harddrive eines Pädophilen landet?

    Diese Grenzziehungen sind für mich das allergrößte Problem, neben der schon angerissenen Frage, ob “opferlose Delikte” eigentlich den Aufwand ihrer Verfolgung rechtfertigen oder – ähnlich dem Kiffer, der Cannabis für den Eigengebrauch auf dem Balkon züchtet – die Ressourcen der Justiz nicht anderswo besser eingesetzt wären.

  29. "Weder Löschen noch Sperren" - Die wunderbare Welt von Isotopp |  20.08.2010 | 13:52 | permalink  

    [...] Heller trollt bei Carta in Weder Löschen noch Sperren: "Löschen statt sperren" war von Anfang an eine absurde Parole für eine Anti-Zensur-Bewegung. [...]

  30. Christian Heller |  20.08.2010 | 17:18 | permalink  

    1. ad Martin Foerster / 19.:

    Korrekt: Man kann für eine solche Zensur eintreten. Ich sehe auch wenig Grund, sich dann zu schämen, sie “Zensur” zu nennen. Denn man muss einen Vorzug der Zensurfreiheit gegenüber allem Anderen ja nicht anerkennen.

    Wo ich nicht mitgehe: Erstens halte ich “der Belöschte kann ja Klage einreichen” nicht für eine hinreichende öffentliche Kontrolle. Ich betrachte durch Zensur nicht nur die Freiheit derer eingeschränkt, deren Schöpfungen zensiert werden, sondern auch die Freiheit derer, denen sie dadurch vorenthalten werden. Letztere aber können ja nicht wissen, wie das Material aussieht, das ihnen vorenthalten wird; und sich ergo auch keine Meinung darüber bilden, ob das zensierende Richterurteil gerechtfertigt sei oder nicht.

    Zweitens bin ich der Meinung, dass in einer freiheitlichen Gesellschaft jedes denkbare Argument auch vorgebracht, diskutiert und als Position eingenommen werden können sollte; und sei es das Argument, Besitz und Verbreitung von Kindesmissbrauchs-Dokumentation sollten erlaubt sein. (Ob das Argument dann von einer gesetzgebenden Mehrheit für schlüssig und mit ihren Grundsätzen vereinbar anerkennt werde, ist natürlich eine andere Frage.)

    2. ad Lutz Donnerhacke / 20.:

    Inwieweit trifft “moralisch motivierte Zensur” auf die Tilgung von Kinderpornografie nicht zu? Sicherlich beansprucht diese für sich durchaus eine moralische Motivation.

    Auch teile ich nicht das Vertrauen in die Scham der Politik, eines Vorwandes überführt zu werden. Eine Öffentlichkeit, die Kinderpornografie als eines der schlimmstdenkbarsten Übel anerkennt, kann Methoden zu dessen Tilgung auch dulden, wenn sie nebenher für Anderes missbraucht werden; das Übel der Kinderpornografie muss den Kollateralschaden im Volksempfinden nur aufwiegen.

    3. ad Martin Lindner / 22.:

    Wenn ich dich recht verstehe, empfindest du den Begriff “Zensur” als zu hässlich (weil, “Aroma von 1848″), um ihn auf einen Zustand anzuwenden, den du gut heißt oder zumindest für duldbar hältst. Als Lösung bleibt da nur, den Begriff “Zensur” so zu definieren, dass er besagten Zustand nicht trifft; dafür muss sich die Definition aber auch von den in meinem Text aufgeführten lexikalischen Definitionen zurückziehen. Das kann man natürlich für sich so machen: keine Quelle kann einen absoluten Anspruch auf Festlegung der Sprache einfordern. Mir scheint aber für einen öffentlichen Diskurs über kulturelle und gesellschaftliche Fragen der kleinste gemeinsame Nenner aus Definitionen verschiedener volkssprachlicher Lexika maßgebender als das Rechtsdeutsch nationaler Gesetzestexte.

    4. ad jorni / 23.:

    Ich will mit meinem Text keine finale Lösung bieten. Eigentlich will ich nur ein Unbehagen ausformulieren, das ich von Anfang an mit der ganzen “löschen statt sperren”-Diskussion hatte und das dieser Tage neu aufflammt, da Netzsperrengegner unter Eindruck der Evaluierung dieses Ansatzes (siehe die Auseinandersetzung mit dem FAZ-Artikel von Stefan Tomik) wieder verstärkt auf ihn zu pochen scheinen. Insofern mögen meine Thesen nicht direkt zur Realpolitik taugen; das ist aber auch nicht mein Anliegen. Ich möchte eigentlich nur von mir wahrgenommene Inkonsequenzen, Begriffsverwässerungen und Gefahren groß an die Tafel schreiben, damit das Bewusstsein von ihnen nicht untergeht.

    5. ad Marc / 24.:

    Dass Indizierungslisten öffentlich einsehbar seien, trifft zum Beispiel auf Online-Angebote nicht zu; hier ist hinreichende Transparenz eben nicht gegeben. Zudem ist der Zugriff auf indizierte Inhalte durch Erwachsene erheblich eingeschränkt: Erstens wird ihr Öffentlichkeitsraum durch den Zwang des Verbergens vor Jugendlichen empfindlich reduziert. Zweitens wirkt die Indizierung in vielen Fällen für kommerzielle Anbieter als marktwirtschaftliche Nötigung, so dass für den deutschen Markt gar keine oder nur eine gekürzte Veröffentlichung vorgenommen wird. Da in letzterem Fall die Grenze zwischen Nötigung durch den Staat und Nötigung durch das schwer als Protagonist fassbare Konstrukt Marktwirtschaft verschwimmt, zögere ich in Anwendung des Begriffs “Zensur”, auch wenn “staatliche Unterdrückung” offenkundig als Wirkungsmechanismus mit hinein spielt.

    Dass eine Beschlagnahmung sich auf einen konkreten Straftatsbestand beruft, stellt meines Erachtens keine hinreichende Transparenz her. Denn der Richterspruch über das Vorliegen von Volksverhetzung ist ja nicht öffentlich auf seine Rechtfertigbarkeit überprüfbar: Ich kann zwar die Begründung nachlesen, aber ich kann nicht überprüfen, inwieweit die Begründung auf das beschlagnahmte Medium passt.

  31. Christian Heller |  20.08.2010 | 17:21 | permalink  

    ad Alvar Freude / 27.:

    In meinem Text fordere ich gar nicht Zensurfreiheit; ich behaupte sie nur als Konsequenz aus bestimmten Prämissen, die man teilen kann oder nicht.

    Fragst du mich nach meiner persönlichen Meinung, bin ich totaler Zensurfreiheit allerdings sehr stark zugeneigt, ja. Ich bin durchaus der Ansicht, jede falsche Behauptung (einschließlich deines Beispiels) sollte verbreitet werden dürfen. Soll Gegenpropaganda, Widerspruch, Vernunft und Mangel an Beweisen sie aussortieren; eine staatliche Zensur sollte es nicht.

    Soweit ich persönlich zur Zensurfreiheit tendiere, muss ich natürlich auch zur Duldung von Verbreitung und Besitz jeder Form kinderpornografischer Schriften tendieren; ich erkenne aber an, dass je nach Teilbereich des Phänomens hier die Argumente für Nichtduldung stärker ihre Durchsetzung einfordern können als der Wert der Zensurfreiheit. Dabei fallen meines Erachtens vor allem zwei Argumente in Bezug auf nicht-virtuelle Kinderpornografie ins Gewicht: die Verhinderung eines Marktes für Kindesmissbrauch und das Persönlichkeitsrecht Abgebildeter.

    Die Verhinderung eines Marktes erfordert hier ein Verbot des Kaufens und Verkaufens von Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs; das Marktargument für sich reicht meines Erachtens aber noch nicht hin, den Besitz oder den nichtkommerziellen Austausch etwa via Filesharing zu verbieten.

    Die Kraft des Arguments vom Persönlichkeitsrecht Abgebildeter lässt sich zusammenfassen in dem Satz: Die Missbrauchten verdienen Schutz vor der Belastung, die Welt könne sich weiter anhand ihres Leides befriedigen und so ihre Objektifizierung durch den Missbrauch beliebig fortsetzen. Der Macht-Anspruch dieses Arguments scheint mir argumentativ nur auf zwei Arten angreifbar: Einerseits kann behauptet werden, das Abgebildete sei kein Kindesmissbrauch und/oder habe die Zustimmung des Betroffenen. Dies abzuwägen bringt einen schnell in Teufels Küche; die Gesetze lösen das Dilemma derzeit durch strenge Default-Annahmen (z.B. Minderjährigen die Fähigkeit zu einem “informed consent” abzusprechen), die “false positives” in Diagnostizierung von Missbrauch und Nötigung notgedrungen dulden; eine Legitimierung durch Absegnung des Materials durch den Abgebildeten im Erwachsenenalter erscheint mehr ein Gedankenspiel als eine einkalkulierbarer Normalfall. Andererseits stellt sich langfristig allgemein die Frage nach der Haltbarkeit des Konzepts vom Persönlichkeitsrecht / einer Kontrolle aufs persönliche Abgebildetsein im digitalen Zeitalter: Siehe hierzu die Nachbar-Diskussion zu Google Street View und die Auflösung der Wirklichkeits-Indexikalität von Bildern im Photoshop-Zeitalter.

    Ich erkenne also an, dass es einen vergleichsweise harten Kern des Kinderpornografie-Phänomens gibt, dessen Wertung sich durchaus über die Forderung nach totaler Zensurfreiheit hinwegsetzen kann. Ich bin noch zu keinem abschließenden Schluss gekommen, wie damit umzugehen sei; ich habe sowohl beim Ist-Zustand als auch bei seiner Invertierung Magengrummeln. Ich glaube aber nicht, dass man dieses Dilemma wegbekommt, indem man den Begriff der Zensur einfach umdefiniert zu “Zensur abzüglich dieses Sonderfalles x”, denn der Sonderfall x ist nie in einer bestimmten Grenze festhaltbar.

  32. jorni |  20.08.2010 | 18:38 | permalink  

    @ Christian, #30
    Ich stimme dir durchaus zu, was die Gefahren angeht, die sich jetzt in der Evaluation zeigen – wir werden uns eben sehr genau die Ergebnisse anschauen müssen, ob sie manipulativ sind oder nicht.

    Dennoch muss ich sagen, dass ich deinen Ansatz für eine Sackgasse halte. In jeder Diskussionsrunde saß irgendein populistischer Politiker, der mit dem Bilderbuch-Spruch “Es gibt kein Recht auf Missbrauch von Kindern” daherkam. Bisher konnten wir solche Sprüche als populistischen Schwachsinn bloßstellen. Mit deinem Ansatz aber laufen wir diesen Sprüchen lächelnd ins Messer. Wenn wir keine Argumente haben, die ganz konkret gegen Netzsperren sprechen, und keine bessere Lösung anbieten können, werden wir nicht einmal den größeren Teil der netzaffinen Bevölkerung hinter uns bringen, von der öffentlichen Meinung mal ganz zu schweigen. Die Option, lieber nichts gegen Darstellungen misshandelter Kinder im Netz zu tun, schwächt unsere Position eklatant. Sie macht ein in meinen Augen richtiges Anliegen zu einer extremen Randposition.

