Robin Meyer-Lucht

JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung

Robin Meyer-Lucht | 30 Kommentar(e)


Im jüngsten Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags fehlt tatsächlich die verschärfte Providerhaftung. Doch es bleibt ein disfunktionaler, verstolperter Gesetzentwurf, der krampfhaft versucht, die Jugendschutzprinzipien des Rundfunks auf das Internet zu übertragen. Eine Peinlichkeit für die deutsche Medien- und Netzpolitik.

21.02.2010 | 

Am vergangenen Donnerstag erschien auf Golem eine Art Entwarnungsartikel zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV): Es seien keine Netzsperren geplant, es solle keine Zwangskennzeichnung geben, der Anbieterbegriff sei unglücklich formuliert gewesen, habe man aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erfahren. Die Referentenebene habe eingeräumt, dass der Gesetzentwurf nicht gut gemacht – und auf jeden Fall anders gemeint – gewesen sei.

Jörg Olaf Schäfers zweifelte daraufhin auf Netzpolitik, ob dies denn alles so stimmen könnte: “Die Meldung bei Golem.de passte einfach nicht zur Nachrichtenlage der letzten Tage.” Schäfers bohrte noch einmal bei Golem nach, ob die Redaktion denn wirklich neue Quellen habe. Dort bezog man sich auf eine Pressemitteilung und ein Hintergrundgespräch. Schäfers wiederum schloss daraus: “Bei der Darstellung von Golem handelt es sich um die (alt-)bekannte und gestern noch einmal bestätigte Position der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.”

Auch Alvar Freude wollte der “Alles nicht so gemeint”-Rhetorik aus Mainz nicht recht glauben und verwies noch einmal auf die sperrversessene Stellungnahme der Kommission für Jugendschutz, die einen erheblichen Einfluss auf den Gesetzgeber haben dürfte.

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Kein Kindernetz, aber auch kein gutes Gesetz

Was ist nun der echte Stand? Doch kein Kindernet? Kein Grund zur Mahnwache? Gibt es wirklich Anlass zu einer Entwarnung in Sachen JMStV?

Carta liegt eine Fassung des JMStV-Entwurfs vom 12. Februar vor. Diese Version entstand also nach der Anhörung vom 27. Januar. Mittlerweile wurden weitere kleinere Änderungen in den Entwurf eingefügt. Die aktuelle Version steht am Mittwoch in der Rundfunkkommission zur Abstimmung. Bereits am Donnerstag kommt es zu einer ersten Befassung der politischen Ebene. Eine weitere Anhörung und Einbeziehung der Öffentlichkeit vor Beschluss ist jedoch nach bisherigen Informationen nicht vorgesehen.

Keine Netzsperren: Internetprovider werden tatsächlich weitgehend aus der Pflicht genommen

Die neueste Fassung des JMStV sieht tatsächlich eine erhebliche Verbesserung für die Internetzugangsanbieter vor. Ursprünglich konnte man das Gesetz so lesen, dass Internetprovider als Anbieter im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die altersgerechte Sperrung von Inhalten zuständig sein könnten. Dies wird nun tatsächlich klargestellt. Internetprovider sind keine Anbieter.

In § 3 des JMStV soll es nun heißen: Angebote seien “Inhalte im Rundfunk oder Inhalte von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages”. Anbieter seien “Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien”. Dies bedeutet konkret: Internetprovider haften im Jugendschutz nicht als Anbieter. Sie können aber weiterhin nach § 59 Rundfunkstaatsvertrag zur Sperrung von Angeboten im Inland gezwungen werden, sofern sich andere Maßnahmen gegen die Anbieter als wirkungslos erwiesen haben. Diese Regelung wird von den Gerichten jedoch so gut wie nie angewendet und in höheren Instanzen meist wieder verworfen, da sie strengsten Verhältnismäßigkeitskriterien genügen muss (Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags).

