Wolfgang Michal

Wegdefinieren, was ist: Wie die EU den Diebstahl von Liedern, Filmen und Texten fördert

Wolfgang Michal | 34 Kommentar(e)

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Der aktuelle “Schauprozess” gegen die Website ThePirateBay demonstriert, warum die coolen Jungs keine Angst vor schwedischen Gardinen haben müssen. Die Europäische Union macht es ihnen leicht. Sie hat es versäumt, Suchmaschinen und Tauschbörsen als Massenindividualmedien zu definieren.

24.02.2009 | 


Die Firmen Google und Wikio S.A. sind Suchmaschinen, die uns Zugang zu Informationen verschaffen. Die Firmen RapidShare und ThePirateBay sind Tauschbörsen, die uns Zugang zu Informationen verschaffen. Doch weder Suchmaschinen noch Tauschbörsen verstehen sich als Medien, die uns Informationen präsentieren. Und genau das ist das Problem.

Wikio z.B. ist nur „ein Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der europäischen Richtlinie 2000/31/EC über den elektronischen Geschäftsverkehr.“ Diese Richtlinie war ursprünglich dazu gedacht, einen Beitrag zum einwandfreien Funktionieren des Binnenmarktes zu leisten, indem sie „den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten“ sicherstellt.

Was aber sind “Dienste der Informationsgesellschaft”?

Auch das wurde von den fleißigen EU-Beamten akribisch festgelegt. „Dienste im Sinn von Art. 1, Nr. 2 der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG sind Dienstleistungen, die gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht werden.“

Entscheidend an dieser (posttechnischen) Definition ist, dass sich die Dienstleistung auf die reine Durchleitung bezieht. Das heißt, den Durchleitern ist es völlig egal, welche Inhalte sie durchleiten. Der Telekom ist es ja auch egal, ob ein Anrufer seine Großmutter beleidigt oder etwas Nettes zu ihr sagt.

In den EU-Richtlinien heißt es weiter: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, der Diensteanbieter nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich ist, sofern er a) die Übermittlung nicht veranlasst, b) den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und c) die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert.“ Und das tut er ja nicht.

Die gleiche Unverantwortlichkeit gilt für die Speicherung der Daten und für ihre rechtliche Kontrolle. „Die Mitgliedstaaten“, heißt es in der EU-Richtlinie, „stellen sicher, dass im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und, in Bezug auf Schadenersatzansprüche, ist er sich auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder b) der Anbieter wird, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt, unverzüglich tätig, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren… Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.“

Das heißt, wenn ein Diensteanbieter nicht extra aufgefordert wird, eine Straftat zu vereiteln, darf er sie zulassen. All die Leute, die urheberrechtlich geschützte Inhalte (Musik, Fotos, Filme, Texte) illegal auf Plattformen hochladen, damit sie von anderen Leuten wieder herunter geladen werden können, bleiben unbehelligt, weil der Diensteanbieter sich dumm stellen darf: Wir wissen doch gar nicht, was in den verschlüsselten Päckchen drin ist, sagen die Diensteanbieter mit Unschuldsmiene, wir gehen davon aus, dass es sich nur um private Fotoalben handelt. Dass in Wirklichkeit Spielfilme und Musikstücke in den Päckchen sind, für die der Uploader keine Rechte besitzt, können wir doch nicht ahnen! Mit dieser „Ich bin ein bisschen doof-Haltung“ ziehen sich die Internet-Plattformen seit Jahren aus der Affäre.

So behaupten die Angeklagten im schwedischen Pirate-Bay-Prozess, sie verletzten das Urheberrecht nicht, weil sie die urheberrechtlich geschützten Werke nicht direkt zur Verfügung stellen. Die Website „The Pirate Bay“ zeige den Nutzern nur einen technischen Weg zu den Inhalten, tue also nichts anderes als Google.

Obwohl die schwedischen Piraten das Urheberrecht durch die Bereitstellung der Technik für den Raubkopien-Tausch massiv verletzen (also Beihilfe leisten), waschen sie ihre Hände in Unschuld. Sie schieben die Verantwortung auf die Nutzer, die sich die Inhalte aus der blütenweißreinen Piratenbucht beschaffen.

Ähnlich sieht es beim Filehoster RapidShare aus. Diese (wie die Piratenbucht) zu den beliebtesten Webseiten der Welt gehörende „Tauschbörse“ lässt per negativer Feststellungsklage gerichtlich klären, ob sie verpflichtet ist, alles zu kontrollieren, was die Anbieter auf die Server hochladen. Mit dieser cleveren Klage gegen die eigene Tätigkeit („Wir sagen Nein zum ‘Kontrollnet’“), sichert sich das Unternehmen Zeit, die gängige Praxis bis zur letztinstanzlichen Entscheidung fortsetzen zu können.

Die Richter wissen nämlich nicht so recht, was sie (national) tun sollen. Zwar stellte das Oberlandesgericht Köln im September 2007 fest, dass RapidShare urheberrechtlich geschützte Werke vom Server entfernen muss, sobald das Unternehmen von konkreten Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt (siehe EU-Richtlinie); allerdings wurde auch bestätigt, dass der Filehoster keine umfassende Kontrollpflicht hat, da dies „den zumutbaren Aufwand“ übersteigt. RapidShare muss deshalb weiterhin nur auf Anfrage tätig werden.

Zwar verpflichtete das Düsseldorfer Landgericht Rapidshare im Januar 2008, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und “auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss”, aber RapidShare konterte mit dem „Argument“, dass eine lückenlose Kontrolle verschlüsselter Datenpäckchen technisch nicht durchführbar sei.

Im Oktober 2008 hieß es, RapidShare werde die hochgeladenen Dateien künftig doch zur Gänze auf urheberrechtlich geschützte Inhalte kontrollieren. Man wolle den vom Oberlandesgericht Hamburg aufgestellten Forderungen nachkommen und die so genannte Störerhaftung akzeptieren („Wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, der kann grundsätzlich als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“). Wie die Düsseldorfer, so hielten auch die Hamburger Richter nicht nur Stichproben, sondern eine einschränkungslose Prüfungspflicht für erforderlich. Darunter falle auch das Entpacken und Analysieren von hochgeladenen Dateien; der Upload passwortgeschützter Dateien sei unter Umständen vollständig zu unterbinden.