  33. martin lindner |  20.08.2010 | 18:49 | permalink  

    Ad 31. 4) mein problem mit dem zensur-begriff ist rein sprachpragmatisch (die juristische terminologie ist nochmal was anderes).

    es verfehlt IMHO einfach vollständig das gemeinte, den begriff “zensur” auf das problem des umgangs mit ‘harter’ kinderpornografie anzuwenden. die diskussion ist dann sofort auf einem völlig falschen gleis. sofort geht es dann um die künstlerisch/ästhetisch/fiktionalen randzonen, ein reiner nebenkriegsschauplatz, und die gegner tun sich dann sehr viel leichter, sich gegen dieses bohemien-gesocks zusammenzuschließen, das sich mehr für mangas und 4chan interessiert als für extrem häßliche realitätsspiegelungen.

    der grund, warum der “AK Zensur” diesen effekt in kauf nahm und den meinem empfinden nach immer schon saudummen (aber vordergründig wirkungsvollen) kampfbegriff “zensursula” erfand, war ja, dass damit das thema vereinfacht werden konnte. es wurde gesagt: wir brauchen uns jetzt gar nicht im einzelnen mit dem sehr unangenehmen thema “kinderpornografie” auseinandersetzen, denn das wäre sehr schwierig, würde viel zu lang dauern und die eigene front zersetzen. weil es ja darum eigentlich eh gar nicht gehe. sondern um die demagogie von interessenvertretern, die den horror nur als mittel zum zweck echter moderner zensur funktionalisieren wollen. und das ist ja an sich durchaus nicht falsch.

    kurzfristig konnte man mit “Zensur!” also die verlässliche erregung der “netzgemeinde” bewirken. falsch war es nur, sich längerfristig um die definition von und den umgang mit kinderpornografie herumzudrücken. denn das ist ein symbolthema, das immer wieder zurückkommen wird: untot, bis wir uns der sache stellen.

    dein text ist gut, weil und insofern er die richtigen debatten auslöst. und ich bin mit dem satz von oben völlig einverstanden: “Ich möchte eigentlich nur von mir wahrgenommene Inkonsequenzen, Begriffsverwässerungen und Gefahren groß an die Tafel schreiben, damit das Bewusstsein von ihnen nicht untergeht.”

    nur ist es so, dass du natürlich noch etwas anderes sagen willst, und am ende der antwort auf alvar (31.) bringst das ja auch klar zum ausdruck. da stimme ich dir überhaupt nicht zu. (aber danke für das lostreten der diskussion. die wird uns noch länger verfolgen.)

  34. _ at zeitverschwendung |  20.08.2010 | 18:52 | permalink  

    [...] “Löschen statt sperren” war ein taktischer Kompromiss, der das Recht der Gesellschaft auf Zensur des Internet grundlegend anerkannte im Tausch für Einfluss auf die Form der Zensur. [...]

  35. OH |  20.08.2010 | 20:54 | permalink  

    @Christian Heller

    Es bringt für eine Diskussion reichlich wenig, wenn man lediglich bereit ist, die eigenen Definitionen zu akzeptieren. Und insbesondere im Umgang mit dem Strafrecht bringt es unglaublich wenig, den Definitionen von Verfassung und Gesetzgebung einfach mal kurzerhand die Legitimität abzusprechen.

    Man kann so für sich eine Meinung formulieren. Für den Diskurs ist sie aber unbrauchbar – um sich auszutauschen muss man die gleiche Sprache sprechen und das heisst in dem Kontext kompatible Definitionen verwenden. Wenn man sich aber noch nicht einmal auf die im Grundgesetz festgelegten Prämissen “Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch Wahlen ausgeübt” einigen kann, dann kann man nur mit der Schulter zucken und von dannen gehen. Jegliche Diskussion über Legitimität oder Illegitimät von Zensur oder Kinderpornographie verbietet sich, wenn darüber, wie Legitimität herbeigeführt wird, kein Konsens herrscht.

    Natürlich kann man Deine Position haben. Man muss sich dann aber auch den Vorwurf vollkommener Beliebigkeit gefallen lassen. Mehr noch: Angesichts der Auslassungen zur Kinderpornographie muss man sich die Frage gefallen lassen, wie das gesagte kompatibel ist mit dem Kardinalauftrag des Grundgesetzes:
    “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

  36. Jaheira |  21.08.2010 | 03:00 | permalink  

    Bei „Weder löschen, noch sperren“ geht es vordergründig um die Frage, ob das Löschen von Kinderpornografie-Angeboten als Zensur zu verurteilen ist. Tatsächlich lese ich in diesem Artikel eine Verteidigung des Konsums von Kinderpornografie generell, und der Verbreitung von Kinderpornografie solange es kein konkretes Opfer gibt. Ich bin erschrocken! Ich zähle noch mal die Argumente von Christian Heller pro Kinderpornografie auf:
    Früher wurde Kinderpornografie auch nicht verurteilt Konkretes Beispiel: der Film von 1977). In anderen Ländern wird Kinderpornografie auch nicht verurteilt.
    Nicht einmal der Begriff „Pornografie“ sei eindeutig. Weil alles so unklar ist, dürfe man kein Gesetz dagegen machen.
    Gotteslästerung und Homosexualität waren ja auch mal verboten.
    Es gibt Grenzbereiche, in denen strittig ist, ob ein Verbot nötig sind, oder ob hier persönliche Freiheitsrechte gelten müssen. Wenn man ganz auf Verbote verzichtet, scheint dieses Problem gelöst.
    Der Autor beklagt, dass man das Verbot von Kinderpornografie nicht in Frage stellen darf. Es bedeute politischen Selbstmord. Befürwortern der Kinderpornografie wird also die Denk- und Meinungsfreiheit geraubt sowie das Recht auf eine Interessenvertretung in der Politik. Sie scheinen Opfer zu sein.
    Das Verbot des Besitzes von Kinderpornografie wird Zensur genannt.
    C. Heller stellt in Frage, ob kinderpornographische Darstellungen, die virtuell oder mit Hilfe von volljährigen Darstellern hergestellt wurde, zu Recht verboten wird. Ich frage mich, ob denn die Konsumenten das eine vom anderen unterscheiden können.
    „Dem breiten deutschen Begriff von Kinderpornografie entsprechende Fälle finden sich mitten im netzkulturellen Mainstream.“ Kinderpornografie soll also normal sein.
    „Ageplay“ wanderte aufgrund eines Verbotes vom öffentlichen Raum (Second Life) in den unkontrollierten Untergrund. Verbote schadeten also.
    Dass Jugendliche erotisches oder pornografisches Bildmaterial von Gleichaltrigen besitzen, dürfte viele Menschen nicht als krankhafte Sexualität empfinden. Der Autor spinnt diesen Gedanken weiter: müsste es dann nicht für jede Person in Ordnung sein, pornografisches Bildmaterial von Jugendlichen zu konsumieren, solange es von ihnen selbst oder „von einem sozialen Umfeld Gleichaltriger“ (also von anderen) verbreitet wird?
    Kinderpornografie fördere die Kreativität. In entsprechenden Internetforen entstehe Kunst.
    Jörg Tauss wird als jemand dargestellt, der sich nur informieren wollte, als Opfer. H. Tauss wurde rechtskräftig wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt.
    Christian Heller verurteilt den Kampf gegen Kinderpornografie „so wie er geführt wird“. Er hat aber keine Alternativvorschläge sondern fordert offensichtlich, diesen Kampf ganz zu unterlassen, da er zu viele Opfer fordere.
    Er fordert die „ Freiheit sexueller Vorliebe, soweit sie sich keinem Anderen aufzwängt„ und meint offensichtlich auch pädophile Neigungen.
    Ich finde es berechtigt zu fragen, wo genau die Grenzen verlaufen sollen und wie wir in Deutschland die Graubereiche handhaben wollen. Christian Heller geht in seinem Artikel aber darüber hinaus, er offenbart sich als jemand, der Kinderpornografie toleriert und sie legalisieren will. Er sympathisiert sogar mit einem Graubereich (das inhaltlich anarchische Forum “/b/” ). Ich lehne diese Einstellung und diesen Artikel ab. Ich finde, dass hier im Forum aus Respekt vor der Meinungsfreiheit eine falsche Rücksicht genommen wird.
    Es ist übrigens möglich, genaue Kriterien zu nennen und zu veröffentlichen, die festlegen, was verboten und gelöscht wird und was erlaubt bleibt. So ein Verfahren wird heute bereits in Bezug auf Gewaltdarstellungen in Filmen und Computerspielen angewendet. Es ist eine demokratische Kontrolle über diese Kriterien möglich.

  37. Christian Heller |  21.08.2010 | 04:02 | permalink  

    1. ad jorni / 32.

    Ich finde gerade dieses, paraphrasiert, “so können wir nicht argumentieren, denn dann werden wir vom Kampf gegen Kinderpornografie niedergebrüllt” eben problematisch. Deshalb hoffe ich, es mit meinem Text frontal zu konfrontieren. Wenn man einmal das Primat eines Totschlagargumentes anerkennt, hat man das Spiel bereits verloren / lässt sich in jede Ecke drängen.

    2. ad martin lindner / 33.:

    Ich finde es schwer, einen Diskurs intellektuell ehrlich zu führen, wenn ich mir stets überlegen muss, ob eine bestimmte Positionierung oder begriffliche Konsequenz politisch opportun sei. Dass die Kriterien für die Sprache der Propaganda und des Lobbying andere sind als die für die Sprache des Nachdenkens und Diskutierens, das erkenne ich gerne an.

    Wenn ich, wie ich es aus deinem Kommentar herauslese, ein “es sich ein bisschen zu einfach machen” in der Diskussion ertappt und angegriffen haben sollte, dann bin ich aber schonmal sehr zufrieden mit meinem Unterfangen!

    3. OH / 35.:

    Inwiefern ist es besonders eigen, beliebig und kommunikationsverbauend, einen Begriff so zu verwenden, wie er in mehreren volkssprachlichen Lexika mit jeweils großer Breitenwirkung definiert wird? Gesetzestexte haben verglichen zu solchen Lexika einen vergleichsweise geringen Anspruch darauf, die Wirklichkeit abzubilden. Das von dir als Grundlage des Zensurbegriffs eingeforderte Legalesisch ist eine Spezialsprache, die sicher ihren Daseinszweck hat; die Forderung, sie müsse Grundlage des öffentlichen Diskurses sein, kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

    Inwiefern die Anerkennung von Sätzen des Grundgesetzes notwendig sei, um einen öffentlichen Diskurs zu führen, kann ich auch nicht nachvollziehen. Öffentliche Diskurse werden global auch von vielen Milliarden Menschen geführt, die das Grundgesetz gar nicht kennen. Und der Diskurs zu Internetzensur ist sowieso von Natur aus ein globaler, der über den Tellerrand des deutschen Grundgesetzes als Realitätsgussform hinausblicken muss.

    4. Jaheira / 36.:

    Danke, dass du meinen Artikel nochmal in großen Teilen wiederholst. Ich kann allerdings nicht die Stelle finden, wo im Text ich deiner Meinung nach ein Verbot von Verboten fordere.

