Robin Meyer-Lucht

Koalition plant Leistungsschutzrecht für Verlage

Robin Meyer-Lucht | 59 Kommentar(e)

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Die schwarz-gelbe Koalition möchte Verlage “nicht schlechter stellen als andere Werkmittler”. Presseverlage sollen daher ein Leistungsschutzrecht zur “Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet” erhalten. Um dieses Leistungsschutzrecht hat es in der Vergangenheit bekanntlich erheblichen Streit gegeben.

20.10.2009 | 

Die schwarz-gelbe Koalition plant, in der kommenden Legislaturperiode ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Im Entwurf des Koalitionsvertrags heißt es nach Carta-Informationen:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

Diese Formulierung ist Teil der Vorlage, die derzeit noch abschließend von den Parteivorsitzenden beraten wird. Bis Freitag sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Mit einer Veränderung der Passage durch die Parteispitzen ist nach Einschätzung von Beobachtern nicht zu rechnen.

Mit dem “Leistungsschutzrecht” würden die Verlage eigene Rechte an den von ihnen veröffentlichten Inhalten erhalten, die über den bisherigen Schutz des Urheberrechts hinausgehen. So würden sie das Recht zur ausschließlichen Verwertung ihrer Inhalte und die Möglichkeit bekommen, eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” zu gründen.

leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht: "Schutz des geistigen Eigentums" vs. "Kultur des vernetzten Gesellschaftsdiskures"

Film- und Musikindustrie verfügen bereits über Leistungsschutzrechte. Auf Basis dieser Rechte erhalten beispielsweise Plattenfirmen Geld für das Spielen der von ihnen veröffentlichten Stücke im Radio. Die Filmverleihe können so darauf bestehen, dass ein Film nur in der von ihnen ausgelieferten Fassung gezeigt wird. Was die Leistungsschutzrechte konkret für die Verlage bedeuten würden, ist bislang unklar. Eine Konsequenz könnte sein, dass Google News nicht mehr ungefragt auf Verlagsinhalte zugreifen darf, sondern zuerst um eine Erlaubnis bei den Site-Betreibern nachsuchen müßte.

Die Verlegerverbände hatten im Sommer stark für ein eigenes Leistungsschutzrecht geworben. Angesichts von enttäuschenden Anzeigenumsätzen bei journalistischen Online-Angeboten seien weitere Einnahmequellen und ein besserer Schutzr für die Verlage erforderlich. Die von den Verlegern veröffentlichte Hamburger Erklärung mit der Kernforderung nach einem “Schutz des geistigen Eigentums” im Internet bildet die Basis einer solchen Forderung. Nach einem Gespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Juni hatte Helmut Heinen vom Verband der Zeitungsverleger (BDZV) gesagt: „Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass aufwändig produzierte Qualitätsinhalte der Verlage von Dritten kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage zurückfließt.”

Die Forderung nach neuen Verwertungsrechten im Internet war auch Auslöser des Internet-Manifests. Darin heißt es: “Referenzen durch Verlinkungen und Zitate – auch und gerade ohne Absprache oder gar Entlohnung des Urhebers – ermöglichen überhaupt erst die Kultur des vernetzten Gesellschaftsdiskurses und sind unbedingt schützenswert.”

Die CDU hatte ein Leistungsschutzrecht für Verlage in ihrem Regierungsprogramm angekündigt: „Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen.“ Auch SPD-Kandidat Frank-Walter Steinmeier hatte sich im Wahlkampf dafür stark gemacht.

Doch aus den Reihen der Koalition gibt es weiter skeptische Stimmen. Beobachter weisen darauf hin, dass Google bislang alle Websites ungefragt durchsuchen und auszugsweise anzeigen dürfe. Mit der Umkehrung dieses Rechts für Verlage werde eine Sondersituation geschaffen. Würde dies ausgeweitet, wäre bald das Betreiben von Suchmaschinen unmöglich.

Allein die Einengung auf die “Presseverlage” zeigt, dass die Diskussionen in den nächsten Monaten zu dem Thema sehr munter werden dürften. Mit einem Vorschlag der Betroffenen zu einem Gesetzesentwurf ist etwa gegen Ende dieses Jahres zu rechnen.

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59 Kommentare

  1. Texhnolyze |  20.10.2009 | 19:05 | permalink  

    Eine robots.txt Spende für deutsche Presseverlage:

    User-agent: *
    Disallow: /

  2. Wolfgang Michal |  20.10.2009 | 19:58 | permalink  

    Die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, ist wohl das Vorbild für die zu gründende “Verwertungsgesellschaft der Verlage”. Als zweitgrößte Verwertungsgesellschaft nach der GEMA nimmt sie ordentliche Summen ein, ca. 160 Millionen Euro im Jahr. Interessant wird sein, ob das Verhältnis 50:50 für Verlage und Urheber bei den Ausschüttungen gewahrt oder für die Autoren verbessert wird und wie etwa die bereits bestehende VG Wort reagiert.
    Die von den Lobbyisten bereits geschriebenen Gesetzentwürfe, pardon Stellungnahmen, liegen seit Frühjahr im Justizministerium vor.

