#Edard Snowden

Prantl-Kommentar: Warum Snowden auf der Seite des Rechts steht

von , 5.8.14

In der gestrigen Ausgabe (Feuilleton, S. 9) befasst sich Heribert Prantl unter dem Titel “Nothilfe für das Recht” einmal mehr mit Edward Snowden und rückt ihn ins rechte Licht, in das Licht des Rechts.

Prantl erläutert, warum es einem Rechtsstaat nicht erlaubt sein darf, die Aufdeckung von illegalem Staatshandeln mit Mitteln des Strafrechts zu verhindern bzw. zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang erwähnt Prantl auch, dass der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse nach deutschem Recht nicht strafbar ist, ein Aspekt, auf den ich hier mehrfach hingewiesen habe.

Prantl vergleicht die Haltung derjenigen, die die strafrechtliche Verfolgung Snowdens fordern, mit dem Denken der Richter, die den Journalisten und späteren Nobelpreisträger Carl von Ossietzky im sog. Weltbühne-Prozess 1931 wegen des Verrats militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Haft veurteilt hatten.

Prantls Artikel ist einmal mehr ein Plädoyer für das Whistleblowing und begründet überzeugend, warum Snowden auf der Seite des Rechts steht und die US-Aministration, die ihn verfolgt, auf derjenigen des Unrechts. Prantl macht außerdem deutlich, dass die Relativierung des Rechts aus machtpolitischen Gründen ein immerwiederkehrendes geschichtliches Phänomen ist, dem man zu jeder Zeit ablehnend gegenüberstehen muss. Danke, Heribert Prantl, für diese klare Sicht der Dinge.

 
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