    “Tatsächlich lese ich in diesem Artikel eine Verteidigung des Konsums von Kinderpornografie generell, und der Verbreitung von Kinderpornografie solange es kein konkretes Opfer gibt. Ich bin erschrocken!”

    Der “Konsum” selbst härtester Kinderpornografie ist auch jetzt nicht per se illegal; das ist höchstens ihr Besitz. Und was genau ist deiner Meinung nach an solchen Klassen von Kinderpornografie so erschreckend, die kein konkretes Opfer erzeugen?

    “Es ist übrigens möglich, genaue Kriterien zu nennen und zu veröffentlichen, die festlegen, was verboten und gelöscht wird und was erlaubt bleibt.”

    Dann lass mal hören.

  38. Die Woche in meiner Timeline II « Brainweich |  21.08.2010 | 09:08 | permalink  

    [...] für den Sonntag nachmittag noch etwas zu lesen braucht, dem sei Christian Hellers Aufarbeitung der letzjährigen Netzsperren-Debatte empfohlen: “Löschen statt sperren” war von Anfang an [...]

  39. OH |  21.08.2010 | 09:21 | permalink  

    @Christian Heller

    “Inwiefern ist es besonders eigen, beliebig und kommunikationsverbauend, einen Begriff so zu verwenden, wie er in mehreren volkssprachlichen Lexika mit jeweils großer Breitenwirkung definiert wird? Gesetzestexte haben verglichen zu solchen Lexika einen vergleichsweise geringen Anspruch darauf, die Wirklichkeit abzubilden. ”

    Genau andersrum. Lexika bilden die Wirklichkeit lediglich ab, und zwar unvollständig und überblicksmäßig, sie haben eben KEINEN Anspruch darauf, ein präzises Bild zu liefern – das scheitert selbst bei Wikipedia am Aufwand und der Vielfältigkeit der Welt. Dargestellt wird, was als korrektes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen angesehen wird. Gesetzestexte dagegen DEFINIEREN, was strafwürdig ist und was nicht, was zulässig ist und was nicht.

    “Inwiefern die Anerkennung von Sätzen des Grundgesetzes notwendig sei, um einen öffentlichen Diskurs zu führen, kann ich auch nicht nachvollziehen. Öffentliche Diskurse werden global auch von vielen Milliarden Menschen geführt, die das Grundgesetz gar nicht kennen. Und der Diskurs zu Internetzensur ist sowieso von Natur aus ein globaler, der über den Tellerrand des deutschen Grundgesetzes als Realitätsgussform hinausblicken muss.”

    Du kannst natürlich auch gerne diskutieren, dass der Mond aus Käse gemacht ist. Wenn Du aber über die Realität sprechen willst musst Du auch die realweltlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Ob oder ob nicht z.B. ein Japaner das Grundgesetz kennt ändert nichts daran, dass es für Deutschland gültig ist und jegliche Regelung da, wo sie für Deutschland gültig ist, sich an ihm messen muss. Insbesondere aber ist jegliche Kritik am Handeln des Staates grober Unfug, wenn der Staat seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllt hat. Die mag Dir in dem Moment nicht passen, aber Gesetze sind nunmal nicht opt-out-Lösungen.

  40. jo |  21.08.2010 | 10:06 | permalink  

    @Martin Lindner: Ehre, wem Ehre gebührt: Der “Kampfbegriff” Zensursula wurde nicht vom AK Zensur erfunden, sondern stammt wohl aus dem Umfeld des CCC. Dokumentiert ist bisher ein Tweet vom 25. März.

    Tatsächlich haben wir im AK Zensur noch Anfang Mai diskutiert, ob und in welcher Form wir den zu diesem Zeitpunkt bereits einschlägig etablierten Begriff verwenden sollten. Dafür sprach das starke Branding, dagegen der naive Wunsch einer Debatte, die nicht ad hominem geführt wird. Der Rest ist Geschichte.

  41. Christian Heller |  21.08.2010 | 11:47 | permalink  

    ad OH / 39.:

    Ich sehe, es gibt da eine Verwirrung zwischen Normativitität und Faktizität.

    Was war zuerst da — der Begriff “Zensur” oder das Grundgesetz? Natürlich ersteres. Ich übertreibe jetzt meine Fähigkeit als Gesetzeshistoriker ein bisschen, aber ich vermute mal, als “Eine Zensur findet nicht statt” ins Grundgesetz geschrieben wurde, da geschah das nicht, um zu erklären, etwas später noch zu Erfindendes finde nicht statt; sondern um zu erklären, das vom bereits volkssprachlich wohldefinierten Begriff “Zensur” Bezeichnete solle in seiner Realisierung vermieden werden.

    Inwieweit diese Nähe zum volkssprachlichen Begriff dann gesetzesgeschichtlich weiter durchgehalten wurde, ist nicht relevant; bundesdeutsche Gesetze sind ja im Allgemeinen keine Vorschriften darüber, wie die deutsche Sprache benutzt werden dürfe (es sei denn da, wo sie zensieren 0:-) ). Nun könnte man die These vertreten, eine Umdefinierung des Begriffs im Juristendeutsch habe auf seine volkssprachliche Verwendung zurückgewirkt; die Erfahrung, das Gesetz nenne dieses Zensur und jenes nicht, habe die Menschen dazu diszipliniert, diese Differenzierung ihrer Verwendung des Begriffs in öffentlichen Diskursen aufzuerlegen.

    Dem widerspricht aber, dass auch viereinhalb Jahrzehnte später der Brockhaus den Begriff immer noch nicht so definiert, wie du ihn gerne definiert sehen würdest, und weitere anderthalb Jahrzehnte diese ursprüngliche Definition auch von der Wikipedia noch beibehalten wird. Es wäre sicher auch eine Untersuchung wert, inwieweit der Begriff überhaupt in den deutschsprachigen Gesetzestexten von Nicht-BRD-Staaten (DDR, Österreich, Schweiz?) mit dem des deutschen Gesetzes deckungsgleich sei. Und so bestreite ich den normativen Anspruch der Begriffsdefinition durch bundesdeutsche Gesetze für den öffentlichen Diskurs in deutscher Sprache, es sei denn da, wo explizit nicht von Zensur im Allgemeinen, sondern von Zensur nach Rechtsverständnis bundesdeutscher Gesetze geredet wird.

    Würde ich den *juristischen Begriff der Zensur in der deutschen Rechtssprechung* übernehmen wollen, dann, so gebe ich dir recht, müsste ich genauer hinschauen, wie das Gesetz ihn definiert. Ich behaupte ja aber gerade, dass dieser sich eben durch Selbst-Umdefinieren von der eigentlichen Definition von Zensur entferne; und für diese eigentliche Definition von Zensur nehme ich als Maßstab, wie der Begriff, mit der üblichen Verwendung im öffentlichen Diskurs als Heuristik, von Lexika definiert wird.

    Du hast natürlich Recht, dass Gesetze versuchen, eine Realität zu formen. Gesetze erzeugen aber nicht per definitionem die Realität; ein Historiker nutzt sogar das Verbotene in Gesetzen gern als Hinweis darauf, was in einer untersuchten Zeit ein übliches Verhalten war, sieht das Gesetz also gewissermaßen als Invertierung der Realität. Das Gesetz kann nicht einfach etwas Beliebiges als Realität definieren und dann erwarten, dass die Wirklichkeit sich ohne weitere Druckmittel gehorsam dementsprechend umbaue. Wenn die BRD ein Gesetz erlässt, dass der Mond rosa sei und die Welt vom Spaghetti-Monster erschaffen wurde, dann wird das dadurch nicht einfach Wirklichkeit.

    “Insbesondere aber ist jegliche Kritik am Handeln des Staates grober Unfug, wenn der Staat seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllt hat.”

    Wenn der Staat sich in die Verfassung schreibt, alle Menschen mit roten Haaren müssten sich das linke Bein amputieren lassen, und das umsetzt, dann wäre eine Kritik daran nach deiner Definition grober Unfug: denn der Staat würde ja seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen.

  42. Christian Unger |  21.08.2010 | 15:22 | permalink  

    ?”Was ist Zensur? (…)”

    Diese Definition ist m.E. zu weitgehend. Denn wenn es dem direktem Schutz Dritter vor eingreifenden Handlungen dient ist das für mich keine Zensur. Das liegt hier aber eben nicht vor, da der Eingriff ja schon statt gefunden hat und sich so auch nicht verhindern ließen würde.

    “Der Kampf gegen Kindesmissbrauch kriminalisiert konkrete sexuelle Nötigung von Menschen unterhalb eines örtlichen Schutzalters.”

    Das stimmt so nicht, da eine Nötigung zwingend einen Eingriff in den einfachen Willen einer Person voraussetzt. Da – und das ist die deutlich h.M. – sex. Missbrauch und sex. Nötigung aber tateinheitlich geschehen können liegt dass hier eindeutig nicht vor, in §176 wird die Entwicklung geschützt, in §177 hingegen der einfache Wille.

    “Der Kampf gegen Kinderpornografie dagegen kriminalisiert bloße Darstellungen realer oder vermutbarer Minderjährigkeit in gewissen sexualisierenden Kontexten; präziser kann man es nicht ausdrücken, ohne nicht bereits zwischen teils weit auseinanderliegenden Rechtssprechungen unterscheiden zu müssen.”

    Dem kann man nur teils zustimmen: AGe und LGe haben durchaus desöfteren mal die Eigenschaft sich nicht an die höchstrichterliche Rspr zu halten. Spätestens letztinstanzlich wird aber meist das juristisch korrekte Urteil gefällt, auch wenn oftmals eine sehr große Anzahl von Prozessen nötig sind. Da aber die letztinstanzlichen Gerichte durchaus eine einheitliche Rspr haben kann man schon eine relativ genaue Definition geben, aber eben auch nur so präzise wie es in der Rechtswissenschaft möglich ist.

    “Was als Minderjährigkeit gilt, ist hierbei historisch und geografisch genauso schwankend und beliebig wie die Definition des pornografischen Charakters.”

    Die Minderjährigkeit ist irrelevant, da das Schutzalter von Interesse ist. Das absolute Schutzalter liegt in Europa zwischen 13 (Spanien) und 17 (Irland), heißt: Ein und die selbe Handlung wird beispielsweise in Spanien nicht verfolgt, die in Deutschland mit Freiheitsstrafen von teils mind. zwei Jahren bestraft wird, und in Deutschland wird etwas nicht verfolgt was beispielsweise in Polen schwere Strafen bis hin zur Kastration (das ist dort für mich eindeutig als Strafe zu zählen, auch wenn es offiziell verklärt wird) zur Folge haben kann.

    “Dasselbe gilt für die verlangte Realitätsnähe der Darstellung: Sollen allein Aufnahmen realen Kindesmissbrauchs verfolgt werden, oder auch Pornos mit zöpfchentragenden volljährigen Scheinminderjährigen, oder auch Bildmanipulationen, Gezeichnetes und bloßer fiktionaler Buchstabentext?”