  3. Robin |  20.10.2009 | 20:17 | permalink  

    @ Wolfgang: Vielen Dank für die Ergänzung. Meines Wissens planen die Verlage fuer ihrem konkreten Formulierungsvorschlag zu den Gesetzesänderungen eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften – womit wir dann wieder beim Anlass für den Brief von Björn Sievers wären:
    http://bjoern-sievers.de/2009/07/17/offener-brief-an-djv-chef-michael-konken/

  4. Johanstormarn |  20.10.2009 | 22:11 | permalink  

    Google durchsucht wie oben angegeben keinesfalls ungefragt alle Seiten. Texhnolyze hatte ja bereits darauf hingewiesen, dass Google immer (!) per robots.txt anfragt, ob der Bot eintreten und crawlen darf.

  5. Robin Meyer-Lucht |  20.10.2009 | 22:31 | permalink  

    @ Jahanstormarn: Das kann genauso sehen, dass Google immer brav bei robot.txt anfragt. Wenn aber Google kein robot.txt findet, wird – soweit ich weiss – die Seite trotzdem indexiert.

    Es geht hier um Opt-Out- oder Opt-In-Prinzip: Derzeit haben wir ein Opt-Out-Verfahren bei Google und Google News: Wer nicht dabei sein will, muss es Google sagen. Die Verlage wollen ein Opt-In-Verfahren für ihre Seiten: Nur wenn sie zustimmen, dürfen Drittanbieter wie Google auch auf ihre Inhalte zugreifen. Dabei geht es nicht so sehr um der Prinzip, sondern aus der Anforderung ableitbare Recht: Etwa das Recht, die Nutzung von Verlagsinhalten auf gewerblichen Seiten Dritter zu untersagen oder eine solche Nutzung mit einer Abgabe an die “Verwertungsgesellschaft der Verlage” zu verknüpfen.

    Das ist selbstredend nicht vom Internet her gedacht. Deswegen habe ich ja auch das Internet-Manifest mitunterzeichnet. ;)

  6. Robin Meyer-Lucht |  20.10.2009 | 23:21 | permalink  

    Die FTD zitiert aus dem Koalitionsentwurf
    http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:medienbeteiligungen-schwarz-gelb-will-spd-holding-zerschlagen/50026101.html

    “Wir stellen gemeinsam mit den Ländern die wirtschaftlichen Beteiligungen von Parteien an Rundfunksendern, Zeitungsverlagen und anderen meinungsbildenden Medienunternehmen auf den Prüfstand.”

    Auch interessant, aber: “Prüfstand” hat aber einen deutlich unverbindlicheren Charakter als das “streben an”-Label, welches das Leistungsschutzrecht in dem Entwurf erhalten hat.

    Die FTD-Überschrift “Schwarz-Gelb will SPD-Holding zerschlagen” ist angesichts der Prüftstand-Formulierung glatter Boulevard.

  7. beim wort genommen » Blog Archiv » Vorläufiger Koalitionsvertrag sieht Leistungsschutzrecht für Verlage vor |  21.10.2009 | 02:25 | permalink  

    [...] carta berichtet, plant die künftige schwarz-gelbe Koalition, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. [...]

  8. links for 2009-10-20 : Bibliothekarisch.de |  21.10.2009 | 08:04 | permalink  

    [...] Koalition plant Leistungsschutzrecht für Verlage — CARTA (tags: koalition leistungsschutzrecht verlage planung 2009 10/2009 carta.info) [...]

  9. Tysk Gamlingen (grmpyoldman) 's status on Wednesday, 21-Oct-09 08:32:18 UTC - Identi.ca |  21.10.2009 | 10:32 | permalink  

  10. Wittkewitz |  21.10.2009 | 11:22 | permalink  

    Und wie wollen sie das Paperboy-Urteil aus den Angeln heben? Wird wohl mal wieder eines der Gesetze, dass danach vom BVG kassiert wird.

  11. D Askey |  21.10.2009 | 11:51 | permalink  

    Eine Ausdehnung des Urheberrechts wie diese ist grundsätzlich falsch, und irgendwann werden diese Verlage merken, dass sie sich nur ins eigene Fleisch schneide. Dass Google ihre Inhalte durch eine einfache Suche auf der bestbekannten Suchplattform der Welt zugänglich macht ist eine tolle Leistung, für die Google kein Cent kriegt. So könnte man zumindest die Sache auch sehen.

    In der analogen Welt hatten die Verlage die Buchpreisbindung, die Teilwertabschreibung und andere Vorteile, die alles mit der staatlichen Subvention von Kulturgütern zu tun hat, aber schon gar nichts mit Verbraucherschutz noch fairem Wettbewerb. Muss dieser Zustand unbedingt in der digitalen Welt wiederholt werden? Wenn das Geschäftsmodell todkrank ist, lass es endlich mal sterben.