Zusätzlich steht nun in § 11 JMStV, dass Internetprovider Jugendschutzprogramme lediglich “leicht auffindbar anbieten” müssen. Zuvor stand an dieser Stelle, die Provider müssten ein Jugendschutzprogramm “bereithalten”. Dadurch konnte der Gesetzestext so interpretiert werden, dass die Internetprovider selbst Jugendschutzfilter obligatorisch angeschaltet haben sollten.

Die Haftung der Internetanbieter wurde also ganz erheblich zurückgenommen, so wie es sich nach der Anhörung angedeutet hatte. In diesem zentralen und paradigmatischen Aspekt ist der neue JMStV-Entwurf tatsächlich besser als seine Vorversionen.

Doch dies bedeutet keine Entwarnung: Dieser JMStV-Entwurf ist ein disfunktionales, schlecht gearbeitetes Gesetz, das kaum etwas für den konkreten Online-Jugendschutz nutzt, aber dafür sonst viele Kollateralschäden bringt. Es ist ein Gesetz, dass in der alten Medienordnung verhaftet ist. Es droht in der Hand von 16 Staatskanzleien in Unverständlichkeit und Symbolpolitik zu zerbröseln. Netzpolitik wird hier von Rundfunkpolitikern betrieben.

Im Kern ergeben sich weiterhin folgende zentralen Kritikpunkte an dem Entwurf:

1. Missverstandene Konvergenz: Ein Jugendschutzgesetz für Rundfunk und Internet

Rundfunk und Internet sind zwei grundverschiedene Medien: Jugendschutz im Internet muss, wenn er funktionieren soll, völlig anders aufgebaut sein. Hier wird aber versucht, die Jugendschutzparadigmen der Rundfunkordnung auf das Internet zu übertragen. Das Ergebnis sind so phantasievolle Absurditäten wie Sendezeiten im Internet.

Der erste Schritt für einen sinnvollen und wirksamen Jugendschutz im Internet wäre es zu fragen: Wie könnte er funktionieren? Doch diese Frage stellt der Gesetzentwurf nicht. Dies erkennt man beispielsweise daran, dass er sich für Angebote aus dem Ausland kaum interessiert – sollen Jugendliche etwa nicht “im Ausland” surfen? Stattdessen wird hier versucht, beim Jugendschutz “nicht zu kapitulieren” und das Bewährte irgendwie dem Netz überzustülpen.

2. Neue Anbieterpflichten für Altersstufen und User-Generated-Content

Im neuen Jugendschutzrecht soll es vier Altersstufen geben: ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre und ab 18 Jahre. Die Anbieter von Websites sollen freiwillig kennzeichnen, für welche Altersgruppen ihre Inhalte geeignet sind. Zusätzlich müssen sich die Anbieter verpflichten, nutzergenerierte Inhalte auf jeden Fall altersstufenkennzeichnungsgerecht zu filtern. In der Granularität von vier Alterstufen verbunden mit für Laien kaum verständlichen Gummibegriffen wie “Beinträchtigung der gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung” kann man dies als Anbieter nur noch leisten, wenn man sich bzw. den Redakteuren einen JMStV-Berater zur Seite stellt.

Weist der Inhalteanbieter die “freiwillig” gekennzeichneten Inhalte zudem mit der falschen Altersfreigabe aus, so können ihm hohe Geldstrafen drohen.

Dieser Jugendmedienschutz-Entwurf ist ein gravierender Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter, wozu im Netz bekanntlich potenziell jeder gehört. Den Inhalteanbietern werden mit den Altersstufen und bei der Einbindung von Nutzerinhalten erhebliche neue Auflagen gemacht. Wer sie nicht “freiwillig” einhalten will, muss damit rechnen, dass er für Nutzer unter 18 Jahren möglicherweise nicht mehr erreichbar ist.