    Hierzu ist anzumerken, dass die fiktionalen Erzeugnisse in den USA nach einer Entscheidung des US Supreme Court legal sind, da die Herstellung keine Opfer beinhaltet und es damit keine Eingriffsmöglichkeit gibt und es von der Kunstfreiheit erfasst wird. Da der Besitz von Kinderpornographie keine explizite Auslandsstraftat ist und in diesem Fall dort nicht unter Strafe steht darf jeder Deutsche dort hinfliegen und es besitzen (nur nicht nach Deutschland einführen).

    Wenn man dies als Begründung für Sperren anführt kann man den Deutschen gleichzeitig das Recht verwehren, in die USA zu fliegen.

    “Die Begründungen werden allerdings umso wackeliger, je weiter die gewünschte Verfolgung von Kinderpornografie gefasst wird: Ist ein erotisch interpretierbares Posieren angekleideter Minderjähriger, wie es auf “child modeling”-Webseiten verkauft wird, bereits ein Kindesmissbrauch? Und wenn ja, wo liegt dann die Grenze zu gesellschaftlich akzeptierten Kleinmädchen-Schönheitswettbewerben, wie sie in dem Film “Litte Miss Sunshine” parodiert werden?”

    Es liegt – wie selber gesagt – an der gesellschaftlichen Akzeptanz. So wird auch oftmals als Begründung für ein Verbot sexueller Kontakte darin gesehen, dass die Kinder auch gar nicht einsehen können, was sie denn dort machen. Fragt das aber überhaupt jemand, wenn es um andere, gesellschaftlich akzeptierte Handlungen geht, die die Kinder nicht verstehen?

    Wenn man so etwas (auch wissenschaftlich) versucht zu begründen darf man sich nicht wundern, wenn manche dieses nicht akzeptieren möchten, auch wenn die eigentliche Intention ja eigentlich richtig ist. Gleichzeitig versuchen die, die diese gesellschaftliche Übereinkunft nicht akzeptieren, es auf ähnlich schwache Argumentationsweise:

    [I]Wenn Erwachsene Kinder zu Handlungen veranlassen, bei denen die Wertvorstellungen der Erwachsenen nicht gespalten sind, wird die Debatte um die kindliche Einwilligung als irrelevant betrachtet und aus Bequemlichkeit für die Eltern einfach unterschlagen. Was aber sexuelle Aktivitäten von Kindern betrifft so stellt man die Frage nach der Einwilligung nur, weil nicht alle Erwachsenen die gleichen Wertvorstellungen haben. Unabhängig davon, was die Kontrahenten auf der jeweiligen Seite sagen, lässt sich aus ihren Aeusserungen alleine nicht schliessen, dass eine Seite ein grösseres Interesse am Wohlergehen von Kindern und Kinderrechten hat, als die andere Seite. Beide Seiten konzentrieren sich auf das Argument der Kinderrechte und benutzen es ausschliesslich, um ihre eigene vorgefasste Meinung oder ihre eigenen Bedürfnisse bezüglich kindlicher Sexualität zu unterstützen.[/I]

    (Ng, 2002: http://www2.hu-berlin.de/sexology/BIB/pedochin_de.htm )

    “Die Tabuisierung letztgenannter Erzeugnisse beruft sich auf zweifelhafte Konstrukte wie die “Anfixthese”: dass der bloße Konsum fiktionaler Darstellungen (analog den Behauptungen über Killerspiele, Gewaltfilme und Harry-Potter-Romane) zu deren Umsetzung in der Realität führe.”

    Dort hat die Schweizer Kriminalprävention eine Studie durchgeführt: Das Ergebnis war, dass nur ein sehr kleiner Bruchteil von verurteilten Kinderpornographie-Konsumenten später selber sexuellen Missbrauch begehen. Die Studie weißt bzgl. dessen, dass nur das Hellfeld betrachtet wurde zwar eine wissenschaftliche Schwierigkeit auf, sie ist aber dennoch zu beachten.

    “Dem steht die These entgegen, Kinderpornografie diene der Triebabfuhr Pädophiler und wirke so realem Kindesmissbrauch entgegen. In letzter Konsequenz scheint es hier weniger um den Schutz konkreter Kinder zu gehen, als um die Bestrafung einer unerwünschten sexuellen Neigung; als sei eine solche für sich bereits ein Verbrechen.”

    Hier ergibt sich allerdings auch ein Problem: Denn der Mensch braucht auch hier Abwechslung, und so könnte eine eingeschränkte sexuelle Stimulation durch einen sehr lange anhaltenden Pornographiekonsum der “Triebabfuhr” (Der Mensch hat keinen Sexualtrieb, dass ist eine uralte Theorie wonach das menschliche Wesen ein grundsätzlich nichts-tuendes Etwas ist und erst durch Triebe angetan wird etwas zu tun – dem ist aber nicht so; korrekter wäre wohl “Hilfe zur Selbstkontrolle”) entgegensteht.

    “Die Leitlinie moderner Sexualethik in westlichen Gesellschaften verlangt aber die Duldung jedes individuellen Interesses, soweit es keine Opfer produziert: Egal wie abstoßend und pervers eine bestimmte sexuelle Vorliebe also vom Mainstream empfunden wird; sie muss geduldet werden, wenn ihr Träger niemanden außer sich selbst damit belästigt.”

    Das sehe ich durchaus auch so, auch wenn – generell – der Pornographiekonsum grenzwertig werden kann. Pornographie ist praktisch niemals einfach ein Ersatz für eine selbstbestimmte, befriedigende Sexualität. Dementsprechend ist eine “Triebabfuhr” auch nur dann ein Beitrag hierzu, wenn der Mensch mit sich selber im Einklang steht.

    “Zweites Beispiel: eine pornografische Institution des Netzes seit nahezu zwei Jahrzenten, die Newsgroup alt.sex.stories und ihr Web-Archiv, das “Alt.Sex.Stories Text Repository”. Dieses hält inzwischen mehrere Hunderttausende fiktionale erotische Texte vorrätig, darunter auch viele nach deutscher Definition eindeutig kinderpornografische. Hierbei beruft man sich, in Anbetracht des Alters und der Prominenz der Seite offenbar erfolgreich, aufs amerikanische Recht der Freien Rede.”

    Nein, es handelt sich dabei in erster Linie um die Kunstfreiheit.

    Als weiteres Beispiel möchte ich hier im Übrigen imgsrc.ru anmelden, der die “Aktion Himmel” ausgelöst hat und nach Ansicht verschiedener StA zwischen 0 und ca. 200 kinderpornographische Bilder enthielten (auch wenn man nicht unbedingt verurteilt wird bewahrt einem das ja auch noch nicht vor einer HD – hier war es halt davon abhängig, wo man wohnte…….)

    “Die Argumentation im Kampf gegen Kinderpornografie beschränkt das Bild auf Extrembeispiele und tabuisiert alle ihr nicht vorbehaltslos solidarischen Positionen. So suggeriert sie eine universell akzeptierte, eindeutige und undurchlässige Grenzlinie zwischen einem Legitimen und einem Illegitimen”

    Diese Argumentationsfalle findet sich auch bei dahinter stehender Straftat: Dass nach deutschem Recht der sexuelle Kontakt zwischen einer/m 14- und einer/m 13jährigen genau den selben Tatbestand erfüllt wie zwischen einer/m 40- und einer/m 5jährigen glauben mir die meisten nicht, ist aber ganz eindeutig so definiert.

    “Aufgrund der behaupteten außerordentlichen Gefährlichkeit des Materials muss stattdessen die Expertise offenbar besonders gewappneter behördlicher Spezialisten anerkannt werden: Sie allein werden von den Gesetzen gegen Kinderpornografie privilegiert zur Recherche und Faktenauswahl, auf die der Kampf gegen Kinderpornografie seine Legitimation stützt.”

    Das stimmt so nicht – es können auch andere legitimiert sein, z.B. kann dies bei entsprechend forschenden Wissenschaftlern durchaus der Fall sein. Ein heißes Eisen bleibt es.

    Im Übrigen ein interessanter Beitrag.

  43. Martin Foerster |  21.08.2010 | 15:45 | permalink  

    @Christian Heller

    Ich will das nicht unerwidert stehen lassen.

    Nochmal: Man kann darüber diskutieren, was unter den Begriff “Kinderpornographie” fallen sollte – zum Beispiel, ob Fiktionales erfasst sein sollte. Unstreitig ist doch aber, dass die harten Fälle dokumentierten Kindesmissbrauchs zurecht erfasst sind. Die Problematik “Was fällt richtigerweise unter den Begriff Kinderpornographie” liegt komplett vor der Frage, ob Inhalte zum Beispiel durch “Löschen” zensiert werden sollten. Der Teil des Textes oben ist deswegen nur eine Nebelkerze bzw. ein Rauchvorhang hinter dem der Kern Deiner Argumentation unklar bleiben kann.

    Dass Dokumentationen des Kindesmissbrauchs keinen schützenswerten Meinungs- oder Informationsgehalt haben, darf man wohl als gemeinsame Auffassung festhalten.

    Wenn man jetzt in diesen Fällen gegen das Löschen argumentiert, weil dem Blick der Öffentlichkeit auch noch der dreckigste Müll nicht entzogen werden darf, dann ist das mehr als nur ein Mangel an Empathie. Für einen solchen Datenmüllschutz-Radikalismus aus Prinzip fehlt mir das Verständnis.

    Rational kann ich mir das nur als Reflex erklären – als Reflex nämlich auf den konservativen Verbietungs-Mainstream solcher Politiker, die sich mit jedem politischen System der Welt arrangieren könnten, vorausgesetzt, es ist hinreichend autoritär.

  44. Stefan Herwig |  22.08.2010 | 01:22 | permalink  

    @13:

    FULL ACK!

    Toller Text und eine komplettg untswchreibenswerte, sehr reflektierte Argumentation.

    Ich würde gerne noch den Punkt der Eskalation von Löschungsvorhaben bei KiPo, mögliche Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen und dann *wirkliche* staatliche Meinungszensur äussern.

    Wenn man sich einer ähnlichen Logik fügt, können wir auch Polizei, Steuerbehörden, Gefängnisse und nahezu jedes ordnungs0politische Element unserer Gesellschaft wieder abschaffen, denn jedes ordnungstiftende Element, jede Struktur kannn ion einem totalitären System missbraucht und umfunktioniert werden, von einer systemischen Lösch- und Sperrstruktur, über einen Starenkasten bis hin zu einer Parkuhr.

    Drehe ich den Ansatz des Autors um, von einem Gesellschaftskonsens an allen Ecken und Enden Scheiben systemisch abzuschneiden und dann die entsprechenden Ordnungsmassnahmen zu delegitimieren, dann gelange ich schlussletztendlich zur Forderung, dass Internet doch schnellstmöglich in die Position eines rechtsfreien raumes zurückzumaneuvrieren.

    Die Art und Weise wie subjektiv Eskalationsargumentationen (“schaut doch wie das alles misbraucht werden könnte!”) mit systemischen Verhamrlosungen (“Schaut doch welch tollen Kulturbereich wir da bei 4chan haben”) kombiniert werden, lässt mich ehrlich gesagt in Kombination nicht nur ein wenig frösteln.

