#Arbeitsbedingungen

Honorar-Dumping: „Für den Verlag ist das alles ohne Risiko“

von , 4.11.16

Die Honorarklagen finanziell geprellter Journalisten gegen die Verlage nehmen zu. In der Regel sind hohe Nachzahlungen zugunsten der Kläger die Folge. Auch Martin Schreier klagte gegen seinen Auftraggeber, den Reutlinger General-Anzeiger (GEA), und wagt sogar, öffentlich darüber zu sprechen.

Im Durchschnitt fehlten Schreier knapp 20 Prozent des zu zahlenden Mindesthonorars auf dem Konto – ein bisschen, als ob ein Arbeitgeber eigenmächtig den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro auf 6,80 Euro senken würde. Bei der Honorierung von Bildern fehlten durchschnittlich sogar über 40 Prozent des Honorars. Da ist der „Mindestlohn“ auf einmal nur noch 5,10 Euro statt 8,50 Euro wert.

CARTA hat mit Martin Schreier über seine Klage gesprochen.*

Laurent Joachim: Sie sind wohl der erste deutsche Journalist, der eine Honorarklage gegen seinen Arbeitgeber angestrengt hat und dann mit bürgerlichem Namen an die Öffentlichkeit tritt. Sind Sie völlig auftragsmüde geworden?

Martin Schreier: Was ich erlebt habe, kann man laut Internetseite „Faire Zeitungshonorare“ als freiberuflicher Journalist bei den allermeisten deutschen Zeitungsverlagen erleben: eine leider weit verbreitete, aber dennoch unrechte Honorarpraxis. Diese anzuprangern, ist mein Anliegen. Dass ich meine Erfahrung beim Reutlinger General-Anzeiger (GEA) gemacht habe, wäre zweitrangig, wenn der Verleger dieser Lokalzeitung nicht Vorsitzender vom Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) und Vizepräsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbands (ENPA) wäre. Dass er sich trotz dieser herausgehobenen Position nicht um Mindesthonorarvorgaben schert, ist gelinde gesagt ein starkes Stück.

Was meinen Fall angeht – er wirkt auf den ersten Blick recht unspektakulär. Ich habe eine Honorarklage angestrengt, die vorzeitig mit einem gerichtlich protokollierten Vergleich beigelegt wurde. Obwohl mein Fall also ohne richterliches Urteil abgeschlossen wurde, ist er in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Erstens, weil die Initiative zum Vergleich vom GEA ausging. Zweitens, weil die von mir geforderte Vergleichssumme, die übrigens deutlich über der Empfehlung meines Anwalts lag, vom GEA nie infrage gestellt wurde. Und drittens, weil der GEA akzeptierte, auf eine Verschwiegenheitsklausel zu verzichten. All das legt nahe, dass der GEA keine Chance sah, den gegen ihn begonnenen Prozess zu gewinnen. Wie sehr der GEA ein Gerichtsurteil vermeiden wollte, zeigt sich meines Erachtens besonders an dem letzten Punkt, dem Verzicht auf die Verschwiegenheitsklausel.

LJ: Dieser Punkt war Ihnen besonders wichtig?

MS: In der Tat. Für mein Anliegen, gegen die weitverbreiteten und unrechten Geschäftspraktiken von Zeitungsverlagen zu kämpfen und sie sichtbar zu machen, ist dieser Punkt von enormer Bedeutung. Denn er sichert mir das Recht zu, ohne Einschränkungen über meinen Fall zu berichten – und davon mache ich, wie Sie sich denken können, ausgiebig Gebrauch. Wenn Sie mich fragen, warum ich im Gegensatz zu den wenigen anderen Journalisten, die sich auch erfolgreich gegen Zeitungsverlage durchgesetzt haben, nicht schweige: Ich finde es schlicht unerträglich, dass Zeitungsverlage in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen von der Öffentlichkeit und den Institutionen völlig unbehelligt Recht und Gesetz umgehen können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.

