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Robin Meyer-Lucht

Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert”

Robin Meyer-Lucht | 18 Kommentar(e)


Die ARD-Rundfunkräte stellen am Dienstag die Ergebnisse ihrer Drei-Stufen-Tests vor. Ein Akt grandioser Selbstermächtigung: Die Etats werden auf über 140. Mio Euro hochgesetzt, verbindliche Qualitätsstandards abgelehnt. Sich darüber aufzuregen, würde zu kurz greifen: Denn genau um diese Provokation und Machtprobe geht es den Räten.

19.07.2010 | 

Der Drei-Stufen-Test in der Tat etwas für Fortgeschrittene, wie es zwei ARD-Manager einmal formuliert haben. Diese Tests stehen zunächst einmal dafür, wie absurd komplex und juristifiziert die Medienaufsicht hierzulande inzwischen ist. Sie stehen damit für das Drama, in dem diffus teilliberalisierten Markt der journalistischen Online-Informationen irgendwie für Ordnung und vertretbaren Wettbewerb zu sorgen.

Letztlich geht es hier nun um die Geschichte eines inszenierten Scheiterns und die ganz große medienpolitische Machtfrage.

Im Zentrum der Drei-Stufen-Tests steht die Frage nach angemessenen Subventionen für öffentliche-rechtliche Online-Angebote und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb. Die Tests wurden im vergangenen Jahr auf Drängen der EU-Kommission eingeführt. Gebührenfinanzierte Eingriffe in digitale Medienmärkte müssen aus Sicht der der EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten genau dokumentiert und begründet werden.

Dabei sieht Brüssel die Rundfunkanstalten auch als Gefahr für die Wettbewerbsfreiheit, während das Bundesverfassungsgericht sie für die notwendige Voraussetzung von privatwirtschaftlicher Rundfunktätigkeit hält.

Vor diesem Hintergrund mussten die öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten seit letztem Mai neu geprüft werden. Durchgeführt wurden die Verfahren von den obersten Gremien der Rundfunkanstalten selbst: durch die Rundfunkräte – in einem Akt der Selbstaufsicht. Die Ergebnisse liegen nun weitgehend vor. Sie werden am Dienstagmittag im ARD-Haupstadtstudio in Berlin präsentiert.

Der Rundfunkstaatsvertrag sah ursprünglich ein abgestuftes öffentlich-rechtliches Online-Angebot vor: Es sollte einerseits “sendungsbezogene” Angebote geben, die nicht begründungspflichtig sind. Und andererseits konnte es “nichtsendungsbezogene” Angebote geben, bei denen nach den EU-Kriterien geprüft wird, ob sie a) in gesellschaftlichem Interesse sind, b) “in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb” beitragen und c) wie hoch der Aufwand der Angebote ist. Die nichtsendungsbezogenen Angebote dürfen laut einer schwer entschlüsselbaren Passage im Gesetzestext auch nicht “presseähnlich” sein.

Was die Rundfunkräte nun als Prüfergebnis vorlegen, weicht den politischen Kompromiss des Staatsvertrags handstreichartig wieder auf. Die ARD-Rundfunkräte und der ZDF-Fernsehrat haben sich der maximal anstaltsfreundlichen Interpretation des Gesetzes durch die Intendanten weitgehend angeschlossen. Sie haben im Kern beschlossen:

  • Das gesamte öffentlich-rechtliche Online-Angebot soll aufgrund seiner Hochwertigkeit als “nichtsendungsbezogen” genehmigt werden; ein Sendungsbezug der Angebote soll nirgends notwendig sein.
  • Der Etat aller öffentlich-rechtlichen Online-Angebote soll bis ins Jahr 2012 auf über 140 Mio. Euro (2010: 130 Mio. Euro; Synergien mit der klassischen Programmproduktion nicht eingerechnet) aufgestockt werden – mehr als eine Verdopplung gegenüber dem bis 2008 zulässigen Etat. Relevante Auswirkungen auf den Wettbewerb dieser Summen können die Rundfunkräte nirgends erkennen.
  • Die Nachweisschwelle für einen “qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb” setzen die Rundfunkräte so niedrig an, dass auch jedes öffentlich-rechtliche Me-Too-Angebot darüber liegt – ein “Mehrwert” der Angebote sei nicht erforderlich.
  • Das Verbot presseähnlicher Online-Angebote ohne Sendungsbezug wird von den Rundfunkräten so interpretiert, dass es wirkungslos bleibt.
  • Die Verweildauer in den Mediatheken wird zum Teil erheblich ausgeweitet: auf 6 Monate für Daily Soaps, auf 12 Monate  für Dokumentationen und Sendungsbeiträge und 5 Jahre für Bildungsinhalte.* Update, siehe unten
  • Die Rundfunkräte haben an vielen Stellen Klarstellungen eingefordert – letztlich sind sie aber in allen maßgeblichen Aspekten ihren Intendanten gefolgt.

