Wolfgang Michal | 20 Kommentar(e)
Presserechtliche Abmahnungen lösen im Netz meist eine Welle der Empörung aus. Denn das Grundrecht des Persönlichkeitsschutzes engt die Meinungsfreiheit immer stärker ein. Und Waffengleichheit ist nicht gegeben.
24.05.2010 |
Einem Tsunami gleich raste der Fall Ende April durch die Blogmeere. Der Regensburger Journalist und Blogger Stefan Aigner hatte am 7. März 2010 in der Online-Zeitung regensburg-digital über einen Fall von Kindesmissbrauch berichtet, der – sagen wir es ‚neutral’ – lange Zeit „unentdeckt“ geblieben war. Die Vertreter der Kirche und die Eltern des Kindes hatten sich darauf geeinigt, Stillschweigen über den Fall zu wahren. Verständlicherweise wollten die Eltern ihrem Kind eine öffentliche Ausbreitung der Vorfälle ersparen. Die Eltern erhielten 6500 Mark. Am 17. September 2007 hatte der Spiegel unter der Überschrift „Schweigen gegen Geld“ über den Fall berichtet. Der Text ist bis heute online abrufbar.
Im Februar 2010 griff der Spiegel den Fall abermals auf – als Teil der Titelgeschichte „Die Scheinheiligen – Die katholische Kirche und der Sex”. Daraufhin erwirkte das Bistum Regensburg vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, die es dem Spiegel verbot, weiterhin den Eindruck zu erwecken, das Bistum „habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung bewirken wollen, dass der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit komme”.
Der Regensburger Journalist Stefan Aigner (der von der Verfügung gegen den Spiegel offenbar nichts wusste) bezog sich in seinem Beitrag im März auf diese Spiegel-Veröffentlichungen und bezeichnete die von der Kirche an die Eltern gezahlte Summe in einem empörten Kommentar als „Schweigegeld“. Das Bistum sah in Aigners Äußerung allerdings keine Meinungsäußerung, sondern eine unzulässige Tatsachenbehauptung und schickte dem Regensburger Journalisten ebenfalls eine Einstweilige Verfügung.
Als der Medienjournalist Stefan Niggemeier den Fall unter der Überschrift „Wie die Kirche Leute zum Schweigen bringt“ aufgriff, und einige der inkriminierten Passagen zitierte, kassierte auch er eine Einstweilige Verfügung. Per Abmahnung wurde Niggemeier aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen: Er dürfe „nicht mehr den Eindruck… erwecken, die Kirche habe sich das Schweigen der Opfer eines Pfarrers erkauft.“ Obwohl Niggemeier nur zitiert hatte, was regensburg-digital kommentiert bzw. behauptet hatte.
Die Zitate, belehrte der Anwalt der Kirche, seien „falsch und darüber hinaus ehrenrührig”. Dass Niggemeier die entsprechenden Texte „ohne Distanzierung” veröffentlicht habe (siehe die von ihm gewählte Überschrift), lasse darauf schließen, dass er sich deren Inhalt zueigen mache.
Der Reigen Einstweiliger Verfügungen (1.Spiegel, 2.Aigner, 3.Niggemeier) wirft einige grundsätzliche Fragen auf: Darf die Kirche oder irgendeine andere Institution eine ihr unangenehme Berichterstattung einfach so verbieten lassen? Kann sie gerichtlich so ohne weiteres verfügen, dass kritische Meinungsäußerungen in Zukunft unterlassen werden müssen?
Früher hätte man gesagt: Das ist ja lachhaft! Das kann die Kirche auf keinen Fall! Doch der Zeitgeist hat sich geändert. Und der Zeitgeist spielt bei der Rechtsprechung – die immer eine Abwägung zwischen verschiedenen Interessen ist – eine erhebliche Rolle. Der Zeitgeist ist (momentan) eher konservativ. Das war nicht immer so.