Ein Hauptproblem des Gesetzentwurfs ist damit folgendes: Die neuen faktischen Anbieterpflichten stehen völlig unverhältnismäßig zu der erwartbaren geringen Verbesserung des Jugendschutzes. Das Gesetz sorgt für neuen Regulierungsstress bei Websitebetreibern, ohne dass der Schutz vor jugendgefährdenen Inhalten wirklich verbessert würde.

3. Es gilt die Schuldvermutung: Latentes Whitelist-Prinzip und Staats-API

Ein Grundansatz dieses Gesetzentwurfes ist es, eine Art gesetzlich protegierte Staats-API für Jugendschutzprogramme zu schaffen. Den Jugendschutzprogrammen soll durch anbieterseitige Kennzeichnung das Filtern vereinfacht werden. Dabei gilt hier implizit die Schuldvermutung und das Whitelist-Prinzip: Wer sich nicht selbst als unbedenklich deklariert, ist bedenklich. Wer als Anbieter nicht mitmacht, ist verdächtig – und könnte in den Filterprogrammen vorsichtshalber ausgefiltert werden.

Während den Inhalteanbietern sehr viel vorgeschrieben wird, steht im Gesetz erstaunlich wenig über die Funktionalitäten der Jugendschutzprogramme. Der Gesetzgeber hält es nicht für erforderlich, die Umschaltbarkeit von Whitelist- auf Blacklist-Verfahren bzw. die Standard-Einstellungen in den Filtern vorzuschreiben. Dies spricht Bände über das Denken hinter diesem Gesetz.

4. Weitere Einschränkung der neutralen Internetprovider-Position

Auch wenn die Internetprovider jetzt nicht direkt in Jugendschutzfragen haften – ihre neutrale Position wird weiter ausgehöhlt. Sie werden nun gezwungen, Jugendschutzfiltergramme für ihre Nutzer “leicht auffindbar” anzubieten. Eine solche Vorschrift verkennt die leichte Auffindbarkeit entsprechender Programme im offenen Internet. Sie nimmt die Interprovider symbolisch und durch die Hintertür doch wieder in die Pflicht. Das Gesetz stellt so eine weitere Einschränkung der neutralen Position der Internetprovider in der digitalen Kommunikationsordnung dar. Von dieser Aushöhlung bis zum Provider als Hilfssheriff ist es ein kurzer Weg.

5. Falsch verstandene Eigeninitiative und Freiwilligkeit

Das Jugendmedienschutzgesetz soll nach Vorstellung der Staatskanzleien die Eigeninitiative der Eltern und die Freiwilligkeit auf Seiten der Inhalteanbieter befördern. Den Eltern sollen – wenn von ihnen gewünscht – wirksame Jugendschutzfilter zur Verfügung stehen. Die Inhalteanbieter sollen irgendwie freiwillig mitmachen. Doch hinter der Rhetorik von Eigeninitaitive und Freiwilligkeit steht in Wirklichkeit vor allem die erhebliche indirekte Förderung von Jugendschutz-Zertifizierern. Statt die Bildung offener Jugendschutzstrukturen und einen Wettbewerb der Lösungsmodelle zu unterstützen, scheint das Gesetz eher die staatsnahen Institutionen – wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und jugendschutz.net – zu fördern.

Fazit

Mit dem neuen Arbeitsentwurf hat der JMStV die Provider maßgeblich von der Verantwortung für den Jugendschutz entlastet. Es bleibt aber ein disfunktionales, verstolpertes Gesetz, das viel Ärger für die Anbieter und kaum etwas für den Jugendschutz bringt. Es ist ein Stück hilflose Symbolpolitik, mit der die 16 Bundesländer versuchen, ihre mangelnde Internetkompetenz zu überdecken.

Wir konnten hier nur einige aus unserer Sicht zentrale Kritikpunkte nennen. Die Liste ist keinesfalls vollständig. Daher sind wir auf Kommentare und Hinweise gespannt.