Das Ergebnis der Drei-Stufen-Tests kam man getrost als Zeugnis grandioser Selbstermächtigung bewerten. Sich darüber aufzuregen aber wäre falsch – denn genau darum ging es Intendanten und den Räten: Sie haben den Beihilfecharakter des Verfahrens bewusst weitestgehend negiert und ein “Verfahren nach Vorschrift” durchgeführt.

Die Einseitigkeit lässt sich bereits an der Art des Verfahrens ablesen: Obwohl es der Gesetzgeber den Räten freigestellt hat, die Tests öffentlich durchzuführen, wurden sie hinter verschlossenen Türen abgehalten. Gutachten wurden an die Intendanten zur sofortigen Kommentierung übermittelt – aber erst nach Verfahrensabschluss veröffentlicht, ganz anders als bei der BBC. Eine solche Hinterzimmeraufsicht ist im wörtlichen Sinne “arrogant”. Die Rundfunkräte meinten, Antworten nicht nötig zu haben. Erst am Dienstag, nach ihrer Entscheidung, treten sie erstmals in der Öffentlichkeit auf.

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Drei-Stufen-Test: Plötzlich war von "öffentlichem Diskurs" und dem Nachweis von "Mehrwert" nicht mehr die Rede.

An einem Punkt ist die Aufweichung der staatsvertraglichen Regeln hingegen zu begrüßen: In Drei-Stufen-Tests haben die Räte auf Antrag der Intendanten die abstrusen Verweildauern für journalistisch-redaktionelle Sendungsbeiträge zumindest deutlich verlängert. 2o Uhr-Tagesschau und Tagesthemen wird es zudem beispielsweise unbefristet im Archiv gegen. Verkürzte Verweildauern für journalistische Kurzbeiträge helfen dem Wettbewerb nicht – und werden zurecht scharf kritisiert. Anders verhält es sich mit Serien: Dank sechsmonatiger Verweildauer werden ARD und ZDF zu Betreibern von umfangreichen Soap-On-Demand-Diensten. Dies geht weit über das hinaus, was die BBC für angemessen hält.

Die Rundfunkanstalten haben mit den Ergebnissen der Drei-Stufen-Tests ein Zeichen der Macht gesetzt, das die gesetzlichen Minimalanforderungen nach unten austestet. Selbstbewusst und vielleicht ein wenig tollkühn treten sie aus der Verfahrensarena zurück in die politische Arena – gespannt, ob es einer ihrer Antagonisten wagt, dagegen vorzugehen. Das Verfahrensergebnis ist grade auch auf der prinzipiellen Ebene eine machtstrategische Provokation und Teil der umfassenderen medienpolitischen Inszenierung.

Das Prüfergebnis der Tests stellt den Versuch dar, die duale Medienordnung des Rundfunks so weit wie möglich auf das Internet zu übertragen. Die Rundfunkanstalten wollen auch im Internet als gebührenfinanzierte Me-Too-Anbieter vollumfänglich mitspielen dürfen – ohne dass sie sich an nachprüfbaren Qualitäts- oder Unterscheidungskriterien messen lassen müssten. Die Anforderung einer nachweisbaren Unterscheidbarkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Online-Angebote weisen die Anstalten brüsk zurück: Alles, was öffentlich-rechtlich sei, sei Qualität. Sie negieren damit den EU-Ansatz, wonach Subventionen nur durch einen qualitativen Unterschied zu rechtfertigen sind.