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Der Eindruck des Durchschnittslesers
Laut Bundesverfassungsgericht erfüllen die Medien (und damit auch die Blogmedien) eine öffentliche Wächter- und Kontrollfunktion. Das heißt, sie können sich bei ihrer Tätigkeit darauf berufen, eine wichtige öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Sie nehmen berechtigte Interessen wahr.
Die Meinungsfreiheit hat beim Bundesverfassungsgericht einen überragenden Stellenwert (siehe dazu das Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958). Meinungsäußerungen sind also grundsätzlich erlaubt. Es kommt nicht darauf an, ob eine Äußerung „begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird.“
Das ist eine starke Begründung. Aber die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, wo allgemeine Gesetze, der Schutz der Jugend oder das Recht der persönlichen Ehre verletzt werden (Art.2, Abs.2, Grundgesetz).
Besonders der Ehrenschutz (der in der Menschenwürde – also in Art.1 des Grundgesetzes – wurzelt), führte in den letzten 15 Jahren immer häufiger zu Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen. Menschen fühlen sich heute offenbar schneller gekränkt als früher, und sie fürchten (nicht ganz zu Unrecht), dass Behauptungen, wenn sie einmal in den Medien und im Internet verbreitet wurden, nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen sind. Diesen (vor allem internet-spezifischen) Umstand berücksichtigt auch die neuere Rechtsprechung. Werteten die Richter in früheren Zeiten „ehrkränkende Äußerungen“ oft als Meinungsäußerungen und wiesen die Kläger ab, auch wenn die Grenze zur Schmähkritik (d.h. zur Beleidigung) klar gestreift wurde, so stellen sich Richter heute oft auf die Seite derer, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlen.
Vor allem die Richter, die bei den Pressekammern in Hamburg und Berlin tätig sind, haben die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz zugunsten des letzteren verschoben. Der „Trick“ der Verschiebung beruhte – wie so oft in der Juristerei – auf einer harmlos erscheinenden Interpretationsnuancierung, die zu einem anderen Begriffsverständnis in Sachen Meinung oder Tatsachenbehauptung führte. Da die Grenze zwischen der noch erlaubten Meinungsäußerung und der nicht mehr erlaubten Tatsachenbehauptung unscharf ist, bedarf sie immer der konkreten Auslegung durch die Gerichte.
Richter können z.B. entscheiden, dass das Wort „Schweigegeld“ – in einem bestimmten Zusammenhang geäußert – eine erlaubte Meinungsäußerung darstellt. Sie können aber auch feststellen, dass es sich dabei um eine unerlaubte Tatsachenbehauptung handelt, also um eine „üble Nachrede“. Die Richter könnten z.B. so argumentieren: Der bloße Umstand, dass ein Journalist eine Tatsachenbehauptung in die Form einer Meinungsäußerung kleidet, nimmt der Äußerung nicht den Charakter der Tatsachenbehauptung!
Um diesen unnachahmlich juristischen Satz (der im Grunde nur eine Meinungsäußerung ist) inhaltlich zu untermauern, haben die Gerichte eine hübsche kleine Figur in die Rechtsprechung eingeführt, die man Lieschen Müller oder deutschen Michel nennen könnte. Bei der Abwägung, ob „Schweigegeld“ eine Tatsachenbehauptung ist oder eine Meinungsäußerung, komme es nämlich auf „das Durchschnittsverständnis des Lesers“ an. Verstehe ein Durchschnittsleser die Äußerung dahingehend, dass ihm eine Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung eine Tatsachenbehauptung. Versteht er sie als Beurteilung des Autors, ist sie eine Meinungsäußerung.
Woher die Richter den berühmten Durchschnittsleser kennen, verraten sie nicht. Möglicherweise ist er identisch mit ihrem „Bauchgefühl“. Anders ausgedrückt: Was ein Durchschnittsleser ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Erweckt ein Journalist – nach Meinung der Richter – den Eindruck, eine Tatsache mitzuteilen, kann er abgemahnt werden! Ja, er muss sogar, wenn es hart auf hart kommt, mit einer Klage wegen übler Nachrede oder Verleumdung (§ 186 bzw. § 187 StGB) rechnen. Und auch Schmerzensgeld könnte dann fällig werden.
