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Carta hat allen im Bundestag vertretenen Parteien zwei Fragen zur Rundfunkgebührenreform geschickt. Hier die Antworten.
10.12.2009 |
Carta hat den medienpolitischen Sprechern aller im Bundestag vertretenen Parteien folgende Fragen zugeschickt:
1. Die Rundfunkgebühr soll reformiert werden. Für welches Modell ist Ihre Partei?
2. Im Rahmen der Reform wird diskutiert, dass Haushalte, die Computer besitzen – aber keine Fernseher, zukünftig die volle Gebühr zahlen sollen. Wie ist Ihre Position hierzu?
Bislang haben FDP, Grüne, die Linke und die SPD geantwortet. Wir dokumentieren hier die ersten Antworten (Hervorhebungen durch Carta). Die CDU war bislang bedauerlicherweise nicht in der Lage, die Fragen zu beantworten. Wir haben die Frage daher noch einmal einer anderen Stelle in der CDU zugeleitet. Wenn alle Antworten vorliegen, werden die die Unterschiede analysieren. Hervorhebungen von Carta.
FDP, Hans Joachim Otto
- Die FDP setzt auf die Abschaffung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch eine allgemeine und pauschale Medienabgabe. Diese müsste von jedem erwachsenen Bürger mit steuerpflichtigen Einkommen getragen werden. Sie wäre einfach, gerecht und niedriger als die jetzige Gebühr. Darüber hinaus würde sie auch der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen, nach der etwa eine nutzungsabhängige Finanzierung (z.B. “Pay-per-view”) ausgeschlossen ist. Im Koalitionsvertrag wurde verankert, dass die Bundesregierung die seit Jahren kommunizierten Bemühungen der Länder zur Reform der Rundfunkfinanzierung unterstützen soll. In diesem Sinne werde ich mich sowohl als Vorsitzender der FDP-Kommission für Internet und Medien als auch als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie einsetzen und Vorschläge erarbeiten.
- Ich halte den Gerätebezug für eines der größten Probleme des Gebührenregimes. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag spricht von “neuartigen Rundfunkempfangsgeräten”, schon die Bezeichnung lässt erahnen, dass hier nicht mehr von Transparenz gesprochen werden kann. Heute zahlen Sie für einen PC mit Internetzugang und ein modernes Handy, morgen für einen MP3-Player oder eine Steckdose Gebühren. Letztendlich wird auf diese Weise versucht, jeden Bürger – unter Umständen mehrmals! – in die Gebührenpflicht mit einzubeziehen. Konsequenter wäre es dann, auf eine pauschale Abgabe umzusteigen, die dann allerdings nur einmal von jedem erwachsenen Bürger (mit steuerpflichtigem Einkommen) gezahlt werden müsste. Die Vorteile: Transparenz, weniger Bürokratie, die GEZ und ihr datenschutzrechtlich ohnehin bedenklicher Überwachungsapparat könnte endlich abgeschafft werden, es würde keine unfairen Doppelbelastungen mehr geben und insbesondere mittelständische Unternehmen würden ebenfalls entlastet werden. Notwendig ist also eine Strukturreform. Bezogen auf die singuläre Frage der Gebührenpflicht für PC mit Internetzugang halte ich diese nach wie vor für anachronistisch und weder der Innovationskraft noch der Digitalisierung Deutschlands zuträglich.
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Bündnis 90/ Die Grünen, Malte Spitz
- Wir Grüne treten für die Einführung einer Mediengebühr ein, die auf Basis des Haushaltes erhoben wird. Wir wollen die Schnüffelpraxis der GEZ beenden und ein einfacheres aber auch preisgünstigeres System entwickeln.
- Die Gebühr wäre zukünftig nicht mehr Personen- und Gerätebezogen sondern Haushaltsbezogen, also egal ob zwei oder vier Abspielgeräte in einem Haushalt vorhanden sind. Wir wollen bei Unternehmen nach Branchenzugehörigkeit die Gebühren staffeln. Unternehmen bzw. Selbständige, die unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr machen, sollen ebenso wie BAFÖG-Empfänger, ALG II Empfänger etc. von der Rundfunkgebühr befreit werden. Durch diese Umstellung soll eine Senkung der Gebühren erfolgen und ein transparenteres System sichergestellt werden.