Doch RapidShare dementierte die Nachricht: Man sei ein Diensteanbieter, kein Massenmedium. Also nicht verantwortlich. Und so betreibt RapidShare sein Geschäftsmodell unbehelligt weiter… wie die coolen Jungs von PirateBay (die guten Gewissens behaupten, sie hätten mit der ganzen Sache nichts zu tun).

Da die EU ihre (veralteten) Regelungen nach dem Muster des Telefonierens getroffen hat (und nicht nach dem Muster der neuen Massenindividualmedien), kann der urheberrechtsfeindliche Zustand noch lange dauern. Obwohl alle wissen, dass Suchmaschinen über die reine Durchleitung hinausgewachsen sind und nicht mehr nur aus Programmen zur Recherche von Dokumenten bestehen, werden sie weiter wie neutrale Pipelines (wie unschuldige Diensteanbieter) behandelt. Auch die Tauschbörsen nehmen die bequeme Unschulds-Definition gern für sich in Anspruch. Dabei sind sie – wie Suchmaschinen – längst zu Großveranstaltern aufgestiegen, die Bewegtbilder „ausstrahlen“, Texte „herausgeben“, Musik „spielen“ und Werbung „verteilen“.

Suchmaschinen leiten nicht durch, sie veröffentlichen.

Wegen dieser Qualitätsveränderung hat das deutsche Telemediengesetz im März 2007 das alte Teledienstegesetz abgelöst – allerdings ohne die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Reformiert wurde die formale Zuständigkeit von Bund und Ländern, das alte EU-„Dienste“-Recht blieb inhaltlich weitgehend erhalten.

Fazit: Auf europäischer Ebene muss neu definiert werden, wer und was ein Diensteanbieter ist, und wer als (Medien-)Programm-Veranstalter gilt. Suchmaschinen und Tauschbörsen müssen künftig wie Medien behandelt werden. Ihre Pflichten hinsichtlich des Urheberschutzes und der Verantwortung für die Inhalte sind neu festzulegen. Die jetzige Verwischung der Abgrenzung zwischen „Diensten“ und „Medien“ führt zu immer größerer Verwirrung bei allen Beteiligten (und zu einem Rattenschwanz an widersprüchlichen und wirkungslosen lokalen Gerichtsentscheiden).

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34 Kommentare

  1. Christoph Butscher |  24.02.2009 | 11:57 | permalink  

    Illegale Downloads wird es immer geben, egal wie der Prozess in Schweden auch ausgehen mag. Es liegt doch an der Musikindustrie, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die einen Mehrwert für den Nutzer bieten und unkompliziert sind. Wenn auch nur ein kleiner Anteil an Downloads über den “legalen” Weg getätigt werden, hätte die Musikbranche eine riesige Einnahmequelle und würde sich nicht mehr so sehr gegen die ganzen Download-Portale vorgehen.

  2. Frontbumpersticker |  24.02.2009 | 12:03 | permalink  

    Mit Verlaub, Ihnen scheinen die Dimensionen ihrer Forderungen nicht klar zu sein.

    1. Sollten Google & Co für die Ergebnisse ihrer Suchmaschinen verantwortlich gemacht werden, dann wäre das so als würde man den Telefonbuchverleger verhaften, weil man bei einer Nummer aus seinem Printverzeichnis Drogen kaufen kann.

    2. Sollten Google & Co für die Ergebnisse ihrer Suchmaschinen verantwortlich gemacht werden, dann könnten sie nur noch Ergebnisse anzeigen, die zuvor einzeln auf ihre Legalität überprüft wurden. Und: da jede Seite auch jederzeit umgeschrieben werden kann müsste die Überprüfung regelmässig immer wieder erfolgen. Angesichts der reinen Masse an Internetseiten eine Unmöglichkeit. Die Konsequenz wäre die die Ausblendung von fast 100 % aller Seiten aus den Suchergebnissen. Das Internet als Informationsquelle wäre damit praktisch tot.

  3. Wolfgang Michal |  24.02.2009 | 12:10 | permalink  

    @Frontbumper: 1. Hier geht es nicht um Telefonnummern, sondern um schöpferische Leistungen, die illegal genutzt werden. Mit einer Kultur- oder Content-Flatrate wäre dem Urheberrecht Genüge getan. Das sehen inzwischen auch renommierte Urheberrechtsexperten so.
    2. Suchmaschinen sind keine niedlichen Spielzeuge, sondern Medienkonzerne.

  4. Demokratie Fan |  24.02.2009 | 12:27 | permalink  

    Piratebay ist lediglich eine Suchmaschiene für Dateidownloads genauso wie Goggle eine Suchmaschiene für webseiten ist.

    Über Piratebay lassen sich auch millionen legaler inhalte finden, aber auch eben illegale das liegt in der Natur der Sache. Jetzt aber die Seite abzuschalten und somit auch den Zugriff auf die legalen Inhalte zu blockieren ist nichts weiter als Zensur.
    Aber Zensur ist in einer Demokratischen Gesellschaft schlichtweg inaktzeptabel, mit der gleichen Begründung kann man auch Google oder gleich das ganze Internet verbieten.

    Die Urheber sind einfach zu Arrogant und nicht in der Lage neue Geschäftsmethoden zu entwickeln. Statt dessen wird alles und jeder verklagt und die Forderung aufgestellt das ganze Internet zu zensieren.

    Es gibt übrigens ein Recht darauf Dateien verschlüsselt zu verschicken und Filehoster wie Rapidshare haben nicht das Recht die Dateien zu überprüfen vor allem wenn es sich um private Dokumente oder Bilder handelt. Schließlich gibt es in Deutschland noch Datenschutzgesetze.
    Das Vorgehen das die Urheber hier fordern grenzt an totalüberwachung und Stasimethoden wenn man keine Datei mehr verschicken kann ohne das diese “Überprüft” wird. Ja in der DDR war das genauso, da wurde die Post auch von der Stasi mitgelesen.

    Nur wenn ich Rapidshare benutze um meine Urlaubsbilder zu verschicken dann geht das niemanden etwas an und niemand darf in diesen Dateien rumschnüffeln um sie zu überprüfen, Stasi lässt grüßen.

  5. Demokratie Fan |  24.02.2009 | 12:29 | permalink  

    @Wolfgang Michal

    Suchmaschienen sind keine Medienkonzerne da sie keine Inhalte erstellen sondern es nur ermöglichen diese zu finden.
    Aber sollten die Urheber ruhig alle Suchmaschienen verbieten lassen, dann findet man keine Raubkopien mehr im Internet aber eben auch keine anderen Inhalte mehr.

