Robin Meyer-Lucht | 16 Kommentar(e)
Nach einem Treffen von Kulturstaatsminister Neumann und Presseverlegern zeichnet sich ab: Die Regierung schließt sich dem Argument an, dass in der digitalen Revolution eine Schutzlücke für Presseverleger geschlossen werden müsse. Und: Die Branche soll keine Leistungsschutz-Abgaben an sich selbst zahlen müssen.
25.02.2010 |
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich am Mittwoch nach einem Treffen mit Vertretern der Presseverbände für eine “zügige” Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsschutzrechts für Presseverlage ausgesprochen. Aus der begleitenden Pressemitteilung gehen drei für die weitere Diskussion wichtige Aspekte hervor:
1. Das Schutzlücken-Argument: Neumann schließt sich der Sichtweise an, dass Presseverleger urheberrechtlich schlechter gestellt seien als etwa Tonträgerhersteller, Sendeunternehmer, Filmproduzenten oder Konzertveranstalter. Diese Schutzlücke für die organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen der Presseverleger solle geschlossen werden. Derzeit seien die Presseverlage im Internet nicht “angemessen” geschützt.
2. Ausnahme-Regel für die Branche: Journalisten und Verlage sollen offenbar selbst von Leistungsschutzrechts-Abgaben ausgenommen werden. Neumann erklärte: “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.” Die Branche selbst soll demnach auf die Inhalte der Kollegen und Mitbewerber zugreifen können, ohne dass neue Schutzrechts-Abgaben zu entrichten wären. Diese Regelung gilt – wie Carta aus Verhandlungskreisen erfahren hat – als eine Voraussetzung dafür, dass die Journalistengewerkschaften dem neuen Schutzrecht zustimmen. Neumann bestätigt diese Regel nun durch seine Pressemitteilung indirekt.
3. Hifestellung in der digitalen Revolution: Für Neumann ist das neue Schutzrecht ein probates Mittel, um den Presseverlegern in der digitalen Revolution zu helfen. Er sagte: “Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen.”
Die vollständige Erklärung Neumanns hier.
Einen genauen Zeitplan für die geplante Gesetzesänderung gibt es aber nach Informationen von Carta weiterhin nicht.
Siehe auch:
Veranstaltungstipp: Leistungsschutzrecht & Internetwirtschaft
Nachtrag: Interessanter Tweet vom presseschauer: “Irgendwie ist doch jeder ein “anderer Urheber”, der nicht benachteiligt werden darf.”


“Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.”
Da eröffnet sich doch ein neuer Markt für Webhoster. Deutschland bekommt 82Mio Blogger/Journalisten und die Verleger ihr weltfremdes Schutzgesetz.
@ Myself: Sehr guter Hinweis. Damit ist nun völlig klar, warum 1und1 ein Blog betreibt:
http://blog.1und1.de/
“”Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große
Herausforderunge…”…
“Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große
Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann
nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten …
Neumann: “Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer.”
Das ist für mich der Kern der Dummheit. Sicher brauchen wir die vierte Gewalt. Aber brauchen wir Zeitungen, die zum Teil Parteien gehören? Brauchen wir Blätter, die sich überwiegend über Anzeigen über Wasser halten können? Wie kritisch ist so eine vierte Gewalt?
Ich denke, die vierte Gewalt sind wir alle. Jeder kann Presse sein, wenn er will. Entweder durch eigene Recherchen oder Blogs – oder durch die selektive Verteilung der eigenen Aufmerksamkeit. Das machen schon viele – und u.a. darum geht es den Blättern so schlecht, die Herrn Neumann so einfältig umgarnen.
Ich lese aus diesem Satz “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen” nicht unbedingt heraus, dass Journalisten von der Leistungsschutzabgabe befreit sein sollen. Wahrscheinlicher scheint mir ein Verrechnungskonstrukt, bei dem das Geld am Ende doch nur in den Kassen der Verlage landet.