Nachtrag: Carta wird versuchen, den Entwurf des JMStV so schnell wie möglich zu veröffentlichen.

Update: Der Arbeitsentwurf des JMStV vom 18.2.2010 steht nun auf Carta zum Download bereit.


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30 Kommentare

  1. uberVU - social comments |  21.02.2010 | 18:37 | permalink  

    Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by carta_feed: JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung http://goo.gl/fb/lfQo...

  2. Die anderen besten Artikel der letzten Tage : netzpolitik.org |  21.02.2010 | 19:09 | permalink  

    [...] aktuellen Rohentwurf des Jugendmedienstaatsvertrages angeschaut und kommt bei Carta zu dem Urteil: JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung. Die Provider konnten ein bisschen weniger Haftung rausholen, aber die Kernprobleme [...]

  3. Alex |  21.02.2010 | 19:33 | permalink  

    Eine kleine Korrektur: Das ist kein Gesetzentwurf, und hier wird auch erst mal kein Gesetzgeber tätig. Das wären nämlich der Bundestag und der Bundesrat bzw. die Länderkammern für Ländergesetze. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen den Bundesländern, den die Ministerpräsidenten derselben unterzeichnen. Dieser wird erst später durch Zustimmungsgesetze durch die einzelnen Bundesländer in Landesrecht übernommen.

  4. JMStV und die Auswirkungen « WortKind |  21.02.2010 | 19:57 | permalink  

    [...] guten und auch einigen polemischen Artikeln, die ich in der letzten Zeit gelesen habe, möchte ich diesen herausgreifen, weil er für mich eine gute Zusammenfassung und eine ausgewogene Berwertung [...]

  5. Stefan Fricke |  21.02.2010 | 20:56 | permalink  

    @Alex: Der Staatsvertrag wird Gesetz. Nach der Verabschiedung durch die Ministerpräsidenten müssen die Landtage zustimmen. Da kann man sicher noch irgendwo dazwischenfunken.

  6. blogwürdig » JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung — CARTA |  21.02.2010 | 21:15 | permalink  

    [...] JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung — CARTA. Gefällt mir. Unlike Das könnte Dich auch interessieren:Zensur im Namen des Jugendschutzes [...]

  7. Daniel Bröckerhoff |  21.02.2010 | 22:21 | permalink  

    Was mich etwas irritiert, ist, dass von vielen Seiten behauptet wird, dass nun “Sendezeiten fürs Internet” eingeführt werden soll. Viele scheinen nicht zu wissen, dass es diese Möglichkeit längst gibt. Siehe §5 (1) und (3) 2. JMStv:

    § 5
    Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

    (1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen und gemein­schafts­fä­higen Persönlichkeit zu beein­träch­tigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betrof­fenen Altersstufen sie üblicher­weise nicht wahrnehmen.

    (3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

    2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betrof­fenen Altersstufe üblicher­weise die Angebote nicht wahrnehmen.

    Quelle: http://​www​.landes​recht​-bw​.de/​j​p​o​r​t​a​l​/​?​q​u ​e​l​l​e​=​j​l​i​n​k​&​a​m​p​;​q​u​e​r​y​=​J​M​e​d​i​e​n​S​c​h​S​t​V ​t​r​G​+​B​W​&​a​m​p​;​p​s​m​l​=​b​s​b​a​w​u​e​p​r​o​d​.​p​s​m​l​ &​a​m​p​;​m​a​x​=​t​r​u​e​&​a​m​p​;​a​i​z=true

    Das macht z.B. gesext​.de so.

    Mich würde zudem sehr interessieren, wo Du herausgelesen hast, dass “sich die Anbieter verpflichten (müssen), nutzergenerierte Inhalte auf jeden Fall altersstufenkennzeichnungsgerecht zu filtern”. In dem mir vorliegenden Entwurf der Änderungen (ich hab noch den alten) finde ich das nirgends. Vielleicht hab ich es übersehen?