    Ich finde den ersten Kommentar nicht nur witzig, sondern auch sehr zutreffend. Sind die Verlage wirklich so dumm?

  12. Johannes Schöck (digimoral) 's status on Wednesday, 21-Oct-09 10:05:11 UTC - Identi.ca |  21.10.2009 | 12:05 | permalink  

  13. Robin Meyer-Lucht |  21.10.2009 | 12:10 | permalink  

    @ Wittkewitz: Das Paperboy-Urteil betrifft die Frage des Zitatrechts im Rahmen des Urheberrechts. Das ist wieder etwas ganz anderes als das Leitungsschutzrecht. Das ist zwar kaum zu glauben, ist aber so.

    rml

  14. Sebastian |  21.10.2009 | 12:12 | permalink  

    Naja, die Verlage wollen ja über Google gefunden werden. Nur wollen sie eben auch Geld dafür sehen. Mit dem Leistungsschutzrecht haben sie dann die passende staatliche Unterstützung. Google wird sich zweimal überlegen ob sie entsprechende Angebote nicht mehr crawlt und damit das Abwandern der Nutzer zu anderen Suchmaschinen riskiert.
    Für mich ist es völlig unverständlich warum sie die Politik für sowas einspannen lässt. Für ein bischen positive Berichterstattung?

  15. Peter H.C. |  21.10.2009 | 12:14 | permalink  

    hoffetlich crawld googlenews dann nich mehr focus.de und welt.de sind ja beinahe die einzigen Seiten die Googlenews zB in den iGoogle Widgets anzeigt…

  16. max |  21.10.2009 | 12:14 | permalink  

    @5 Ich verstehe nicht in wie fern sich die robot.txt Lösung von deiner Version unterscheidet. Definiere ich das ganze per robot.txt kommt Google nicht. Genauso kann ich das im robot.txt auch abändern, dass Google kommt. Das Netz ist ein offenes Medium. Wenn Google ungefragt auf Inhalte zugreift dann doch auch nur weil diese auch ungefragt (sic) im Netz stehen.

    Das Problem ist wohl eher der Realitätsverlust der Verlage: Mal Ehrlich, schaut euch doch mal die Zahlen an wie viel Prozent bspw. Google News an Besuchern auf die News Webseiten spühlt..das sind zum Großteil weit mehr als 70-80%. (Quelle hab ich gerade nicht zur Hand)

    Das Google dabei sehr wenig des eigentlichen Textes ausliest kann man sich ja selbst anschauen. Drei Zeilen + Überrschrift kann man wohl für die zu Erwartenen Besucher hergeben.

    Was wollen die Verlage also erreichen? Ganz einfach: Kohle scheffeln für keinen erkennbaren Mehrwehrt. Gleichzeitig verlieren sie Werbeeinahmen, Besucher und Bekanntheit. Das schadet sogar der Medienlandschaft.

    Kein Verlag wird gezwungen auch im Netz aktiv zu sein. Und kein Verlag wird gezwungen seine Inhalte frei zur Verfügung zu stellen. Und wenn das alles so ein großes Problem ist kann man als Verlag auch andere Lösungen finden um ’seine Inhalte’ zu sichern: Raw Text in Grafiken umwandeln bspw. Schon kann Google oder ähnliche Webseiten den Spaß nicht mehr auslesen.

    Das ist im Großen und Ganzen grober, grober Unfug. Anstatt ihre Angebote dem freien Markt anzupassen wird hier ein Lösung gesucht die Niemandem einen Vorteil erbringt. Das macht keinen Sinn.

    Dann lieber für die Angebote pro Artikel oder Zeitraum zahlen – so bleibt dem Gros der Bevölkerung so ein Verwerter-Quatsch erspart. Der Markt wird es dann schon richten.

  17. jot*be’s soup |  21.10.2009 | 12:27 | permalink  

    “Was die Leistungsschutzrechte konkret für die Verlage bedeuten würden, ist bi…”…

    Was die Leistungsschutzrechte konkret für die Verlage bedeuten würden, ist bislang unklar. Eine Konsequenz könnte sein, dass Google News nicht mehr ungefragt auf Verlagsinhalte zugreifen darf, sondern zuerst um eine Erlaubnis bei den Site-Betreibern…

  18. Benedikt Schmidt |  21.10.2009 | 12:39 | permalink  

    Bevor es trotz Hamburger (V)erklärungen und Leistungsschutzrechten dann doch in ein paar Jahren heisst “You are fired” bewahr ich mir diesen Stolz und hab selbst gekündigt. Lieber jetzt neu orientieren als irgendwann vor den Scherben zu stehen…

    Die Diskussion ist aus der Ferne eh besser zu ertragen :)

    Viel Glück trotzdem an alle!