LJ: Doch Sie wussten, dass Sie danach Ihre Arbeit los sein würden und Schwierigkeiten bei der Akquise neuer Aufträge bekommen könnten. Eine unausgesprochene Regel im Journalismus ist doch, dass man sich nicht mit seinem Verleger anlegt.

MS: Die journalistische Arbeit für den Reutlinger General-Anzeiger hat mir Spaß gemacht – meistens jedenfalls. Ich hätte also gerne weiterhin für den GEA gearbeitet – aber nicht um jeden Preis und vor allem nicht zu jedem Preis. Mir waren die Risiken bewusst. Ich wollte nicht kampflos offensichtliches Unrecht hinnehmen. Vielleicht habe ich ein ausgeprägteres Gerechtigkeitsempfinden als andere.

LJ: Aber wie ist die Klage zustande gekommen? Gab es wirklich keine andere Möglichkeit, sich mit dem Verlag einig zu werden?

MS: Zunächst möchte ich festhalten, dass es eine Zumutung ist, dass Zeitungsverlage sich davor drücken, die für Freiberufler geltenden Mindesthonorare in ihren Häusern umzusetzen. Das sollten sie nach Tariferhöhungen mal mit ihren Festangestellten tun, dann wäre was los – hoffe und glaube ich zumindest. Weil also die meisten Zeitungsverlage die rechtlich bindenden Honorarvorgaben ignorieren, ist es leider Sache der Freien, sich darum zu bemühen, dass geltendes Recht auch angewandt wird. Meine Kollegen und ich haben das getan und versucht, eine einvernehmliche Lösung mit dem Reutlinger General-Anzeiger zu finden. Einer von uns hatte wenige Monate nach dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregeln Foto (eine Art Mindestlohn für die Branche, A.d.R.) dem GEA-Chefredakteur Hartmut Troebs einen Brief geschrieben und auf die Rechtslage bzw. die Honoraransprüche hingewiesen. Eine Antwort hat er nie bekommen. Auch ein in unserem Auftrag verfasster Brief des damaligen ver.di-Landesfachbereichsleiters Gerhard Manthey an den GEA-Verleger blieb unbeantwortet.

LJ: Der Verlag hat Sie und Ihre Mitstreiter trotz rechtlich bindender Tarifabschlüsse einfach abblitzen lassen?

MS: Der GEA demonstriert offenkundig seine Macht, indem er auf geltende Mindesthonorarvorgaben pfeift. Erst als die Freien in einer konzertierten Aktion am Ende des Jahres 2013 Rechnungen über nicht gezahlte Honorare stellten, kam etwas Bewegung in die Sache. Der Chefredakteur ließ alle Freien umgehend zu Einzelgesprächen einladen. Zum Glück ließen sich meine Kollegen überzeugen, alle bereits vereinbarten Einzelgesprächstermine wieder abzusagen. Statt Einzelgespräche gab es dann ein Gruppengespräch. Dennoch hat auch dieses Gespräch viele meiner Kollegen sehr verängstigt. Der vorher mühsam erreichte Zusammenhalt in der Gruppe war dahin. Letzten Endes war keiner meiner Kollegen mehr bereit, auf vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Vergütungsregeln zu bestehen. Das ist schade, weil wir meiner Meinung nach durchaus gute Chancen gehabt hätten, wenn wir zusammengehalten hätten.

LJ: Sind die Risiken einer Klage so hoch? Warum wehren sich so wenige freie Journalisten gegen das seit Jahren verbreitete Lohndumping?