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Die Linke, Heiko Hilker
- Die Mehrheit der linken Medienpolitiker tritt für eine modifizierte Rundfunkgebühr ein und ist damit für die Beibehaltung der gerätebezogenen Gebühr, ohne dieses Modell auf Internet und Mobilfunk sowie andere neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu übertragen. Dort soll das Rundfunkangebot nach Adressierbarkeit (ähnlich wie bei Online-Zeitungsabos) freigeschaltet werden. Die Linke plädiert deshalb für eine einheitliche Digitalplattform für alle Programmanbieter, die für alle Gebührenzahler zugänglich ist. Die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunkanbieter sollten staatsvertraglich verpflichtet werden, ihre Programme über eine solche Plattform einzuspeisen. Damit wären der diskriminierungsfreie Zugang aller Anbieter und die Auffindbarkeit aller Programme garantiert, einheitliche technologische Standards gesetzt sowie Interessen des Verbraucher- und Datenschutzes gewährleistet.
Aus Sicht der Linken muss der Rundfunkstaatsvertrag unbedingt um weitere soziale Befreiungstatbestände ergänzt werden: für Geringverdiener; Studierende; Bezieher von Niedrigrenten, die bewusst auf Sozialleistungen verzichten; Arbeitslose in Hartz IV mit geringem Zuverdienst. Zudem sind Monitore in Bibliotheken und Hochschulen sowie Radiogeräte in Feuerwehren von der Rundfunkgebühr zu befreien. Die Zweit- und Drittgebühr für Zweitwohnung, Dienstwagen, Garten bzw. Arbeitszimmer und anderes sind abzuschaffen. Es ist unsinnig, an einem Ort viele Geräte haben zu dürfen, nicht jedoch an mehreren Orten je ein Gerät. Schließlich kann jeder Mensch zu einem Zeitpunkt faktisch nur ein Gerät nutzen. Wichtig wäre auch, das gesamte Gebührenerhebungs- sowie -befreiungsverfahren zu modifizieren, wie es u.a. die Datenschutzbeauftragten schon seit Jahren fordern.
Die gerätebezogene Gebühr beizubehalten hat einen wesentlichen Vorteil: Ein Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene wäre nicht erforderlich. Wird die Haushaltsabgabe eingeführt, wird über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr autonom in Deutschland, sondern in entscheidenden Punkten in Brüssel entschieden. - Die Linke lehnt eine generelle Rundfunkgebühr auf PCs und Mobiltelefone ab, egal, ob es sich dabei um die Grundgebühr oder die Fernsehgebühr handelt. (Siehe Beschluss des Parteivorstandes vom 6. Juni 2008: Herausforderungen der digitalen Welt begegnen – Grundlagen für eine digitale Medienordnung schaffen). Wir lehnen auch ab, die Gebühr für die „reinen“ Radionutzer von derzeit 5,76 Euro auf 17,98 Euro zu erhöhen. (Allein dadurch werden im Jahr 337 Mio. Euro zusätzlich eingenommen.) Anscheinend dienen die aktuellen Vorschläge dazu, noch einmal die Gebührenbasis zu verbreitern, und so ARD und ZDF ein zusätzliches Einnahmepotential von mehr als 1,17 Mrd. Euro im Jahr zu sichern. (Mehr dazu im Blog Digitale Linke.)
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SPD, Marc Jan Eumann
- Für ein einfaches, transparentes und verfassungsfestes Modell – Es hat sich gezeigt, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenfestsetzungsverfahren zwar die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt (zuletzt BVerfGE 11.9.2007), angesichts der Konvergenz und technischer Hybriden jedoch an Akzeptanzgrenzen stößt. Dabei ist für mich klar: Nicht der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in diesem Zusammenhang auf dem Prüfstand, das ist die Aufgabe der Nutzer, Gremien etc., sondern die Organisation der Gebühr. Da scheint die sogenannte Haushaltsgebühr einfacher. Ob diese verfassungsrechtlich geboten ist, soll ein Gutachten von Prof. Kirchhoff analysieren.
- Die Aufteilung von Grund- und Fernsehgebühr ist nur historisch erklärbar. Grundgebühr = Radiogebühr, später kam das Fernsehen (Fernsehgebühr) hinzu. Diese Aufteilung ist vor dem Hintergrund von Crossmedia überholt. Also: Deswegen eine Gebühr für alles und alle, wobei unterstellt wird, dass in jedem Haushalt mindestens (irgend-) ein Gerät existiert, mit dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen wird.
