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Drei-Stufen-Test zu Tagesschau.de abgeschlossen: Die App kann kommen

von , 23.8.10

Tagesschau.de hat auch die allerletzte Verfahrenshürde des Drei-Stufen-Tests genommen: Die zuständige Staatskanzlei in Hannover hat die rechtsaufsichtliche Prüfung abgeschlossen. Damit ist das Telemedienkonzept von Tagesschau.de amtlich genehmigt.

Aus Sicht der Staatskanzlei in Hannover sei der Test “staatsvertragskonform verlaufen”, wie sie heute Carta auf Anfrage mitteilte. Das Telemedienkonzept von Tagesschau.de werde daher am 24. August im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Für ein Einschreiten der Rechtsaufsicht gäbe es “zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass”.

Durch die Zustimmung der Staatskanzlei ist klar: Die umstrittene Tagesschau-App kann kommen. Ihre Einführung ist nach Ansicht des NDR durch das abgeschlossene Verfahren ebenfalls genehmigt. Auch die Einstufung von Tagesschau.de als nichtsendungsbezogenes “multimediales Angebot” ohne relevante Presseähnlichkeit wurde durch die Staatskanzlei nicht beanstandet.

Tagesschau.de bestand damit den Drei-Stufen-Test nahezu ohne Einschränkung – so, wie von  NDR-Intendant Lutz Marmor im vergangenen Jahr beantragt. Das Verfahren durch den NDR-Rundfunkrat war notwendig geworden, weil die EU-Kommission eine Überprüfung der staatlichen Beihilfen bei öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten gefordert hatte.

Um die Tagesschau-App und die Presseähnlichkeit von Tagesschau.de hatte es erheblichen medienpolitischen Streit gegeben. Der Verband der Zeitschriftenverleger hatte bereits im Februar in einem offenen Brief an die Staatskanzlei Niedersachsen ein Einschreiten der Rechtsaufsicht gefordert. Der Bundesverband der Zeitungsverleger hatte den Drei-Stufen-Test jüngst als “Farce” bezeichnet und angekündigt, “alle politischen und juristischen Mittel” gegen das Verfahrensergebnis aufzubieten. Der WDR-Rundfunkrat hatte empfohlen, die Tagesschau App erst nach Abschluss des Prüfverfahrens einzuführen.

Mit der amtlichen Veröffentlichung der Drei-Stufen-Test-Ergebnisse zu Tagesschau.de ist somit die nächste Runde der Auseinandersetzung eröffnet: Auf der nationalen medienpolitischen Bühne – und möglichweise auf EU-Ebene und vor Gerichten. Ob und wie allerdings gegen den Beschluss (PDF) des NDR-Rundfunkrats oder gegen die Rechtsaufsicht geklagt werden kann, ist umstritten.

Disclaimer: Robin Meyer-Lucht hat im Drei-Stufen-Test zu Tagesschau.de eine Stellungnahme abgegeben. Hieraus folgt keine Verfahrensbeteiligung.

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