    SH

  45. die ennomane » Blog Archive » Links der Woche |  22.08.2010 | 12:02 | permalink  

    [...] Heller legt dar, warum “Löschen statt Sperren” keine so gute Idee war, weil der Slogan Zensur prinzipiell [...]

  46. Tharben |  23.08.2010 | 13:22 | permalink  

    Kleiner Metakommentar: Es gab lange keine so elaborierte Debatte auf carta.info – Schön.

  47. Christian Heller |  23.08.2010 | 15:43 | permalink  

    1. ad Christian Unger / 42.:

    Danke für die ausführliche Kommentierung :-)

    Interessanter Punkt, das mit der Abhängigkeit der Zensur vom nicht-eingreifenden Charakter des zu zensierenden Textes. Klassisches Beispiel ist ja hier, ob es erlaubt sein müsse, “Feuer!” in einem überfüllten Theater zu rufen: das sei dann bereits eine konkrete, gewalttätige Handlung und kein bloßer Text mehr. Die Grenzziehung zwischen dem einen oder anderen ist aber sehr schwer zu treffen. Jeder Text, der rezipiert wird, löst irgendeine Kausalität aus, und sei sie noch so geringfügig. Analog dem Chaostheorie-Bild vom Flügelschlag eines Schmetterlings, der auf der anderen Seite der Welt Orkane auslösen kann, kann ich auch nie ausschließen, dass ein Text nicht auch eine Untat nach sich ziehe. Grobe Orientierung können hier höchstens Fragen nach der Alleinverantwortlichkeit und der Beeinflussungs-Stärke durch einen Text bieten; aber wie vage da die Schlüsse bleiben, zeigt der Streit um die Anfixthese und ihr Gegenbild.

    Die Kämpfe gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie habe ich als kleinsten gemeinsamen Nenner verschiedener Rechtssprechungen und Kampagnen zu definieren versucht — wohlgemerkt, nicht nur innerhalb der deutschen Rechtssprechung, sondern global. Bundesdeutsches Recht ist da natürlich konkreter; und kann sich gewiss sein, im Ping Pong unterschiedlicher Urteile trotzdem zu einem einheitlichen Standard zu konvergieren. Global gesehen sieht das anders aus. Aber ich glaube, ich hätte im Text stärker betonen sollen, dass ich mich nicht auf das bundesdeutsche Recht allein beziehe: Viele Kommentare kritisieren ja am Text, er sei nicht hinreichend auf die begrifflichen Definitionen der bundesdeutschen Gesetze abgestimmt; vielleicht gäbe es weniger Irritation, wenn ich eine Absicht des Abstrahierens von diesen stärker deutlich gemacht hätte.

    Das Alt.Sex.Stories Text Repository bezieht sich in der im Text verlinkten FAQ tatsächlich auf ein Urteil zu “protected free speech” in Rechtfertigung seiner Duldung kinderpornografischer Texte, unter besonderer Betonung des nicht-visuellen Charakters der Darstellungen. Ist natürlich eine andere Frage, ob das nur deren persönliche Interpretation ihres Beschütztseins ist oder ob es die tatsächlichen juristischen Gründe dafür trifft.

    “Pornographie ist praktisch niemals einfach ein Ersatz für eine selbstbestimmte, befriedigende Sexualität.”

    Gibt es überhaupt eine selbstbestimmte, befriedigende Sexualität jenseits des Pornografiekonsums? Das Ausleben sexueller Triebe ist ja nur selbstbestimmt, soweit es einseitig ist; für jede sexuelle Befriedigung, die einen Partner verlangt, muss sich die Selbstbestimmung einem gemeinsamen Konsens beugen, will sie keine sexuelle Nötigung sein.

    Unter “die Expertise offenbar besonders gewappneter behördlicher Spezialisten” würde ich auch “forschende Wissenschaftler” einordnen, soweit das ein Titel ist, auf den sich nicht jeder beliebig berufen kann. Üblicherweise sind damit behördlich-institutionell (universitär) besonders autorisierte / privilegierte Personengruppen gemeint; Otto Normalbürger kann sich nicht einfach ein “Science!”-T-Shirt anziehen und damit entschuldigen, dass er Kinderpornos sammelt. Oder was sind hier die Abgrenzungs-Kriterien?

    2. ad Martin Foerster / 43.:

    Ich weiß, dass es viele Kämpfe um den Begriff der “Kinderpornografie” gibt; persönlich und in meinem Text habe ich aber gar kein Problem mit einer möglichst breiten Definition, etwa folgender Art: Darstellungen zum Zwecke sexueller Stimulation mit Kindlichkeit als Eigenschaft des sexuell anregenden Gegenstandes. Abseits aller Streitereien über die Grenze zwischen Pornografie und Erotika, erscheint mir das als in der Wortherleitung sehr naheliegend.

    Der Drang zu engerer Grenzziehung rührt meines Erachtens aus dem Bedarf, den Begriff “Kinderpornografie” mit einem Straftatsbestand gleichzusetzen; mithin also eine juristische Forderung einem rein deskriptiven Begriff aufzubürden. Ich halte das für eine Kategorienverwechslung, die einen nüchternen Blick auf das Feld vernebelt. Wie der Drang zeigt, zwischen weit auseinanderliegenden Phänomenen wie “eine Video-Aufnahme eines realen Kindesmissbrauchs” und “ein Buchstaben-Text, der einen fiktiven Kindesmissbrauch beschreibt” zu differenzieren, ist “Kinderpornografie” ein als juristische Kategorie ungeeigneter Begriff; als solche spräche für ihn eigentlich nur, den sich allgemein an Kinderpornografie ergötzenden pädophilen Blick selbst zur Straftat zu machen; das aber wäre, da stoße ich vermutlich auf breitere Zustimmung, schon ziemlich nahe an der unerwünschten Institution eines “Gedankenverbrechens”.

    Ich plädiere daher dafür, den Begriff “Kinderpornografie” in der Diskussion rein deskriptiv entsprechend einer Definition wie “Darstellungen zum Zwecke sexueller Stimulation mit Kindlichkeit als Eigenschaft des sexuell anregenden Gegenstandes” zu verwenden und einen Begriff wie “Dokumentation von realem Kindesmissbrauch” für die Fälle aufzuheben, wo sie tatsächlich eine juristische Kategorie treffen.

    3. ad Stefan Herwig / 44.:

    Natürlich ist jedes der von dir genannten Ordnungsinstrumente erstmal ein Zwang, eine gesellschaftliche Gewalt gegen Individuen. Als solche bedarf sie in einer sich freiheitlich behauptenden Gesellschaft gute, vertretbare, stichhaltige Gründe; kurzum, Willkür als Rechtfertigung ist ihnen abzuschlagen.

    Dazu braucht es gar nicht die Behauptung, ihre unbehinderte Ausübung würde gleich zum totalitären Kontrollstaat führen. Ordnungsinstrumente sind immer unzureichend, schlagen mal daneben, bestrafen mal zu hart; soweit die Ansammlung dieser Probleme nicht ein kritisches Gewicht erreicht, wuselt die Gesellschaft trotzdem noch ziemlich erträglich und vergleichsweise freiheitlich vor sich hin.

    Nun soll das Maß der antifreiheitlichen Verfehlungen unter diesem kritischen Gewicht bleiben. Deshalb müssen notwendig erachtete Ordnungsinstrumente ausbalanciert werden mit ihrer ständigen Prüfung und Infragestellung: kurzum, dem Versuch dessen, was du Delegitimierung nennst. Ich kann in einem solchen Versuch nichts prinzipiell Gesellschaftsfeindliches entdecken; viel mehr erscheint er mir Teil des gesellschaftlichen Immunsystems. Ich sehe mich daher auch gar nicht als Forderer der Anarchie.

    Ich finde es immer albern, wenn im Zuge alarmistischer Propaganda so getan wird, als würde ein als antifreiheitlich erkanntes Gesetz / Machtinstrument eine eben noch freiheitlich-demokratische Mustergesellaschft von heute auf morgen zu einem neuen Faschismus umstürzen. Die meisten solcherart antagonisierten Gesetze/Instrumente sind keine ganz neue Qualität, sondern nur eine weitere Sprosse auf einer ebenso antifreiheitlichen Leiter von Trends und Logiken, die es insgesamt, langanhaltender, nachhaltiger zu bekämpfen gilt. Ein bisschen ordne ich auch “löschen statt sperren” in dieses Bild ein, soweit so getan wurde, als befände man sich sowohl mit dem Bisher als auch mit “löschen” in einem Idealzustand der Zensurfreiheit, den das “sperren” plötzlich um 180° umkehren würde; dabei wäre “sperren” eben nur eine weitere Sprosse auf der Zensur-Leiter, auf der wir einige Sprossen schon erklommen haben, aber danach auch immer noch einige Sprossen vor uns hätten.

  48. Michel |  23.08.2010 | 22:32 | permalink  

    Und wo bleibt die politische, strategische Analyse? Luftleer bleibt diese Argumentation, wenn sie nur schlaumeierisch zu argumentieren versucht. Schade.
    Aber Hauptsache, es Monate später vermeintlich besser gewusst zu haben.

  49. Stefan Herwig |  23.08.2010 | 22:44 | permalink  

    @ 47
    “Die meisten solcherart antagonisierten Gesetze/Instrumente sind keine ganz neue Qualität, sondern nur eine weitere Sprosse auf einer ebenso antifreiheitlichen Leiter von Trends und Logiken, die es insgesamt, langanhaltender, nachhaltiger zu bekämpfen gilt.”

    Das problem mit der antifreiheitlichen Argumentation hinsichtlich von Ordnungselementen ist, dass meistens vorher die Freiheit des Individuums dort aufhört, wo er anfängt, die Freiheit anderer einzuschränken. das ist ja eigentlich die demokratische Legitimierung für von der Gesellschaft getragene Ordnungsinstrumente.

    Und in diesem Falle geht es natürlich genau darum: die implikation von Ordnungsinstrumenten als ein schritt auf einer antifreiheitlichen Leiter zu begreifen reflektiert eben nicht die erkenntnis, dass die meisten rdnunsinsturmente freiheit der Allgemeinheit eher schützen, denn einschränken. Spätestens dort löst sich m.E. ihre Argumentation in Wohlgefallen auf.

    Diese Gesellschaft ist (leider noch) nicht bereit, für den zensurfreien Raum, den Sie in letzter Konsequenz ja fordern.

    SH

  50. linsenspaeller |  24.08.2010 | 11:28 | permalink  

    Bemerkenswerte Sammlung von klugen Ansichten ist das hier. Fehlt nur noch die Zertifizierung zum Sachverständigen für alle, die es von oben bis unten durchgelesen haben. Drei Thesen dazu hier nachgeschoben, die noch nicht näher angesprochen wurden.

    1. Das “Vom Server-” oder “aus dem Netz-” genommen wird hier und anderswo immer so verwendet, als sei damit das betreffende Material unwiderruflich vernichtet. Ist es aber nicht. Es ist einer Kopie davon der Weg ins Web verstellt worden. Offenbar gibt es doch hier auf allen Seiten ein weitreichendes Bedürfnis nach Selbstbeschwichtigung.

