Netzlese
Redaktion Carta | 1 Kommentar(e)
Künftig dürfen die Meldeämter der Städte und Gemeinden ganz offen Daten gegen Geld handeln. Dummerweise sind es die persönlichen Daten der Bürger. Widerspruch ist möglich, aber von vornherein qua Gesetz aussichtslos. Die Bananenrepublik wird Wirklichkeit.
07.07.2012 |
Am 29. Juni bereits hat der Bundestag diesem Ungesetz zugestimmt; seit einigen Tagen sieht man den hashtag #MRRG im Netz. Erst jetzt ist in der breiten Öfentlichkeit angekommen, was da abgesegnet wurde.
Die Anwälte und Blogger Udo Vetter und Thomas Stadler haben bereits in unterschiedlichem Ton, aber mit der gleichen Verständnislosigkeit kommentiert.
So schreibt Udo Vetter:
Auskünfte an Dritte wären nach dem Entwurf ohnehin nur zulässig gewesen, wenn der Anfragende versichert, die Daten gerade nicht für Werbung oder den Adresshandel zu verwenden. Der Bürger hätte sich also gegen die illegale Verwendung seiner Daten wehren können. [..]
Im Gesetz, das der Bundestag letzten Freitag passieren ließ, steht faktisch das Gegenteil.
Vetter zitiert:
Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, … wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.Ohne aktiven Widerspruch, der sich sogar noch auf die konkreten Verwendungsformen der Daten beziehen muss, haben die Meldeämter also das Recht, alle gespeicherten Daten der Betroffenen zu verkaufen – Werbung und Adresshandel eingeschlossen.
Überdies ist der Bürger auch noch in der Holpflicht: Er muss selbst beim Meldeamt nachfragen, an wen seine Daten weitergegeben wurden – bei den verfügbaren unendlichen Kopiermöglichkeiten eine Sisyphosaufgabe.
Thomas Stadler schlußfolgert:
Was bislang bereits in einigen Landesmeldegesetzten vorgesehen war, wird nunmehr also bundeseinheitlich zugunsten der Werbewirtschaft und zu Lasten der Bürger geregelt.
Der Bund hat seine Rechte aus der Föderalismusreform angewendet und den notleidenden Gemeinden eine schöne Nebeneinnahme zugedacht. Konsequent wäre allerdings gewesen, auch das Bekleben des hauseigenen Briefkastens mit dem Schild “Keine Werbung” unter das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zu stellen.
Thilo Weichert, der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, sieht “das Melderecht auf den Kopf gestellt”. Heribert Prantl zitiert Sigmar Gabriel:
Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft.
Thilo Weichert setzt nun auf die Länder, die dem Gesetz noch zustimmen müssen:
Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.
Auch bei der Bundeswehr ist man empört, berichtet Thomas Wiegold.
Eine tagesschau-Umfrage erbrachte in wenigen Stunden ein selbst für dortige Verhältnisse ungewöhnliches Ergebnis:

tagesschau-Umfrage zum MRRG, 7.7.2012
Felix Schwenzel twittert staubtrocken:
[artikel] tritt ilse aigner aus dem meldeamt aus? bit.ly/N7w9ih
— wirres.net (@wirresnet) Juli 7, 2012





Das “Adresshandeln” findet m.E. schon jetzt statt. Wenn ich z.B. vom Landkreis einen Sperrmüll-Termin bekomme, kreisen am Abend vor der kommunalen Abholung “Privatfirmen” wie die Geier ums Haus. Da bleibt für die kommunalen Sammler kaum noch was übrig.