  8. Entwarnung in Sachen JMStV? » Kontroversen |  21.02.2010 | 23:06 | permalink  

    [...] Von Entwarnung kann definitiv keine Rede sein: Carta liegt offenbar ein Vertragsentwurf vom 12. Februar vor. Die Provider werden wohl tatsächlich aus der Pflicht genommen, aber es gebe weiterhin unzählige [...]

  9. Links anne Ruhr (22.02.2010) » Pottblog |  22.02.2010 | 05:24 | permalink  

    [...] Netzpolitik: JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung (CARTA) – Der jüngste Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bleibt weiterhin abzulehnen. [...]

  10. Interessante Postings aus meinem Feedreader - 22. February 2010 | (( echoraum )) |  22.02.2010 | 06:02 | permalink  

    [...] JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung [...]

  11. Linkwertig: kino.to, Foren, ACTA, Yammer » netzwertig.com |  22.02.2010 | 09:34 | permalink  

    [...] » JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung — CARTA [...]

  12. Linkwertig: kino.to, Foren, ACTA, Yammer /// cm3c.feed |  22.02.2010 | 09:40 | permalink  

    [...] » JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung — CARTA [...]

  13. robin |  22.02.2010 | 10:23 | permalink  

    @ Alex und Stefan: Vielen Dank für den Hinweis. Es handelt sich tatsächlich um einen Staatsvertragsentwurf, der dann durch die Zustimmung der Länderparlamente zum Gesetz wird. Ich denke, für die juristische Flughöhe hier kann man von einem Gesetzentwurf sprechen. Ich werde das aber für die Zukunft aufnehmen.

    @ Daniel Bröckerhoff: Ja, die Sendezeiten im Internet gibt es schon. So wie es ja insgesamt schon einen JMStV gibt. Es handelt sich lediglich um eine Novellierung – aber genau das ist natürlich der Moment, an dem bestimmte Vorschriften erst in der Öffentlichkeit bekannt werden und man sich zugleich fragen kann, ob sie noch zeitgemäß sind. Denn die Sendezeiten gelten ja nur für Anbieter in Deutschland….

  14. Marc B. |  22.02.2010 | 11:17 | permalink  

    Der JMStV ist ein Beispiel für den technisch bedingten Paradigmenwandel mit dem unsere Rechtsordnung bisher nicht klar kommt. Das Schlagwort hierzu lautet “Was offline gilt muss auch online gelten.” Und dieses Schlagwort ist falsch.

    Transaktionskosten – wie Jugendschutzmaßnahmen – sind in der herkömmlichen Ökonomie unproblematisch, Gewerbliche Verleger (und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) haben keine Schwierigkeiten mit Selbstverwaltungsorganen, staatlichen Gremien und sonstigen Review-Institutionen. Deren Tätigkeit ist einfach nur ein weiterer Kostenfaktor und solange die bei allen Marktteilnehmern anfallen, ist das wettbewerbsneutral.

    Durch die elektronischen Medien kommen neue Mitspieler auf das Feld. Sie publizieren nicht-kommerziell und erzielen keinerlei Einkünfte aus ihren Veröffentlichungen. Daher wirken bereits kleine und kleinste (Transaktions-) Kosten auf sie prohibitiv.

    Das ist eine völlig Revolution in der Medienaufsicht. Genauer gesagt ist die einzige mögliche Reaktion die vollständige Abschaffung jeglicher Medienaufsicht außerhalb der formalen Justiz. Der gesamte ordnungsrechtliche Jugendschutz muss abgeschafft werden, weil seine Bedingungen de facto für nicht-kommerzielle Publizisten unerfüllbar sind.

    Kleiner wird sich das Problem nicht lösen lassen.

  15. robin |  22.02.2010 | 11:58 | permalink  

    @ Marc B.: Sehr viele grandiose Ansätze, danke.

