#Deutsche Telekom

Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Verbraucherschutz, Twitter, Rundfunkgebühr

von , 10.8.09

Neues Verbraucherschutzrecht in Kraft
Am 4. August ist eine Reform des deutschen Verbraucherschutzrechts in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” ändert u.a. die Regelungen für Telefonmarketing und den Text der Muster-Widerrufsbelehrung. Die Novelle betrifft insbesondere Online-Händler; so wurden beispielsweise die Vorraussetzungen für ein Erlöschen des Widerrufsrechts im Rahmen von Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen verschärft.

Streit um Googles „Street View” beigelegt
Google will sich künftig wieder an die Vereinbarung mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar halten; das Unternehmen hatte zugesagt, Daten für den Visualisierungsdienst „Street View” nur nach vorheriger Ankündigung zu erheben. Caspar kritisiert, dass es in letzter Zeit dennoch zu Video-Aufnahmen von Straßenzügen kam, ohne dass die betroffenen Anwohner informiert worden sind. Laut Google hat nur ein Organisationsfehler vorgelegen: Ab sofort könnten die konkreten Vorhaben wieder auf der Internetseite abgerufen werden.

Patentklage gegen Twitter
Eine US-Firma hat Twitter wegen Verletzung von Patenten auf Schadensersatz verklagt: TechRadium aus Texas behauptet, der Mikroblogging-Dienst nutze ihre Erfindung des „Immediate Response Information System” (IRIS). Dieses System für Massenbenachrichtigungen habe das Unternehmen bereits im Jahr 2005 registrieren lassen. Damit ist es möglich, eine einzelne Nachricht gleichzeitig an eine Vielzahl von Empfängern zu schicken – obwohl die Rezpienten dabei das Medium (SMS, E-Mail) wählen, muss die Meldung nur einmal versandt werden. Twitter hat zu den Vorwürfen noch nicht Stellung genommen.

Deutsche Telekom lässt Zugangsentgelte genehmigen
Die Deutsche Telekom will die Entgelte für die Nutzung ihrer Infrastrukutr (Kabelkanalanlagen, unbeschaltete Glasfaserstrecken, Multifunktionsgehäuse) von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Diese Zugangsmöglichkeiten benötigen die Wettbewerber, um das DSL-Netz weiter ausbauen zu können. Die Telekom will mit den festen Tarifen „Planungssicherheit” für ihre Konkurrenten bei der sog. Breitbandinitiative schaffen. Deren Interessenvertretung VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) bewertet den Vorstoß anders: Damit wolle die Telekom nur „Fakten schaffen” und sich „strategische Vorteile” sichern. Der VATM präferiert einen vertraglichen Konsens über die Höhe der Entgelte; nun seien seine Mitglieder gezwungen, ihrerseits Anträge bei der Bundesnetzagentur zu stellen.

Verwaltungsgericht Schleswig lehnt Rundfunkgebühr für Dienst-PCs ab
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass für rein dienstlich genutzte PCs keine Rundfunkgebühr bezahlt werden muss. Dass mit einem Internetzugang auf den Rechnern theoretisch Rundfunksendungen empfangen werden können, reiche dafür nicht aus. Aus dieser reinen Möglichkeit könne nämlich noch nicht auf eine tatsächliche Nutzung als Empfangsgerät geschlossen werden. Häufig sei es sogar verboten, am Arbeitsplatz Rundfunkprogramme zu konsumieren. Diese Rechtsfrage ist jedoch sehr umstritten: Während auch andere Verwaltungsgerichte die Auffassung teilen, liegen bereits Urteile von mehreren Oberverwaltungsgerichten vor, die eine Gebührenpflicht bejahen. Eine Entscheidung des Bundesvewaltungsgerichts steht noch aus.

Peter Schaar kritisiert Abhörzentrum
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) Peter Schaar hat die Bündelung der Telekommunikationsüberwachung kritsiert. Beim Bundesverwaltungsamt ist eine neue Anlage in Betrieb genommen worden, die die Observationstechniken vom BKA und der Bundespolizei verknüpft. Schaar befürchtet, dass dies erst der „Startpunkt für eine viel umfassendere Kooperation von Sicherheitsbehörden” ist. Es gebe bereits Pläne, auch den Bundesnachrichtendienst und die Sicherheitsbehörden der Länder in diese neue Infrastruktur einzugliedern. Eine derartige Behördenkooperation greife besonders intensiv in Grundrechte ein.

BGH zum Sorgfaltsmaßstab bei illegalen Uploads
„Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen”, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung von Ende Mai, die jetzt veröffentlich wurde. Nach dem Urteil kann der Upload und die Zugänglichmachung eines Computerprogramms auch schon dann zu einer Schadensersatzpflicht führen, wenn dem Betroffenen nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Solche Handlungen führten zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte; deshalb müsse besonders sorgfältig geprüft werden, ob eine Einwilligung des Urhebers vorliegt.

„taz” boykottiert Leichtathletik-WM
Die Tageszeitung (taz) wird nicht über die Leichtathletik-Weltmeisterschaft berichten. Mit diesem Boykott protestiert sie gegen die Akkreditierungspraxis der Veranstalter. Danach müssen die Journalisten eine Reihe persönlicher Daten angeben und sich damit einverstanden erklären, dass diese überprüft werden. Erst nach der Prüfung wird entschieden, ob die Berichterstatter Zugang zu den Stadien erhalten. Die taz sieht darin eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Abgleich mit Datensätzen von Polizei, BND und Verfassungsschutz komme einer Behandlung als Schwerverbrecher gleich; hier würden unter dem „Deckmäntelchen Sicherheit” die Rechte von Journalisten immer weiter eingeschränkt.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Christiane Müller.

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