Der Versuch auch im Internet die alte “Dualität” der Fernsehordnung zu errichten, zeigt sich auch an der Finanzplanung. Die Öffentlich-Rechtlichen wollen zukünftig rund 140. Euro jährlich für ihre Online-Angebote ausgeben (Angabe für das Jahr 2012, Synergie-Effekte mit der klassischen-Programmproduktion wurden nicht beziffert – siehe Übersicht unten). Die Summe entspricht ziemlich genau dem, was auch der privaten Online-Journalismuswirtschaft derzeit hierzulande zur Verfügung steht.

Immerhin zeigen die die Tests nun erstmals auch: Die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote werden sehr teuer vom Gebührenzahler gekauft. Sie benötigen – und erhalten – pro Visit im Schnitt das 3- bis 6-fache an Geld wie ein privatwirtschaftliches Angebot  - ein Thema übrigens, das die Räte problematischerweise in ihre Abwägungsentscheidung nicht eingebracht haben.

Ursprünglich hatten die Rundfunkanstalten etwa in Person ihrer Generalsekretärin Verena Wiedemann angekündigt: “Wir wollen einen öffentlichen Diskurs über die Qualität und den Mehrwert unserer Programme führen.” Ein halbes Jahr später wollen die Räte dann von “öffentlichem Diskurs” und “Mehrwert” plötzlich nichts mehr wissen. Den hoch vergüteten “ehrenamtlichen” Aufsehern (allein der WDR-Rundfunkrat zahlt sich pro Jahr 1. Mio. Euro an “Aufwandsentschädigungen” aus) war das offenbar zu anstrengend. Ohnehin wirkt ihr ganzes Vorgehen kraftlos und hilflos affirmativ:

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Transparenz und Qualität nach WDR-Gusto: Der Rundfunkrat vergleicht sich zuallerst mit Bild.de und verheimlicht die eigenen Abrufzahlen. (Quelle: Entscheidung des WDR Rundfunkrates)

Der Rat des Saarländischen Rundfunks schaffe es beispielsweise nicht einmal, der sinnfreien Online-Dudelwelle SR1-Lounge zweifelhafte Qualität zu bescheinigen. Der WDR-Rundfunkrat hält lieber gleich die eigenen Abrufzahlen geheim und redet das eigene Angebot durch Vergleiche mit Bild.de (sic!) klein.

Insgesamt hinterlassen die Ergebnisse der Tests den fatalen Eindruck, dass sich die Rundfunkanstalten und Räte von der Außenwelt und den sich veränderten gesellschaftlichen Ansprüchen an sie abkapseln. Es herrscht die Autosuggestion vor, dass alles, was dem Etat der Anstalten dient, gut für die Meinungsvielfalt und die Gesellschaft sei. Die Unfähigkeit der Anstalten, sich zu beschränken und für eigenständige Online-Angebote eine neue, auftragsbezogen fokussiertere Rolle für sich zu definieren, ist fast schon tragisch. Der hermetische Tonfall der Entscheidungen klingt verdächtig nach der Betonkopfmentaliät längst eingemotteter Zentralkommittees.

Es geht hier wohlgemerkt nicht um die Frage, ob und in welchem Umfang es zukünftig öffentlich-rechtliche Online-Angebote geben soll. Hier haben der Gesetzgeber und das Verfassungsgericht klare Hinweise gegeben. Es geht hier allein um die Qualität der öffentlich-rechtlichen Aufsicht.

Denn die Rundfunkräte sind in ihrer Entscheidung keineswegs völlig frei – auch für sie gibt es Qualitätsanforderungen. Ihre Entscheidungen müssen aus Sicht der EU – und nicht nur  der – den Kriterien der Verhältnismäßigkeit entsprechen und den Nachweis einer “effektiv unabhängigen” Kontrolle erbringen. Verschiedene Instanzen werden nun zu Prüfen haben, ob die Rundfunkräte dagegen verstoßen haben.