    Auch für gewerbliche Anleger sind die Regulierungskosten kein Spass. Solange es sich aber um enge Oligopole wie im Rundfunk handelt, fallen sie nicht so stark auf und bleibt auf wenige verteilt. Das Bewußtsein für die Prolematik der Regulierungskosten ist beim Rundfunkgesetzgeber leider sehr klein.

  16. Heute 13 Uhr: Anhörung des Petitionsausschusses zur Zensursula-Petition « konsPIRATiv |  22.02.2010 | 12:15 | permalink  

    [...] vom viel gefährlicheren Vorgang ablenkt: der derzeitigen Überarbeitung des JMStV und der stellt an Gefährlichkeit, trotz einiger Entschärfungen, das ZugErschwG locker in den Schatten…. *Hier der [...]

  17. JMStV: Staatsvertrag bedroht die Entwicklung des freien Internets » Blog » BEIER-CHRISTIAN.eu | Christian Beier // design+foto |  22.02.2010 | 13:11 | permalink  

    [...] gibt es bei der Piratenpartei und AK-Zensur. Einen weiteren sehr lesbaren Artikel gibt es bei CARTA, der auch auf die Hintergründe eingeht. Werdet aktiv und verhindert auch den neuen Angriff auf die [...]

  18. Kristian Köhntopp |  22.02.2010 | 15:58 | permalink  

    “Im neuen Jugendschutzrecht soll es vier Altersstufen geben: ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre und ab 18 Jahre. Die Anbieter von Websites sollen freiwillig kennzeichnen, für welche Altersgruppen ihre Inhalte geeignet sind. Zusätzlich müssen sich die Anbieter verpflichten, nutzergenerierte Inhalte auf jeden Fall altersstufenkennzeichnungsgerecht zu filtern.”

    Das ist ein leicht lösbares Problem: Ein Anbieter ist nur dann rechtlich auf der sicheren Seite und absolut unangreifbar, wenn er seine Inhalte durchgehend auf “ab 18″ setzt. Das ist zugleich auch die kostengünstigste Lösung. Arbeit, Kosten und Nerv entstehen nur, wenn man Inhalte auf eine niedrigere Altersstufe setzt und dann mal was dazwischen ist, was nach Ansicht von Dritten diese Stufe nicht rechtfertigt.

    Damit sind wir dann auch zugleich wieder auf der Situation von Heute.

  19. Zensursula-Anhörung: Es bleibt viel zu tun! : netzpolitik.org |  22.02.2010 | 20:12 | permalink  

    [...] es der Gesetzesentwurf der Linken vorsieht. Es wurde ja korrekterweise angesprochen, dass mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und ACTA auch weitere Baustellen [...]

  20. dyfustifications |  23.02.2010 | 10:02 | permalink  

    Mahnwachen gegen Wahn machen…

    Dieser Tage wurde behauptet, dass beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nun doch alles gar nicht so schlimm sei. Man sei zum alten Anbieterbegriff zurückgekehrt. Das Gegenteil von "nicht so schlimm" ist der Fall. Man hatte lediglich festgeste…

  21. DIGITALE LINKE |  23.02.2010 | 15:18 | permalink  

    [...] dato liegt einzig Carta eine Fassung des Neuentwurfs (Stand: 12. Februar 2010) vor. Robin Meyer-Lucht bestätigt dort, dass [...]

  22. Dirk Landau |  23.02.2010 | 21:38 | permalink  

    Im Entwurf gab es nur einen wirklich neuen Aspekt:
    Den “erweiterten Anbieterbegriff”, der ISP für Inhalte verantwortlich machen und damit die abgestufte Haftung de facto abschaffen würde.
    Der ist wohl vom Tisch.