Denn eine Ausnahmeregelung würde schnell ganz viele Fragen aufwerfen: Wer ist Journalist? Nur jemand, der für ein Verlagsportal schreibt? Nur Redakteure oder auch freie Journalisten, die für Verlagsportale schreiben? Was ist mit journalistischen Inhalten bei Yahoo, T-Online etc.? Gilt die Regelung nur für hauptberufliche freie Journalisten? Nur solche mit DJV/verdi/BDZV/VDZ-Presseausweis? Gilt die Ausnahmeregelung auch dann, wenn ein Journalist ein eigenes Blog betreibt? Wie journalistisch muss das Blog dann sein? Darf es auch ab zu private oder nicht-journalistische Einträge enthalten? Wenn ja, wie hoch darf der Anteil sein? Was ist mit Texten z.B. auf der Bürgerreporterplattform myheimat.de, die von Amateuren erstellt werden, von denen aber einige auch auf Verlagsportalen landen und dadurch quasi zu Journalismus “veredelt” werden?
Man muss kein Zyniker sein, um zu mutmaßen, dass es am Ende darauf hinauslaufen soll, dass nur Leistungsschutzempfangsberechtigte davon befreit sein sollen, sich gegenseitig mit Abgaben zu belasten…
@ Ulrike Langer: “Ich lese aus diesem Satz “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen” nicht unbedingt heraus, dass Journalisten von der Leistungsschutzabgabe befreit sein sollen.”
Stimmt. So genau kann man das nicht aus dem Satz lesen. Aus Verhandlungskreisen ist aber zu verfahren, dass es eine Freistellung der Branche geben soll, die Neumann mit der Pressemitteilung nun indirekt begrüsst.
Wer zur Branche Journalist/Verlag gehört, soll keine Leistungsschutzabgaben zahlen, das ist der Plan. Darauf bestehen die Journalistengewerkschaften, die sicherstellen wollen, dass ihre selbständigen Mitglieder nicht etwa zu Einzahlern im neuen Leistungsschutzsystem werden.
Wie genau das im Gesetz formuliert sein soll, weiss ich natürlich noch nicht. Ein solcher Ausschluss der eigenen Branche ist aber offenbar nicht ganz untypisch für urheberrechtliche Regelungen.
@Robin, @Ulrike: Urheberrechtlich wird meines Wissens zwischen privater und gewerblicher Nutzung sowieso nicht unterschieden. Eine Nutzung ist grundsätzlich lizenz- und damit potenziell vergütungspflichtig, sonst ist es keine Nutzung. (Lesen oder Musikhören zum Beispiel ist keine Nutzung, aber das wird sich ja vielleicht noch ändern.) Für rein private Nutzungen gibt es in Einzelfällen Ausnahmen (Privatkopie), und es gibt Zwangslizenzen, die nicht genehmigungs-, aber durchaus vergütungspflichtig sind (GEMA). Die Verleger sagen jetzt, sie wollen nur für gewerbliche Nutzungen Geld, aber mehr als eine Goodwill-Erklärung ist das aus meiner Sicht nicht. Wie eine Regelung aussehen sollte, die nicht auch private Nutzungen grundsätzlich lizenzpflichtig macht, wüsste ich nicht, es sei denn, es gibt ein Umdenken im Urheberrecht, und private Nutzungen sollen in Zukunft grundsätzlich frei sein. Aber das ist wohl kaum gemeint.
Interessant.
„Im Gegensatz zu anderen Vermittlern urheberrechtlich geschützter Werke wie Tonträgerherstellern, Sendeunternehmern, Filmproduzenten oder Konzertveranstaltern sind die organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt.“ heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 24.02.2010 wörtlich.