  6. Wolfgang Michal |  24.02.2009 | 13:03 | permalink  

    @Demokratie Missversteher:
    Sie sind also auch einer von denen, die ins Kino gehen, ohne zu bezahlen. Und der Frau an der Kasse sagen Sie: Dies ist ein freies Land, da kann ich mir meine Informationen frei besorgen!

  7. Frontbumpersticker |  24.02.2009 | 13:42 | permalink  

    @Autor:
    Ich fürchte, Sie haben das Wesen einer Suchmaschine nicht verstanden. Google (oder von mir aus Pirate Bay) entspricht nicht dem Kino, sondern dem Stadtplan mit dessen Hilfe man das Kino findet. Der Stadtplan-Hersteller ist für ein mögliches Einschleichen des Kunden in den Vorführungssaal nicht verantwortlich zu machen, genausowenig wie die Suchmaschinen für den Umgang ihrer Nutzer mit den gefundenen Inhalten.

    PS. Ihre Antwort auf Punkt 2 meines vorigen Eintrages weist keinen inhaltlichen Bezug zu diesem auf.

  8. Relativdenker |  24.02.2009 | 13:44 | permalink  

    @Wolfgang Michal:

    Ihren Text habe ich mit Skepsis gelesen. Ich wusste am Ende nicht so Recht, was ich von Ihnen halten soll. Nachdem ich aber Ihre Kommentare zu gegenläufigen Meinungen gelesen habe, ist mir bewusst geworden, wie gefährlich sie eigentlich sind. Ich habe weniger Angst vor philosophischen Extremisten wie Sie, mehr jedoch von geistig abwesenden Entscheidungsträgern, die auf Leute wie Sie hören. Sie gehören zu den Leuten, die Andersdenkende als Falschdenker verdammen und Gleichdenkende als Richtigdenker loben. “Sie haben das Richtige getan, Mr. President”

  9. Robin Meyer-Lucht |  24.02.2009 | 14:18 | permalink  

    @ Relativdenker: Bitte nicht den Autor angreifen, sondern seine Positionen.

    Interessanterweise wird in der gesamten Debatte um Urheberrechte stark mit Selbstverständlichnachungstechniken gearbeitet, an denen Michael Foucault seine Freude gehabt hätte.

    So schreibt etwa Marcel Weiss in Netzwertig vom “nicht mehr der gesellschaftlichen Realität entsprechende Recht” (http://netzwertig.com/2009/02/23/pirate-bay-prozess-warum-spiegel-online-verlogen-argumentiert/). Hier werden gleich mal die ganz großen Kategorien definitorisch eingemeindet.

    Worum es hier eigentlich geht: Nach Napster wurde das Filesharing quasi in einen legalen und einen illegalen Prozess aufgespalten, wobei die Torrent-Suchmashinen sich noch auf der legalen Seite wähnen. Im Grunde ist Pirate Bay nur die Fortsetzung von Napster mit anderen, möglicherweise legalen Mitteln.

    Im Grunde geht es hier um einen Systemkonflikt zwischen Inhalte-Industrie und ISPs. Die ISPs wissen, dass 50 bis 80 Prozent ihres Datenverkehrvolumens urheberrechtlich nicht einwandfrei sind. Nur mit Filesharing können Sie ihre 16.000+-Leitungen los werden. Die Inhalte-Industrie kommt gegen die Telekom-Industrie bislang nicht an – wie sich auch in den von Wolfgang zitierten EU-Papieren zeigt.

    Eine Flatrate würde das Urheberrechtsproblem übrigens allerhöchstens juristisch lösen. Ökonomisch besteht das Problem, dass die Prozenten den Preis ihrer Inhalte nicht mehr festlegen könnten – wie würden nur noch per Inhalte-Unit bezahlt. Das ist ungefähr so vielfaltsfördernd, wie Klamotten nach Gewicht zu verkaufen.

    Es gibt also keine einfachen Lösungen. Da hilft vor allen Dingen erstmal: halbwegs sachlich bleiben.

    gruss,

    robin

  10. Wolfgang Michal |  24.02.2009 | 15:02 | permalink  

    @robin
    In Frankreich haben sich auf Initiative der beiden Musikverwertungsgesellschaften ADAMI und SPEDIDAM 15 Organisationen von Musikern, Photographen, Designern, unabhängigen Produzenten, Bildungsprofis, Internet-Nutzern und Verbrauchern zur „Alliance Public-Artistes“ zusammen geschlossen, um sich für die Globallizenz (= Flatrate) einzusetzen, welche die Tauschbörsennutzung legalisieren soll. Sie rechnen mit einer Flatrate von circa fünf Euro pro Monat.

    Der französische Urheberrechtler Prof. André Lucas von der Universität Nantes hat eine Studie zur juristischen Machbarkeit der Globallizenz in Auftrag gegeben und kommt zu dem Schluss: Kollektive Rechteverwaltung ist ideal für das Massenindividualmedium Internet. Sie ist juristisch, technisch und ökonomisch machbar. Dadurch würde das aufwändige & lästige Abmahnverfahren obsolet.

    Das Peer-to-Peer Marktforschungsunternehmen BigChampagne hat in einem Gutachten gezeigt, dass eine Erfassung der Häufigkeit, mit der einzelne
    urheberrechtlich geschützte Werke in Peer-to-Peer Netzen getauscht werden, technisch datenschutzneutral machbar ist. Auf diese Weise könnte die Auszahlung einer angemessenen Vergütung an die betroffenen Rechteinhaber gewährleistet werden. Mehr darüber findet man bei privatkopie.net

    @frontbumpersticker
    Ich fürchte, Sie haben meinen Text nicht verstanden. Sie verwechseln den Milliarden-Konzern Google mit einem Stadtplan. Es geht hier nicht um Zensur oder Abschaffung von irgendwas, sondern um die Lösung des Problems, dass allzu viele Leute glauben, für die Nutzung der Arbeitsleistung anderer nichts bezahlen zu müssen.

  11. Frontbumpersticker |  24.02.2009 | 15:12 | permalink  

    Der Netzwertig-Artikel ist durchaus lesenswert, auch wenn er in der zweiten Hälfte etwas schwurbelig wird. Im Rahmen der Diskussion hier ist aber vor allem dieser Absatz von Bedeutung:

    “Wollen wir
    a.) sämtliche Suchmaschinen für ihre indizierten Inhalte verantwortlich machen oder
    b.) eine wie auch immer zu ziehende Bequemlichkeitsgrenze ziehen, ab welcher mit einem bestimmten Grad an Bequemlichkeit die Angebotsbereitstellung illegal wird?
    Oder wollen wir c.) Suchmaschinen für ihre Verwendung und ihre indizierten Inhalte nicht zur Rechenschaft ziehen?