MS: Die Rechtslage war und ist eigentlich ziemlich klar. Das Urheberrechtsgesetz legt fest, dass Urheber Anspruch auf angemessene Vergütung haben. Was eine angemessene Vergütung ist, wird im § 32 II 1 UrhG mit Verweis auf die Vergütungsregeln definiert: „Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ermittelte Vergütung ist angemessen.“ Die Gemeinsamen Vergütungsregeln sind eine rechtlich bindende Übereinkunft, die zwischen den zwei großen Journalisten-Gewerkschaften und dem Verband der Zeitungsverleger geschlossen wurde. Auf der Gewerkschaftsseite waren es die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (dju in ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Auf der Seite der Zeitungsverleger verhandelte der Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Trotzdem ignorieren laut „Faire Zeitungshonorare“ die weitaus meisten Zeitungsverlage diese rechtsgültigen Honorarsätze, weil sie es sich ihrer Machtposition wegen leisten können.

LJ: Wie meinen Sie das? Die Bundesrepublik ist ja nicht gerade ein Land, in dem Gesetzlosigkeit und Straffreiheit für bestimmte Berufsgruppen herrschen.

MS: Das sollte man meinen. Wer aber als Freiberufler einfordert, was ihm von Rechts wegen zusteht, riskiert, bei künftigen Auftragsvergaben nicht mehr berücksichtigt zu werden. Für den Zeitungsverlag hingegen ist das alles ohne Risiko. Sollte ein Freiberufler gegen ihn klagen, zahlt der beklagte Verlag nur, was er ohnehin hätte zahlen müssen, und dann auch nur für Honoraransprüche, die noch nicht verjährt sind. Kein Verlag muss befürchten darüber hinaus zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es gibt für diese Form der Zechprellerei keine Strafe und genau das nutzen viele deutsche Zeitungsverlage aus.

LJ: Woher nahmen Sie die Überzeugung, dass Ihre Forderungen berechtigt waren und Sie sich gegen den Verlag juristisch durchsetzen würden?

MS: Die bereits erwähnten Vergütungsregeln legen Mindesthonorare fest und markieren somit eine Honoraruntergrenze für Nutzungsrechte von Texten und Bildern in Zeitungen. Vereinfacht gesagt: Die Vergütungsregeln regeln den Mindestlohn für freie Journalisten. Dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln auch für Honorare des Reutlinger General-Anzeiger gelten, ist unbestreitbar, weil der BDZV die Gemeinsamen Vergütungsregeln mit Vollmacht des GEA ausgehandelt hat.

LJ: Sie haben Ihre Klage dann tatsächlich eingereicht – eine beträchtliche Eskalationsstufe. Wie hat der Verlag reagiert?

MS: Der GEA hat meinem Mahnbescheid in allen Punkten widersprochen – ein übliches juristisches Vorgehen. Im nächsten Schritt hat mein Anwalt, Hans-Albert Stechl, eine Klagebegründung verfertigt, um ein Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Dann endlich hat sich beim GEA offenbar die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Prozess nicht zu gewinnen ist und ich es ernst meine. Über seine Anwälte hat der Verlag um einen Vergleich gebeten.

LJ: Am Ende haben Sie diesem Vergleich zugestimmt. Inwiefern war das für Sie von Vorteil?

MS: Mir wäre es lieber gewesen, wenn meine Klage gegen den Reutlinger General-Anzeiger mit einem höchstrichterlichen Urteil zu Ende gegangen wäre. Allerdings muss man wissen, dass sich solche Gerichtsverfahren über Jahre hinziehen können – erst recht, wenn die Prozessparteien das Urteil anfechten. Der Vorteil des Vergleichs lag für den GEA mit Sicherheit darin, sich die Peinlichkeit eines Gerichtsurteils zu ersparen. Für mich hatte der Vergleich den Vorteil, dass ich schneller mein wohlverdientes Honorar bekam.

LJ: Sie haben für ein Printmedium gearbeitet, wie ist die Lage bei Internet-Publikationen?

MS: Für Internet-Veröffentlichungen gibt es zurzeit noch keine Gemeinsamen Vergütungsregeln. Daraus folgt, dass freiberufliche Journalisten in diesem Bereich noch mehr der Willkür der Verlage ausgeliefert sind als ohnehin schon. Natürlich greift auch hier das Urheberrechtsgesetz, das in diesem Fall festlegt, was angemessen ist. Falls keine Vergütungsregeln gelten, „ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist“, so § 32 II 2 UrhG. Doch vermutlich werden sich hier Gerichte mit der Thematik ausführlich auseinandersetzen müssen, um verbindlich zu definieren, was unter „üblicher- und redlicherweise“ zu verstehen ist.