Selbst ein Gutachten der staatlichen Medienkonzentrationsaufsicht KEK merkt inzwischen an, dass öffentlich-rechtliche Online-Angebote “tendenziell negativ auf die Angebotsvielfalt der privaten Anbieter einwirken“. Die verfassungsrechtliche Aufgabe der Anstalten lautet aber gerade nicht, Vielfalt zu verhindern. Ein solcher Effekt wäre vielmehr auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Die Rundfunkräte haben dem öffentlich-rechtlichen System mit diesen Tests geschadet. Ihr eigener und der Legitmationsverlust des Systems in der digtitalen Medienwelt sind mit Händen zu greifen. Wer sich jährlich dreistellige Millionenbeträge an Subventionen genehmigt, ohne dies an nachprüfbare Qualitätskriterien zu koppeln und dazu Staatsverträge freihändig interpretiert, verteidigt störrisch Besitzstände statt im Allgemeininteresse zu handeln. Ein öffentlich-rechtliches System aber, das vor allem sich selbst dient, ist disfunktional.

Siehe auch auf Carta zu dem Thema:

Robin Meyer-Lucht: Wie Markus Schächter den 12. Rundfunkstaatsvertrag völlig uminterpretiert

Anhang:
Die Etats der genehmigten öffentlich-rechtlichen Aktivitäten im Jahr 2010 laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Summe 130,4 Mio. Euro (2012: 141,2 Mio. Euro) (Quelle: 17. KEF-Bericht, Seiten 125ff, Angegeben sind die Online-Etats ohne Synergien mit der klassischen Programmproduktion in Mio. Euro, Angaben für 2012 in Klammern):

ARD-Gemeinschaftsangebote (ARD.de, tagesschau.de, sportschau.de, Das Erste.de, boerse.ard.de, Kika.de): 17,8 Mio. (21,4 Mio.)

ZDF-Online (ZDF.de, heute.de, tivi.de, sport.zdf.de, ZDF Mediathek, 3Sat Online, Phoenix.de, theaterkanal.zdf.de) : 34,2 Mio. (37,7 Mio.)

Westdeutscher Rundfunk: 18,5 Mio. (21,2 Mio.)

Südwestrundfunk: 17,2 Mio. (16,4 Mio.)

Bayrischer Rundfunk: 12,5 (12,8 Mio.)

Norddeutscher Rundfunk: 9,4 (10,5 Mio.)

Mitteldeutscher Rundfunk: 8,4 (8,6 Mio.)

Hessischer Rundfunk: 4,7 (4,9 Mio.)

Rundfunk Berlin-Brandenburg: 4,4 (4,3 Mio.)

Saarländischer Rundfunk: 1,9 Mio. (1,9 Mio.)

Radio Bremen: 1,5 Mio. (1,5 Mio.)

Disclaimer: Im Zuge der Drei-Stufen-Tests habe ich mich – wie viele andere auch –  zu den Telemedienkonzepten geäußert. Eine entsprechende Äußerung stellt verfahrenstechnisch keine Beteiligung an dem Test dar. Ich berate zahlreiche privatwirschaftliche Unternehmen, die von den Marktauswirkungen der öffentlich-rechtlichen Angebote betroffen sind. Ich habe in der Vergangenheit auch eine Rundfunkanstalt beraten.

Ich bin dafür, dass für die Nutzung von PCs und Smartphones keine Rundfunkgebühr erhoben wird. Ich tendiere dazu, dass öffentlich-rechtliche System langfristig in eine diskriminierungsfreie und zugangsoffene Förderung von Meinungsbildung und Journalismus umbauen zu wollen. Die verfassungsrechtlich besondere Rolle des Rundfunks stelle ich nicht infrage.

Hinweis für die Diskussion: Bitte nicht schon wieder darüber diskutieren, ob wir die Öffentlich-Rechtlichen im Internet brauchen oder nicht. Darum geht es hier gar nicht – sondern um die Frage der angemessenen Aufsichtsmechanismen und -kriterien. Die Entscheidungen der Räte kann man hier nachlesen:

BR, WDR, ZDF, NDR, RBB, SR, HR, SWR, MDR

*Update: Die Verweildauern der Soaps werden innerhalb von ARD und ZDF unterschiedlich geregelt, wie die ARD-Rundfunkratsvorsitzenden bei der heutigen Vorstellung erleutert haben. Bei DasErste.de beträgt sie eine Woche, bei WDR.de und ZDF.de sechs Monate. Die Günter Jauch-Talksendung wird jeweils nur eine Woche zum Abruf bereitstehen, weil dies die ARD-Intendanten so mit dem Moderator vereinbart haben.