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Ergänzung: Die Piratenpartei hat sich in einer Pressemitteilung wie folgt zu dem Thema geäußert:
Die Piratenpartei Deutschland spricht sich klar gegen jegliche GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone aus. Das Internet ist für viele Nutzer ein unverzichtbares Medium geworden. Es sollte daher ohne Hürden für jeden Interessierten zur Verfügung stehen.
Die öffentlich-rechtlichen Internetangebote stellen nur einen minimalen Bruchteil der gesamten verfügbaren Informationen des Internets dar. Sie werden bei weitem nicht von allen Nutzern wahrgenommen. Ähnliche Inhalte stehen bei anderen Anbietern meist kostenfrei zur Verfügung.
»Statt eine hohe Gebühr für internetfähige Endgeräte zu verlangen, sollte darüber nachgedacht werden, wie archivierte Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.«, sagt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. »Diese Inhalte wurden mit GEZ-Beiträgen finanziert und sollten daher jederzeit frei zugänglich sein. Wenn man bedenkt, dass der Staat jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an GEZ-Gebühren einnimmt, fragt man sich als Nutzer, wofür dieses Geld verwendet wird und warum es für solche grundlegenden Angebote nicht vorhanden ist.«
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CDU
Von der CDU hat uns bisher leider keine Antwort erreicht. Laut Welt v. 14.12. spricht sich Wolfgang Börnsen, medienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, für eine Haushaltsabgabe aus.
Update: Andreas Krautscheid, NRW-Medienminister, antwortet:
- In diesem Thema gibt es derzeit noch keine parteipolitische Festlegung, die ist auch im Zweifel nicht erforderlich: entscheiden müssen diese Frage parteiübergreifend 16 Ministerpräsidenten, und zwar in jedem Fall einstimmig, da es um staatsvertragliche Regelungen geht. Es ist zwar interessant und legitim, wenn sich derzeit Bundestagspolitiker einzelner Parteien äußern, entscheiden wird aber nicht der Bundestag.
- Wir reden über den Gebührenzeitraum ab 2013, die Abstimmung zwischen den Ministerpräsidenten wird erst Mitte nächsten Jahres auf die Zielgerade gehen. Für meinen Geschmack sind viele rechtliche Einzelfragen – etwa im Zusammenhang mit einer möglichen Haushaltsabgabe – noch ungeklärt. Gerne vergessen in diesem Zusammenhang wird die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Gebühr nicht für den tatsächlichen „Konsum“ von öffentlich-rechtlichem Rundfunk erhoben wird, sondern für die „Möglichkeit“ des Konsums. Das kann einem gefallen oder nicht, aber es ist geltendes Recht, an dem sich der Gesetzgeber zu orientieren hat. Dieser Gedanke liegt ja beiden derzeit diskutierten Modellen – Haushaltsabgabe wie auch einer modifizierten Geräteabgabe – zu Grunde: die Gebühr wird erhoben für die Bereitstellung des Empfangs. Dieser Empfang kann schon heute (und in Zukunft sicher verstärkt) nicht nur durch Endgeräte wie Fernseher, sondern eben auch auf PC’s und Handhelds erfolgen. Im Moment ist die Chance via Internetradio sicher größer als im TV-Bereich. Deshalb ist derzeit die Gebühr für Leute, die keinen Fernseher nutzen, aber andere Endgeräte haben, abgesenkt. Im nächsten Jahr wird zu entscheiden sein, ob es ab 2013 eine einheitliche Gebühr geben soll.


War klar, dass das lustig wird. H.-J. Otto ist einer meiner Lieblingspolitiker. Auf seine Antworten ist Verlass: Das Bundesverfassungsericht hat pay-per-view ausgeschlossen. Denkste, es darf nur nicht vorrangiges Finanzierungsinstrument sein. (Quelle: BVerfGE 87, 181)
Die Personengebühr senkt die Gebür für alle? Denkste. Was ist mit Ehepaaren? Auf diesen Bremsfaktor, der verfassungsrechtlichen Rang hat, hat ihn auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Rahmen des von Otto bestellten Gutachtens hingewiesen. Bis heute kein Wort darüber.