    Warum die Fragestellung? Torrent-Suchmaschinen sind lediglich spezialisierte Suchmaschinen, die erleichtern, was auch mit Google und co. möglich ist.
    [...]
    Ich halte übrigens sowohl Alternative a.) als auch b.) für nicht durchsetzbar, ohne massive Wohlfahrtsverluste für die Gesellschaft zu erzeugen. Denn letztlich würde das zu einer willkürlichen Gängelung bei allen Suchmaschinen führen müssen.”

    Dem kann ich vollumfänglich zustimmen.

    Was die Flatrate betrifft: wie soll das gehen? Soll der deutsche/europäische Gesetzgeber eine “Internet-GEZ-Gebür” bei schwedischen oder russischen Dienste-Anbietern einfordern? Viel Spass beim Vrsuch.

  12. Etwas platt |  24.02.2009 | 15:18 | permalink  

    Haftet die Kfz-Hersteller für den Amokfahrer, weil sie die Technik zu Verfügung stellen? Haften die Eltern für den Vergewaltiger weil sie das Instrument dafürvbereitgestellt haben? Haftet der chinesische Chemiekonzern für die Beimischung von Melamin zur Milch nur weil er das Mittel erzeugt hat? Ist die Post dafür verantwortlich, wenn illegalen Bargeldtransaktionen per Brief nach Liechtenstein oder Singapur erfolgen oder wenn Kokain zwischen zwei Buchdeckeln eingeschweißt bei einem deutschen Dealer ankommt?

    Vielleicht sollte sich der Autor über den Sinn und Zweck von P2P-Netzwerken informieren, bevor er der inhaltlichen Zensur das Wort redet.

  13. Demokratie Fan |  24.02.2009 | 15:23 | permalink  

    Ich bin sehr gerne Bereit zu zahlen, wenn mir jemand eine Globallizenz (Flatrate) für Filme und Musilk anbieten würde dann wäre ich gerne bereit 30 statt der vorgeschlagenen 5 Euro dafür zu zahlen.

    Nur erachte ich die Zensur, das verklagen von P2P Nutzern sowie das unterdüken neuer Technologien wie zum Beispiel Dateisuchmaschienen wie Piratebay absolut falsch. Denn durch Zensur werden auch legale Inhalte blockiert, z.B. Public Domain Dateien. Oder freie Projekte die freie Lizenzen verwenden Jamendo, Linux, Nine Inch etc.

    Übrigens gibt es auf Piratebay fast mehr als 10.000 Creative Commons Alben von Jamendo zum Download. Würde man Piratebay dicht machen dann hätten diese Künstler keine Möglichkeit mehr ihre Musik frei zu verbreiten um so Werbung für ihre Konzerte zu machen an denen sie verdienen.

    Also eine Globallizenz wäre eine sinvolle Lösung, und die meisten Filesharer (und ich kenne viele) mit denen ich schon darüber diskuttiert habe wären bereit für solch eine Flatrate auch zu bezahlen. Bleibt nur das Problem das die Musikindustrie das nicht will, denn wenn die Einahmen direckt an den Künstler ausgeschüttet werden dann braucht auch niemand mehr die Musikindustrie.
    Natürlich wäre es besser wenn die Künstler alles Geld aus der Flat direckt bekommen würden, aber die Musikindustrie Lobby hat diesen Vorschlag bisher immer erfolgreich blockiert.

    Denn von einer Kulturflatrate würden nur die Urheber direckt profitieren aber nicht mehr die Verwertungsgesellschaften und Labels die nun überflüssig wären.
    In sofern handelt die Musik Industrie sicherlich nicht im Interesse der Künstler die sie vertritt sondern versucht mit aller Gewalt das alte Urheberrechtsystem am Leben zu erhalten um davon zu profitieren.
    Lasst uns also für eine Kulturflat eintreten die den kulturschaffenden direckt zugute kommt ohne irgendwelche Musik Manager die dazischen stehen und einen Teil der Einahmen abgreifen.

    Dann hätten beide Parteien was davon, die Künstler würden Geld für ihre Arbeit bekommen und die Filesharer könnten gegen eine Gebühr downloaden ohne Angst haben zu müssen verklagt oder kriminalisiert zu werden.

    Nur bitte hört auf die Zensur und Kontrolle über alles im Internet zu fordern, damit machen sich die Urheber nur sehr viele Feinde bei den Menschenrechtlern, Bürgerrechtlern, Internetaktivisten.
    Das öffentliche Ansehen der Urheber ist schon jetzt dank der Jahrelangen Klagewelle und Zensur/Überwachungsforderungen auf einem minimum angelangt. Viele Betreiben schon jetzt massiv Filesharing nur um sich rächen zu wollen weil sie mal abgemahnt wurden.
    Das entwickelt sich mehr und mehr zu einem Kulturkrieg den die Urheber nicht gewinnen können.

    Deshalb ist eine neue pragmatische Lösung wie eben die Kulturflatrate gefordert um alle zufreiden zu stellen. Die sharer können sharen und die Musiker bekommen direckt die Einahmen aus der Kulturflat jeden Monat auf Konto überwiesen.

  14. Robin Meyer-Lucht |  24.02.2009 | 15:23 | permalink  

    @ Michael:

    – Klar Juristen finden das gut, die verstehen aber zu wenig von Ökonomie.
    – In dem Moment, ab dem die Abrufe Geld bringen, werden die Manipulationen in die Höhe schnellen.

    Toller Text von Dir. Er zeigt auch was das Internet kann und wie sehr es die die Verfügbarkeit von Informationen erleichtert.

    lg,

    robin

  15. Wolfgang Michal |  24.02.2009 | 15:25 | permalink  

    Letzter Versuch, Frontbumper:
    Sie fragen: “Wollen wir sämtliche Suchmaschinen für ihre indizierten Inhalte verantwortlich machen?” Die deutschen Gerichte, die ich oben zitiert habe, haben das bejaht. Aber sie können diese Entscheidung – wegen des EU-Rechts zu den Diensteanbietern – nicht durchsetzen. Und das was Sie so nett “Gängelung” nennen, ist schlicht die Verhinderung von Rechtsbruch. Die Suchmaschinen könnten im übrigen die Gängelung verhindern, wenn sie beizeiten einer Global-Lizenzierung (die natürlich mit einer Abgabe verbunden wäre) zustimmen würden.