  19. Das kann ja heiter werden « Text |  21.10.2009 | 13:06 | permalink  

    [...] Personen sind voll im Gange. Die neueste Nachricht aus dem gerade entstehenden Vertrag ist das Leistungsschutzrecht für Verlage. Kann man das, was diese Parteifunktionäre da machen überhaupt noch Politik nennen? Versteht man [...]

  20. boRp |  21.10.2009 | 13:47 | permalink  

    Ha, die Sache wird doch ganz einfach (wenn das Gesetz durchkommt): Suchmaschinen werden die Seiten der Verlage nicht mehr aufführen, die Seiten werden weniger Besucher bekommen, somit irrelevant und langsam verschwinden. Solange unser Netz neutral bleibt, bereinigt es sich selber von dämlichen Ideen.

  21. Fabian |  21.10.2009 | 14:22 | permalink  

    Warum mir das voellig egal ist, obwohl ich es fuer ungerechtfertigten, hanebuechenen Unsinn halte, den die Koalition, die vom Internet bekanntermassen gar keine Ahnung hat, ungeprueft von den Verlagen uebernimmt:
    Die Verlage berauben sich damit automatisch 90% ihrer Besucher. Ich komme praktisch nie auf eine derer Seiten ohne Google. Wenn sie das nicht zu schaetzen wissen, sollen sie auf die Besucher eben verzichen.

    Es ist ja nicht so, als ob ich ein Problem damit haette, auf diese Seiten zu verzichten. Da brauchen wir echt nicht lang diskutieren, wenn ich so drueber nachdenke, faend ich es sogar unglaublich lustig, wenn die Verlage ihr Gesetz so durchboxen. :D

  22. Robin Meyer-Lucht |  21.10.2009 | 15:53 | permalink  

    @ Max: Der Unterschied ist nicht praktischer, sondern juristischer Natur –> #Paralleluniversum.

    @ Fabian: Nicht unrealistisch: Das Gesetz kommt durch, hilft den Presseverlagen aber wenig. Es wird noch einiges Wasser die Spree herunterfließen, bis eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” auf den Beinen steht und von den entsprechenden Stellen autorisiert ist. Das könnte ca. 20 Internetjahre dauern. Als Journalismus-Industrie allein darauf zu setzen wäre unklug.

  23. Matthias Spielkamp |  21.10.2009 | 16:32 | permalink  

    Wen’s interessiert: Über die Lobbying-Methoden, die Springer & Co eingesetzt haben, um so weit zu kommen, gibt’s einen langen Text bei Message: “Die Lobbyisten der Unfreiheit” – http://message-online.com/94/spielkamp.html.

  24. max |  21.10.2009 | 18:20 | permalink  

    @Robin Das ändert nichts daran, dass es eine Verkennung der Wirklichkeit ist. Das Internet ist _ein Mitmachmedium_. Bei einer Zeitung, einem Radio und einem Fernseher kann ich lediglich konsumieren, nicht mitbestimmen oder gar mitmachen.

    Das kann ich nicht – mal eben – so drehen wir mir das gefällt. Ganz im Gegenteil: Wie hier schon mehrmals geschrieben werden sich die Verlage selbst ins Knie schießen und dann soll ich/man im Zweifelsfall für diese Mist auch noch per Verwertungsgesellschaft (mit-)zahlen. Das macht keinen Sinn.

    In dem Zusammenhang noch eine kleine Empfehlung:
    http://www.ted.com/talks/lang/eng/clay_shirky_how_cellphones_twitter_facebook_can_make_history.html

  25. hendrix |  21.10.2009 | 19:19 | permalink  

    Jörg Tauss twitterte gerade:

    Hamburger Verleger- Erklärung gegen das Internet wird wohl schwarz-gelbe Politik. Leistungsschutzrecht: http://bit.ly/3AWobk

    –> “Hamburger Erklärung wird schwarz-gelbe Regierungspolitik” wäre eine schöne Überschrift gewesen, naja, vielleicht ein wenig polemisch.

  26. orangeguru |  21.10.2009 | 19:38 | permalink  

    Die FDP rühmt sich ja immer damit Verfechter der idiotischen Idee der “freien Märkte” zu sein.

    Doch werden hier die Marktmächte berücksichtigt oder eine Lobby geschützt?

    Natürlich ist dies Protektionismus für eine mächtige Branche!

    Die Verleger haben sich nicht den Kräften / Änderungen des Marktes angepaßt. Wenn die FDP wirklich die FDP ihrer eigenen Grundsätze wäre, dann würde sie den Verlegern den blanken Arsch zeigen. Stattdessen lassen sich Westerwelle und Co von den mächtigen Papierbaronen penetrieren und zu deren “Bitches” machen.

    Google an sich ist nicht die “Gefahr” gegen die man “was machen muß” – es sind die Kunden, die sich unverschämter weise nicht mehr im 19. Jahrhundert aufhalten in dem die Verleger noch leben.