Die geräteabhängige Gebühr wird zu kompliziert, weil immer mehr Geräte dazukommen? Pustekuchen, ein PC ist kein Rundfunkempfangsgerät, ebensowenig wie ein Handy, ein Toaster oder eine australische Wühlmaus, es sei denn man nutzt es dafür. Dank digitaler Technik lässt sich das nicht unbemerkt tun, also kann man den Nutzer zur Kasse bitten, außer vielleicht bei den australischen Wühlmäusen.
Und die Krönung wie immer: Die Gebühr für PCs ist anachronistisch. Eine Kopfsteuer, wie sie Otto will, ist dagegen hochmodern.
Und wenn ich mir die Ideen für Ausnahmen und Abstufungen der Grünen unter 2 anschaue, ganz abgesehen davon, wieviel Schnüffelei es braucht, um festzustellen, wer zu einem Haushalt gehört und wer nicht, dann seh ich da eine neue Behörde entstehen, die die GEZ weit in den Schatten stellt.
Der Fabeldichter Martin Stadelmaier…
Die Meldung über eine Aufstockung der PC-Gebühr um 200% hat für reichlich Wirbel gesorgt. Nun fühlt sich der rheinland-pfälzische Staatssekretär Martin Stadelmaier, dessen Äußerungen zur Meldung geführt hatten, bemüßigt, per Pressemitteilu…
Es wird Zeit, den öffenlich rechtlichen Schmarotzern den Geldhahn abzudrehen. Da sitzen drittklassige Fernsehmacher und verbrennen Milliarden. Mit einem Bruchteil der 7 Milliarden könnte man den Grundversorgungsauftrag mindestens genauso gut finanzieren. Wozu muss der Gebührenzahler den Tatort oder Gottschalks Wetten Das finanzieren?
Die Diskussion um die Anhebung der PC Gebühr ist eine Scheindiskussion. Es müsste viel eher eine fundamentale Diskussion über die legitimation eines ÖR Rundfunks geführt werden. Wieso sollten die traditionellen Rundfunkanstalten ein Privileg für gebührenfinanzierte Internetangebote haben?
Rundfunkgebühr für Rundfunkanstalten.
Medienabgabe / Mediengebühr für ÖR Medienanstalten?
Es gibt im Internet eine unbegrenzte Meinungsvielfalt, kein Marktversagen und die Eintrittsschwelle ist noch noch niedriger als im Print Bereich.
Warum also ÖR Angebote im Internet aber keine ÖR Zeitung?
Meinungsvielfalt, Marktversagen und Eintrittsschwelle sind doch die traditionellen Argumente für ÖR Rundfunk, oder?
Wenn man vor 50 Jahren einen Fernseher kaufte wollte man Fernsehen schauen. Damals gab es nur die ÖRs, daher war eine Gebühr gerechtfertigt.
Seit 30 Jahren gibt es den Zusammenhang Fernseher = Fernsehen, durch VHS und Spielkonsolen, nicht mehr, dennoch bestand weiterhin Gebührenpflicht für das Bereithalten von Empfängern. Bei gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema wird von der “üblichen Nutzung” eines Fernsehers gesprochen, im Gegensatz zur tatsächlichen Nutzung.
Die übliche Nutzung von Computern besteht aber nicht darin ÖR Programme zu konsumieren.
Bei traditionellen Rundfunkempfangsgeräten leitet sich die Gebührenpflicht aus der üblichen Nutzung ab, bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten aber nicht?
Noch ein Punkt der mir aufstößt: Gebührenvorbehalt
Eine Gebührenpflicht für Computer bedeutet das alle Internetangebote unter Gebührenvorbehalt stehen.
Jegliche Form der Kommunikation (E-Mails, IM), eCommerce, eGoverment und auch die Rezipientenfreiheit, das Recht auf freien Zugang zu Informationen, steht unter Gebührenvorbehalt.
Als Anbieter von Internet Dienstleistungen stehen alle meiner Kunden unter Gebührenzwang.
Das BVerfG hat eine Klage zur PC Gebühr wegen Nichtausschöpfung des einfachen Rechtswegs abgelehnt. Einige Klagen sind bereits ausgefochten und ich hoffe das diese Angelegenheit bald wieder beim BVerfG landet. Einige niedrigen Instanzen haben mit genau diesen Argumenten, Einschränkung der Rezipientenfreiheit und Einschränkung der Berufsfreiheit, die Gebührenpflicht verneint.
@ Texhnolyze: Ich Dir nur voll zustimmen. Wir brauchen vor allem eine gesellschaftliche Debatte über den Funktionsautrag und dessen Durchsetzung.
