Robin Meyer-Lucht

Provider-Jurist zum Leistungsschutzrecht: „Netzsperren für Verlagsinhalte wären denkbar.“

Robin Meyer-Lucht | 23 Kommentar(e)


1&1-Jurist Stefan Engeln befürchtet im Carta-Interview, dass mit dem Leistungschutzrecht für Presseverlage auch eine “Holzmedien”-Abgabe auf Internetzugänge eingeführt werden soll. Dagegen könnten sich die Provider aber möglicherweise wehren: mit Netzsperren für Verlagsangebote. Das geplante Verwertungsrecht sei “ein Anschlag auf die freie Verlinkung und das Zitatrecht”.

13.12.2009 | 

Herr Engeln, der F.A.Z. ist zu entnehmen, dass die IT-Branche einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet „skeptisch“ gegenüberstehe. Wieso eigentlich?

Stefan Engeln: Beim Leistungsschutzrecht für Verlage geht es eigentlich nicht darum, dass diese zukünftig besser gegen heute bereits illegale Kopien im Internet vorgehen können. Im Kern fordern die Zeitungsverlage mit dem Leistungsschutzrecht ein völlig neues Verwertungsrecht: Sie wollen in Zukunft auch an urheberrechtlich zulässigen Zitaten und Snippets mitverdienen. Aggregatoren wie Google News oder Rivva sollen abgabenpflichtig werden, so wie etwa Radiosender für die Musik in ihrem Programm an die Plattenfirmen zahlen müssen. Das ist aber sachwidrig: Aggregatoren verwerten nicht die Inhalte der Verlage, sondern erschließen sie überhaupt erst.

Sie sind aber Jurist bei einem Internetanbieter. Wie kommen plötzlich die Provider ins Spiel?

Die Pläne der Verlage gehen ja weiter. Mit dem Leistungsschutzrecht soll die juristische Basis geschaffen werden, um am Ende auch bei den Providern zu kassieren. Das ist das eigentliche Ziel der Leistungsschutzambitionen der Verlage: Die Internetprovider sollen an die Presseverlage zahlen, weil sie angeblich über den Internet-Zugang an den Inhalten der Verlage mitverdienen. Es soll eine Leistungsschutz-Einzugszentrale geschaffen werden. Diese „LEZ“ soll dann bei den Providern eine Art „Solidaritätszuschlag für Holzmedien“ einsammeln. Letztendlich wird natürlich jeder Internet-Nutzer mit diesen zusätzlichen Kosten belastet werden.

Beim Leistungsschutzrecht geht es also eigentlich um eine Verleger-Abgabe auf Internetzugänge?

Stefan Engeln

1&1-Jurist Stefan Engeln: "Solidaritätszuschlag für Holzmedien"

Ja, das kann man so formulieren. Die Internetprovider sollen zu einem Inkassoinstitut für die Verleger umfunktioniert werden. Das ist zumindest meine Befürchtung. Weil die Nutzer nicht für die Verlagsinhalte zahlen wollen, sollen sie auf dem Umweg der Internetprovider nun indirekt zur Zahlung gezwungen werden.

Nach einem freien Wettbewerb, zu dem sich gerade auch Verlage gerne bekennen, klingt das nicht.

Die Leistungsschutzabgabe wäre eine „Zwangskulturflatrate“ auschließlich zu Gunsten der Zeitungsverleger. Der einzelne Internetnutzer könnte sich dem nicht entziehen. Es wäre meine Erwartung, dass Verleger und Politik diesen Fakt auch klar benennen. Im Moment scheint aber eher das Ziel, dass die Internetnutzer durch ein intransparentes Verfahren nicht merken sollen, dass sie letztlich für das Leistungsschutzrecht bezahlen.

Wäre es nicht nur fair, wenn die Internetprovider ihren Teil zur Finanzierung von Journalismus beitragen?