  16. BRD Bürger |  24.02.2009 | 15:49 | permalink  

    Wir in Deutschland leben in einer Demokratie und im Grundgesetz steht geschrieben “Es findet keine Zensur statt”.
    Wenn sich die Urheber nun hinstellen und Hysterisch nach Zensur im Internet und dem Blockieren von Websiten schreieb dann wird mir wahrlich schlecht.

    Im Grunde genommen könnten solche Auforderungen sogar als Verfassungwidrig durchgehen da die Verfassung Zensur eindeutig nicht gestattet.
    Natürlich ist es legal die Verbreiter illegaler Inhalte dingfest zu machen, nur neutrale Technologien wie eben Suchmaschienen zu zensieren ist eindeutig verfassungswidrig.

    Bei mir als überzeugter Demokrate kommt die Galle hoch wenn ich sowas lesen muss.

    Wenn ich ein Packet per DHL verschicke dann wird DHL doch auch nicht dazu verpflichtet dieses Packet zu öffnen und zu kontrollieren ob es illegales wie z.B. Drogen oder Waffen enthält.
    Aber warum müssen digitale Packete die ich über Rapidshare verschicke Kontrolliert werden ? Meiner Meinung nach greift da genauso das Briefgeheimniss da abenfalls Informationen verschickt werden eben nur in digitaler Form.

    Solche Einschnitte in die Freiheistrechte der Menschen nur um das Urheberrecht zu schützen sind nicht hinehmbar. Ich bin mir sicher das es viele Menschen gibt die sich gegen diesen Wahnsinn zur Wehr setzen werden obwohl sie eigentlich gegen Raubkopien sind.
    Aber das geht nun wirklich zu weit, wird das Internet zensiert dann haben wir bald chinesische Zustände.

    Übrigens in den Arabischen Ländern wo P2P Meist Providerseitig blockiert sind haben über 20% der Bevölkerung die einen PC mit Internet besitzen einen vertrag mit einem ausländischen VPN oder Proxy Anbieter um so unzensierten Internetzugang zu bekommen.
    Somit führt die Zensur nur dazu das diese Massenhaft unterlaufen wird, und leute die einen Iranischen oder Russischen VPN Anbieter haben der keine Nutzerdaten an die Behörden rausrückt werden keine Hemmungen haben sich alles downzuloaden denn dann haben sie gar nix mehr zu befürchten.

    Also statt Zensur mal lieber neue Geschäftsmethoden wie die Kultuflat ausprobieren anstatt versuchen den Toten Gaul weiter zu reiten.

  17. BRD Bürger |  24.02.2009 | 15:51 | permalink  

    Nicht die Suchmaschienen müssen einer Glaballizenz zustimmen, de die verdienen mit dem Inhalt schließlich kein Geld. Vielmehr müssten mal die Labels und Urheber darüber Nachdenken die Kulturflat zuzulassen anstatt sich nur mit Hilfe der Lobbyisten dagegen zu stellen.

  18. Malte Spitz |  24.02.2009 | 15:56 | permalink  

    Hallo,

    ich war etwas erschrocken als ich den Text gelesen habe. Man kann gerne die Position einnehmen das Bereitsteller von Zugängen dafür haften was hinter den Türen zu denen sie den Weg zeigen passiert. Dies wäre aber eine grundlegende Änderung unseres Rechtssystems. Soetwas gab es weder in der analogen Zeit noch sonst irgendwann. Technologien können immer zu guten wie auch schlechten Dingen eingesetzt werden, die Begriffsdefinition bleibt hier jedem selber überlassen.

    Ich finde es aber falsch wenn erst gar nicht versucht wird eine Analyse vorzunehmen die sich nicht darauf beruft das man es gerne so hätte wie es bisher war. Ich glaube es ist jetzt eine Zeit gekommen wo die Flickschusterei am Urheberrecht ein Ende haben muss. Reaktive Politik war nie gut, und ist besonders gegenüber einem sich so schnell entwickelnden Medium wie dem Internet fatal. Es sollte jetzt eine offene Diskussion darüber geführt werden wie die Zukunft eines fairen Interessensausgleich im Netz aussehen kann. Ein Festhalten an alten Gegebenheiten halte ich dafür die falsche Ausgangsposition.

    Besten Gruß,

    Malte Spitz

  19. Bastian Dietz |  24.02.2009 | 16:24 | permalink  

    Lieber Wolfgang Michal,
    ich sehe ihren Artikel in gutem Bezug zu der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion, die man mit Freiheit vs. Sicherheit auf den Punkt bringen kann. Nach Jahren, in denen sich die Bürger/-innen Freiheitsrechte erkämpft haben, schlägt das Pendel seit 9/11 in die andere Richtung und immer mehr Bürgerrechte werden zugunsten von Überwachung, Kontrolle und Verbot eingeschränkt – oder es wird zumindest der Versuch unternommen. Beispiele hierfür gibt es genug und wenn es das gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnis für notwendig erarchtet, muss man diese Position auch bis zu einem gewissen Grad mittragen. Irgendwann muss dann aber auch mal wieder gut sein.
    Wir können uns keine Überwachung aller Informationsströme wie sie das de facto fordern leisten, nur weil sie jetzt plötzlich technisch möglich ist – ebenso wie die Rechtsverletzung neue technische Dimensionen erfährt. Das wäre “1984″. Natürlich werden dabei viele Rechtsverletzungen begangen, aber in der Abwägung ist sind Meinungsfreiheit oder Fernmeldegeheimnis dann halt doch als schützenswerter einzustufen.
    Oder um es mit einem anderen Bild zu sagen, unter dem sich Leser/-innen, sich im Dschungel von ISPs und EU-Richtlinien nicht auskennen: Wollen Sie, dass die Post jedes Paket von jedem öffnet und den Inhalt durchsucht, weil jeder darin z.B. Kinderpornos, gefälschte Prada-Taschen oder Bomben verschicken könnte? Lassen Sie uns doch in der Diskussion Ross und Reiter nennen: Wer sind Diensteanbieter? Welche Informationen sollen gefiltert werden? Wie soll das umgesetzt werden? Und vor allem: Wo sind die (Grund-)gesetzlichen Fundamente dafür?
    Mit Ihrer Argumentation “Rechtsbruch verhindern” könnte man im Prinzip jeden Eingriff in die Rechte anderer rechtfertigen. Deshalb finde ich – der ich nie in der DDR leben musste – diesen Beitrag hier trotzdem grob fahrlässig. Das Pferd wird nämlich von hinten her aufgezäumt: Es werden Wege gesucht, wie man die Realität an 50 Jahre alte Vorstellungen von gesellschaftlicher und ökonomischer Ordnung anpassen kann.
    Ich würde mir bei CARTA eher einen Beitrag wünschen, der diskutiert, wie sich die gesellschaftlichen und ökonomischen Aushandlungsprozesse und Gesetzgebungverfahren verändern müssen, damit sie auf die heutige Wirklichkeit passen.
    Herzliche Grüße
    Bastian Dietz