Die Eindrucksvermittlung ist also entscheidend.
Bei Medien (und Blogs) gilt darüber hinaus die „Verbreiterhaftung“. Übernimmt ein Journalist oder ein Blogger Tatsachenbehauptungen, die in einem anderen Medium bereits veröffentlicht wurden, ohne sich von ihnen erkennbar zu distanzieren bzw. ohne den Betroffenen zu den Vorwürfen zu hören (= journalistische Sorgfaltspflicht), haftet auch das Medium, das die beanstandeten Tatsachenbehauptungen „nachdruckt“.
Stefan Niggemeier ist seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Er hat versucht, die Gegenseite (in diesem Fall die Kirche) zu befragen. Das heißt, er wird seinen Prozess – nach menschlichem Ermessen – gewinnen. Doch wie lange wird er auf sein Recht warten müssen? Und wie viel Arbeitszeit und Geld muss er vorher investieren?
Dies führt uns zum Problem der Waffengleichheit. Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz kann lange dauern. Bis sich das Bundesverfassungsgericht eines Falles annimmt, können fünf Jahre und mehr vergehen. Die Kosten bis zur letztinstanzlichen Entscheidung müssen so lange vorgestreckt werden. Ein Magazin wie der Spiegel kann sich das leisten, ein kleines Blogmedium nicht.
Auch der Umstand, dass Einstweilige Verfügungen heute wie am Fließband ausgesprochen werden, ohne die Fälle auch nur ansatzweise auf ihre Berechtigung zu prüfen, ja ohne die Argumente der Beklagten überhaupt zu hören, führt in der Praxis zu einer vorbeugenden Unterdrückung von Äußerungen, weil man nicht die Kraft und das Geld hat, so lange zu kämpfen, bis die eigene Äußerung von höheren Gerichten als zutreffend erkannt oder als klare Meinungsäußerung bestätigt wird.
Und schließlich führt die Tatsache, dass sich die Kläger ihr Gericht frei aussuchen können (dass also ein Regensburger einen Regensburger in Hamburg verklagen kann) dazu, dass ein oder zwei deutsche Gerichte, die möglicherweise eine presserechtliche Hardlinerposition vertreten, die Grenzen der Meinungsfreiheit für ganz Deutschland abstecken können. Und das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.
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Bisher sind in der Reihe „Abmahnrepublik“ erschienen:
- Abmahnrepublik Deutschland (Die Situation)
- Wie man aus Schülern Geschäftsleute macht (Urheberrecht)
- Warum Lieschen Müller über die Meinungsfreiheit entscheidet (Presserecht)


Sie verwechseln das Wort “konservativ” mit “restriktiv” (da beides meist Hand in Hand geht). Aber das nur am Rande.
Ja, Ja, das ist eben so ein Problem! Da stehen die christlichen Kirchen mittlerweile in stärkster Kritik. Hilft eben alles nichts, da es auch noch andere Weltanschauungsgemeinschaften gibt, die nicht christlich sind. Ausserdem gibt es auch noch Bundesbürgerinnen und -bürger die für sich keinerlei Weltanschauung beanspruchen. Allen diesen hat man gerecht zu werden, was aber kaum funktioniert, wenn so etwas wie das sog. “Reichskonkordat von 1933″ und die mit dem Art. 140 GG übernommenen Artikel der Weimarer Reichsverfassung weiterhin bestehen bleiben.
Da meint nämlich dann gleich jeder katholische Bischof, er – und eben nicht sein oberster Chef = Gott – sei das Höchste auf der Welt!
Seit wann wird das Recht in Deutschland eigentlich genau so extrem gegen die Meinungsfeiheit ausgelegt?
“Der Zeitgeist ist (momentan) eher konservativ.”
Wessen Zeitgeist ist das denn? Der kirchlicher Institutionen? Der der Legislativen? Der der Judikativen? Der des Volkes?
Der Zeitgeist von kirchlichen Institutionen und der Legislativen: vielleicht.
Der der Judikativen: eher nicht, wenn man die Gerichtsentscheidungen im Ganzen betrachtet (insb. auch die des BVerfG).
Die des Volkes: Hmmm. Reicht der Zeitgeist des Volkes über Bildzeitung und Flasche Bier hinaus?
Du lässt die andere Seite nicht zu Worte kommen. Du gibst auch die Hintergründe falsch wieder. Du tust so, als seien “Meinungen” beliebig und müssten sich nicht auf Wirklichkeiten beziehen. Deshalb trage ich die einschlägige Stellungnahme des Bistums Regensburg von dessen HP nach.
“Das Bistum Regensburg wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen unwahre Behauptungen, die seit vielen Jahren in einigen Medien immer wieder verbreitet werden. Diese Medien behaupten, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, sei eine Form der Aufklärung oder Kritik und müsse als freie Meinung hingenommen werden.
Zum Hintergrund
1. Vor ca. 10 Jahren streckte das Bistum Regensburg die Anwaltskosten der Familie eines minderjährigen Missbrauchsopfers für den Täter vor, weil der Täter kirchlicher Mitarbeiter war und über entsprechende Mittel nicht verfügte. Die Kosten zahlte der Täter später zurück.
2. Die Familie des Opfers forderte das Bistum Regensburg mit juristischem Nachdruck auf, über die Straftat nicht öffentlich zu sprechen. Das Bistum beugte sich dieser Forderung. Die Vorgänge sind eindeutig, offiziell und schriftlich mit Briefen und anderen Schriftwechseln dokumentiert.
3. Später entschied eine mit der Familie des Opfers bekannte Person, die Straftat den Behörden anzuzeigen. Ein öffentlicher Prozess fand gegen den Täter statt. In diesem wurde er angeklagt und verurteilt. Die Zeugenaussage der Familie wurde gehört. Der Täter verbüßte seine Strafe. Der Täter hatte bereits zuvor ein Schmerzensgeld als (unvollkommene) Wiedergutmachung seines Verbrechens gezahlt ohne irgendwelche damit verbundenen Auflagen.
4. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bistums Regensburg verfolgten niemals die Absicht, die Familie des Opfers zu hindern, die Straftat gesetzlich verfolgen zu lassen. Das Gegenteil ist richtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Regensburg arbeiten eng mit den Behörden zusammen.
5. Dennoch konstruierten einige Medien, darunter der Spiegel, aus den aufgezeigten Fakten die unwahre Behauptung, „Schweigegeld“ sei gezahlt worden mit der Absicht, eine Straftat zu vertuschen. Wohlgemerkt: Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht. Dokumente wurden niemals aufgezeigt.
6. Das Bistum begnügte sich zum damaligen Zeitpunkt damit, die behaupteten Unwahrheiten richtig zu stellen, ohne juristische Maßnahmen einzuleiten. Man wollte die Unwahrheit nicht unnötig publizistisch aufwerten.
7. Diese belegte Unwahrheit wurde inzwischen aber ungezählte Male veröffentlicht. Ein Magazin bezieht sich auf das andere und Radio- und Fernsehsender zitieren sich gegenseitig. In den letzten Jahren beruft man sich auch auf die Bloggerszene, die wiederum die Unwahrheit mit der im Spiegel und anderen Quellen aufgebrachten Unwahrheit rechtfertigt. Man googelt sich eine Scheinplausibilität der Unwahrheit zusammen mithilfe eines gigantischen Zirkelschlusses.
8. Gegen den Spiegel erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung. Sie untersagt dem Magazin, die unwahre Behauptung zu wiederholen.
Warum geht die Diözese gegen die unwahre Behauptung juristisch vor?
Die Unwahrheit in diesem Thema wird seit mehr als 5 Jahren über die Kirche und über kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter publiziert. Für die Tatsachen interessieren sich die verantwortlichen Journalisten nicht. Wies das Bistum auf Tatsachen hin, beriefen sich Journalisten auf andere Journalisten, die ja das Gleiche geschrieben hätten. Die Summe der Veröffentlichungen wuchs in den letzten beiden Jahren noch. Der Weg des Dialogs blieb völlig erfolglos. Also entschied das Bistum, den juristischen Weg zu gehen.