    2. “§184b StGB – „wirklichkeitsnahen“ Darstellungen” Alles was einem Menschen im richtigen Leben ohne kriminellen Ansporn so passieren kann, vom Nacktbadestrand bis zu dem, was einen als Notdienst in eine kinderreiche Familie gerufenen Klempner als Anblick in der Wanne erwarten kann, das ist nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung als Abbild ohne Milderungsgrund strafbar. Das ist hirnrissig. Das ist, wie wenn man gestellte Abbilder von Morden in Kino oder Theater kriminalistisch dazu nutzen würde, um die Zuschauer mit real geschehenen Verbrechen in Verbindung zu bringen. Das kann nicht der Fortschritt in einer moderne Kommunikationsgesellschaft sein.

    3. Die gegenwärtige Gesetzgebung eignet sich vorzüglich, um unliebsame Personen oder Institutionen zu kriminalisieren oder auch nur im öffentlichen Ansehen herunterzuziehen. Gerade auch, wenn es um Politiker geht, um Journalisten, um Medien- und Internetexperten. Da geht es nicht nur um Wahlkampf, sondern auch um Existenzkämpfe zwischen Kirchen, Vereinen und anderen Institutionen und Personen. Wahlkampf ist immer irgendwie. Man sieht es ja gerade, sogar wenn jemand aus zutiefst menschlichen Beweggründen eine Niere spendet.

    4. Wieviele Menschen mag es unter uns geben, die eine nachweisbar pädophile Veranlagung mit sich tragen, die mit mehr oder minder großer Anstrengung, mit Disziplin und Selbstbeherrschung ein untadeliges Leben geführt haben? In der derzeit öffentlich vorherrschenden Stimmungslage muß jeder von denen damit rechnen, auf dem Scheiterhaufen zu landen, bloß weil er sich vielleicht mal unter Freunden verquatscht hat in seiner Naivität oder weil er im Suff mal ein paar verbotene Bilder angeschaut hat. Das sollte bei aller Entschlußfreude mal im HInterkopf behalten werden. Diese allgemeine Bereitschaft zum kurzen Prozess ist mir eindeutig zu hoch. Das hat schon einen faschistoiden Ruch. Man möge mir verzeihen.

  51. Christian Unger |  24.08.2010 | 12:03 | permalink  

    @47,

    “Interessanter Punkt, das mit der Abhängigkeit der Zensur vom nicht-eingreifenden Charakter des zu zensierenden Textes. Klassisches Beispiel ist ja hier, ob es erlaubt sein müsse, “Feuer!” in einem überfüllten Theater zu rufen: das sei dann bereits eine konkrete, gewalttätige Handlung und kein bloßer Text mehr.”

    Wenn es zu Verletzungen etc.pp. kommt ist er dafür verantwortlich. Ansonsten sieht es mit einer Bestrafung schwierig aus. ;-)

    “Die Grenzziehung zwischen dem einen oder anderen ist aber sehr schwer zu treffen. Jeder Text, der rezipiert wird, löst irgendeine Kausalität aus, und sei sie noch so geringfügig. Analog dem Chaostheorie-Bild vom Flügelschlag eines Schmetterlings, der auf der anderen Seite der Welt Orkane auslösen kann, kann ich auch nie ausschließen, dass ein Text nicht auch eine Untat nach sich ziehe. ”

    Es kommt elementar auf den Kausalzusammenhang an, und dass dieser als Folge des Handelns erkannt werden kann oder können müsste. So kann ein Waffenlieferant für einen Mord mit einer seiner Waffen nicht verantwortlich gemacht werden, wenn damit eine Straftat begangen wird, selbst wenn der Besitzübergang als solches schon nach WaffG/KrWaffKontrG rechtswidrig (und damit auch meist strafbewehrt) war, er aber von der konkreten Straftat keine Kenntnis hatte oder haben konnte. Anders sieht es aus, wenn man jemanden eine Waffe gibt damit dieser eine Straftat begehen kann, dann ist man als Beihelfer/Mittäter der Straftat “dran”.

    “Grobe Orientierung können hier höchstens Fragen nach der Alleinverantwortlichkeit und der Beeinflussungs-Stärke durch einen Text bieten; aber wie vage da die Schlüsse bleiben, zeigt der Streit um die Anfixthese und ihr Gegenbild.”

    Die Sexualwissenschaft wurde in Deutschland begründet und Deutschland war hier das Stammland – mit dem Dritten Reich wurde das ganze dann beendet, da die meisten Sexualwissenschaftler jüdisch waren (Die wissenschaftliche und insbesondere nicht forensische Sexualforschung galt als “schmutzig” und “nicht christlich”, während die Juden oftmals als “schmutzig” angesehen wurden und dort hineingedrängt wurden). Die mit Abstand meisten Sexualwissenschaftler sind heute 60+x und es gibt kein grundständiges Sexualstudium, konsekutiv gibt es nur einen Master in Sexualpädagogik an der HS Merseburg (FH). Wir wissen ein wenig was über das, was pathologisch ist (oder für pathologisch gehalten wird), wir wissen aber faktisch nichts über normale Sexualfunktionen, und eben mehr ist die Diskussion um Anfixen nicht. Es ist ja nicht so dass das bei jemanden mit “nicht normaler” Sexualausrichtung anders funktionieren würde, auch wenn es gerne (auch in der Wissenschaft) so gesehen wird, nur halt ohne irgendeine Begründung die dies unterstützen würde.

    “Gibt es überhaupt eine selbstbestimmte, befriedigende Sexualität jenseits des Pornografiekonsums? Das Ausleben sexueller Triebe ist ja nur selbstbestimmt, soweit es einseitig ist; für jede sexuelle Befriedigung, die einen Partner verlangt, muss sich die Selbstbestimmung einem gemeinsamen Konsens beugen, will sie keine sexuelle Nötigung sein.”

    Noch mal: Es gibt keine Sexualtriebe.

    Und es sollten schon zwei Sexualpartner sein, die ungefähr auf das selbe “stehen”. Also wenn der eine auf Kuschelsex steht, der andere nur bei SM sexuelle Befriedigung erlangen kann, sieht es natürlich mit einer befriedigenden Sexualität schlecht aus.

    “Unter “die Expertise offenbar besonders gewappneter behördlicher Spezialisten” würde ich auch “forschende Wissenschaftler” einordnen, soweit das ein Titel ist, auf den sich nicht jeder beliebig berufen kann. Üblicherweise sind damit behördlich-institutionell (universitär) besonders autorisierte / privilegierte Personengruppen gemeint; Otto Normalbürger kann sich nicht einfach ein “Science!”-T-Shirt anziehen und damit entschuldigen, dass er Kinderpornos sammelt. Oder was sind hier die Abgrenzungs-Kriterien?”

    Das ist individuell zu prüfen. Sicher ist natürlich ein universitärer Forschungsauftrag. Es muss sich aus dem Zusammenhang ergeben, dass dies dem Forschungszweck dient.

  52. Christian Unger |  24.08.2010 | 16:37 | permalink  

    Apropos “Model”-Seiten. Die “Aktion Himmel” (in Fachkreisen auch “Aktion gescheitert” genannt) wurde über Fotoalben beim russischen Bilderhoster imgsrc.ru ausgelöst.

    Dort sind auch solche Bilder enthalten, die auf solchen “Model”-Seiten zu finden sind.

    http://imgsrc.ru/olhaisso/19299259.html

    http://imgsrc.ru/julia_1414/11228858.html?pwd=&

    Viel Spaß beim Diskutieren.

  53. jorni |  25.08.2010 | 10:37 | permalink  

    @ Christian Heller, 37

    Krankheitsbedingt erst jetzt meine Antwort.
    Mit meiner Argumentation wollte ich eben nicht ausdrücken, dass es darum geht, ein Totschlag-Argument anzuerkennen. Vielmehr müssen wir gerade dieses Thema argumentativ angehen, indem wir einen anderen, im Idealfall besseren Lösungsvorschlag anbieten.

    Deine Argumentation setzt an einigen wichtigen Punkten an und gibt gute Denkanstöße, aber sie lässt eine Frage unbeantwortet: Was tun wir gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz? Darauf hat sie keine Antwort parat, sie läuft vielmehr auf ein “Gewähren lassen” hinaus. Nur ist genau das leider eine der entscheidenden Fragen, die mir in den Diskussionen gestellt wurde.

    Ich gebe allerdings zu, dass ich primär an ganz praktischen Argumenten interessiert bin und deshalb deinem Text unrecht gebe – weil es dir ja eher um eine Meta-Diskussion geht.

  54. Christian Unger |  25.08.2010 | 19:50 | permalink  

    Ich werde im Übrigen mal schauen, ob ich die finanziellen Möglichkeiten für eine Experimentialstudie zusammen bekomme. Wäre sicherlich mal interessant, ich werde die angedachte Methodik mal mit Kollegen bereden.

  55. rokh |  26.08.2010 | 09:39 | permalink  

    Ich habe mir den Artikel und einige Kommentare mehrmals durchgelesen und kann nicht sagen, dass ich gänzlich mit dem Gesagtem übereinstimmen.

    Zunächst einmal war die Anti-Zensur-Bewegung aus meiner Sicht keine. Es gab von Anfang der Debatte an eine Bewegung, die kinderpornografische Inhalte im Internet verhindern wollte zumindest im Sinne des Straftatbestandes von Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung/Vergehen an Schutzbefohlenen. Nur war der “Filter”, den Frau von der Leyen damals vorschlug, eben nicht das Mittel erster Wahl. Man kann keinem Erwachsenen oder Elternteil verübeln, dass er von Grund auf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ist. Der Grund der Aufregung war nicht die Zensur, sondern das mehr als laienhaft vorgehen bei der Lösungsfindung. Stellen sie sich einen Kinderstrich vor, vor dem einfach nur ein riesiges Banner mit “STOPP, hier hinter werden Kinder vergewaltigt” hängt. Davon wird weder das Verbrechen gesühnt noch den Kindern “geholfen”. Bei der Argumentation um den Filter gab es daher drei entscheidende Punkte der “Anti-Filter” Bewegung: Erstens: Das “Verbrechen” muss verfolgt und die Seite vom Netz genommen werden, eventuell sogar die Verfolgung der Seitenbetreiber und strafrechtliche Schritte wie es bei Phishing Seiten der Fall ist. Diese sind spätestens innerhalb von 4Stunden vom Netz genommen. Dazu gab es zur damaligen Diskussion eine aktuelle Studie. Zweitens: Mit den Sperrlisten für den Filter, wäre jedem “Nutzer” ein Katalog strafrechtlich relevanter Seiten zugekommen. Stellen sie sich vor, jeder Bürger der BRD kriegt ein Telefonbuch mit Adressen und Kontaktdaten von Etablishments, die Sex mit Kindern anbieten. Der Filter hätte exakt den gegenteiligen Effekt gehabt, jeder “Pädophilie” hätte seine Lieblingsseiten direkt aus den Filterdateien raussuchen können, Kinderpornografie wäre verbreitet worden. Drittens: Der Filter war ineffektiv. Über Proxynetzwerke, IP Verschleierung und DNS Server hätte man innerhalb von 12sek den Filter umgangen und wäre dann mit amerikanscher, chinesicher oder sonstiger IP auf die Seiten gegangen. Und diese Punkte führten eben zu der Diskussion um “Löschen statt Sperren”, auch wenn diese die Zensur des Webs in den Mittelpunkt stellt. Aber es handelt sich in den meisten Fällen um einen Straftatbestand und ich persönlich kann sehr gut damit leben, dass der Kindesmissbrauch aus dem Web verschwindet.

