#BND

Gemeinsame “Fernmeldeaufklärung” von BND und NSA

von , 8.8.13

Bei tagesschau.de kann man zu den jüngsten Enthüllungen, wonach der BND laufend (massenweise) Metadaten an die NSA übermittelt, Folgendes lesen: “Steinmeier hat angefangen”.

Heißt das, dass man jetzt gar nicht mehr dementiert, sondern sich darauf zurückzieht, die rechtswidrige Datenübermittlung hätte bereits unter dem früheren Kanzleramtsminister Steinmeier begonnen? Kann sich die Bundesregierung damit wirklich exkulpieren, oder macht das die Sache nicht vielmehr noch schlimmer, wenn wir erkennen müssten, dass bereits zwei Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur in rechtswidriger Art und Weise Datenübermittlungen an amerikanische Dienste gestattet haben?

Es gibt offenbar eine gemeinsame Fernmeldeaufklärung von NSA und BND am Standort Bad Aibling, auf Grundlage eines Abkommens, dessen Inhalt öffentlich nicht bekannt ist. Dieses Abkommen hat aber keinen Vorrang vor dem G10-Gesetz und schon gar nicht vor der Verfassung. Eine unmittelbare Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Diensten auf deutschem Boden, die zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis führt, sieht das Gesetz nicht vor, und sie wäre im Lichte von Art. 10 GG auch kaum begründbar.

Das besagte Abkommen muss jetzt veröffentlicht werden, und dann wird man sehen, ob Pofalla und Steinmeier, Schröder und Merkel allesamt gegen ihre Amtspflichten verstoßen und deutsches Recht zum Nachteil ihrer Bürger und zum Vorteil der USA gebrochen haben.

Mir ist dabei, ehrlich gesagt, egal, wer angefangen hat. Es geht jetzt darum, dafür zu sorgen, dass es aufhört. Nur leider steht zu befürchten, dass diejenigen politischen Kräfte, die in den letzten zehn Jahren regiert haben, dazu nicht in der Lage sind.
 
Crosspost von Internet Law

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