  20. Frontbumpersticker |  24.02.2009 | 16:29 | permalink  

    @Wolfgang Michal:

    Bei Ihren Versuchen scheint es sich zu verhalten wie bei Ihren Argumenten: Sie gehen Ihnen aus. ;)

    EU-Recht steht in diesem Fall höher als deutsches Recht, das haben sie richtig erkannt. Aus diesem Grund ist es auch _rechtswidrig_ Google & Co für die über sie gefundenen Inhalte verantwortlich zu machen.

    Aus dem selben Grund ist die “Gängelung” (der Begriff ist übrigens nicht von mir sondern wird von mir erkennbar nur zitiert) auch _nicht_ die Verhinderung eines Rechtsbruches, da ein solcher nicht vorliegt (s. o.).

    Und was die globale Zwangsabgabe betrifft habe ich es bereits gesagt: sowohl Einführung als auch Umsetzung dürften an der Realität scheitern.

  21. Bastian Dietz |  24.02.2009 | 18:57 | permalink  

    Zu meinem Kommentar (Nr. 19):
    Lieber Wolfgang Michal,
    ein paar Stunden habe ich jetzt mit mir gerungen… jetzt muss ich doch persönlich werden: Ihr Artikel hat mich vor allem deshalb so aufgeregt, weil ich alle ihre anderen Artikel bisher nicht nur gelesen habe, sonder auch sehr gut fand.
    Herzliche Grüße
    Bastian Dietz

  22. Wolfgang Michal |  24.02.2009 | 19:04 | permalink  

    @Malte Spitz
    Um eben die befürchtete lückenlose Kontrolle zu vermeiden, die aufgrund der deutschen Rechtssprechung (siehe die Gerichtsentscheide in Hamburg, Düsseldorf und Köln) zwingend kommen muss, wäre es vernünftig, das Downloaden generell zu legalisieren: durch eine General-Lizenz bzw. Content-Flatrate. Dieses Entgegenkommen kostet natürlich etwas. Denn die Urheber der Inhalte wollen für das Nutzen ihrer Inhalte (Filme, Bücher, Texte, Bilder, Musik) Tantiemen kassieren. Das scheinen manche Kritiker unter den Kommentatoren nicht zu begreifen.

    @Bastian Dietz
    Das Beispiel mit dem Öffnen von Postpaketen ist absurd. Es geht hier ja nicht um private E-Mails, sondern um Dinge, die ausdrücklich zur massenweisen Veröffentlichung bestimmt sind (also um Filme, Artikel, Fotos, Musik etc.). Und da wird jedes Rechtsempfinden zerstört, wenn die einen diese Dinge im Geschäft bezahlen, und die anderen sie aus dem Netz klauen.

    @BRD-Bürger
    Das scheinheilige Gerede, dass es bei RapidShare nur darum gehe, seine privaten Fotos hochzuladen und dass da das Briefgeheimnis gelten müsse, entlarvt sich doch von selbst. Wenn es um Hoch-Privates ginge, könnten die Leute ja ihre Fotos per E-Mail-Anhang an ihre Freunde schicken und würden nicht RapidShare benutzen.

  23. Frontbumpersticker |  24.02.2009 | 19:15 | permalink  

    Herr Michal,

    spätestens jetzt haben Sie sich als technischer Laie geoutet. Verschicken Sie mal nach einem Familienurlaub die gesammelten Bilder per Mailanhang. Entweder müssen Sie diese zuvor stark komprimieren (incl. Qualitätsverlust) oder sie werden Ihr blaues Wunder erleben. Anscheinend kennen Sie die Welt der Datentransfers im Internet nur vom Hörensagen.

  24. Demokratie fan |  24.02.2009 | 20:19 | permalink  

    Per email anhang prust ha ha ha der war lustig, schicken sie mal ein par GB an HD Videos von einem Full HD Camcorder und RAW Photos per email.
    Den email Anbieter des es kostenlos erlaubt 5 GB Archive zu versenden möchte ich mal sehen. Und nein mein Webspace bietet keine 5GB Speicherplatz bzw hat ein Dateigrößenlimit von 100 MB.

    Ein einzelnes RAW Photo (unkomprimiert) kann schließlich schonmal ein par hundert MB Groß werden. Für den Druck will ich aber dieses JPEG Zeugs nicht verwenden müssen wegen Kompressionsverlusten.

    Als Profesioneller Hobby Fotograph bin ich nunmal auf Rapidshare angewiesen denn ich hab keinen Bock meine Datei in 400 Split Archive zu unterteilen und einzeln als mail zu verschicken. Mehr als 10-20 MB erlauben die email Anbieter schlichtweg nicht.
    Und ja ich verschlüssele das Archiv weil das niemanden etwas angeht und damit Punkt.

    Von daher kann ich solche Ansichten irgendwie nicht verstehen, sicherlich kann man das Internet Plattzensieren und alles verbieten was für etwas illegales benutzt werden könnte. Dann kann man das Internet aber auch nicht mehr für proffesionelle legale Zwecke verwenden und das wäre schade.

    Übrigens grad dabei alle alten familien DIAs digitalisiert, waren fast 8000 Stück und 2 x 50 GB an Datenmenge. Ohne Rapidshare hätte ich das gar nicht an meine Schwester verschicken können die mitlerweile in den USA lebt. Jeder Webhoster würde einem Kunden der soviel Traffic verursacht sofort kündigen.
    Die anderen 50 GB werd ich wohl als Torrent schicken das ist vieleich praktischer als die ganze Uploaderei über das webinterface.
    Natürlich alles schön verschlüsselt und nicht öffentlich, bin ich jetzt etwa ein Raubkopierer weil ich das Internet zu mehr nutze als nur zum Surfen ?