(A.d.R. : In einer Grundsatzentscheidung, hat das Oberlandesgericht Celle im April 2016 beschlossen, dass entgegen der Meinung des beklagten Verlags auch im Online-Bereich die Honorarübersicht im Tarifvertrag des Deutschen Journalisten-Verbandes als Richtwert für die Angemessenheit einer Vergütung herangezogen werden muss und dass die kostenlose Lieferung von Fotos zu Online-Texten prinzipiell unangemessen ist, sondern diese ebenfalls zu vergüten sind.)

LJ: Haben auch Ihre Kollegen von Ihrem juristischen Sieg profitiert?

MS: Soweit mir bekannt, hat sich durch meinen Vergleich nichts für meine Kollegen geändert. Sie bekommen dem Vernehmen nach weiterhin Honorare, unterhalb der gesetzlich verankerten Höhe.

LJ: Sie haben nichts anderes gefordert und bekommen, als das, was Ihnen gesetzlich zusteht. Dürfen Sie noch für den Reutlinger General-Anzeiger arbeiten?

MS: Weder der GEA-Verleger noch der Chefredakteur haben sich mir gegenüber dahingehend geäußert. Aber mir ist zu Ohren gekommen, dass der Redaktion verboten wurde, mir Aufträge zu erteilen und Bilder zu nutzen, die der GEA von mir noch im Archiv hat.

LJ: Sie waren im Recht, wurden am Ende aber faktisch abgestraft, da Sie Ihren wichtigsten Auftraggeber verloren. Bereuen Sie?

MS: Es ist schade, dass ich einen Kunden verloren habe. Wichtiger aber ist, dass ich mit mir im Reinen bin. Ich habe vor der Klage lange und intensiv mit mir gerungen. Aber seitdem ich mich für die Klage entschieden habe, habe ich nie gezweifelt, das Richtige getan zu haben.

LJ: Was müsste sich ändern, damit Zeitungsverlage Mindesthonorarvorgaben respektieren, ohne dass Freiberufler es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen und dadurch ihren Job riskieren?

MS: Ein bekannter Lösungsansatz ist das Verbandsklagerecht. Besser fände ich aber, wenn die Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln von einer staatlichen Stelle überwacht würde. So etwas gibt es bereits in einem ähnlichen Zusammenhang: Der Mindestlohn wird von einer Unterabteilung der Zollbehörde kontrolliert. Mein Vorschlag ist mittlerweile von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union aufgegriffen worden. Eine andere Möglichkeit wäre die Aussetzung von Verjährungsfristen für Honorare, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen freiberuflichem Journalist und Zeitungsverlag besteht. Eine Alternative dazu wäre eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn oder zwanzig Jahre. Dann ginge es bei Honorarklagen um wesentlich größere Beträge, so dass noch mehr Journalisten bereit wären zu klagen. Ein solch erhebliches wirtschaftliches Risiko könnte Zeitungsverlage „motivieren“ sich gleich nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zu richten.

LJ: Haben Sie nicht das ungute Gefühl, mit Ihrer Klage dem gesamten deutschen Verlagswesen geschadet zu haben? Wenn alle Freien Ihrem Beispiel folgen würden, bestünde die Gefahr, dass die allermeisten Zeitungen pleite gehen, argumentieren die Verteidiger des Status quo.