  27. Das Internet mal so richtig durchregulieren |  21.10.2009 | 20:02 | permalink  

    [...] durchregulieren und in Zukunft die Verlage besser vor Raub aus dem Internet schützen. Sie wollen die Leistungsschutzrechte der Verlage stärken. DA MACHE ICH MIT und werde von mir aus erstmal bis Jahresende nicht mehr [...]

  28. Peter Mock |  21.10.2009 | 20:44 | permalink  

    Grins….:-)
    Wir füttern auch fleißig Google News. Und Yahoo News. (Ja auch das gibts)
    Ausschließlich mit journalistischen Qualitätsinhalten.
    Wo kann man die Kohle beantragen?

  29. Thomas Nicolai |  21.10.2009 | 21:00 | permalink  

    i++

    User-agent: *
    Disallow: /

  30. yoggi74 |  21.10.2009 | 21:25 | permalink  

    … wieso gilt das denn eigentlich nur für Verleger? Ich will auch Geld dafür sehn wenn dieser Beitrag zitiert wird.
    Gut gründe ich halt nen kleinen Verlag, eröffne einen Blog und hoffe drauf, dass daraus jemand etwas verwendet. Dann such ich mir nen netten Abmahnanwalt und mach die dicke Kohle ;)

    So ein Schwachsinn – wenn die Verlage das Netz nutzen müssen sie auch damit leben, dass ihre Inhalte auch vom Netz genutzt werden – so funktioniert die Welt halt im 21st Jahrhundert.

  31. Robin Meyer-Lucht |  21.10.2009 | 21:43 | permalink  

    @Yoggi74: Yip, allein schon verfassungsrechtlich ist es wohl erforderlich, dass jeder, der eine jouranlistisch-redaktionelle Leistung im Internet erbringt (Wer ist das? Blogger? – sowieso! Auch Leute, die Texte für Ministerienseiten schreiben? Twitterer?), auch als Autor und Verleger an dieser neuen Verwertungsgesellschaft teilnehmen darf. Das wird ein ziemlich bunter Haufen.

  32. jot*be :: Daily. |  21.10.2009 | 21:49 | permalink  

    Links des Tages…

    Schwarz-gelbe Koalition will Leistungsschutzrecht für Verlage:

    Was die Leistungsschutzrechte konkret für die Verlage bedeuten würden, ist bislang unklar. Eine Konsequenz könnte sein, dass Google News nicht mehr ungefragt auf Verlagsinhalte zu…

  33. Mediengleichschaltung geplant « Verlorene Generation |  21.10.2009 | 22:00 | permalink  

    [...] Der SPD sollen ihre Verlage weggenommen werden, sagt Meldung zwei. Carta zitiert aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags: Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkmittler. Wir [...]

  34. Print würgt » Blog Archive » Das Leistungsschutzrecht – oder: Wie bastle ich mir ein Gesetz |  21.10.2009 | 23:04 | permalink  

    [...] ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage, vermeldet die (großartige und recht verlagsferne) Online-Publikation Carta, die offenbar an einen Entwurf des entsprechenden Teil des Koalitionsvertrages gelangt ist – und [...]

  35. Peter Stawowy |  21.10.2009 | 23:17 | permalink  

    Ganz ehrlich: Ich denke auch, dass Problem erledigt sich von selbst – den Verlagen wird das Leistungsschutzrecht im Kampf gegen sinkende Einnahmen nichts bringen und Google wird einfach nicht mehr oder ohne wörtliche Zitate verlinken.

    Ich würde mich aber nicht wundern, wenn das dem einen oder anderen bei den Koalitionsverhandlern auch bewusst ist – und man deswegen jetzt den Lobbyisten nachgibt ;-)

  36. Kaffeetrinker |  21.10.2009 | 23:58 | permalink  

    Die Frage ist doch, wie lange dieses neue Leistungsschutzrecht dauern soll. Doch wohl kaum für die Lebenszeit des Verlegers + 70 Jahre. Oder für die Dauer der Existenz des Verlages? Ewige Urheber- und Leistungsschutzrechte sind verfassungsrechtlich bedenklich.

    Vermutlich wird die Einführung nicht zu verhindern sein. Also ist Schadensbegrenzung nötig: Das neue Leistungsschutzrecht für Verlage darf nur für eine Frist gelten, die absolut nötig für den Schutzzweck ist, und die Informations- und Meinungsfreiheit muss dazu in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

    Demnach: Bei bloßen Nachrichten kann man sich z.B. vorstellen, dass das Leistungsschutzrecht etwa 5 Minuten gilt. Bei Zeitungsartikeln aus dem Feuilleton vielleicht einen Tag. Bei Börsennachrichten wie z.B. Kursen z.B. 10 Sekunden.