    Allerdings wird erst mit der Inkraftsetzung des Zensursula-Gesetzes (ZugErschwG) ein Schuh draus.
    Da es ein wenig zu lang für einen Kommentar ist, hier:
    http://www.google.com/buzz/Dirk.Landau/A14f8BZLSSi/Das-Deutschlandnet-ist-startbereit

  23. Tagebuch 2.0 (beta) » Blog Archive » Linksammlung vom 17. Februar bis 3. März |  03.03.2010 | 19:02 | permalink  

    [...] JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung — CARTA – (articles zensursula JMStV netzsperren providerhaftung ) [...]

  24. Seba |  08.03.2010 | 08:25 | permalink  

    Bezüglich der Jugendschutzprogramme und der generellen Problematik von Self-Labeling und dem § 11 JMStV:

    http://www.mv-buchshop.de/catalog/product_info.php/products_id/1451

  25. Kalli (66) ist Pirat! « Twitgeridoo! |  08.03.2010 | 17:56 | permalink  

    [...] ist nicht die Aufgabe des Staates die Elternrolle zu übernehmen, so wie es die angestrebte Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) [...]

  26. Readers Edition » Aktionswoche: Sächsische Piraten gegen erneute Zensurgefahr |  15.03.2010 | 18:20 | permalink  

    [...] Die Diskussion um das so genannte Zugangserschwerungsgesetz, von vielen auch “Zensursula-Gesetz” genannt, ist noch nicht verstummt, da droht schon die nächste Gefahr für die freie Meinungsäußerung befürchtet nicht nur die Piratenpartei: die Änderung des Jugendmedien-Staatsvertrages (JMStV). [...]

  27. Was ist eigentlich: Jugenmedienschutz-Staatsvertrag | Blogpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 |  25.03.2010 | 11:01 | permalink  

    [...] Maßnahmen gegen die Anbieter als wirkungslos erwiesen haben – eine Maßnahme, die laut Carta-Autor Robin Meyer-Lucht jedoch so gut wie nie angewendet werde). Dies dürfte wohl einer der Gründe sein, warum der [...]

  28. Thomas Jarzombek: Generation Porno und der neue Staatsvertrag | Blogfraktion.de |  30.03.2010 | 17:52 | permalink  

    [...] die vielen Interpretationen des JMStV-Entwurfs anschaut. Zahlreiche Diskussionen im Web – ob, was und von wem gesperrt wird – illustriert die schwere Verständlichkeit des Textes. Selbst [...]

  29. Wolfgang |  13.04.2010 | 07:51 | permalink  

    Zur Problematik “Alterskennzeichnung” denke man sich folgende Situation:

    Ein Unternehmen X schaltet eine (textuelle) Werbung via Google.
    Google blendet diese natürlich bei seinen Suchergebnissen ein und viele Websites wiederum blenden Google-Werbung ein.

    Da stellen sich mir folgende Fragen:
    1) Müssen diese Werbungstexte auch eine Alterskennzeichnung haben?
    2) Wie bestimmt Google daraus die resultierende Alterskennzeichnung seiner Ergebnisseite?
    3) Wie bestimmt ein beliebiger Webseite-Betreiber die Alterskennzeichnung seiner Webseite, wenn er dort Werbung von Google (oder einen anderen Werbedienst einblendet?

    Wen ich mir das so überlege, darf ich meinen Kinder wohl den Zugriff auf Seiten, die Werbung enthalten, nicht mehr erlauben (Also z.B. google, sueddeutsche.de, nzz.ch, …). Und ich benötige unbedingt die “Jugendschutzfilter” für die Handys meiner Kinder! Wo gibt es die?

    Danke für den Artikel :-)

  30. Telemedicus |  19.04.2010 | 12:58 | permalink  

    Was bringt der neue JMStV?…

    Am 25. März haben sich die Ministerpräsidenten auf einen fertigen Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) geeinigt. Dieser Entwurf liegt mittlerweile zur Vorunterrichtung in den Länderparlamenten – bekannt ist aktuell nu…

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