von Wolfgang Michal, 5.2.14
Die zugespitzte Form schriftlicher Bürger-Empörung ist die Strafanzeige gegen “die da oben”. Angezeigt werden dann Minister, Kanzler oder komplette Bundesregierungen. Die Antragsteller sind oft Abgeordnete der Opposition, Bürgerrechtler, Wutbürger, manchmal auch Wirrköpfe.
Auf eine Strafanzeige gegen die Regierung folgt meist die Erklärung der Nichtannahme bzw. die Ablehnung durch den Generalbundesanwalt – mit der Begründung, dass “keine Anhaltspunkte für einen Straftatbestand” vorliegen. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann gar nicht tätig, sie ermitteln nicht. Man muss Strafanzeigen gegen die Regierung deshalb realistischerweise unter Öffentlichkeitsarbeit verbuchen. Es ist der berechtigte Versuch, das Verschweigen oder Kleinreden eines brisanten Sachverhalts mit juristischen Mitteln zu stören.
Insofern ist die gemeinsame Strafanzeige des Chaos Computer Clubs, des Vereins Digitalcourage und der Internationalen Liga für Menschenrechte eine nützliche Unternehmung. Sie signalisiert, dass wichtige Gruppen der Bevölkerung nach wie vor nicht bereit sind, das Vogel-Strauß-Verhalten der Bundesregierung zu akzeptieren. Die Anzeige steht in einer Reihe mit den Unterschriftenlisten der Schriftsteller und der Wissenschaftler, die in den vergangenen Monaten gegen die Behandlung der Spähaffäre durch die Bundesregierung protestierten. Die Regierung soll immer wieder daran erinnert werden, dass die Bürger keine Ruhe geben werden.
Allerdings haben Strafanzeigen nur einen kurzen Aufmerksamkeitswert. Hier einige Beispiele aus früheren Jahren:
- 1999 erstatteten Abgeordnete einer PDS-Bezirksverordneten-Versammlung Strafanzeige gegen Bundeskanzler Schröder, Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Scharping wegen „gemeinschaftlicher Anstiftung zum Totschlag und zur fahrlässigen Tötung“. Anlass war die völkerrechtswidrige Bombardierung Belgrads, bei der auch die chinesische Botschaft getroffen wurde.
- 2008 stellten verschiedene Bürger Strafantrag gegen die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, die Mitglieder der Bundesregierung und sämtliche Abgeordnete, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der entsprechenden Grundgesetzänderung zugestimmt hatten.
- 2010 erstattete die Arbeitsloseninitiative Aurich-Friesenstein Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung wegen Bruchs des Amtseids, Missachtung eines Verfassungsorgans, Nötigung und schwerer Körperverletzung. Auslöser waren die laut Bundesverfassungsgericht zu niedrigen Hartz IV-Sätze.
- 2013 erstatteten 14 Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke Strafanzeige gegen den Bundesminister der Verteidigung, die Bundeskanzlerin sowie die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und unbekannte Bundeswehroffiziere wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Tötungsverbrechen durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA in Pakistan, Afghanistan, Jemen, Somalia und anderen afrikanischen Ländern.
- 2013 erstattete ein Mitglied der hessischen Piratenpartei Anzeige gegen die Bundeskanzlerin wegen Landesverrats und Billigung von Straftaten im Zusammenhang mit den Überwachungsprogrammen Prism und Tempora. Nach Auskunft der hessischen Piraten hängt die Anzeige nun bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Wo sie hängt und hängt und hängt.
Aus keiner dieser Anzeigen ist etwas geworden. Man kann also nur hoffen, dass es diesmal anders ist. Das Echo in den Medien war jedenfalls ungleich stärker als bei früheren Anzeigen. Aber das Medienecho ist ja schon lange kein Maßstab für Wirksamkeit mehr.