    Es müssen jedenfalls Unterschiede zwischen den verschiedenen Verlagsprodukten gemacht werden. Eine Nachricht wie “Merkel zurückgetreten” muss alsbald von anderen Medien weiterverbreitet werden dürfen, der Artikel, der erklärt, warum sie zurückgetreten ist, mag dann für einen Tag geschützt sein, so dass die Perlentaucherzusammenfassung eben erst nach 2 Tagen kostenfrei erscheinen kann.

    Wäre das nicht ein guter Kompromiss? Jedenfalls: wenn das Leistungsschutzrecht für Verlage im Prinzip nicht mehr zu verhindern ist, MUSS aus verfassungsrechtlicher und ökonomischer Sicht diskutiert werden, wie lange es andauern soll, wie lange sein Schutz gelten soll. Angesichts des wahrlich schnelllebigen Nachrichtengeschäfts und wegen der Informations- und Meinungsfreiheit darf dieses neue Leistungsschutzrecht zumindest nur kurzfristig sein.

  37. Internetgesetz und Leistungsschutzgesetz noch vor flächendeckender Breitbandversorgung in Brandenburg? |  22.10.2009 | 10:01 | permalink  

    [...] blog Charta liegt ein Auszug aus der Koalitionsvereinbarung vor, die im Moment noch von CDU und FDP diskutiert [...]

  38. Wolfgang Michal |  22.10.2009 | 11:09 | permalink  

    @Robin: Leistungsschutzrechte können nur Leute beanspruchen, die wahrnehmungsberechtigt sind. D.h. es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das ist bei allen 13 Verwertungsgesellschaften so. Es werden also nicht alle, die im Internet veröffentlichen, davon profitieren.
    @Kaffeetrinker
    Bisher gelten Leistungsschutzrechte 50 oder 25 Jahre lang. Aber Nachrichten kann man nicht patentieren lassen. Zitate wird es auch weiter geben (§51 UrhG). Eigene Leistung kann nur dort geschützt werden, wo es wirklich eine eigenständige Leistung gibt. Das Formulieren einer Überschrift erreicht vermutlich in den seltensten Fällen die vom Urheberrecht geforderte “Schöpfungshöhe”.

  39. Kaffeetrinker |  22.10.2009 | 11:44 | permalink  

    @ Wolfgang Michal: Das ist alles richtig bezüglich des zur Zeit geltenden Rechts. Das Unglück ist ja aber, dass das neue Leistungsschutzrecht für Verlage diese ganzen rechts-dogmatischen Gründe über den Haufen werfen wird. Schwarzgelb wird das Zitatrecht aus § 51 UrhG einfach einschränken. Und: Bei Leistungsschutzrechten gibt es eben kein Kriterium “Schöpfungshöhe”, Leistungsschutzrechts sind immer blanker Investitionsschutz. Und wenn der Gesetzgeber will, dann kann er auch Überschriften durch ein Leistungsschutzrecht schützen, ABER: nur wenn eben die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt bleiben, und deswegen mein Vorschlag, wenn so ein Leistungsschutzrecht schon sein mus, es auf das erforderliche zu begrenzen, also z.B. eine Schutzfrist von 5 Minuten für eine Überschrift. Wenn dann eine Nachricht rauskommt, dann kann man in den ersten 5 Minuten nur den Originalartikel finden. Das wäre doch verhältnismäßig? Jedenfalls mag noch eine verfassungsmäßige Einschränkung des auch verfassungsrechtliche garantierten Zitatrechts sein.

    Allerdings: eigentlich ist das Leistungsschutzrecht falsch. Aber: es wird wohl kommen. Also geht es darum, es auf das verrfassungssrechtlich und verhältnismäßig Erforderliche zu begrenzen.

  40. Schwarz-Gelb für Robots.txt in Gesetzesform » Infobib |  22.10.2009 | 13:18 | permalink  

    [...] dazu bei Carta, Heise, iRights.info und [...]

  41. robin |  22.10.2009 | 14:10 | permalink  

    @ 35 Peter Stawowy: Deinen Hinweis möchte ich unterstreichen.

    @ 39 Kaffeetrinker: Leistungsschutze ist immer “Investitionsschutz” sollte man sich merken. Ich denke auch, dass Zitatrecht wird locker durch die Verfassung geschützt. Problem ist nur: Das “gewerbliche” Zitieren – das könnte theoretisch mit einer sanften Gebühr versehen werden.

    @ Wolfgang: Klar, es wird einen Kreis der Berechtigten geben. IVW-Zählpixel kann sich ja auch kein Abgeordneter auf die Homepage setzen und das dann abrechnen. Oder gar doch? Das wird noch wilde Debatten geben. Eine weiter zunehmende Verrechtlichung des ganzen Publizierprozesses wird das mit sich bringen. Und gar: zwei Klassengesellschaft zwischen berechtigten und nichtberechtigten Online-Publizierern. Herrje. Gruss,rml

  42. Wolfgang Michal |  22.10.2009 | 18:51 | permalink  

    Wir müssen mal abwarten, was die Verleger genau wollen. Die sollten ihre Vorstellungen präzisieren, sonst bleibt alles im Bereich der Spekulation. Carta könnte ja mal den Keese interviewen.