Interessant, weil ein Vergleich u. a. zur Musikbranche hergestellt wird. Ich verstehe diesen Vergleich nur nicht. Wie sind denn die Tonträgerhersteller, Sendeunternehmern, Filmproduzenten oder Konzertveranstalter geschützt? Die GEMA rechnet mit Urhebern und Musikverlag ab. Der Musikverlag wird in dem obigen Zitat nicht einmal erwähnt. Die Tonträgerhersteller beispielsweise, die für Zweitverwertung in der Musikbranche zuständig sind (Leistungsschutzrechte) können grundsätzlich mit der GVL (https://www.gvl.de/) abrechnen, wenn sie dies wünschen.
Es bleibt der Printbranche unbenommen, Institutionen zu schaffen, über welche Leistungsschutzrechte abgewickelt, sprich vergütet werden. Dazu bedarf es eines Verlagsleistungsschutzrechts nicht.
„Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“ heißt es im Posting. Richtig. Aber die Schlussfolgerung passt nicht: „Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen.“
Was sind die Leistungen der Presseverlage bei einer Webveröffentlichung? Eine Webseite mit Inhalten kann heutzutage jeder Schüler betreiben.
Wenn ein Verlagsleistungsschutz kommen sollte, vermute ich, dass immer mehr Journalisten dazu übergehen werden, neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen Verlag (ggf. mit mehreren) zu gründen. Ob das sinnvoll ist, bezweifle ich. Nach wie vor halte ich es für sachgerechter, wenn die Printverlagsbranche beginnt, ihre eigenen Probleme zu lösen. Die großen Verlage könnten sich zusammentun und über eine GVL-ähnliche Verwertungsgesellschaft den Webnutzer zur Kasse bitten. Die Einnahmen sind nach Abzug der Verwaltungskosten aufzuteilen. So würde die Vertriebsleistung der Verlage im Web vergütungspflichtig werden. Technisch ließe sich lösen, dass Suchmaschinen nur in der gewünschten Form die Inhalte auswerfen. Insoweit könnte auch Google als Zahlungspflichtiger gewonnen werden. Wozu ein Gesetz, wenn es anders geht?
Mit einem Verlagsleistungsschutzrecht würden neue Unternehmensmodelle gehemmt werden. Es mag sein, dass dies politisch gewollt ist und ein Verlagsleistungsschutzrecht eher dem Schutz der alten Verlagsstrukturen dient. Das kann’s nicht sein, wirklich nicht. Die Zeiten haben sich geändert. Neue Vertriebsmöglichkeiten sind verantwortungsvoll und wettbewerbsfreundlich zu analysieren und entsprechend offene, bürgerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn der Informationsanspruch des Bürgers bedient werden soll, dann wäre es naheliegend den kürzesten Weg zwischen Urheber und Empfänger zu stärken und nicht den Umweg über einen Verlagsverwerter, der im Web weitgehend überflüssig geworden ist.
[...] forcierte Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger hat lautRobin Meyer-Lucht (CARTA) mal wieder eine neue, absurde Wendung genommen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat mit einem [...]
[...] ein Treffen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit Vertretern der Presseverbände, worüber Carta berichtet. Dabei kam u.a. folgende Konkretisierung heraus: 2. Ausnahme-Regel für die Branche: [...]
Was für ein Unfug. Journalisten: Aufwachen!
[...] forcierte Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger hat laut Robin Meyer-Lucht (bei CARTA) mal wieder eine neue, absurde Wendung genommen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat mit einem [...]
Herr Kauder sieht es offenbar anders als sein Kollege:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schlagabtausch-zwischen-Axel-Springer-und-Google-941187.html
Ein Fortschritt.
[...] ganz einig, ob das Leistungsschutzrecht für Verleger nun halbtot (Netzpolitik) * oder nahezu in trockenen Tüchern ist, mit staatskulturministeriellem Segen [...]
[...] für das Setzen von Links (auch Snippets genannt) bezahlen müssen (vgl. Ausnahmeregeln für die Branche). Damit verhindert das Leistungsschutzrecht die [...]
[...] forcierte Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger hat laut Robin Meyer-Lucht (bei CARTA) mal wieder eine neue, absurde Wendung genommen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat mit einem [...]