MS: Ich habe schon eine Menge seltsamer Ausreden gehört, mit denen sich Zeitungsverlage um die Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln drücken wollen. Bei einem Verlag hieß es: Wir können die Vergütungsregeln nicht umsetzen, weil unsere Honorar-Software dazu nicht in der Lage ist und sonst eine zusätzliche Sekretärin eingestellt werden müsste. Ein anderer Verlag bestritt, dass Fotos seiner freien Mitarbeiter Fotos im Sinne der Vergütungsregeln sind. Erst wenn die Bilddateien durch die verlagsinterne Nachbearbeitung gegangen sind, seien es Fotos. Deswegen hätten freie Mitarbeiter keinen vollen Anspruch auf Honorierung nach den Vergütungsregeln Foto.

Die drohende Insolvenz ist wahrscheinlich die beliebteste Ausrede – nahezu ein Totschlag-Argument, mit dem auf Seiten der Freien ein schlechtes Gewissen erzeugt werden soll. Denn wer will schon dafür verantwortlich sein, dass sein Kunde pleite geht? Dass Zeitungsverlage nicht mehr in gleicher Weise aus dem Vollen schöpfen können, wie vor zwanzig, dreißig Jahren, ist richtig. Dennoch fahren viele von ihnen immer noch ordentliche und bis zu zweistellige Renditen ein. Ich bin kein Unmensch. Wenn ein Verlag wirklich in Schieflage käme und sich diese nicht durch ein besseres Management und andere sozialverträgliche Einsparungen lösen ließe, würde ich möglicherweise in Erwägung ziehen, vorübergehend Abstriche hinzunehmen. Aber in diesem Fall müsste mir die finanzielle Notlage des Verlags von einer neutralen Instanz nachgewiesen werden. Bloße Schutzbehauptungen würde ich nicht gelten lassen.

Abgesehen davon frage ich mich, wieso sich eigentlich immer die Freien darüber den Kopf zerbrechen sollen, dass die Verleger ein bequemes, komfortables Leben führen können. Ich möchte mal einen Verleger erleben, der sich ernsthaft darüber Gedanken macht, ob diejenigen, die einen Großteil der redaktionellen Beiträge seiner Zeitung produzieren, von ihrem mageren Honorar ein halbwegs menschenwürdiges Leben führen können. Der GEA hat im Jahr 2013 sein 125-jähriges Jubiläum mit einer Mega-Sause gefeiert. Dennoch hieß es, der GEA könne keine Honorare gemäß Vergütungsregeln zu zahlen. Dass die allermeisten Zeitungen des Landes pleite gehen, wenn sie ihre freien Journalisten nach Vergütungsregeln bezahlen, halte ich mit Verlaub für groben Unfug.

Deswegen hoffe ich, dass sich alle Freien für eine Honorierung gemäß Vergütungsregeln einsetzen und ihre Erfahrungen mit der Öffentlichkeit teilen. Ich habe eigens zu diesem Zweck eine Internetseite eingerichtet, auf der ich Erfahrungsberichte, Infos und Stellungnahmen rund ums Thema Vergütungsregeln und zur Honorarsituation von freiberuflichen Zeitungsjournalisten sammle. Ich hoffe, dass mein eigener Erfahrungsbericht dort nicht der einzige bleibt und sich die Honorarsituation von freien Journalisten bald und grundlegend verbessert. Die skandalöse Honorarpraxis von deutschen Zeitungsverlagen muss ein Ende haben!

LJ: Herr Schreier, danke sehr für das Gespräch.

* Das Interview erfolgte per Telefon und E-Mail

Reaktionen

Der Verleger und die Redaktion des GEA wurden vor der Publikation dieses Artikels schriftlich gefragt: “In einem gerichtlichen Vergleich mussten Sie bei einem langjährigen Mitarbeiter eine hohe Honorarnachzahlung leisten. Sie müssen von Anfang an gewusst haben, dass Sie rechtswidrig handeln, wenn Sie die vereinbarten bzw. gesetzlich geltenden Mindesthonorare nicht zahlen. Warum machen Sie das seit Jahren und dem Vernehmen nach immer noch”? Eine Stellungnahme erfolgte nicht.