Das Grundproblem scheint mir zu sein, dass die Verleger mit der andersartigen Ökonomie des Internets nicht zu Recht kommen. Im Print-Bereich zahlt letztendlich nicht der Leser die Zeitung, sondern der Anzeigenkunde. Das relativ knappe und damit teure Gut ist der Anzeigenplatz. Im Internet gibt es ein Überangebot an Werbeplätzen. Also kann die Refinanzierung – jedenfalls derzeit – nicht vollständig über Online-Werbung erfolgen. Das knappe Gut im Internet aber ist die Aufmerksamkeit des Nutzers. Wie bringt man nun den Internetnutzer dazu, seine knapp bemessene Aufmerksamkeit dem Angebot eines Verlages zuzuwenden und dafür – zusätzlich – womöglich noch zu bezahlen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verleger auf diese Frage keine Antwort haben. Und das Leistungsschutzrecht soll die Verleger – und nur diese – davon entbinden, hier eine marktwirtschaftliche Lösung zu finden, die der Leser als Kunde akzeptiert.

Immerhin könnten auch Blogger von einem Beitritt in die „Verwertungsgesellschaft der Verlage“ profitieren.

Das wäre natürlich anzustreben, aber wahrscheinlicher ist, dass nur die Großen der Medienbranche profitieren. Das Leistungsschutzrecht wird ja mit der besonderen Leistung von Verlegern begründet. Damit liegt nahe, dass das Leistungsschutzrecht an eine Tätigkeit als  Verleger gebunden ist. Hierfür müssten die entsprechenden Online-Angebote aus einer unternehmerischen Tätigkeit entstanden sein, der Unternehmer muss Verträge mit den Urhebern abgeschlossen haben und ein entsprechendes wirtschaftliches Risiko tragen. Viele Beiträge im Netz werden aber – insbesondere bei Bloggern – nicht im Rahmen eines unternehmerischen Geschäftsbetriebes erstellt. Dafür würde dann auch kein Leistungsschutzrecht gelten.

Google könnte Google News in Deutschland einfach abstellen, wenn es ihnen mit den Leistungsschutzabgaben zu bunt wird. Haben die Provider eigentlich auch einen solchen Hebel?

Man könnte den Internetnutzern theoretisch wieder eine Wahlmöglichkeit eröffnen: Möchte er die Leistung der Verleger in Anspruch nehmen oder nicht? Wenn ja, dann würde er einen Zuschlag in Höhe der Leistungsschutzabgabe zahlen. Wenn nein, dann könnten auf Wunsch des Nutzers Verlegerseiten für den Zugriff gesperrt werden.
Andere Provider haben aufgrund jüngerer politischer Initiativen ja auch bereits eine Sperrinfrastruktur mit Millionenaufwand fertig gestellt, die für diesen Zweck nur leicht modifiziert werden müsste. Nur so könnte der Internet-Nutzer noch entscheiden, ob er Verlagsangebote nutzen will und den „Holzmediensoli“ für Leistungsschutz-Verleger zahlt oder ob er dies eben nicht möchte.

Sie schlagen so etwas wie „Netzsperren für Verlagsangebote“ vor ?

Das ist, um es deutlich zu sagen, keine wünschenswerte Aussicht, aber: Die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage bricht auch in vielerlei Hinsicht mit den Grundprinzipien des Internets. Es soll eine Zwangseinzugsstruktur für Internetnutzer geschaffen werden. Die Verleger behaupten außerdem, die Bereitstellung eines Internetzugangs sei bereits eine gewerbliche Nutzung ihrer Angebote. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, dann brauchen wir über Themen die „Netzneutralität“ und „inhaltsneutrale Bereitstellung“ gar nicht mehr zu unterhalten. Das neue Verwertungsrecht wäre zudem ein Anschlag auf die freie Verlinkung im Internet und ebenso auf das Zitatrecht.

Angesichts solch eines fundamentalen Eingriffs muss man zumindest darüber nachdenken, wie für den Internet-Nutzer Wahlmöglichkeiten geschaffen werden könnten, um die Internetnutzer vor einer aufgedrängten, angeblichen Nutzung der Verlagsangebote und der damit verbundenen Abgabe zu schützen. Der Kollateralschaden eines Leistungsschutzrechtes wird ohnehin immens sein.

Stefan Engeln ist Jurist und arbeitet in der Rechtsabteilung der 1&1 Internet AG.

