szmtag
Marvin Oppong

Bürger, nutzt die Informationsfreiheit!

Marvin Oppong | 14 Kommentar(e)


Eine Revolution in Richtung Transparenz: Das Informationsfreiheitsgesetz. Doch ohne wissbegierige Antragsteller keine Informationsfreiheit: Eine Kultur der Informationserteilung hängt auch von Bürgern und Journalisten ab, die das Recht nutzen.

13.07.2010 | 

Ohne Demokraten keine Demokratie – ohne wissbegierige Antragsteller keine Informationsfreiheit. Von den deutschen Bundesbürgern dürften viele das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gar nicht kennen. Dabei ist das Gesetz, das dafür sorgt, dass das Amtsgeheimnis nicht mehr absolut gilt und eine Behörde die Herausgabe von Informationen nur in bestimmten Ausnahmefällen verweigern darf, eine wahre Revolution in Bezug auf Transparenz.

Es ermöglicht Bürgern, von der lokalen Verwaltung Informationen über anstehende Bauprojekte erhalten oder verhilft Journalisten, an einen wichtigen Vermerk eines Ministeriums zu gelangen. Ein Bürger beantragte beispielsweise auf der Grundlage des IFG Auskunft darüber, wer die Sponsoren der Amtskette des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sind – es waren der Chemiekonzern Bayer und zwei lokale Kreditinstitute. Er musste für diese Information sein Recht auf Akteneinsicht einklagen.

Denn viele Behörden haben das alte Amtsgeheimnis noch nicht überwunden und geben nur widerwillig Auskunft. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, beschwerte sich sogar Anfang Mai in der Tagesschau darüber, dass viele Behörden zu intensiv von Ausnahmeregeln wie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Gebrauch machen.

Je länger das Gesetz in Kraft ist und je mehr Anträge gestellt werden, desto eher wird sich eine Kultur der offenen Informationserteilung einstellen. Doch wie schnell dies der Fall ist, hängt auch davon ab, wie intensiv Bürger und Journalisten von dem neuen Gesetz Gebrauch machen. Deswegen ist falsche Scheu in Sachen Informationsfreiheit fehl am Platz. Einen IFG-Antrag zu stellen ist nämlich keine bloße Möglichkeit, die die Verwaltung aus Kulanz einräumt, sondern ein Bürgerrecht erster Klasse. Dennoch stellten über 82 Millionen Bundesbürger im Jahr 2008 nur 1.548 Anträge nach dem Bundes-IFG – Anfragen von Journalisten mit eingeschlossen.

Allerdings muss immer berücksichtigt werden, dass die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG auch Aufwand bei der Behörde erzeugt und ganze Apparate lähmen kann. Ganz unabhängig davon, ob der Antragsteller später über eine Gebühr dafür aufkommt oder nicht.

Dies ist aber auch schon ein entscheidender Punkt: Nach dem IFG können für Anfragen – in der Praxis teils erhebliche – Gebühren erhoben werden. Zwar sieht etwa das schleswig-holsteinische IFG eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen vor und auch Journalisten haben das Glück, dass sie mit ihren Fragen das öffentliche Interesse vertreten und damit unter die Gebührenausnahmeregelung gefasst werden können. Wegen der Vielzahl und der Art ihrer kritischen Anfragen haben Journalisten jedoch auch häufiger das Nachsehen bei den Behörden, wenn es um die Auskunftserteilung geht.

Denn genauso wie Pressestellen von Behörden filtern sollen, was für Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, halten sie auch peinlich ihre Hand über das, was im Rahmen von IFG-Anträgen an Informationen ihr Haus verlässt. Jeder ordnungsgemäß bearbeitete Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann aus Sicht einer Behörde der Auslöser für unliebsame mediale Berichterstattung sein.

Zum Glück bietet der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit mit seiner Ombudsfunktion die Möglichkeit, die Bearbeitung von IFG-Anfragen durch Behörden zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Ein Weisungsrecht, welches eigentlich das Entscheidende wäre und deshalb dringend einzuführen ist, hat er allerdings nicht.

Was das Verhältnis zwischen dem eigenen Aufwand, immer wieder nachzuhaken, dem erzeugten Verwaltungsaufwand und berechtigtem Interesse angeht, bleibt es immer eine Abwägungsfrage, ob man einen IFG-Antrag wirklich stellen sollte. Wer weiß – vielleicht wird das beantragte Dokument ja kurze Zeit später Wikileaks zugespielt und dort frei veröffentlicht. So erging es Jörg Tauss, der 2008 sogar klagte, weil er die die Toll-Collect-Verträge nicht einsehen durfte. Später standen sie bei Wikileaks.