  25. Demokratie fan |  24.02.2009 | 20:31 | permalink  

    Die Lückenlose Kontrolle wird übrigens nicht kommen da viele Filehoster z.B. Megaupload in China oder Russland hocken und da ist es den Behörden und Justiz schlichtweg egal wenn Urheberrechtlich geschüttes Material verteilt wird.

    Eine Kulturflatrate halte ich durchaus für sehr sinvoll weil dadurch jeglicher Tausch legalisiert und die Privatsphäre der Nutzer gewahrt bliebe. Ohne die grenzenlose Freiheit und Kopiererei im Internet hätte sich dieses Geschäftsmodell jedoch gar nicht entwickeln können.
    Die Globalflatrate ist somit ein Produkt eines freien und unzensierten Internets, würde es keine illegalen Kopien im Netz geben dann würde auch niemand auf die Idee kommen eine Globalflat einzuführen. Das wäre ebenfalls schade da so die neuen Möglichkeiten des Internets nicht genutzt würden.

    Einige Philosophen bezeichnen das Internet ja schon als die zweite Industrielle Revolution. Wer sich nicht schnell genug den neuen Bedingungen anpassen kann wird zwangsläufig untergehen. Das war im 19 JH genauso, die Handwerke die sich nicht anpassen konnten sind verschwunden.
    Genauso wird durch das Internet die Musikindustrie verschwinden, denn im Falle einer Globallizenz bräuchte man die Platten und CD Hersteller gar nicht mehr da die Einahmen direckt an die Urheber ausgeschüttet werden.

    Aus diesem Grund wehr sich auch die Musikindustrie gegen die Globallizenz weil die Manager ganz genau wissen das dann das Gute geschäft das auf Knebelverträgen usw aufbaut nicht mehr funktionieren wird.

  26. Kai Schächtele |  25.02.2009 | 11:43 | permalink  

    Diese hier ablaufende Diskussion zeigt auf eindrucksvolle Weise, woran der Diskurs um die Zukunftsfähigkeit des Internet tatsächlich krankt: an einer vollkommen wirren Vermischung aller Begriffe, die in den letzten Jahren aufkamen, wenn es um die Grenzenlosigkeit des Internet bzw. deren Einschränkungen ging. Zensur, 9/11, Überwachungsstaat, Meinungsfreiheit, Urheberarroganz, die Lobby der Musikindustrie und so weiter. Leonard Novy hat hier auf Carta vor wenigen Wochen am Beispiel des Obama-Wahlkampfs einen ausgezeichneten Artikel darüber verfasst, wie wichtig das Setzen bestimmter Begriffe, von Frames, für den Verlauf einer Debatte ist. Den sollten sich Leute wie Demokratiefan und Frontbumpersticker nochmal in Ruhe durchlesen, bevor sie hier weiterdiskutieren.

    Worum hier doch grundsätzlich geht, ist die Frage, ob es sich das Internet als weltweite Verbreitungs- und Denkmaschine leisten kann, auf Dauer die Tatsache zu ignorieren, dass kreative Leistungen bezahlt werden müssen. Es geht hier nicht um die Arroganz von Plattenbossen, es geht um eine Grundfrage unserer Gesellschaft: Was ist uns der kreative Output von Musikern, Filmemachern, Autoren und Denkern wert? ThePirateBay und RapidShare sind doch nicht so erfolgreich, weil man Urlaubsbilder in Gigabytedimensionen durchs Netz schicken kann oder OpenSource-Programme. Sie sind so erfolgreich, weil sie Strukturen bereitstellen, mit denen man es sich sparen kann, das neueste Album von U2 zu kaufen. Man bekommt es ja gratis auf den Rechner.

    Und die coolen Jungs aus Schweden machen sich einen Spaß daraus, sich als Robin Hoods des digitalen Zeitalters zu gerieren. Doch wäre Robin Hood so vorgegangen wie sie, hätte er tausende von kleinen Zwergen zu den Reichen geschickt, sich selbst aber in einer Hütte im Wald versteckt und gesagt: “Was, die Zwerge stehlen? Tut mir leid, damit habe ich nichts zu tun, ich kontrolliere doch nicht ihre Rucksäcke.” Das ist nicht clever, sondern verlogen.

    Wir müssen endlich begreifen, dass wir eine vernünftige Lösung dafür finden müssen, wie sich Inhalte im Internet finanzieren lassen. Und, ja, da sind auch Musikkonzerne und Musiker, Verlage und Journalisten (wie Wolfgang Michal und ich das sind) aufgefordert, nach neuen Lösungen zu suchen und nicht an den alten Strukturen festzuhängen, die sich unwiederbringlich auflösen werden.

    Wolfgangs Vorschlag der Kulturflatrate ist der Versuch, eine konstruktive Debatte anzustoßen. Die “Das ist doch Zensur”-Krakeler brüsten sich damit, die Freiheit des Internet verteidigen zu wollen. In Wahrheit aber wollen sie nicht die Freiheit verteidigen, sondern die Gratiskultur. Doch wenn wir die nicht überwinden, wird der Denkmaschine Internet irgendwann der Treibstoff ausgehen.

  27. Robin Meyer-Lucht |  25.02.2009 | 11:51 | permalink  

    @ Sebastian Dietz: Auf diese Art persönlich zu werden ist dann doch noch okay, würde ich sagen.

    Ich sehe in diesem Konflikt um das Urheberrecht rechtlich gesagt noch überhaupt keine einfache Lösung. Auf der einen Seite geht es schlicht nicht, die Verfügungsrechte der Kreativen und der Kreativindustrie über ihre Inhalte für technisch obsolet zu erklären und sie mit einer pauschalen Vergütung abzuspeisen. So funktioniert keine Kreativwirtschaft.

    Auf der anderen Seite ist schwer vorstellbar, wie sich das klassische Urheberrecht eigentlich mit angemessenen Mitteln überhaupt im Netz durchsetzen ließe.

    Eine Lösung müsste diese zwei Bedingungen erfüllen:
    1. Die Kreativen und die Kreativindustrie können über ihre Inhalte, deren Distribution und deren Preis frei entscheiden.
    2. Wir bauen kein “Überwachungsinternet” auf.