    Übrigens: Die “Zwei-Klassengesellschaft” existiert auch bisher im Printbereich. Denn wahrnehmungsberechtigt für Tantiemen sind praktisch nur Profis. Die Verwertungsgesellschaften setzen da unterschiedlich hohe Hürden. (Wer in der Badewanne einen Bob Dylan-Song interpretiert, kann dafür kein Leistungsschutzrecht geltend machen.)
    Aber nicht nur Verleger können Verwertungsgesellschaften gründen. Sind die Voraussetzungen erfüllt und stimmt das Patentamt zu, können das auch andere. Aber ob es sinnvoll ist, statt 1 Kulturflatrate nacheinander 20 oder 30 verschiedene Abgaben einzuführen (mit den entsprechenden Bürokratien)? Wir werden sehen…

  43. BLOG@IPJUR.COM |  22.10.2009 | 19:28 | permalink  

    Disruptive Innovations: Aspects of German And European Woes…

    These days in Germany headlines of mainstream media are announcing the liquidation of the mail order retailer Quelle located in Nuremberg. Some 4.000 jobs will be lost. The holding of the group of companies to which Quelle belonges, Arcandor AG, had …

  44. Robin Meyer-Lucht |  23.10.2009 | 12:47 | permalink  

    Das Blog Digitale Linke hat einen Entwurfsversion des Koalitionsvertrags vom 20. Oktober ins Netz gestellt, in der die oben von uns zitierte Passage ebenfalls enthalten ist:

    http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/KoaV_20_10_2009.pdf

  45. Daniel Hennecken |  24.10.2009 | 11:20 | permalink  

    “Es geht hier um Opt-Out- oder Opt-In-Prinzip: Derzeit haben wir ein Opt-Out-Verfahren bei Google und Google News: Wer nicht dabei sein will, muss es Google sagen. Die Verlage wollen ein Opt-In-Verfahren für ihre Seiten: Nur wenn sie zustimmen“ (…)

    @Robin Meyer-Lucht
    Wenn es rechtlich auch richtig zu scheinen mag zeigt doch alleine diese Forderung dass man jegliche Objektivität bei der Argumentation ignoriert – weil es ja gar nicht ums Schaffen einer technischen Voraussetzungen zur Lösung eines Problems geht.

    Wie schon oft gesagt, kann man per robots.txt mit einer Quellcodezeile verhindern, dass Inhalte erfasst werden. Jeder Webmaster, insbesondere die professionellen der Seitenbetreiber um die es hier geht, haben alle technischen Voraussetzungen und das nötige Wissen was man dafür braucht. Der Aufwand, eine Zustimmung bei der Quelle einzuholen wäre unverhältnismäßig höher und würde zudem die schnelle Verbreitung verfügbarer Informationen (eine der größten Errungenschaften des Internet) künstlich drosseln.

    Wenn ich eine kostenlose Zeitung am Kiosk auslege, gibt es auch keine „Brötchenprovision“. Möchte ich Geld haben, muss ich die Zeitung halt verkaufen – technisch machbar ist das für Onlineangebote genauso. Hier hat man aber verstanden, dass dies für das Medium Internet nicht zeitgemäß ist.

    Darauf zu hoffen, dass ein Gesetz Google dazu zwingt erst Crawling-Zustimmung einzuholen, ist naiv und blauäugig wie die ganze Diskussion an sich

  46. TreBon |  24.10.2009 | 14:52 | permalink  

    Als Nichtjournalist und Unternehmer kann ich beitragen das ein Leistungsschutzrecht für Verlage m.m.n. deren aus bedeuten würde.

    Google ist schnell, amerikanisch schnell und wird diese Situation sofort nutzen.

    Eine Bloggerplattform die den Schreibern im Adlink Stil Einnahmen garantiert die sich aus mit Einnahmen aus Leistungsschutzrechten speist (die der Konzern zu 100% weitergeben kann) ist für Google “mit Bordmitteln” erstellen.

    Die Heerscharen die sich darauf stürzen werden und über nationale, internationale regionale Ereignisse berichten sind durch die Presse in ihrer derzeitigen Struktur nicht abzubilden. Das implizit angedachte Monopol auf Informationen wird zum Bumerang.

    Die wenigen von der Presse monopolisierbaren Bereiche (z.B. Politikerinterviews) stellen wohl keinen ausreichenden Markt da um Strukturen über Agenturgröße zu finnazieren.

  47. War on Internet: Leistungsschutzrecht und bezahlte Inhalte « 11k2 |  25.10.2009 | 18:55 | permalink  

    [...] mehr zum thema: carta und print würgt) (pic m-louis [...]