Für den Deutschen Journalisten-Verband kommentiert Hendrik Zörner, Pressesprecher DJV, gegenüber CARTA: “Wenn freie Journalisten gegen das Honorardumping durch manche Zeitungsverlage aufbegehren, haben sie vor Gericht häufig gute Karten. Zum Teil fünfstellige Nachzahlungen sind die Folge solcher Prozesse. Der Grund: Die Gerichte haben in mehreren Urteilen die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen als angemessen anerkannt. Daraus folgt: Weniger als die in den Vergütungsregeln vorgesehenen Mindesthonorare lassen die Gerichte den Verlagen nicht durchgehen. Deshalb sollte es noch viel mehr Freie geben, die für ihre Rechte eintreten. Und noch besser wäre es, wenn der Gesetzgeber im Urhebervertragsrecht endlich ein Verbandsklagerecht verankern würde. Dann nämlich könnten wir vom DJV klagen, ohne dass die Freien befürchten müssen, ihren Auftraggeber zu verlieren.”

Hintergrund

Angesichts dieser Interessenkonflikte ist es kein Wunder, dass die Beziehungen zwischen Freiberuflern und Verlagen äußerst angespannt sind. Die einen “sparen” Millionen, die sie auf der Gewinn-Seite der Jahresbilanz verbuchen können, während die anderen oft prekär leben.

Gut, wenn man diese Gelder einsparen kann (Verlag), denn die allerwenigsten Journalisten klagen. Schlecht, wenn man dem erarbeiteten Geld hinterher laufen muss oder wenn man aus Angst vor dem Verlust des Broterwerbs genötigt wird, auf Teile seines Arbeitslohns stillschweigend zu verzichten (Freiberufler). Dabei geht es um viel mehr als um Prinzipien.

In einem weiteren Fall befanden die Richter nach Güterabwägung, dass eine Honorarnachzahlung in Höhe von 80.000 Euro zu erfolgen habe. Diese Summe ist gewaltig, und sie vermittelt einen Eindruck der “Brotlosen-Kunst-2.0-Verhältnisse”, die sich in der Medienwelt seit etwa 10 bis 15 Jahren scheinbar unaufhaltsam durchsetzen.

Zur Verdeutlichung: Mit 80.000 Euro kann man zur Zeit der Publikation dieses Artikels eine 25 Quadratmeter große Wohnung zum Durchschnittspreis in Berlin erwerben oder sich genau sechs Volkswagen Polo vom Händler holen. Man könnte auch mit der Lufthansa und ihren Partnern siebzehn mal um die Welt in der “Economy Class” fliegen (Frankfurt, Istanbul, Athen, Kairo, Kuwait, Kapstadt, Mumbai, Delhi, Bangkok, Shanghai, Beijing, Tokyo, New-York, Mexiko, Frankfurt) – und wenn es “First Class” sein soll, sind immer noch fünf Weltumrundungen möglich. Sind die eigenen Ansprüche bescheidener, so könnte man mit 80.000 Euro, in Anlehnung an den monatlichen Hartz-IV-Satz (138,83 Euro für Lebensmittel und Getränken), sich ganze 48 Jahre lang ernähren!

Deshalb ist der Lohnbetrug vieler Verlage nicht nur ein erheblicher Einschnitt in das Leben der Betroffenen (und somit in ihre vom Grundgesetz eigentlich geschützte Freiheit), es sind für die Verlage auch erhebliche Personalkosten, die (völlig gesetzeswidrig) eingespart werden. Bei ca. 22.500 freien Journalisten in Deutschland kann man das Ausmaß des “kollateralen Gewinns” für die Verlage über die Jahre nur erahnen.

Vielen dürfte die Frage der Honorar-Vorenthaltung in den Medien als Nebenschauplatz des modernen Arbeitskampfes erscheinen. Doch es geht uns alle an, denn die Situation in den Medien gilt vielen Analysten als mögliche Blaupause für einen Großteil der Arbeitswelt von morgen.

 


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