    Ein weiterer Punkt in dem Artikel ist die Unterscheidung von “Kinderpornografie” in Missbrauch durch Erwachsene und Exhibitionismus. Das in letzter Zeit diverse Jugendliche meinen, Nacktbilder von sich ins Netz stellen zu müssen oder auf diversen Social Networks oder anderweitig zu verbreiten, ist beschämend. Allerdings tun sie das noch aus freien Stücken, man könnte hier lediglich die Eltern der Kinder auf ihre Sorgfaltspflicht ansprechen. Das aber selbst Disney Stars, die eine Vorbildfunktion für Kinder haben, dies machen, halte ich schon wieder für verwerflich. Den Missbrauch von Kindern aber auf Film oder digital festzuhalten und der Welt zugänglich zu machen, finde ich persönlich abscheulich. Nicht umsonst findet in der Schweiz gerade eine Abstimmung für die Todesstrafe bei Kapitalverbrechen mit sexueller Nötigung statt. Wir müssen bei Kinderpornografie aber immer zwischen Zwang und selbstständiger Entscheidung unterscheiden.

    Und dass das Urheberrecht auf einem ganz anderen Blatt steht als Kindesmissbrauch sollte auch selbstverständlich sein. Schade nur, dass bei ersterem immer hohe Strafzahlungen fällig werden und bei letzterem Täterschutz betrieben wird…

  56. Christian Unger |  26.08.2010 | 14:59 | permalink  

    @55,

    Sie haben offensichtlich den Beitrag zu Großteilen nicht verstanden.

  57. Christian Heller |  28.08.2010 | 18:51 | permalink  

    1. ad Stefan Herwig / 49.:

    Natürlich, Gesetze sind nicht nur dazu da, Freiheit wegzunehmen, sondern auch, Freiheit gegenüber bestimmten Gewalten zu verteidigen, indem sie diese Gewalten einzuschränken versuchen.

    Stellen wir uns eine Linie vor von einem Zustand ohne Gesetze linkerhand hin zu einem Zustand totaler Gesetzgebung, die jeden Atemzug reguliert, rechterhand. Der Punkt ganz links auf der Linie ist nicht unbedingt derjenige, in dessen Gesellschaft sich Freiheitswerte am Ehesten durchsetzen können, da gebe ich dir recht. Es gibt vermutlich eine dafür besser geeignete Balance zwischen Reguliertheit und Dereguliertheit etwas näher der Mitte der Linie. So sehr die ideale Balance dieses imaginären Punktes nach links hin verlassen wird, so sehr geschieht das aber auch nach rechts. Ich würde meine imaginäre Leiter der Antifreiheitlichkeit also nicht unbedingt am äußersten Punkt links ansetzen, sondern erst an dem mittigeren Punkt freiheitlicher Balance. Von da an würde ich behaupten, dass jede weitere Bewegung nach rechts eine antifreiheitliche darstellt.

    Das “noch nicht” bezüglich der Bereitschaft der Gesellschaft zu einem zensurfreien Raum ist ein interessanter Punkt. Er impliziert ja, dass eine Entwicklung hin zu so einer Bereitschaft denkbar wäre. Wie sähe eine solche Entwicklung aus? Ich fordere und begrübele ja Ähnliches in meinem Text “Die Ressource Ignoranz”: http://carta.info/26755/die-ressource-ignoranz/

    2. ad Christian Unger / 51. & 52. & 54.:

    Danke nochmal für die Volumina zusätzlicher Daten und Arbeit :-)

    3. ad jorni / 53.:

    Ich finde halt, “gewähren lassen” sollte durchaus eine diskutierbare Alternative sein. Wenn man eine Zielvorgabe “im Netz darf keine Information/Darstellung der Klasse x sein” als absoluten Maßstab akzeptiert, unterschreibt man damit bereits einen Vertrag zur Zensur.

    Wie ich in meinem Text http://carta.info/26755/die-ressource-ignoranz/ ausführe, müssen wir uns darauf einstellen, dass sich langfristig im Kommunikationsraum Internet jede auch nur mathematisch denkbare Information (bis zu einer in jeder Gegenwart bestimmten, aber langfristig anwachsenden Größe) findet — und um sich dagegen nachhaltig zu stemmen, müsste Zensur zu einer so starken Gewalt anwachsen, dass sie das Internet ganz abwürgt. Bleibt also nur (und damit zwänge ich Diskussionspartnern, die mir eine Alternativlosigkeit aufzuzwängen versuchen, meine eigene Alternativlosigkeit auf), mit dieser Gegenwart aller nur denkbaren Informationen, aller Texte der Klassen Wahrheit und Lüge, Schmeichelei und Beleidigung, Stimulation und Demütigung leben zu lernen. Ein Weg dazu, den ich sehr abstrakt in “Die Ressource Ignoranz” empfehle, ist das Ignorieren; in Anerkennung allerdings, dass die gesellschaftliche Realität der individuellen Befähigung zur Ignoranz viele Hürden in den Weg legt, die hierbei überwunden werden müssen.

    Der Umgang mit Kinderpornografie, insbesondere der Umgang mit Abbildungen realen Missbrauchs, ist dabei sicherlich eine der strengsten Herausforderungen an einen solchen Ansatz (als Betroffener der Verletzungskraft von Informationen durch ihre individuelle Ausblendung zu begegnen); genau diesem Extremfall muss sich ein solcher Ansatz aber auch zu stellen trauen, in der Allgemeingültigkeit, die er beansprucht. Ein Pädophiler, der über einer Abbildung realen Missbrauchs masturbiert, begeht nicht *direkt* eine Verletzung der Abgebildeten — insoweit wäre er prinzipiell für sie ignorierbar. Indirekt ist eine solche Verletzung natürlich dennoch denkbar — etwa durch die psychologisch belastende Vermutung Missbrauchter über die Möglichkeit eines solchen Gebrauchs zirkulierender Bilder von ihnen. Saubere Lösungen, wie man in diese Gleichung eine Ressource Ignoranz einführen könnte, habe ich natürlich noch nicht; meine Denkansätze sind da sehr akademisch: die Zersetzung der Beweis- und damit Demütigungs-Kraft von Bildern im Photoshop-Zeitalter; eine deutlichere Trennlinie zwischen der Gewalt eines Bildes und der Gewalt einer Handlung; Abbau der Stigmatisierung des Opfer-Seins, sodass das bloße Bewusstsein eines solchen äußeren Wissens über mich nicht zusätzlichen Druck erzeugt. Und Trockenlegung von Missbrauchs-fördernden Märkten nicht durch Zensur von Informationen, sondern durch die Bekämpfung des Geldverdienens mit ihnen.

    Mir ist klar, dass sich in diesen Gedankenspielen nicht unbedingt eine leichterhand in die gegenwärtige Realität überführbare Lösung findet; aber da ich die Unausweichlichkeit eines Kommunikationsraums behaupte, der jeden nur denkbaren Beschämungstext erzeugt, erscheint mir eine Lösungssuche in diese Richtung die eigentliche Alternative zum Zensurgedanken.

    4. ad rokh / 55.:

    Danke für den Versuch, die Motivationen und Gedanken hinter der Anti-Netzsperren-Bewegung auszudifferenzieren. Ich akzeptiere gern, dass nicht jeder Mitstreiter sich als prinzipieller Zensurgegner sieht; ich glaube aber, dass eine Zensurgegnerschaft die einzige konsequente Haltung gegen die Probleme darstellt, die so etwas wie eine Netzsperre für die Infrastruktur des Netzes aufwirft.

    Du kannst natürlich persönlich abscheulich oder beschämend finden, was du willst. Die Frage ist, ob es eine Zensur geben muss, die diese Werturteile in für die Allgemeinheit gültige Textunterdrückungen umsetzt. Eine solche Zensur müsste meines Erachtens, um sich in ihrem Wirkungsanspruch befriedigt zu sehen, den Kommunikationsraum Internet grundlegend schädigen. Und hierfür erachte ich weder persönliche noch demokratische Werturteile über die Abscheulichkeit eines Textes als hinreichende Rechtfertigung.

    Wir schließen in unserem Selbstverständnis als moderne freiheitliche Gesellschaft die Todesstrafe aus, selbst für Fälle, wo ein mehrheitlicher Volkswille sie gerne hätte; warum sollte selbiges für Zensur nicht ebenso gelten?

  58. Stefan Herwig |  30.08.2010 | 12:03 | permalink  

    “Stellen wir uns eine Linie vor von einem Zustand ohne Gesetze linkerhand hin zu einem Zustand totaler Gesetzgebung, die jeden Atemzug reguliert, rechterhand. Der Punkt ganz links auf der Linie ist nicht unbedingt derjenige, in dessen Gesellschaft sich Freiheitswerte am Ehesten durchsetzen können, da gebe ich dir recht. Es gibt vermutlich eine dafür besser geeignete Balance zwischen Reguliertheit und Dereguliertheit etwas näher der Mitte der Linie. So sehr die ideale Balance dieses imaginären Punktes nach links hin verlassen wird, so sehr geschieht das aber auch nach rechts. Ich würde meine imaginäre Leiter der Antifreiheitlichkeit also nicht unbedingt am äußersten Punkt links ansetzen, sondern erst an dem mittigeren Punkt freiheitlicher Balance. Von da an würde ich behaupten, dass jede weitere Bewegung nach rechts eine antifreiheitliche darstellt.”

    @cgristian Heller:

    Also ich ahlte das für – sorry – leider ziemlichen Unsinn. Eine sinnvolle Regulation in der Regel in der Regel durch eine Abwägung von Misständen mit verschiedenen Rechtsgütern, und nicht durch ein Lineal, bei dem man irgendwleche Punkte markiert, und bei dem man dann ab dem überqueren der Mittellinie “Jetzt wird es aber antifreiheitlich!” ruft.

    Die idealsituation wäre in der Tat, wenn keine regeln benötigt würden, weil sich jeder nach einem kollektiven Kategorischen Imperativ verhält. Aber dazu sind wir nicht bereit. (Ich glaube sogar, dass das Internet (aktuell) eine Kommunikation fördertt in dem wir uns sogar von diesem ideal wieder ein stück weit entfernen, indem es stark fragmentierte Gesellschaften schafft.)

    Die Regeln müssen nun den Rechtsgütern angepasst werden, denn darum geht es bei Regeln generell. Wir sind also über dieses ideal schon hinaus, wenn wir uns über Rechtsgüter (Beispiele: UIrheberrecht, Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht) mit fadenscheinigen Argumentationen hinwegsetzen.

    Also brauchen wir eine Regulierung, aber mit der Regulierung von Gesellschaften geht ebenfalls ein gesellschaftlicher Konsens her. Der muss sich im Internet noch erschließen. Darüber hinaus fehlt dem Regulierer (derzeit) noch die Kompetenz die Regulation vernünftig abzuwägen.

    das von der Leyen Stoppschild ist ein gutes Beispiel dafür, dass die regulierungskompetenz noch niocht dort ist, wo sie vielleicht sein sollte.

