#Abmahnung

Noch ein paar Gedanken zu Böhmermann und dem Urheberrecht

von , 1.2.15

Der Fernsehmoderator Jan Böhmermann hatte vor einiger Zeit ein Foto eines Berufsfotografen online gestellt bzw. getwittert, das er nach eigenen Angaben über die Google-Bildersuche gefunden hatte. Wenig überraschend hat er später von dem Fotografen eine anwaltliche Abmahnung erhalten und sollte einen Betrag von ca. 900 EUR (Schadensersatz und Anwaltskosten) bezahlen.

Böhmermann hatte anschließend nichts besseres zu tun, als den Fotografen öffentlich unter Namensnennung anzuprangern.

Die Rechtslage ist an dieser Stelle denkbar einfach und sollte auch für Journalisten und Medienleute nachvollziehbar sein. Wenn Böhmermann nur auf eine bereits vorhandene Quelle im Netz verlinkt hat, stellt sein Verhalten nach der Rechtsprechung des EuGH keine öffentliche Zugänglichmachung dar und damit auch keine Urheberrechtsverletzung. Wenn er das Foto allerdings selbst ins Netz stellt und dann twittert – was offenbar der Fall war – liegt ein öffentliches Zugänglichmachen und damit eine relevante Nutzungshandlung vor. Warum hat also Böhmermann nicht einfach nur verlinkt?

Bei Menschen die privat twittern, greift zudem die Privilegierung des § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG, mit der Folge, dass die erstattungsfähigen Anwaltskosten gedeckelt sind, regelmäßig auf EUR 124 (netto), soweit dies nicht nach den Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Dass sich Böhmermann auf diese Deckelung berufen kann, halte ich für eher unwahrscheinlich. Denn er twittert als Fersehmoderator mit ca. 150.000 Followern, verfügt also über eine erhebliche Reichweite.

Ungeachtet der juristischen Betrachtung gibt es vermutlich schlimmere Schicksale als das, dass ein Fernsehmoderator für eine Urheberrechtsverletzung ca. 900 EUR zu berappen hat.

Wer an dieser Stelle dem Fotografen Vorwürfe macht, sollte sich fragen, was die Alternative wäre. Dass ein Fotograf die beliebige kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung seines Fotos in jedweden Medien zu dulden hat? Der Fotograf hat offenbar auch keine normalen Twitternutzer abgemahnt, sondern Jan Böhmermann und auch BILD-Chef Kai Diekmann, der durch dieselbe Urheberrechtsverletzung aufgefallen ist. Es hat hier bestimmt nicht die Falschen getroffen. Anders als beispielsweise Dirk von Gehlen in der SZ, habe ich für das Verhalten Böhmermanns wenig Verständnis, zumal er dann auch noch gemeint hat, den Fotografen attackieren zu müssen. Die Rechtslage ist hier nicht so schwierig. Man kann von Medienleuten wie Böhmermann und Diekmann erwarten, dass sie wissen, was sie dürfen und was nicht.

 

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Dieser Text erschien auch auf internet-law.de

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