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18 Kommentare

  1. Tweets that mention Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert” -- Topsy.com |  19.07.2010 | 19:57 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Carta and Robin, Carta. Carta said: Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert” http://goo.gl/fb/DMsYW [...]

  2. Meinungsvielfalt - Igel-Blog |  20.07.2010 | 08:18 | permalink  

    [...] bei CARTA, der die Arbeit der Rundfunkräte bei diesen Tests eher als Provokation einstuft – Die Hinterzimmergremien schenken sich den Mehrwert.Von öffentlich-rechtlicher Seite ist mir nichts bekannt außer Stellungnahmen, die Besitzstände [...]

  3. Wolf |  20.07.2010 | 10:05 | permalink  

    Vor 405 Jahren, als die ersten Tageszeitungen erschienen, war es den Verlegern herzlich egal, ob die damit das Geschäftsmodell der Bänkelsänger zerstören.

    Dafür wurden die Verleger das Zensurgespenst nicht los und arrangierten sich damit bis heute.

    Erstmals existiert ein Medium, das neue, zensurfreie Geschäftsmodelle ermöglicht, eine Revolution, ähnlich und besser, als die vor 405 Jahren.
    Und was machen die Damen und Herren? Sie haben nichts besseres zu tun, als 3-Stufen-Modelle zu erfinden, um ihre veralteten Besitzstände und Geschäftsmodelle zu retten. Und wenn es nicht funktioniert, wie bei der Musik-Content Industrie, rufen sie nach Zensur, Beschränkung und Vernichtung von Inhalten.

    Auch das wird sich nicht durchsetzen, weil das Bessere immer der Feind des Guten war. Im Konfliktfall bleibt das Gute im Land, das Bessere wandert aus, in ein Land unbeschränkterer Möglichkeiten.

    Also bitte nicht jammern, über die Konsequenzen, wenn mit den besseren Ideen auch die besseren Leute gehen.

  4. rml |  20.07.2010 | 10:39 | permalink  

    @ Wolf: Genau darum geht: Um einen offenen Wettbewerb um die besten Inhalte und Ideen.

    Wenn aber Institutionen einseitig, ohne einen qualitativen Unterschied nachzuweisen, mit dem 3- bis 6-fachen dessen subventioniert werden, was andere zur Verfügung haben – dann ist das sicher nicht gut für die “besseren Ideen” und die “besseren Leute”.

    Da ist langsam nicht nur Artikel 5 GG, sondern auch Artikel 12 GG tangiert.

  5. olitom |  20.07.2010 | 10:42 | permalink  

    Bei der Prüfung der marktlichen Auswirkungen wurden die zu prüfenden Angebote in so kleine EInheiten aufgeteilt, dass jedes für sich genommen nur sehr geringe Verzerrungen auslöst (jedoch auch immerhin bis zu 15 Prozent). Hätte man beispielsweise das gesamte Telemedienangebot des SWR als einen Block geprüft, wären sehr viel stärkere marktliche Auswirkungen festzustellen gewesen und der Rechtfertigungsdruck der Rundfunkräte wäre ein anderer gewesen.
    Die Art und Weise wie die externen Gutachten vergeben und erstellt wurden hat von vornherein kein anderes Ergebnis erwarten lassen. Ein transparentes Verfahren sieht anders aus.

  6. rml |  20.07.2010 | 11:01 | permalink  

    @ Olitom: Danke für den Hinweis – Problematisch ist sicher, dass die marktlichen Auswirkungen in mehr als einem Duzend Gutachten ermittelt wurden. Der Blick fürs Ganze geht so verloren.

  7. Ulrike Langer |  20.07.2010 | 19:08 | permalink  

    Sehr interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch ein Gutachten, auf das sich Horizont.net bezieht:

    “Zu dem Thema haben die ARD-Gremienvorsitzenden den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier beauftragt, die Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet zu untersuchen. Kernergebnis laut ARD-Mitteilung: Presseangebote im Internet, bei denen Texte, Bilder und Töne als Datei vorliegen und die über ein Netz abrufbar sind, seien verfassungsrechtlich Rundfunk. Als Presse seien allenfalls im Internet verbreitete Zeitungen, die das Printprodukt 1:1 abbilden, einzustufen. Schon Verlinkungen, interaktive Funktionen und erst recht Multimedia-Angebote zerstörten den Eindruck von Presseähnlichkeit.”