    Aber zum beispiel die Netzthesen von Thomas de Maiziere sind bereits deutlich besser, und zeigen, dass sich die Politik mit großen schritten auf eine besseree Kompetenz zu´bewegt.

    SH

  59. martin lindner |  30.08.2010 | 12:35 | permalink  

    @Christian Heller / 57., Punkt 3.:

    ich verstehe, was du mit deiner ignoranz-these meinst, und stimme dir da erst einmal durchaus zu. aus der anerkennung der tatsache aber, dass es im netz immer alles geben wird und dass wir damit irgendwie klarkommen müssen (wie es ja im “realen leben” leider noch sehr viel mehr und folgenreicher der fall ist) folgt aber eben *nicht*, dass eine gesellschaft ihre aktivitäten einstellen kann/soll, gegen mediale spiegelungen eng eingegrenzter und scharf definierter “unerträglicher” verletzungen von menschen und menschenwürde vorzugehen.

    sie macht das dann aus prinzip, im wissen um die letztendliche vergeblichkeit dieser aktivitäten, die aber eben nicht mit sinnlosigkeit gleichzusetzen ist. das ist auch dann keineswegs “nur symbolisch”, wenn man davon absieht, dass in einzelfällen unrecht unterbunden werden kann. ich denke, dass sich die moralität von gesellschaften genau durch solche aktivitäten, die nach außen und (!) innen wirken, zu großen teilen erst konstituiert. und eben nicht nur im schlechten (d.h. “law & order” a la von der leyen), sondern eben durchaus auch im guten – sagen wir mal: im sinne der grundgesetz-präambel. menschenwürde muss aktiv *behauptet* werden.

  60. linsenspaeller |  31.08.2010 | 14:53 | permalink  

    @martin lindner [Zitat] “..daß sich die moralität von gesellschaften genau durch solche aktivitäten, die nach außen und innen wirken … erst konstituiert. [Und]…im sinne der Grundgesetz-Präambel. menschenwürde muss aktiv “behauptet ” werden.”

    Ich wünschte mir, Du würdest das noch etwas präzisieren. Wer sollte das tun und wie? Und könnte das in letzter Instanz auch mit der Maschinenpistole geschehen?

  61. OH |  04.09.2010 | 12:47 | permalink  

    @Christian Heller

    “Wenn der Staat sich in die Verfassung schreibt, alle Menschen mit roten Haaren müssten sich das linke Bein amputieren lassen, und das umsetzt, dann wäre eine Kritik daran nach deiner Definition grober Unfug: denn der Staat würde ja seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen.”

    Ich sehe, hier liegt ein grobes Unverständnis dessen vor, wer oder was “der Staat” ist und die Unterscheidung zwischen Souverän und ausführendem Organ wird verkannt.

    Der Rest deiner Antwort war leider komplett an der Problematik vorbei. Selbst wenn das alles richtig wäre, ist es nicht relevant. An Artikel 1 GG kommst Du nicht vorbei und Du bekommst ihn nicht geändert, und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und lauthals rufst “Ich will aber nicht, ich will aber nicht”, dann ist das eben grober Unfug.

    Was Du verkennst ist, dass es eine grundsätzliche Eigenschaft von Grundrechtssystemen ist, dass einzelne Rechte bisweilen in Konflikt geraten können und dass notgedrungenerweise dadurch eine Gewichtung vorgenommen werden muss, welche denn vorrangig sind. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat z.B. Vorrang vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, und wenn Du gegen diese Gewichtung verstößt wirst Du feststellen, dass man Dir auch das Grundrecht auf Freiheit recht schnell entzieht.

    Und die oberste Gewichtung bei uns ist nunmal die Würde des Menschen und sie zu schützen ist der staatlichen Gewalt als oberstes Ziel ins Stammbuch geschrieben. Das Zensurverbot mag Dir wichtiger sein. Das ist aber, fürchte ich, nicht relevant, weil Du den Primat der Menschenwürde eben wegen der Ewigkeitsklausel nicht los wirst. Und deswegen ist Deine Herumrechterei müßig und die Frage, ob das Konzept einer Zensur früher existiert hat – selbstverständlich hat es das – für unsere Diskussion nicht relevant. Genausowenig wie die Frage, ob Löscheun und/oder Sperren Zensur wäre. Denn genauso wie sich bei uns (in den USA z.B. ist die Gewichtung anders) die Meinungsäusserung der Menschenwürde unterordnen muss, gilt das auch für das Zensurverbot. Mithin gilt: Selbst wenn ich Löschen als Zensur bezeichnen würde, würde das nichts an der Legitimität ändern, genauso wie eine Verurteilung wegen Volksverhetzung legitim ist, weil das entsprechende Grundrecht hinter dem bei uns höheren Grundrecht anderer zurücktreten muss. Eine andere Nation kann diese Gewichtung entsprechend anders vornehmen – dann wäre das, was bei uns legitim wäre, eben dort nicht legitim.

  62. Christian Heller |  08.09.2010 | 13:41 | permalink  

    1. ad martin lindner / 59.:

    Natürlich, wo ein Versuch ein bisschen Gutes bewirken kann, ist er erstmal auch da durchzuwinken, wo seine Aussicht auf Total-Durchsetzung des Guten gering ist.

    Erstmal. Problem ist aber, dass die gesetzliche Durchsetzung des Guten ja nicht ohne Gewalt, Freiheitseinschränkung, Beschädigung auskommt, wenn sie, wie im Falle Kinderpornografie, Geld- und Haftstrafen, soziale Stigmatisierung Pädophiler und Zensur nach sich zieht. Der nobel gemeinte Versuch ist also in seinen Folgen nicht beschränkt auf die Alternativen “kein Schaden” oder “weniger Schaden”, sondern muss auch “mehr Schaden” hinzuzählen.

    Der Edelmut der Motivation entschuldigt nicht ohne Weiteres die Konsequenzen. Ein solches Weiteres, das sie vielleicht entschuldigen könnte, wäre eine befriedigende Abwägung zwischen Schaden und Nutzen. Ich halte diese Abwägung im Großteil der Kinderpornografie-Frage für unbefriedigend: zum Beispiel die staatliche Bestrafung der Verbreitung virtueller Kinderpornografie. Ich glaube auch nicht, dass die Bestrafung des Besitzes ‘realer’ Kinderpornografie mehr Schaden abwendet als erzeugt.

    Eben weil der Kampf gegen Kinderpornografie nicht nur schlimmstenfalls keinen Schaden reduziert, sondern neuen erzeugt, muss er sich meines Erachtens strengster Kritik unterziehen.

    2. ad OH / 61.:

    Natürlich komme ich an Artikel 1 GG vorbei.

    Erstens, wie schon erwähnt, ist der deutsche Gesetzestext nicht maßgebend für einen Diskurs, der sich mit globalen Fragen einer modernen Welt beschäftigt, für die er gar nicht gemacht worden ist. Ich sehe aber, dass wir uns da im Kreis drehen: Ich verlange stets, diese Maßgabe zu verlassen, du und andere Kommentatoren dagegen scheinen ihre absolute Gültigkeit für diese Diskussion zu beanspruchen. Die deutschen Gesetze sind ein relevanter Untersuchungs- und Bearbeitungsgegenstand in dieser Frage: einerseits, weil du (sofern du Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein solltest) und ich als Rechtswesen ihnen direkter unterliegen als den Gesetzen anderer Staaten und sie daher auf unser praktisches Leben direkter wirken; andererseits, weil Rechtssysteme auch miteinander im Dialog stehen und unter Fragen der Globalisierung auf Konvergenz pochen. Einen automatischen Anspruch als Prämisse für alternative Lösungsansätze hat ein spezifisches nationales Rechtssystem aber nicht.

    Zweitens, “Die Würde des Menschen ist unantastbar” ist ein schöner Satz, in all der Vorgeordnetheit seiner Position aber als Prämisse aus sich selbst heraus auch völlig inhaltsfrei. Was soll das sein, die Menschenwürde? In welchem Embryonalentwicklungsmonat beginnt sie? Betrifft sie auch einen abgehackten menschlichen Finger und fiktionale Verkörperungen der Klasse Mensch (und ab welcher Strichmenge)? Wie ist ihre vermeintliche Unantastbarkeit vereinbar damit, dass die Objektifizierung und Instrumentalisierung von Menschen zu profanen Zwecken in Wirtschafts- und Arbeitsleben gesellschaftlich grundlegend akzeptiert, vom Gesetz geduldet und durchgesetzt wird? Wie ist der Artikel vereinbar mit dem staatlichen Umgang mit Hartz-IV-Empfängern und Asylanten? Ist es für oder wider die Würde des Menschen, Sterbehilfe anzubieten? Ich bin mir sicher, die deutsche Rechtsdiskussion wird Einiges an Arbeitszeit in die Beantwortung solcher Fragen gesteckt haben; aber eben eine solche nachgeordnete Klärung des Satzes löst ihn aus seiner ursprünglichen Vorgeordnetheit als absolutes Axiom heraus und macht ihn zutiefst kontextabhängig, fragil und umdeutbar, kurzum: zur Verhandlungsmasse. So eine Phrase als Maßstab zu verlangen, ist auch nicht besser, als würde man die Bibel als Maßstab verlangen.

  63. Schuetteln |  09.09.2010 | 08:49 | permalink  

    So einen Mist (auch in den Kommentaren – wenn einer im Zusammenhang mit Kinderpornos mit “Kunstfreiheit” hantiert), der auf ein “Kinderpornos statt Kinderpornowebsites löschen” rauslaufen soll, können sich vermutlich ausschließlich (nerdige) Typen ausdenken. Und dann dieses Deckmäntelchen “des Akademischen”, um den Schmuddel zu kaschieren, die hohe Fahne des “freiheitlich-demokratischen Prinzips” schwingend. Mir ist schlecht, nein kotzübel. Aber die Pädophilen werden euch euer tendenziöses Geschwalle danken!

    Interessant wäre noch zu wissen, wer von denen, die laut “Zensur!” und Artikel 5 kreischen, wenn es um den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz geht, Sarrazin das Maul verbieten, ihn aus der Öffentlichkeit katapultiert und von den Ämtern enthoben sehen wollten.

  64. Ein bischen von Allem: Piraten auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit? « Piraten Watchblog |  29.09.2010 | 14:25 | permalink  

    [...] statt Sperren“ nicht hinaus, obwohl sich Piraten qua Programm eigentlich auch gegen das Löschen als Zensur positionieren wollten. Auch zur Frage nach einer Kulturflatrate haben die Piraten bislang keine [...]

  65. Audiogeräte und Fernseher » Blog Archive » Audio geht nicht obwohl alles betriebsf |  21.10.2010 | 00:15 | permalink  

    [...] Weder löschen, noch sperren — CARTA [...]

  66. Die Welt ist gar nicht so. » Linkschleuder (15) |  04.12.2010 | 18:43 | permalink  

    [...] Weder löschen, noch sperren — plomlompom entlarvt die in der Netzsperrendebatte herausgebildete Position der Zensurgegner als nicht konsistent [...]

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