#Koalitionsverhandlungen

Koalition plant Leistungsschutzrecht für Verlage

von , 20.10.09

Die schwarz-gelbe Koalition plant, in der kommenden Legislaturperiode ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Im Entwurf des Koalitionsvertrags heißt es nach Carta-Informationen:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

Diese Formulierung ist Teil der Vorlage, die derzeit noch abschließend von den Parteivorsitzenden beraten wird. Bis Freitag sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Mit einer Veränderung der Passage durch die Parteispitzen ist nach Einschätzung von Beobachtern nicht zu rechnen.

Mit dem “Leistungsschutzrecht” würden die Verlage eigene Rechte an den von ihnen veröffentlichten Inhalten erhalten, die über den bisherigen Schutz des Urheberrechts hinausgehen. So würden sie das Recht zur ausschließlichen Verwertung ihrer Inhalte und die Möglichkeit bekommen, eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” zu gründen.

leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht: "Schutz des geistigen Eigentums" vs. "Kultur des vernetzten Gesellschaftsdiskures"

Film- und Musikindustrie verfügen bereits über Leistungsschutzrechte. Auf Basis dieser Rechte erhalten beispielsweise Plattenfirmen Geld für das Spielen der von ihnen veröffentlichten Stücke im Radio. Die Filmverleihe können so darauf bestehen, dass ein Film nur in der von ihnen ausgelieferten Fassung gezeigt wird. Was die Leistungsschutzrechte konkret für die Verlage bedeuten würden, ist bislang unklar. Eine Konsequenz könnte sein, dass Google News nicht mehr ungefragt auf Verlagsinhalte zugreifen darf, sondern zuerst um eine Erlaubnis bei den Site-Betreibern nachsuchen müßte.

Die Verlegerverbände hatten im Sommer stark für ein eigenes Leistungsschutzrecht geworben. Angesichts von enttäuschenden Anzeigenumsätzen bei journalistischen Online-Angeboten seien weitere Einnahmequellen und ein besserer Schutzr für die Verlage erforderlich. Die von den Verlegern veröffentlichte Hamburger Erklärung mit der Kernforderung nach einem “Schutz des geistigen Eigentums” im Internet bildet die Basis einer solchen Forderung. Nach einem Gespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Juni hatte Helmut Heinen vom Verband der Zeitungsverleger (BDZV) gesagt: „Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass aufwändig produzierte Qualitätsinhalte der Verlage von Dritten kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage zurückfließt.”

Die Forderung nach neuen Verwertungsrechten im Internet war auch Auslöser des Internet-Manifests. Darin heißt es: “Referenzen durch Verlinkungen und Zitate – auch und gerade ohne Absprache oder gar Entlohnung des Urhebers – ermöglichen überhaupt erst die Kultur des vernetzten Gesellschaftsdiskurses und sind unbedingt schützenswert.”

Die CDU hatte ein Leistungsschutzrecht für Verlage in ihrem Regierungsprogramm angekündigt: „Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen.“ Auch SPD-Kandidat Frank-Walter Steinmeier hatte sich im Wahlkampf dafür stark gemacht.

Doch aus den Reihen der Koalition gibt es weiter skeptische Stimmen. Beobachter weisen darauf hin, dass Google bislang alle Websites ungefragt durchsuchen und auszugsweise anzeigen dürfe. Mit der Umkehrung dieses Rechts für Verlage werde eine Sondersituation geschaffen. Würde dies ausgeweitet, wäre bald das Betreiben von Suchmaschinen unmöglich.

Allein die Einengung auf die “Presseverlage” zeigt, dass die Diskussionen in den nächsten Monaten zu dem Thema sehr munter werden dürften. Mit einem Vorschlag der Betroffenen zu einem Gesetzesentwurf ist etwa gegen Ende dieses Jahres zu rechnen.

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