von Max Steinbeis, 25.9.13
1.
Fast hätte die CDU/CSU eine absolute Mehrheit bekommen. Das war der Moment, als mir der Kiefer runtergefallen ist Sonntagabend, als diese Möglichkeit plötzlich im Raum stand.
Absolute Mehrheit, das klingt ungeheuer wuchtig, das klingt nach Adenauer im Zenit seiner Laufbahn, das klingt nach einem kompakten, fugenlosen Monolithen der Macht.
Tatsächlich aber scheint mir die Große Koalition, die wir jetzt wohl bekommen werden, eher ein solcher Behemoth zu sein, als eine Kanzlerin, die außer Horst Seehofer niemanden mehr hätte, mit dem sie die Schuld an allem, was schiefläuft, teilen könnte.
Eine von Union und SPD getragene Regierung könnte sich auf 503 von 630 Sitze stützen – fast eine Vierfünftelmehrheit.
Die Opposition aus Grünen und Linken könnte nicht einmal mehr einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Sie könnte auch kein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe anstrengen. Dazu sind jeweils 25 Prozent der Stimmen im Bundestag nötig, und die bekommen sie selbst dann nicht auf die Waage, wenn sie sich zu einem solchen Schritt zusammenraufen.
Die parallele Situation hatten wir nach 2005 im Prinzip auch: Da war zwar die Mehrheit weniger erdrückend, aber dafür lag das Quorum für eine Normenkontrollklage damals bei einem Drittel. 2009 wurde es dann auf 25 Prozent gesenkt.
Und jetzt? Noch mal senken, auf 20 Prozent? Ein Parlament ohne Opposition ist kein Parlament. Norbert Lammert sollte sich das durch den Kopf gehen lassen.
Wenn ich wählen müsste, würde ich dabei lieber auf die Untersuchungsausschüsse verzichten, als auf das Normenkontrollklagerecht. Dass die Opposition verfassungswidrige Entscheidungen der Regierungsmehrheit nicht mehr nach Karlsruhe bringen kann, wäre mir eine ganz besonders unerträgliche Vorstellung.
2.
In mir will keine rechte Trauer über das Schicksal der FDP aufkommen, das gebe ich unumwunden zu. Aber ich bekomme second thoughts, wenn ich an die zukünftige Besetzung des Justizressorts denke.
Dessen Inhaber hat vor allem eine Aufgabe: nach Kräften zu verhindern, dass der Innenminister Land und Verfassung schilyfiziert. Weshalb normalerweise der Innenminister vom größeren und der Justizminister vom kleineren Koalitionspartner gestellt wird.
Diese Aufgabe hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Verhältnis zu Hans-Peter Friedrich nicht schlecht erledigt. Bei der Vorratsdatenspeicherung jedenfalls hat sie durchgehalten, trotz Vertragsverletzungsverfahren und allem. Ob das ein Justizminister namens Günther Krings oder Thomas Oppermann auch tun würde?
3.
Was ist eigentlich aus der Befürchtung geworden, der Bundestag werde durch die Ausgleichsmandate auf über 700 Sitze anschwellen? “Größer als Nordkorea” hatte sich SpON vor einem Jahr gegruselt und sich schon mal nach provisorischen Ausweichquartieren für all die vielen zusätzlichen Abgeordneten umgesehen, die Berlin überschwemmen, wenn die Überhangmandate künftig ausgeglichen werden.
Und jetzt? 630 sind es geworden, ein paar mehr als 2009 (622) und 2005 (614), aber nicht um Größenordnungen.
Was ist da passiert? Habe ich eine gesetzgeberische Entschärfungsmaßnahme übersehen? Hat uns die Wählerlaune davor bewahrt, in der Abgeordnetenflut zu ersaufen? Oder waren die Kollegen von SpON damals einfach nur ein bisschen leicht erregbar?
4.
Dass die Piraten alle Informatiker und damit Mathe-Genies und damit wahlrechtsaffin sind, kann man am amtlichen Endergebnis ablesen.
Dort steht, dass die Piraten im Vergleich zu 2009 zwar nur schlappe 100.000 Zweitstimmen, aber ganze 800.000 Erststimmen hinzugewonnen haben. Die Piraten-Wähler wissen offenbar wirklich allesamt Bescheid, dass das gute alte Stimmensplitting mit dem reformierten Wahlrecht nicht länger funktioniert.
Crosspost vom Verfassungsblog
- Thomas Stadler: Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte