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Bund entwickelt Software gegen Urheberrechtsverletzung

von , 21.2.13

Nach einer Meldung von Heise lässt der Bund eine Software entwickeln, die Urheberrechtsverletzungen ermitteln soll. Es geht hierbei offenbar um die Verteidigung von Werken, deren Rechteinhaber die Bundesrepublik ist. Die Entwicklungskosten belaufen sich bislang auf angeblich 100.000 EUR, obwohl die Softwareentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.

Man darf jetzt durchaus ein gewisses Verständnis dafür haben, wenn ein Urheber die wirtschaftliche Verwertung seines Werkes betreibt und auch Urheberrechtsverletzungen verfolgt. Aber gilt das auch für den Staat? Wenn der Staat Rechteinhaber ist, dann geht es um Werke, die mittels Steuergelder geschaffen oder erworben wurden. Wäre es in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich, die Allgemeinheit auch an der Nutzung teilhaben zu lassen und auf die Erlöse aus der Verwertung zu verzichten? Dann könnte und müsste man sich auch die Ausgaben für solche Software sparen.

Wenn ich derartige Meldungen lese, wird mir wieder bewusst, was für ein weiter Weg noch zurückzulegen ist, um irgendwann zu einem fairen und gemeinwohlorientierten Urheberrecht zu gelangen. Die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sind in dieser Frage jedenfalls noch meilenweit von einer sachgerechten Haltung entfernt.

Crosspost von Internet Law

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