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23 Kommentare

  1. pikarl |  13.12.2009 | 18:10 | permalink  

    Danke für das sehr aufschlussreiche Interview. Gerade die letzten Absätze schockieren und zeigen auf, dass wir eine breite Debatte über Netzneutralität und die Auswirkungen dieses feinen “Leistungsschutzrechtes für Verlage” brauchen. Wie ich die Berliner Politik kenne, wird die Sache aber unauffällig in den Lobbies entschieden, wie es Herr Hengeln prophezeit. Wahrscheinlich ist sie gar schon entschieden.

    Ich glaube, wir brauchen engagierte Blogger und Autoren wie die von Carta, die den Verlagen zeigt, wie man im Netz Aufmerksamkeit erzielt. Wenn die Negativision von Herrn Engeln wahr werden würde, müssen diese Inhaltsgeber aus Nichtholzmedien beweisen, dass man für die Holzmedien sowieso nicht extra zahlen muss.

  2. ebertus |  13.12.2009 | 19:25 | permalink  

    “Andere Provider haben aufgrund jüngerer politischer Initiativen ja auch bereits eine Sperrinfrastruktur mit Millionenaufwand fertig gestellt, die für diesen Zweck nur leicht modifiziert werden müsste.”

    Blacklists für KiPo-Seiten, Verlegerseiten, ÖR-(GEZ)Seiten usw. usf. Das Internet ist offensichtlich ein sog. “Schweizer Messer” und die Nutzung muss daher im Grunde dann wohl schlußendlich waffenscheinpflichtig werden; im Detail und in jedem Falle der Nutzung rückverfolgbar sein.

  3. Robin Meyer-Lucht |  13.12.2009 | 20:29 | permalink  

    @ pikarl & ebertus: Jip, Netzneutralität ist letztlich der Kern von dem Ganzen.

    Bitte Engeln nicht missverstehen: Er ihn nicht um Internetsperren, sondern um den “Kollateralschaden” des Leistungsschutzrechtes.

  4. julia |  13.12.2009 | 23:09 | permalink  

    Erstaunlich ist doch vor allem: Das Leistungsschutzrecht steht im Koalitionsvertrag, ohne dass sich die Politik damit näher beschäftigt hätte. Dort gilt offenbar noch immer die Formel. Was gut für die Presse ist, ist gut für die Demokratie.

    So ist das aber nicht mehr…

  5. Ein “Leistungsschutzrecht” haben sie nicht verdient. « RaheBlog |  14.12.2009 | 00:49 | permalink  

    [...] Internetnutzer zahlen schon jetzt Gebühren für den Zugang zum Netz. Trotzdem will auch der Staat “GEZ-Gebühren” (ich berichtete). Verleger sollen ein “Leistungsschutzrecht” erhalten, dessen Kosten die Zugangsanbieter ebenfalls auf die Nutzerinnen und Nutzer umlegen werden (”LEZ-Gebühren“). [...]

  6. vera |  14.12.2009 | 02:06 | permalink  

    ‘haben sie einen kugelschreiber?’ ‘ja.’ ‘dann fälschen sie auch schecks.’

  7. Linkdump for 13. Dezember 2009 | synapsenschnappsen |  14.12.2009 | 08:14 | permalink  

    [...] Stefan Engeln: „Netzsperren für Verlagsinhalte wären denkbar.“ — CARTA – (Tags: Leistungsschutzrecht Netzsperre IV ) [...]

  8. hape |  14.12.2009 | 12:59 | permalink  

    Sollte es zu so einer Abgabe kommen, dürfte sie so formuliert sein, dass das Sperren von Verlagsseiten nicht ausreicht, um sie zu umgehen. Solche Versprechungen sind auch bei der Rundfunkgebühr gescheitert.
    Allerdings glaube ich nicht, das es zu einer derartigen Zwangsabgabe kommt, egal ob sie die Nutzer direkt tragen oder indirekt über den Provider. Und zwar aus einem einfachen Grund: Ein Staat, der seine Bürger dazu verpflichtet die “Leistungen” der Bild-Zeitung zwangsweise mitzufianzieren, ist erledigt. Es ist schlimm genug, dass eine Couch-Potatoe-Solidarabgabe im Gespräch ist, aber eine Abgabe zugunsten der Bild-Zeitung wäre der letzte Tritt in den Hintern, den viele Bürger brauchten, um gegen diesen Staat aufzustehen.