    Die Lösung scheint mir um einiges schwieriger als die Beendigung der derzeitigen Konjunkturkrise.

    rml

  28. Robin Meyer-Lucht |  25.02.2009 | 11:52 | permalink  

    Danke an alle für die sehr guten Beiträge übrigens. Ich bin sehr froh, dass wir die Debatte hier so führen können. rml

  29. Wolfgang Michal |  25.02.2009 | 12:17 | permalink  

    @Robin
    Du verwechselst da was: Die Flatrate ist nicht die Vergütung. Die Flatrate (mit der die Generallizenz fürs Herunterladen bezahlt wird) ist eine Pauschale, die die Nutzer aufbringen. Die Vergütung der Urheber variiert je nach Nutzungszahl, Nutzungsdauer, Nutzungsmenge.

    Jenseits dieser Geschichte können natürlich Honorare für Filme, Fotos, Bücher, Musikstücke, Artikel individuell vereinbart werden (aber auch da gibt es im Internet ein Problem, wie du weißt).

  30. Kai Schächtele |  25.02.2009 | 12:28 | permalink  

    @ Robin: Ich glaube, dass die Lösung nicht nur eine technische bzw. juristische sein kann. Dazu gehört unbedingt auch, dass die Kreativen selbst darüber nachdenken, inwieweit ihre Arbeit die Lust weckt, dafür auch in der sich umwälzenden Kultur des Internet Geld auszugeben. Die Radikalität, mit der sich die Kritiker gegen jeden Diskurs stemmen, ist natürlich auch eine Folge der Politik von Konzernen, die in Angst vor allem Neuen noch immer erstarrt sind, gerade im Moment.

    Insofern sind auch die Kreativen selbst gefordert, Angebote und Verbreitungswege zu schaffen, die so attraktiv sind, dass man dafür gern bezahlen möchte. Nur dann entsteht die Grundlage dafür, über technische und juristische Fragen konstruktiv diskutieren zu können.

    Vielleicht kann Carta ja irgendwann mit gutem Beispiel vorangehen und sagen: So, liebe Leser, Sie haben nun erkannt, welchen Wert es hat, durch die Lektüre unserer Beiträge und der sich anschließenden Debatten auf der Höhe der Zeit zu bleiben – was sind Sie selbst bereit, dafür zu investieren?

  31. Frontbumpersticker |  25.02.2009 | 14:12 | permalink  

    @Kai Schächtele:

    Dem Gegenüber Unwissen zu unterstellen ist ein beliebtes rhetorisches Stilmittel, zielführend ist es aber nicht.

    Es bleibt dabei: das was Google, Pirate Bay & Co machen ist legal – der Prozess in Schweden wird das bestätigen. Sie betreiben eben keine illegale Vervielfältigung, sondern bieten einen Wegweiser durch das Internet an. Das sie sich nicht daran stören wenn ihre Nutzer die gefundenen Inhalte herunterladen ohne sich um Rechte zu scheren ist offensichtlich und moralisch verwerflich. Illegal ist es aber nicht. Das Vergehen liegt bei dem, der den Kopiervorgang vornimmt.

    Tatsächlich geht es in dieser Diskussion (anders als Sie glauben) eben nicht um die Frage der Honorierung kreativer Leistungen. Es geht darum ob man einen Dienst verbieten oder unter eine (technisch kaum durchführbare) Aufsicht stellen soll, nur weil er _unter anderem_ für illegale Zwecke misbraucht werden kann. Und hier ist die Antwort imho ganz klar Nein. Dann müsste man ganz andere Sachen auch verbieten – missbrauchen lässt sich vieles.

    Wenn man jetzt wie Wolfgang Michal hingeht und die gesamte Technologie als kriminell diskreditieren will weil man nicht verstanden hat dass sie auch sinnvoll legal eingesetzt werden kann (siehe sein gestriges Beispiel mit den Bildern die man “per E-Mail-Anhang” verschicken könnte) ist eine Diskussion natürlich kaum möglich. Ebensowenig ist sie das wenn man sich lediglich auf Auffassungen wie “die sind bösartig” oder “deren Vorgehen ist gemein” stützt. Mit gutem Grund finden solche Argumente in der Rechtsprechung keine Berücksichtigung. Genau das wird aber hier verlangt. Das Verhalten der Pirate Bay-Betreiber wird subjektiv als ungerecht empfunden – eine Haltung die ich übrigens gut nachvollziehen kann. Daraus aber Rufe nach Verboten und Kontrollen abzuleiten ist in unserem Rechtsstaat nicht möglich.

    BTW: Ich wäre dankbar wenn ich nicht mit anderen Kommentatoren in einen Topf geworfen und mir keine Aussagen unterstellt werden. Das Wort “Zensur” habe ich zum Beispiel nie benutzt.

  32. Kai Schächtele |  25.02.2009 | 15:17 | permalink  

    @ Frontbumpersticker. Ich habe ja nicht Unwissenheit unterstellt, sondern meine Verwunderung darüber formuliert, dass eine notwendige Debatte über die Finanzierung von Inhalten im Internet immer wieder in dieselben Muster abdriftet. Wolfgang Michal fordert in seinem Text ja nicht ein Verbot dieser Dienste, sondern, sie als das anzuerkennen, was sie sind: Akteure und nicht Vermittler.

    Und es geht in dieser Debatte auxh nicht darum, dass das Verhalten von den Jungs von ThePirateBay als ungerecht empfunden würde, Gerechtigkeit ist im Wirtschaftsleben eine Kategorie, die einzufordern naiv wäre. Es geht vielmehr darum, dass sie offensichtlich zur Schau stellen wollen, schlauer zu sein als die Musikindustrie, indem sie sich doof stellen. Das mag juristisch nicht zu beanstanden sein (wovon auch ich ausgehe), führt aber auf Dauer in die Sackgasse. Solche Debatten müssen wir auch auf einer kulturellen bzw. gesellschaftspolitischen Ebene führen und nicht nur auf der juristischen.

    Und, stimmt, Frontbumpersticker ist zu Unrecht in die Zensur-Ecke gerutscht.

  33. Pirate Bay versenkt. Wird nun alles gut? — CARTA |  18.04.2009 | 10:36 | permalink  

    [...] „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ vor. Und in dieser wissensbestimmten Wirtschaft scheint man auf Autorenrechte zu pfeifen: Das Grünbuch will möglichst viele Inhalte [...]

  34. Deutschland degeneriert in ein Entwicklungsland (Teil 2 von 3) » netzwertig.com |  30.04.2009 | 17:00 | permalink  

    [...] zu oft durch reaktionäre Texte wie diesen auf (oder ins Surreale gehende Forderungen wie der, dass Google für seinen Index zur Verantwortung gezogen werden solle ). Mehr Regulierung ist die Lösung für alle auftretenden Probleme durch den vom Netz ausgelösten [...]

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