Das mit dem Gebührenvorbehalt finde ich einen sehr interessanten Gedanken. Selbst das schreiben einer E-Mail wäre – bleibt es bei der Gerätegebühr – mit der Rundfunkgebühr belegt.
Eine Haushaltsgebühr kann ich ich mir übrigens überhaupt nicht vorstellen. Wieso soll jemand für die Bundesliga-TV-Rechte zahlen, der noch nicht einmal ein einziges Mediengerät besitzt?
Gruss,
rml
[...] Die Werte überraschen nicht, hervorheben möchte ich nur, dass jeder dritte User sogar nur kostenlose und gleichzeitig werbefreie Inhalte bekommen möchte. Da passt die hitzige Diskussion um die Erhöhung der Rundfunkgebühren, nach denen alle Arten von Empfangsgeräten für öffentlich-rechtliche Inhalte (also etwa auch Smartphones) gleichgestellt würden, bestens ins Bild. Gegen das jetzige Gebührenmodell wie gegen die bisher bekannten Überlegungen lässt sich durchaus eine Menge sagen. [...]
[...] Einige haben geantwortet. Nachzulesen hier. [...]
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört insgesamt abgeschafft, da im Internet alle medialen Angebote unmittelbar miteinander konkurrieren und andere keine Chance haben, wenn es ein Angebot mit garantierten und auch noch regelmäßig steigenden Einnahmen gibt, während andere auf die Gnade des bereits per Gebühr zwangsgeschröpften Nutzers angewiesen sind oder nur in Abhängigkeit von gut zahlenden Werbekunden überleben könnten. Staatsferne ist eine Lachnummer, denn letztlich entscheidet die Politik über die nächste Gebührenrunde oder das Verfahren überhaupt und die Herren sind längst süchtig geworden nach immer mehr Geld. Oder erinnert sich jemand an eine SENKUNG der Rundfunk- und Fernsehgebühr? Im Gegenteil, auch der Anteil einer solchen Gebühr am Einkommen eines Arbeitnehmers wird immer mehr zunehmen. Konkurrierende journalistische Angebote gibt es im Moment nur deshalb im Netz, weil die von Magazin- und Zeitungskäufern subventioniert werden. Das ist bald vorbei. Dann sind ARD, ZDF und weitere 389457 Spartenkanäle der Landesrundfunkanstalten neben “Ehrenamtlichen” und PR allein im Netz. Da will man auch hin. Deswegen sind sie so heiß auf die Rundfunkgebühr für Computer! Das System war krank, seitdem Private zugelassen sind und der nun konkurrierende (Einschaltquoten!) “Unterhaltungsauftrag!” (allein der Begriff verdeutlicht den Irrsinn, als sei Langeweile so übel, dass es zur Daseinsfürsorge des Staates gehöre, ihr abzuhelfen) begann, Milliarden zu verschlingen. Das System ist eine Fortschrittsbremse, seitdem es das WWW in den meisten Haushalten gibt. Viel wichtiger und auch fair wäre ein sicheres, für Autoren wie Nutzer einfach zu bedienendes Bezahlsystem im Internet, dank dem anspruchsvolle Inhalte im Netz anzubieten immer wieder lohnt. Der Aufbau eines solchen kann von mir aus gern per Staatsraison unterstützt werden, aber nicht kickende Millionäre und mittelmäßige Entertainer mit Phantasiegagen, und dann trotzdem nicht von Werbung, Schleichwerbung und Product-Placement verschont. Natürlich wird keine Partei die Abschaffung des ÖR in ihr Programm schreiben, denn von da an stünde sie ja unter besonderer “Beobachtung” und Kritik. So stabilisiert sich das kranke System immer wieder selbst.