    (http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Gremien-winken-ARD-Webangebote-durch–Gutachten-Onlinepresse-gibt-es-nicht_93610.html)

    Beachtenswert: Nur eine 1:1-Abbildung von Zeitungen im Internet ist Onlinepresse – solche Webportale machen nicht mal die Verlage! – während unter Rundfunk im Internet keinesfalls nur die Übertragung linearer Bewegtbildangebote nach einem festen Sendeschema zu verstehen ist.

    Nach dieser einseitigen Auslegung kann man sich die teure Drei-Stufen-Test-Farce eigentlich sparen. Internet = Rundfunk = Domäne von ARD/ZDF. Verlage sind im Internet Zaungäste, sie dürfen aber keinesfalls Ansprüche auf einen fairen Wettbewerb erheben. (Leid tun mir die Verlage trotzdem nicht, denn dass auch sie nicht an fairem Wettbewerb interessiert sind, zeigt das Thema Leistungsschutzrecht.)

  8. Robin Meyer-Lucht |  20.07.2010 | 19:28 | permalink  

    @ Ulrike:

    Dein letzter Absatz bringt es sehr gut auf den Punkt.

    Immerhin stellt Papier in seinem Gutachten klar, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote einen “Mehrwert” nachweisen müssen. Das wiederum haben die Rundfunkräte in den soeben abgeschlossenen Verfahren negiert.

  9. Splitter 25 « … Kaffee bei mir? |  20.07.2010 | 19:43 | permalink  

    [...] Riesenschweinerei ist die einzig senkrechte Bezeichnung für das, was bei den Rundfunkanstalten abgeht. Stefan Niggemeier: „Erst werden die Beiträge produziert, dann ins Netz gestellt, dann wieder gelöscht: alles von Gebührengeldern für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein Bericht aus einem absurden System.“ Einen weiteren Beitrag gibt es bei CARTA. [...]

  10. Reiner/SB |  20.07.2010 | 21:56 | permalink  

    Wen wundert’s.

    Für die politische Klasse ist der öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie die Luft zum Atmen. In einer “Nur-Internet-Gesellschaft” wäre es erheblich schwerer sich täglich mehrfach dem Wahlvolk zu präsentieren bzw. sich überhaupt Gehör zu verschaffen.

    Im Internet gibt es keine täglichen heiligen Messen à la Tagesschau, Tagesthemen, heute und heute-journal. Und auch keine Anne Wills, Günter Jauchs und Maybritt Illners.

    Es interessiert mich herzlich was die Merkel oder der Gabriel gerade treiben. Aber in Tagesthemen, Tagesschau, heute und Co. bekomme ich derlei immens wichtige Informationen – ob ich will oder nicht – permanent auf die Nase gebunden… um es mal etwas krass auszudrücken.

    Deshalb darf der ÖR nicht sterben. Der ÖR ist das Sprachrohr und die Bestandsgarantie der politischen Klasse. Und genau darum möchte man den Einzugsbereich des ÖR aufs Internet ausdehnen. Und darum auch der Kampf gegen die Google-Facebook-Achse-des-Bösen.

    Das alles hat Frankreichs Nicolas Sarcozy übrigens schon lange begriffen. Der Mann hat eine Fernsehpräsenz jenseits von Gut und Böse.

  11. Tharben |  21.07.2010 | 03:51 | permalink  

    Ach, Robin. Mein Vater lehrte mich: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

    Du kannst noch so sehr gegen freien und unabhängigen Journalismus bloggen. Gibt es jenseits der Klientelpolitiker irgendjemanden, der dir zuhören mag?

  12. Lesenswerte Artikel 21. Juli 2010 |  21.07.2010 | 08:58 | permalink  

    [...] Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert” “Die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote werden sehr teuer vom Gebührenzahler gekauft. Sie benötigen – und erhalten – pro Visit im Schnitt das 3- bis 6-fache an Geld wie ein privatwirtschaftliches Angebot[..]“ [...]

