#Ächtung

Gute und schlechte Folter

von , 11.12.14

Dass die USA (im Ausland) systematisch foltern, bzw. dies zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg getan haben, und auch Menschen entführt und verschleppt haben, ist keine neue Erkenntnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Polen wegen Unterstützung amerikanischer Verschleppungs- und Folterpraktiken verurteilt hat, hat hierzu in seinem Urteil eine ausführliche Tatsachenfeststellung durchgeführt, die man gelesen haben sollte.

Wenn der US-Senat jetzt einen Bericht über Folterpraktiken der CIA veröffentlicht, ist dies einerseits eine gute Nachricht, denn damit wird diese Praxis erstmals auch durch eine offizielle amerikanische Stelle bestätigt. Die Diskussion über gute und schlechte Folter, die sich daran anschließt, sowie die Rechtfertigungsstrategie der CIA, die u.a. vom früheren Präsidenten George W. Bush gestützt wird, ist andererseits allerdings mehr als befremdlich.

Allein der Umstand, dass in einem vermeintlich freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat über die Legitimität der Folter überhaupt diskutiert wird und öffentlich darüber gestritten wird, ob die Folterpraxis denn zu irgendwelchen verwertbaren Erkenntnissen geführt hätte, beinhaltet einen Paradigmenwechsel. Diese öffentliche Diskussion in den USA stellt nämlich die Ächtung der Folter in Frage.

Folter ist nicht deshalb geächtet, weil sie ungeeignet ist, zuverlässige Erkenntnisse zu liefern. Dies ist allenfalls ein Nebeneffekt, der die Richtigkeit des Folterverbots bestärkt. Folter ist deshalb geächtet, weil sie immer die Würde des Menschen verletzt. Das Folterverbot muss daher absolut sein, ohne jegliche Ausnahme. Die Folter zählt zu den gravierendsten Menschenrechtsverletzungen.

Es gibt in vielen westlichen Staaten leider die Tendenz, dass sich ihre politische Führung von den Grundwerten einer freien, rechtsstaatlichen Gesellschaft verabschiedet. Das ist nicht nur, aber auch in den USA zu beobachten.

Die US-Regierung muss die Folterpraxis der CIA und anderer Behörden nicht nur beenden und unterbinden, sondern sie muss diejenigen, die für die Foltermaßnahmen verantwortlich sind, strafrechtlich belangen. Wenn die Verstöße der Vergangenheit nicht sanktioniert werden, werden CIA & Co. diese Maßnahmen auch in Zukunft bei Bedarf ohne Risiko einsetzen. Eine Strafverfolgung würde allerdings u.a. wohl auch die Herren Bush und Rumsfeld betreffen. Und daran zeigt sich das tatsächliche Dilemma. Wir haben es nicht mit einzelnen behördlichen Exzessen zu tun, sondern um eine systematische Praxis der Folter, die vom Präsidenten und seiner Regierung wenn nicht ausdrücklich angeordnet, so doch wissentlich geduldet worden ist.

In den USA verfolgt man Whistleblower, die die rechtswidrigen Praktiken der US-Dienste und der Army ans Licht zerren, weil sie das Gewissen plagt, mit drakonischen Strafen. Und das betrifft nicht nur Snowden und Manning, sondern auch rechtstreue CIA-Mitarbeiter die die Folterpraxis öffentlich angesprochen haben. Die tatsächlichen Verbrechen, nämlich die Entführung, Verschleppung und Folterung von Menschen bleiben demgegenüber ungeahndet. Die Folterknechte werden von Teilen der Politik und Geselllschaft sogar noch als gute Patrioten gelobt. Was wir hier beobachten können, ist eine komplette Pervertierung des Rechts und aller Grundsätze für die eine freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung steht.

 

Dieser Beitrag erschien auch auf internet-law.de.

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