  48. Darius |  26.10.2009 | 20:16 | permalink  

    Mich beschleicht gerade so eine Vorstellung, dass das Ziel sein könnte, diese “Verwertungsgesellschaft der Verlage” ähnlich pauschal zu beteiligen, wie etwa die VG Wort am Fotokopierer. Der Fotokopierer hat die VG-Wort-Plakette und die VG Wort kassiert über eine Pauschale, unabhängig davon, ob auf dem einzelnen Kopierer etwas vervielfältigt wird, das überhaupt aus dem Verwertungsbereich dieser Gesellschaft stammt. Wenn man jetzt auf die Idee käme, die Internetprovider eine Pauschale zahlen zu lassen für die nutzbaren redaktionellen Beiträge im Internet, wäre das Ziel vielleicht erreicht: Es würde irgendeine fiktive Summe an die Verwertungsgesellschaft fließen, die sie wieder ausschütten kann nach ihren Regeln. Dass das nichts mit den realen Vorgängen im Internet zu tun hat, wie ihr oben beschreibt, spielt dabei gar keine Rolle. Was erreicht wäre: Die kommerziellen Inhaltsanbieter bekämen Einnahmen, die bisher hauptsächlich an die Zugangsprovider fließen. Das Problem, dass die Inhalteanbieter nicht richtig an die Geldbörsen der Inhaltskonsumenten kommen, wäre für eine bestimmte Auswahl von Inhaltsanbietern gelöst (wenn auch zutiefst ungerecht). Das Ergebnis wäre weit absurder als die GEZ, denn man bekäme nichtmal öffentlich rechtliche Medien dafür.

  49. Die wunderbare Welt von Isotopp |  27.10.2009 | 20:43 | permalink  

    Leistungsschutzrechte…

    Bei Carta.info findet man einen Artikel von Robin Meyer-Lucht, in dem es um das von der aktuellen Regierungskoalition versprochene Leistungsschutzrecht für Verlage geht. Im Koalitionsvertrag heißt es: Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlecht…

  50. BB – Boomels Blog » Anti Google Aktion des DONAUKURIER #propaganda #leistungsschutzrechte #verlage |  30.10.2009 | 21:42 | permalink  

    [...] kann man im Rahmen der Diskussion über “Leistungsschutzrechte für Verlage” eine derart durchschaubare Geschichte redaktionell [...]

  51. Die wunderbare Welt von Isotopp |  07.11.2009 | 20:03 | permalink  

    Das Google-Mißverständnis…

    Ich glaube ja, daß Google eine der am meisten mißverstandenen Firmen auf diesem Planeten ist. Die meisten Leute halten Google für eine globale Suchmaschine. Das ist wohl richtig, aber es greift viel zu kurz, wenn man sich die Konsequenzen nicht klar…

  52. Das Google-Mißverständnis – Die wunderbare Welt von Isotopp via @koehntopp « urban-listening |  08.11.2009 | 15:01 | permalink  

    [...] verwandte Zunft der Nachrichtenagenturen fordert gar ein Leistungsschutzrecht für Nachrichten. Das ist eine Idee, die ich mit großem Amusement verfolge, denn unsere Regierung [...]

  53. Bundesregierung will Tageszeitungen subventionieren « Indiskretion Ehrensache |  11.11.2009 | 23:42 | permalink  

    [...] von Carta plant die Bundesregierung tatsächlich ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Angeblich heißt es im Koalitionsvertrag: “Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkmittler. Wir [...]

  54. Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht | Asynchron |  16.11.2009 | 17:14 | permalink  

    [...] für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet” angekündigt. Doch was ist mit Leistungsschutzrecht eigentlich genau gemeint? Wem wird es nützen und wem [...]

  55. ipony » Blog Archiv » Studie belegt starke Abhängigkeit der Zeitungsverlage von Google |  24.11.2009 | 22:55 | permalink  

    [...] für Verlage gefordert, dass inzwischen von der neuen Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag Erwähnung gefunden [...]

  56. Koalition plant Leistungsschutzrecht für Verlage « mikropolis |  08.01.2010 | 15:37 | permalink  

  57. Medial Digital» Journalismus Neu » Journalisten als Gründer: Bereiten Journalistenschulen ihre Absolventen darauf vor? |  11.01.2010 | 13:22 | permalink  

    [...] auf Durchsetzung im Koalitionsvertrag. (Zu dieser Debatte gibt es unzählige Links, hier einer zu einem Beitrag bei Carta mit interessanten Kommentaren.) Doch Energie, die in den Erhalt alter Strukturen gesteckt wird, fehlt für Entwicklung von [...]

  58. Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt |  14.01.2010 | 12:46 | permalink  

    [...] Meyer-Lucht: Koalition plant Leistungsschutzrecht für Verlage, CARTA.info, [...]

  59. Scheinheiligkeit « Katastrophengebiet |  09.02.2010 | 09:35 | permalink  

    [...] genau die Leute, die schon seit einer Weile von Leistungsschutzrecht reden, und mit der damit einhergehenden Argumentation Google verbieten wollen, auf ihre [...]

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