Die Verbreitung von Medieninhalten, die dem Gelderwerb dienen muss, wird digital sein. Denn nur die digitale Verbreitung kann beim Nutzer dessen “Berechtigung” zum Empfang abfragen. Die Vorbereitungen dafür haben längst begonnen. Das sogenannte Überallfernsehen (DVB-T), die Konterkarierung dieses Begriffes wird in spätestens 10 Jahren zur Schmonzette, ist ein Schritt dahin. Wenn die lückenlose Flächendeckung erreicht ist, werden die Empfangsgeräte so eingestellt sein, daß nur bezahlter Inhalt empfangbar ist. Die Modalität ähnelt der beim Pay-TV. Die Ö/R werden sich dann scheinheilig nach und nach ihrem per Verfassung definierten Auftrag angleichen und Inhalte, die dann plötzlich diesem nicht mehr zwingend zugeordnet werden können, kostenpflichtig als Option anbieten. Die Zuschauerquote, vor kurzem noch zur Abwehr der Vertragsverlängerung eines Chefredakteurs recht und billig, ist dann Grundlage bei der Entscheidung, welche “Goldesel” abgekoppelt werden. Argumentiert wird dann genau damit, das jeder die Wahl bei den sogenannten Zusatzangeboten hat, die jetzt noch dem Bildungsauftrag zugeordnet werden und gerade noch zur Rechtfertigung für die Gebührenhöhe dienen. Verkauft wird uns “Sehern” dies mit dem Umstand, daß nicht mehr jeder für alles im Rundumschlag zahlen muss. Nur Blauäugige hoffen im Gegenzug auf eine angepasste, sprich niedrigere Grundgebühr. Der durch die von politischer Seite argumentierte “Mehrwert”, allein motiviert durch den gewollt zusätzlichen Griff an unsere Geldbörse, wird aus genau dem Inhalt bestehen, der jetzt schon zur werbewirksamen Sendezeit serviert wird. Olympia und sonstige Großsportereignisse von allgemeinem Interesse bleiben dann der zahlungswilligen oder/und finanzkräftigen Klientel vorenthalten. Das fördert dann die Geselligkeit wie anno dazumal, als sich 1954 Fußball Deutschland vor den wenigen Fernsehempfängern versammelte. Die Entwicklung der Gebührenstruktur wird durch diesen Umstand eine haushaltsbezogene sein. Die GEZ wird überflüssig, bzw. zur Verwaltung der Zahlungseingänge, zwangseingezogen wie bei der Kfz.-Steuer, umfunktioniert. Irgendjemand muss ja die codierten Personal Multimedia-Cards versenden. Dem Printbereich wird ein ähnliches Schicksal nicht erspart bleiben. Dies erfordert Umdenken und ganz neue Allianzen. Und so absurd es sich jetzt auch anhört. Das oben geschilderte Szenario wird ein gemeinsames sein. Es ist zu erwarten, daß die großen Verlage, kaum noch durch Zeitungsverkäufe in der jetzigen Form überlebensfähig, sich der Digitalisierung der Haushalte in der Ö/R Form anschließen werden. In einer anderen Konstellation wurde dies vor kurzem noch vom Kartellamt abgelehnt. Für mich ist jetzt schon sicher, das dies dann in entsprechenden Artikeln als für uns positiv und nützlich begleitet, und weil es der Macht insgesamt dient, selbstredend genehmigt wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind sie wieder in einem Boot, die Politik und die “freie Presse”. Und jeder der beiden Kombattanten wird den Einfluss des Anderen negieren. Eine wirklich unabhängige Berichterstattung wird daraus resultierend im Wesentlichen noch eingeschränkter sein als heute. Nur das Vergleichen unterschiedlicher Quellen erlaubt eine Meinungsbildung in gewünschter Neutralität. Wenn die einschlägige Blogger-Szene bis dahin überlebt, sich womöglich teilweise zusammen schließt, kann ein relevanter Gegenpol entstehen. Und dann wird die Werbung, zur Zeit als willkommene Pinkelpause genutzt, essentiell zum Überleben gebraucht. In diesem Zusammenhang darf ob der derzeitigen und zu erwartenden “Meinungsvielfalt” die Frage gestellt werden, ob es noch ARD und ZDF geben muss, oder ob nicht aus offensichtlich wirtschaftlichen Gründen ein “Apparat” genügt. Ich fürchte, die Entwicklung wird, welche auch immer, nicht am Willen der Bevölkerung, sondern am Wollen der Mächtigen ausgerichtet und dem Geschachere der Politik orientiert sein. Momentan ernüchtert ob meiner eigenen Befürchtungen, erwarte ich jedoch mit Spannung die daraus resultierende gesellschaftliche Bewegung. Ich hoffe, es gibt eine.
[...] hat die Parteien im Deutschen Bundestag nach deren Haltung zur Reform der GEZ-Gebühren befragt. Bisher haben die FDP, die Grünen und die Linke geantwortet, mit einem interessanten Ergebnis: [...]