Neben dem Spiegel, dem Handelsblatt und anderen Printmedien publizierte auch Herr Aigner in seinem Blog die belegte Unwahrheit. Er behauptet wie andere Medien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche hätten ein „Schweigegeld“ bezahlt, also Geld fließen lassen mit dem Ziel, eine Straftat zu vertuschen. Damit behauptet er, eine beabsichtigte und reale Handlung habe tatsächlich stattgefunden. Für diese behauptete Tatsache bot Aigner genauso wenig Belege oder Anhaltspunkte wie seine Komplizen anderer Medien. Kurz: Er verbreitet eine glatte und bösartige Unwahrheit und bricht damit Recht.
Warum Abmahnung und einstweilige Verfügung?
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland müssen nicht hinnehmen, dass andere über sie bösartige Unwahrheiten verbreiten. Der Gesetzgeber sieht Wege vor, wie sich Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig gegen Unwahrheiten wehren. Dazu zählt die einstweilige Verfügung. Sie untersagt gerichtlich, Behauptungen zu verbreiten, von denen das Gericht sich überzeugt hat, dass sie unwahr sind. Wer trotzdem die Unwahrheit weiter veröffentlicht, muss mit einer Strafe rechnen. Ihre Höhe setzt das Gericht fest innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Bandbreite zwischen 5 € und 250.000 €. Diesen Rechtsweg ging das Bistum, weil er genau für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wie das Bistum im Einzelnen vorgeht, zeigt das Beispiel Herrn Aigners: Das Bistum ließ Herrn Aigner vorgerichtlich auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu war Herr Aigner nicht bereit. Daraufhin musste das Bistum gerichtlich vorgehen.
Warum sucht die Diözese nicht das Gespräch mit den Journalisten?
Wie bereits geschrieben: Sehr viele Gespräche wurden geführt. Mehr als 5 Jahre lang. Ohne Ergebnis.
Jeder Journalist, der dies will, kann die Tatsachen auf der Homepage des Bistums nachlesen. Wer Belege hinterfragen will, kann Kontakt aufnehmen mit der Pressestelle. Im Übrigen sind es die Journalisten, die verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren. (Was auch die meisten sehr wohl tun, was viele Erfahrungen zum Beispiel mit den regionalen Zeitungen in Ostbayern belegen!) Der berichtende Journalist ist dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt dessen zu überprüfen, worüber er berichtet oder kommentiert. Wer aber andere Menschen mit unwahren Behauptungen so nachhaltig bis in die Privatsphäre schädigt, wie dies Herr Aigner und andere mit ihren unwahren Behauptungen tun, der kann sich nicht ernsthaft wundern, wenn sich die von ihm Geschädigten im Rahmen des Gesetzes zur Wehr setzen.
Dass die Unwahrheit weiter veröffentlicht wird trotz aller eindeutigen Belege, trotz vieler Gespräche und trotz des Verzichts auf den Rechtsweg, das zeigt die Erfahrung der letzten 5 Jahre überdeutlich. Herr Aigner zum Beispiel kämpft heute verbissen darum, seine Unwahrheit weiter zu verbreiten. Er dokumentiert damit seine Absicht, das Recht kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brechen zu wollen. Die Wahrheit interessiert ihn nicht. Wäre es ihm um sie gegangen, hätte er sie zuvor ohne Mühe recherchieren können und müssen.
Unwahrheit kritisiert nicht, kommentiert nicht und klärt nicht auf
Journalisten, gegen deren unwahre Behauptungen sich das Bistum zur Wehr setzt, berufen sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit, die angeblich die Rechtssprechung der Bundesrepublik in Frage stelle. Statt ihrem Rechtsbruch ins Auge zu blicken oder statt die notwendigen Belege zu erbringen, schelten diese Journalisten die Rechtssprechung und polemisieren gegen die Geschädigten ihrer unwahren Behauptungen. Besonders bedrückend, wie öffentlich rechtliche Medienmagazine, die angeblichen Qualitätsjournalisten, ihnen dafür unterwürfig und kritiklos eine Bühne bieten: Keine Frage nach Belegen. Keine Frage nach den Gründen der Richter. Kein Interesse an den Tatsachen.