  13. einfach gefragt |  21.07.2010 | 13:43 | permalink  

    was genau wäre denn zu unternehmen?
    dass sich die ö/r jeglicher anpassung an die gewandelten verhältnisse (anders als zur einnahmenverbesserung) verweigern, hat sich seinerzeit schon bei der ausweitung der r’gebühr auf “neuartige empfangsgeräte” gezeigt, ohne, dass der definition von rundfunk genügende angebote überhaupt verfügbar waren — das allein schon offener rechtsbruch (da hilft auch kein papier).
    stattdessen haben sich die sendeanstalten eingeigelt und behandeln jegliche kritik als angriff und jede veränderung der umwelt als anlass, sich noch eine bastion zu bauen.

    in den debatten der letzten jahre und der entwicklung des angebotes der ö/r zeigt sich doch sehr deutlich, dass ein ernsthaftes interesse an der erfüllung des bildungsauftrages usf nicht mehr besteht: trotz unabhängiger finanzierung wird faktisch nach marktgesichtspunkten, vulgo einschaltzahlen, operiert.

    die causa brender und die neue gebührenordnung sind für mich keine koinzidenz, sondern deutlicher beleg für das do-ut-des-verhältnis der ö/r und der politik: die ö/r haben sich ernsthaften protestes gegen dioe causa brender enthalten und dafür hat ihnen die politik mit der neuen gebührenordnung einen kräftigen schluck aus der pulle genehmigt. geschäfte zu lasten dritter, nämlich der gebührenzahler.

    und damit zurück zu meiner einleitenden frage: was bleibt zu tun?
    wer ist zb klageberechtigt gegen die causa brender, der nicht gleichfalls teil des systems ist? nach grossen tönen vorher haben dann doch alle beteiligten und klageberechtigten den fall akzeptiert.
    wer kann gegen den völlig widersinnigen 3-stufen-test vorgehen? wer kann bei der eu vorstellig werden und sowohl die eg-rechtlich zweifelhafte ausweitung der gebührenpflicht wie auch die selbstkontrolle der ö/r prüfen lassen?

    die in sowohl dem neuen gebührenmodell als auch dem albernen 3-stufen-test sichtbar gewordenen gravamina sind ja in keinster weise neu, sie sind vielmehr schon lange und wirkungslos in der diskussion. ständiges wiederholen bringt hier ja offenbar keine fortschritt, einzig auf verwaltungs- , verfassungs- oder europarechtlichem wege scheint hier wirklich eine änderung der verfahrenen verhältnisse erreichbar.

  14. Anderkonto |  22.07.2010 | 01:14 | permalink  

    N’abend,

    ich muss gestehen, mir wäre ein kritischer ÖR sehr recht, der seinem “Bildungsauftrag” mehr als nur 3% nachkommt und ich bin nicht bereit, mir für das stattdessen Gebotene und daher auch nicht genutzte Angebot Gebühren abpressen zu lassen. Daher hat mich folgender Kommentar angesprochen:

    > in den debatten der letzten jahre und der entwicklung des angebotes
    > der ö/r zeigt sich doch sehr deutlich, dass ein ernsthaftes interesse
    > an der erfüllung des bildungsauftrages usf nicht mehr besteht:

    Ließe sich das schlüssig belegen?

    Mich läßt die Idee der Gebühren-Vorenthaltung mittels eines sogen. Anderkontos [1] nicht los. Ohne das bisher juristisch untersucht zu haben, wäre sicherlich Bedingung, den Nachweis zu führen, dass die ÖR ihren Bildungsauftrag eben nicht (mehr) erfüllen.
    Zum genaueren Verständnis des Gedankens bitte diesen kurzen Auschnitt aus einer Podiumsdiskussion mit Frieder Wagner ansehen:
    http://www.youtube.com/watch?v=IYpm0TAvVsQ#t=21m08s
    (Sprung zu Minute 21 im Link enthalten).

    Gruß,

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Anderkonto

  15. Linkdump vom Mi, 21. Juli 2010 bis Do, 22. Juli 2010 Links synapsenschnappsen |  22.07.2010 | 09:03 | permalink  

    [...] Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert” — CARTA – (Tags: ÖR Journalismus ) [...]

