#Datenschutz

Die offizielle Olympia-App des DOSB verstößt gegen geltendes Recht

von , 7.2.14

Die vielleicht umstrittensten Olympischen Spiele der jüngeren Zeit beginnen in zwei Tagen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bietet dazu eine offizielle Olympia-App für iOS und Android an, die vollmundig folgendermaßen beworben wird:
 

Erlebe die Faszination Olympia direkter als je zuvor. Sei ganz nah dran, wenn die Deutsche Olympiamannschaft um Medaillen kämpft. In der App der Deutschen Olympiamannschaft nehmen Dich Deine Stars unter dem Motto „Wir für Deutschland“ mit auf ihre olympische Reise: Training, Wettkämpfe, Olympische Spiele. Sei immer und überall dabei und blicke hinter die Kulissen, wenn es um mehr geht als Gold, Silber und Bronze.

 
Wer sich die App runterlädt, wird anschließend verschiedenste Werbemails des DOSB und der DOSB New Media GmbH erhalten:
 

Außerdem informieren wir Dich nach Deiner Anmeldung per E-Mail über News rund um die Themen „Wir für Deutschland“, Deutsche Olympiamannschaft, diese App und weitere Onlineangebote des DOSB e. V. und der DOSB New Media GmbH

 
Als Jurist reibt man sich da schon mal kräftig die Augen. Denn Onlinewerbemails ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers (Opt-in), stellen sowohl eine Wettbewerbsverletzung dar, als auch eine unerlaubte Handlung im Sinne des BGB.

Daniel Mack hat diesbezüglich beim DOSB nachgefragt und ist dort auf die Möglichkeit eines Opt-outs verwiesen worden, wie er in seinem Blog schreibt. Das beseitigt den Rechtsverstoß bekanntlich aber nicht.

Noch bedenklicher ist aber der Umstand, dass man die App effektiv nur nutzen kann, wenn man sich – wie z.B. in der Rubrik Fancorner gefordert – mit seinem Facebook- oder Twitter-Account einloggt.

Bei einem solchen Facebook-Login bekommt man als Nutzer dann den Hinweis, dass die “Deutsche Olympiamannschaft” folgende Informationen erhält: öffentliches Profil, Freundesliste und E-Mail-Adresse. Nach einer Datenschutzerklärung, die, wie von § 13 TMG gefordert, in verständlicher Form darüber informieren würde, zu welchem Zweck diese Daten erhoben und verarbeitet werden, und ob eine Weiterleitung an Dritte erfolgt, sucht man vergeblich. Wer die “Deutsche Olympiamannschaft” genau ist und wer damit die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist, wird ebenfalls nicht deutlich gemacht.

Mein Fazit: Die offizielle App des DOSB verstößt gegen geltendes Recht. Datenschutzbehörden und Verbraucherverbände dürfen sich aufgerufen fühlen, dagegen vorzugehen.

Danke an an Daniel Mack für den Hinweis. Dass der DOSB hier vielleicht Daten zu Gold machen will, ist keine ganz abwegige Annahme.
 
Crosspost von Internet Law
 

  • In den Kommentaren bei Thomas Stadler verweist Jens Behler (Online-Kommunikation DOSB) auf seine Antwort bei Daniel Mack

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