Der Spiegel, Herr Aigner und andere verteidigen natürlich die Meinungsfreiheit nicht und die Kirche bekämpft auch nicht lästige Kritiker, wenn sie sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor öffentlich verbreiteten Unwahrheiten schützt.
Wer Unwahrheit öffentlich behauptet, der kritisiert nicht, er kommentiert nicht und er klärt auch nicht auf. Er erfindet ganz einfach oder übernimmt Erfundenes und verletzt das Recht anderer Menschen. Kritik, Kommentar oder Aufklärung beziehen sich immer auf Wirklichkeit. Aber auf genau die verweist ja gerade nicht, wer die Unwahrheit sagt. Ihm fehlt eine Wirklichkeit, die er kritisieren, kommentieren oder aufklären könnte. Er biegt sich statt dessen eine Scheinwirklichkeit zurecht mit welcher Absicht auch immer.
Journalisten, die Unwahres behaupten, verteidigen die Meinungs- bzw. Pressefreiheit nicht. Sie missbrauchen sie vielmehr, um bösartige Unwahrheiten gegen andere Menschen – in diesem Falle kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu verbreiten. Dazu haben sie kein Recht – auch dann nicht, wenn es nur gegen katholische Christen geht.”
Zitat Ende
@huemeyra:
Wenn das stimmt, erklärt es dennoch nicht die Abmahnungen gegen Aigner und Niggemeier, insbesondere nachdem Aigner den Text geändert hatte und die Aussage so klar als Meinungsäußerung kennzeichnete.
Niggemeier insbesondere hatte lediglich die Abmahnpraxis kritisiert und diese Kritik muss sich auch das Bistum gefallen lassen.
@huemeyra: Wer so detailliert Kritik übt oder sich die detaillierte Kritik der Kirche zu eigen macht, sollte sich auch namentlich zu erkennen geben.
Im übrigen geht es hier um ein plastisches Beispiel, an dem die grundsätzliche Problematik presserechtlicher Abmahnungen (Meinungsfreiheit/Tatsachenbehauptung) festgemacht wird.
@foo: Der Zeitgeist bzw. das kulturelle Klima beeinflusst natürlich auch die Besetzung von Richterstellen und die Richter selbst. Sie leben ja nicht außerhalb der Gesellschaft. Dito die Anwälte. Das öffentliche Interesse wurde gegenüber dem Persönlichkeitsrecht früher stärker betont. Dass heute die Persönlichkeitsrechte stärker in den Vordergrund gerückt werden, hat sicher mit der Entwicklung der Presselandschaft (mehr Medien, Boulevardisierung etc.) zu tun. Und drittens ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung heute sehr viel selbstverständlicher geworden. Mit den entsprechenden Folgen hinsichtlich unseres Themas “Abmahnwahn”.
[...] Über Regensburg Digital und die Abmahnungen [...]
@michal: Ich will vorerst bei “huemeyra” bleiben. Ich bitte Dich, dies hinzunehmen. Warum ich im Gegensatz zu den meisten Kommentatoren auf ein Pseudonym verzichten soll, weil ich mit Deinen Ansichten nicht übereinstimme, das verstehe ich nicht.
Ansonsten gebe ich Dir aber durchaus Recht. Die Frage geht ins Grundsätzliche. Ist eine Tatsachenäußerung von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt, die ohne den Hauch eines Beleges eine glatte Unwahrheit über Dritte behauptet? Musst Du etwa hinnehmen, wenn ich überall in Deinem unmittelbaren Lebensbereich (per Blog, Radio, TV, Tageszeitung, überregionale Presse, Fachzeitschriften) “berichte”, Wolfgang Michal betrog in seiner vorigen Stellung massiv und hinterzog große Summen Geldes? Ändert sich daran was, wenn ich vor meine Behauptung noch schreibe, “Ich glaube, dass…..”?