Das ist jedoch eher die Ausnahme. Und da die rund 50.000 Journalistinnen und Journalisten in Deutschland die Arbeit der Politik und die von über 4,1 Millionen Staatsbediensteten in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen nicht alleine kontrollieren können, braucht kritischer Journalismus kritische und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

In diesem Sinne: Bürger, nutzt die Informationsfreiheit!

Mehr zu : | | | |

CARTA Kaffeekasse
Carta wird FACEBOOK-Kommentare einführen - demnächst hier...

14 Kommentare

  1. Jonas Schaible |  13.07.2010 | 17:23 | permalink  

    Guter und wichtiger Text. Ergänzend gibt es zu Auskunftsrechten auch ein interessantes und hilfreiches pdf, erstellt von Sebastian Heiser für die taz.

  2. Tweets that mention Bürger, nutzt die Informationsfreiheit! — CARTA -- Topsy.com |  13.07.2010 | 17:34 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Carta, Carta and others. Carta said: Bürger, nutzt die Informationsfreiheit! http://goo.gl/fb/AIAw6 [...]

  3. Daniel Boese |  14.07.2010 | 10:48 | permalink  

    Ich kann nur bestätigen, mit dem IFG sehr gute Erfahrungen gemacht zu haben und damit Korruptionsverdachtsfälle beim Berliner Wasser und Schifffahrtsamt aufgedeckt zu haben. Die entscheidendend Dokumente über die Bezahlung von Autos und Handys für Beamte durch einen Bauunternehmen fanden sich durch IFG-Recherche in den Akten.

    Die Geschichte aus dem Berliner Sumpf steht hier: http://www.zitty.de/magazin-berlin/29782/

    Zwei Jahre später allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft immer noch, der Bundesrechnungshof hat die Fälle nicht aufgegriffen und auch zum Disziplinarverfahren gibt das Verkehrsministerium keine Auskunft. Besondere Eile kennt man da wohl nicht.

  4. Sebastian |  14.07.2010 | 11:17 | permalink  

    Hervorragender Artikel. Bin gerade dabei, eine der Sunlight Foundation nachempfundene NGO auf die Beine zu Stellen, wir freuen uns ueber Input: http://www.glaeserner-staat.de

  5. Robert Richter |  14.07.2010 | 11:55 | permalink  

    Sehr interessanter Text.
    Doch möchte ich dazu bemerken, dass der Aufwand sich mit Behörden auseinander zu setzen wahrscheinlich schon von vorherein von vielen als zu hoch eingeschätzt wird.
    Wer dies nutzen will muss konkrete Probleme/Fragen haben und die Stellen kennen von denen er darauf Antworten erwarten kann. Zusätzlich dazu müsste Bereitschaft da sein ggf. für die Informationen zu zahlen, was natürlich eine weitere Hürde ist. Kommt einem das Amt dann pampig den Weg der Klage zu gehen dürfte dann auch einen Großteil vom Rest abschrecken.

    Von ‘Angebot einfach so mal nutzen um eine Kultur der Offenheit zu schaffen’ kann meiner Meinung nach also keine Rede sein, auch wenn ich das sehr begrüßen würde.

    mfg

  6. Marvin Oppong |  14.07.2010 | 12:16 | permalink  

    @Robert Richter:

    Sie haben mit allen Punkten absolut Recht. Aber ich finde, man sollte sich auch von diesen Dingen nicht abschrecken lassen. Im Übrigen sind einfache schriftliche Auskünfte nach dem IFG ja sogar kostenlos. Und eine Klage ist auch nicht unbedingt erforderlich, wenn z. B. der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit für Abhilfe sorgt, wenn die Behörde mauert. Dies war beim Bundesbeauftragten in den Jahren 2008 und 2009 in immerhin 40 Prozent der Fälle der Fall. Was den Punkt “konkrete Probleme/Fragen haben und die Stellen kennen” betrifft, sei vielleicht auf die sogenannten Aktenpläne, die viele Behörden haben, hingewiesen. Auch auf den Internetseiten der Bundesministerien finden sich Aktenpläne. Lediglich das Bauministerium (und das Verteidigungsministerium, dessen Aktenplan nach eigenen Angaben eine Verschlusssache ist) macht hier aus unerklärlichen Gründen eine Ausnahme.