  16. einfach gefragt |  22.07.2010 | 13:06 | permalink  

    @anderkonto:

    “> an der erfüllung des bildungsauftrages usf nicht mehr besteht:
    Ließe sich das schlüssig belegen?”

    nein, natürlich nicht.
    allein der begriff “bildungsauftrag” ist schon schwammig, dass von telenovela bis hin zu fussballspielen (wieviel “bildung” steckt in der fussballwm?) alles drunter subsummiert werden kann. die autorativen entscheidungen der vergangenheit zeigen ja auch deutlich eine ausweitungstendenz auf nahezu alles, was die ö/r so senden und die beiden “gutachten” von kirchoff und papier belegen diese tendenz enindrücklich.

    um eine (bewusste) nichterfüllung des bildungsauftrages nachzuweisen, müsste es erstens gelingen eine verfassungsgerichtsfeste definition von bildungsauftrag zu etablieren, die eben nicht schwammig ist und zweitens dann eine ebenso feste bewertung des programmes der ö/r nach diesem kriterium — und es wäre zu klären, welcher teil von bundesweiten sendern wie ard oder zdf, welcher teil von den landesanstalten und welcher teil von den spartensendern wie neo, arte usf abgedeckt werden darf.

    was das “anderkonto” betrifft, so ist das müssige gedankenspielerei — die umwandelung der gebührenpflicht von geräteanhämgig zu haushaltsabhängig dient gerade dem zweck, jeden noch so ablehnend eingestellten zum zahlen zu zwingen, da nunmher auch der weg versperrt ist, einfach sich aller empfangsgeräte zu entledigen (ein schritt dorthin war ja schon die gebührenverpflichtung der “neuartigen empfangsgeräte”).

    es bleiben eigentlich nur zwei wege für das individuum: auswandern oder sich das ohr abschiessen, um dann als schwerhöriger mit “rf” von der gebühr befreit zu sein (sofern das bei dem neuen modell noch gilt, ich habe bis dato nirgendwo einen eindeutigen hinweis gefunden).

    grunsätzlich muss wohl wirklich das eg-gericht angerufen werden, um den ö/r grenzen zu setzen, entweder in ihrer geldgier oder ihrer niveaulosigkeit.

  17. Öffentlich-rechtliche Selbstbeweihräucherung - Verstand in Gefahr?! |  22.07.2010 | 13:48 | permalink  

    [...] Nein, nicht die nächste Talkrunde mit Anne Will wurde angekündigt, sondern den umstrittenen Online-Aktivitäten von ARD und ZDF wurde außergewöhnlich viel Zeit eingeräumt. Mit Bedauern stellte man fest, dass [...]

  18. Dr Kalaua |  28.07.2010 | 20:43 | permalink  

    Gleich vorweg: Ich bin ein großer Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und halte ihn für viel zu wichtig um ihn in irgendwelchen Machtspielen verschwinden zu sehen.
    Was ich unerträglich finde, ist die Arroganz der ARD/ZDF-Hierarchen, die aus ihrer Machtposition heraus sich nicht die Mühe machen, ihr Handeln ordentlich zu begründen. Ich finde das BBC-Modell sehr vernünftig, vor allem die externe Kontrolle und die größere Transparenz. Warum bekommen wir in Deutschland es nicht einmal gebacken, ein gutes, fertiges Konzept zu übernehmen.

    Es gibt aber noch einen anderen Punkt, nämlich die Brüsseler Sicht der Dinge, die offensichtlich nur auf die Wettbewerbssituation auf dem Medienmarkt abhebt. Das wäre aber vergleichbar damit, dass Buchhändler einen Wettbewerbsnachteil anmahnen würden gegen öffentliche Bibliotheken (die by the way ohnehin grottenschlecht im Service sind). Denn diese stellen ja das Produkt Buch nahezu kostenlos zur Verfügung, subventioniert aus öffentlichen Geldern. Das können wir doch wohl nicht im Ernst wollen. Es muss also eine Begrifflichkeit ähnlich dem Public Value her, die den Wert einer solchen Einrichtung beschreibt und klar macht, dass dieser Wert Vorrang vor Wettbewerbsfragen hat.

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