I@Xerdys: Ich verstehe ja grundsätzlich, dass Du die Version des Bistums hinterfrägst. Ich frage mich nur, warum Niemand die Positionen Aigners oder anderer hinterfragt.
Aigner weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das heißt, er behielt sich vor, jederzeit wieder zu behaupten, ein Schweigegeld sei gezahlt worden. Deshalb wurde die einstweilige Verfügung beantragt. Ein juristisch unverbindliches “Ich bin der Meinung, daß” ist vollkommen wertlos.
Bei Niggemeyer allerdings bin ich mir auch nicht sicher, wie ich urteilen würde. Man könnte sagen, er berichtete – wenn auch einseitig – über den Fall. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Aigner aber verbreitet definitiv eine Behauptung, die er mit Nichts belegen kann.
@huemeyra: Natürlich wäre es allzu durchsichtig, vor die Behauptung, huemeyra stiehlt kleinen Kindern das Taschengeld ein “Ich glaube” zu setzen. Der vorliegende Fall ist aber nicht ganz so einfach. Wie SIe (wir duzen uns ja bekanntlich nicht) der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen können, haben die Gerichte bei den Äußerungen “Schreibtischtäter” und “Stasispitzel” sehr wohl auf Meinung erkannt, obwohl konstatiert wurde, dass in beiden Wörtern auch Anteile von Tatsachenbehauptungen stecken. Es kommt, wie immer in der Rechtsprechung, auf den konkreten Zusammenhang an. Die Aussage “Das ist für mich Schweigegeld” kann m.E. so oder so ausgelegt werden. Ich halte das Verfahren für offen (allerdings auch für unnötig). Die “Spiegel”-Überschrift “Schweigen gegen Geld” wurde von der Kirche nicht abgemahnt, obwohl hier eindeutig ein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Eine Gegendarstellung hätte also zunächst vollauf genügt.
@Wolfgang Micha: Bitte entschuldigen Sie das vorschnelle Du. Der entsprechende Spiegel-Artikel wurde sehr wohl abgemahnt. Dass Sie ihn im Internet noch finden, liegt daran, dass Spon und Spiegel unterschiedlichen Eignern gehören und deshalb getrennt verhandelt werden.
Gegendarstellungen bringen m.E. nicht viel. Sie sind sehr schwer zu erwirken. Im Text wirken sie immer hölzern und juristisch. Die meisten Leser wissen gar nicht, worum es geht. Will ich verhindern, landauf landab des Taschengelddiebstahls bezichtigt zu werden, muss ich auf Unterlassung klagen.
Gerade in diesem Fall handelte das Bistum recht besonnen. Die Versuche, den sachlichen Dialog zu suchen mit dem Spiegel und anderen, wirken in der Rückschau geradezu naiv. Diese Versuche hatten nie eine Chance. Und das lag nicht am Bistum.
Die Rechtsprechung überblicke ich nicht. Aber in der Sache ist die Behauptung, Schweigegeld sei geflossen, eine Aussage über ein tatsächliches Geschehen. Das Geld wird zum Schweigegeld, wenn ich die tatsächliche Absicht nachweisen kann, dass ein Handelnder mit seiner Zahlung ein Schweigen erkaufen wollte. Dazu liefert Niemand auch nur den Hauch eines Indizes.
@huemeyra
Der Artikel des gedruckten Spiegel, der offensichtlich nicht abgemahnt wurde, stammt vom 17.9. 2007. Er steht nach wie vor online! Auch als pdf. Das Copyright hat nicht Spiegel Online, sondern der Spiegel Verlag.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52985276.html
Wäre der Artikel abgemahnt worden (mit Unterlassungserklärung und hoher Streitwertsumme), würde er nicht mehr abrufbar sein.
Abgemahnt wurde dagegen der Spiegel-Artikel vom Februar 2010.