  7. arta |  14.07.2010 | 14:08 | permalink  

    Ich habe auch schon ein paar Erfahrungen mit dem IFG gemacht, einige wichtige Erfahrungen möchte ich hier noch teilen:

    1) Verschleppung (bis es uninteressant wird)
    2) ungenaue Beantwortung.

    Da gegen helfen leider nur:

    1) Firsten setzen (s. auch Gesetz) + drohen (höhere Instanzen)
    2) genaustes formulieren der Anfragen.

    Ansonsten ein schöner Artikel mitten im Hitzeloch. Schade für Sie.

    PS: Hat jemand Erfahrung mit der Anwendung des IFGs auf Sportvereine? Ich würde mich hier über Hinweise freuen, da Vereine oft extrem intransparente GmbHs
    sind, die teilweise aber durch das Land gefördert werden. Gibt es hier eine Einstiegsmöglichkeit für das IFG?

  8. Dirk Burchard |  14.07.2010 | 21:53 | permalink  

    Gruseliger Appell zum Glauben an einen angeblichen Rechtstaat mit seiner latenten Diffamierung von Zweifeln als „falsche Scheu in Sachen Informationsfreiheit“.

    Es gibt keine Informationsfreiheit in Deutschland, welche Bürger nutzen könnten, sondern nur vergleichsweise jämmerliche Auskunftrechte mit nicht zu unterschätzenden Gebührenrisiken. Bis zu einer echten Informationsfreiheit, die sowieso total undeutsch wäre, ist es noch ein immenser Kampf, und da sollte sich jeder genau überlegen, ob und wie er diesen im Einzelfall führt. Denn was möglicherweise in einer derzeit vergleichsweise liberal regierten Großstadt wie Berlin klappt, muß in einem Dorf in Bayern noch lange nicht gelingen und wird umso größere Widerstände hervorrufen, je brisanter die begehrten Informationen sind.

    Schönfärbende Appelle wie der vorstehenden sind daher arg ignorant, wenn tatsächlich echte Solidarität mit jenen gefragt wäre, die bei ihren Versuchen, angebliche Rechte wahrzunehmen, auf Widerstände stoßen.

  9. Aufgelesen und kommentiert 2010-07-14 |  15.07.2010 | 01:42 | permalink  

    [...] [...]

  10. Quick & Dirty « monstropolis |  16.07.2010 | 07:37 | permalink  

    [...] eingerichtet Politisches Kino: Klone aller Welten vereinigt euch! Ohne Demokraten keine Demokratie [...]

  11. Link-Ecke #14 | campino2k |  16.07.2010 | 12:02 | permalink  

    [...] Bürger, nutzt die Informationsfreiheit! Eine Revolution in Richtung Transparenz: Das Informationsfreiheitsgesetz. Doch ohne wissbegierige Antragsteller keine Informationsfreiheit: Eine Kultur der Informationserteilung hängt auch von Bürgern und Journalisten ab, die das Recht nutzen. [...]

  12. Marvin Oppong |  18.07.2010 | 21:35 | permalink  

    @Dirk Burchard:

    Bayern hat kein IFG.

  13. Dirk Burchard |  19.07.2010 | 15:27 | permalink  

    Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz? Wäre das etwa schon die ganze Antwort, wenn jemand dort „von der lokalen Verwaltung Informationen über anstehende Bauprojekte erhalten“ will?

    Aber Bayern hat sogar so gruselige Bundesbehörden wie den von Gehlens naziSeilschaften gegründeten Bundesnachrichtendienst, und wer dort Bedarf an Informationsfreiheit hat, müßte das zunächst vor bayerischen Gerichten einklagen. Bekommt er dort tatsächlich effektiven Rechtschutz, und wäre das in anderen Bundesländern wirklich besser? Gibt’s wirksame Unterstützung von Datenschutzbeauftragten oder vielleicht besser von Journalisten und wenn ja, von welchen? Oder können Auskunftbedürftige auf echte Unterstützung derjenigen zählen, die vollmundig eine angebliche Informationsfreiheit gepriesen haben, die man einfach nur nutzen sollte?

  14. CARTA |  09.08.2010 | 20:07 | permalink  

    Stadt Duisburg hält Loveparade-Dokumente unter Verschluss…

    Eigentlich kann jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationen bei Behörden beantragen – also auch die Genehmigung der Loveparade. Doch die Stadt Duisburg hält die Dokumente unter Verschluss…….

Sie möchten diesen Text kommentieren?

Ihr Name (erforderlich):

Ihre E-Mail (erforderlich):

Ihre Website:

Über Facebook oder Twitter einloggen:

Sie können Ihren Kommentar mit HTML-Befehlen formatieren.