Der unverlinkte Hinweis auf die Darstellung des Bistums hat für mich als Leser keinen Wert, und die hier veröffentlichte Darstellung relativiert nicht den entstandenen Eindruck – und als solcher ist es zu werten: eine Meinungsäußerung. Im Grunde sollte der obige Text abgemahnt werden, wenn diversen Journalisten auch anerkannter Medien die Sorgfaltspflicht abgesprochen wird und Oberbayern (!) als Hort der Wahrheit sein soll (das geht jetzt nicht gegen den gemeinen Oberbyern im speziellen). Aber das geht wohl eher in Richtung Verschwörungstheorie und sollte wie üblich ignoriert werden.
Die zentrale Aussage des Artikels, dass der Fliegende Gerichtsstand ein Unding ist, wird meiner Ansicht nach mit der Reaktion von huemeyra noch einmal untermauert.
@Harald:
Ja, bestimmt kommt auch noch einer und mahnt huemeyra wegen Verletzung des Urheberrechts ab, weil das überlange Zitat garantiert nicht vom Zitatrecht gedeckt ist ;-)
Die Sicht des Bistums, die hier so ausführlich zitiert wird – Überschrift: “Was ist Wahrheit? (Johannes 18, 38)” – ist die Sicht des Bistums, nicht meine. Ich finde, das Bistum überreagiert und sollte sich lieber mit der Aufarbeitung des Missbrauchs in der Katholischen Kirche beschäftigen als Journalisten komplizenhafte Bösartigkeit zu unterstellen.
Jakubetz hat sich auch mit der Stellungnahme des Bistums beschäftigt:
http://www.blog-cj.de/blog/?p=3259
Die geistige Haltung der Regensburger Katholiken spiegelt auch dieser Artikel wieder: http://www.heise.de/tp/blogs/6/147292
Ist gegen Stefan Niggemeyer wirklich auch eine Verfügung erwirkt worden? Der verlinkte Beitrag bei ihm gibt das nicht her: Dort schreibt er von einer Unterlassungserklärung, die er nicht abgegeben habe, und stellt dann fest: „Um ihre Forderung durchzusetzen, muss die Diözese nun versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen mich und diesen Blogeintrag zu erwirken, zum Beispiel beim Hamburger Landgericht.“ Keine Rede von einem Eingang einer solchen Verfügung, und der Artikel des Anstoßes scheint auch noch ungeschwärzt vorhanden zu sein.
[...] Michal Wie Lieschen Müller über die Meinungsfreiheit entscheidet. „Abmahnrepublik“, Teil III Es geht in diesem Teil eigentlich um die Entstehung [...]
Das Regensburger-Beispiel ist zwar real, aber die obigen Scharmützel darum verschleiern das Problem und lenken ab. Das Problem ist, dass man die Wahrheit durch Abmahnungen unterdrücken kann, wenn man ausreichend Geld hat.
Ich schreibe beispielsweise, dass die Erde eine Kugel ist. Jetzt kommen die “Freunde der Flacherde” und mahnen mich ab. Einfach und erstmal so. Zwar würde ich den darauf folgenden Prozess gewinnen, aber wann und zu welchem Preis? Da ist das Problem. Die Wahrheit kann einfach weggedrückt werden, da ein kleiner Blogger und eine kleine Publikation gar nicht Geld, Zeit und Nerven hat das ausfechten.
Meiner Meinung nach sollte es anstelle der jetzigen Abmahnmöglichkeiten nur Möglichkeiten für eine Gegendarstellung geben. Und wenn man mehr will sollte das über eine Anzeige wegen Verleumdung etc. bei der Staatsanwaltschaft weitergehen. Denn die Abmahnung erlaubt durch das Aufmachen zahlreicher Nebenkriegsschauplätze und weiterer Abmahnungen (man bleibt ja erstmal weiter tätig) den unliebsamen Publizisten wirtschaftlich zu vernichten.
Hallo,
schau mal zum Thema Meinungsfreiheit:
http://www.fischerfratze.de
Millionaere haben mehr Rechte und die gehen gegen eigene Familienmitglieder vor, auch wenn diese schwerbehindert sind.
Moral, wo bist du!