  9. Stefan Engeln |  14.12.2009 | 13:47 | permalink  

    @hape | 8

    “Sollte es zu so einer Abgabe kommen, dürfte sie so formuliert sein, dass das Sperren von Verlagsseiten nicht ausreicht, um sie zu umgehen. Solche Versprechungen sind auch bei der Rundfunkgebühr gescheitert.”

    Die GEZ-Gebühren knüpfen an den Besitz eines Empfangsgerätes an – hier kommt es in der Tat nicht auf einen tatsächlichen Rundfunkempfang/Internetzugang an.

    Die Leistungsschutzabgabe würde – wenn ich es recht verstehe – daran anknüpfen, dass ein ISP die “Leistungen” der Verleger dadurch “ausnutzt”, dass er dem Internetnutzer den Zugang zu verlegerischen Angeboten im Netz ermöglicht.

  10. hape |  14.12.2009 | 15:31 | permalink  

    @Stefan Engeln: Ok, den Unterschied verstehe ich. Trotzdem lässt sich das recht einfach formulieren: Abgabepflichtig wird ein Provider, weil er die Leistung der Verleger ausnutzen könnte. Da nicht zumutbar wäre, im Einzelfall zu kontrollieren, ob wirklich alle Verlage gesperrt sind, würde wieder wie bei der Rundfunkgebühr die tatsächliche Nutzung keine Rolle spielen.

  11. Joachim Losehand |  14.12.2009 | 16:52 | permalink  

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Und das Verhältnis von “analog” zu “digital” ist mehr als nur problematisch.

    Aber: Welcher Betreiber einer “shopping mall” wird in Zukunft von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen um einen Obulus gebeten, weil er Menschen dort Zugang zu deren verlegerischen Angeboten in einer Trafik (einem Kiosk) gewährt?

    Wenn Provider ihren Kunden die Möglichkeit geben, verlegerische Angebote abzuwählen um Kostensteigerungen zu vermeiden, wo werden diese verlegerischen Angebote dann im Bewußtsein der Bürger sein? Richtig: verschwunden.

    Sollte sich die Befürchtung bewahrheiten, daß eine “Holzmedien”-Abgabe auf Internetzugänge mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes verbunden ist, was ich persönlich eher für phantastisch im doppelten Wortsinn halte, dürft das mit den “paid content”-Plänen der Verlage kaum in Einklang zu bringen sein – und das “standing” der Holzmedien kaum verbessern. Weder finanziell noch ideell.

    Bei Gelegenheit mache ich eine ad-hoc-Umfrage in Bahn-Lounges: “Würden Sie Geld dafür bezahlen, die ausgelegte Zeitung X auch weiterhin lesen zu dürfen? Wenn nein, was würden Sie tun, wäre X nicht mehr kostenlos verfügbar?”

  12. Komische Zeiten |  14.12.2009 | 17:07 | permalink  

    Ich weiß auch nicht von was die geritten wird. Es ist ja schon schlimm genug, dass es die Zwangsbeglückung der ÖR hier gibt, wobei das ja bis zu einem gewissen Grad noch akzeptabel ist, wenn man jedoch sieht wie groß der Einfluss der Politik auf die ÖR ist eigentlich schon nicht mehr. Bei dem Leistungschutzrecht wäre dann wirklich die alternative von Google und den Prividern, diese Medien einfach zu sperren. Dann gibt es halt keine Onlinebild mehr (dafür gibt es dann ja schon die Apps). Außerdem wieviel erhalten dann die Blogger und sonstigen Hobbyautoren für ihre Werke. Bekommt dann z.B. carta.info auch seinen Teil von T-Home und was ist mit den Katzenblogs? Gibt es dann auch pro Aufruf ein paar Cent, oder geht das Pauschal.
    Es wird ja immer vom Rechtsfreien Raum gesprochen und was alles geschützt werden muss. Wenn jemand dieses in der “realen” Welt fordern würde, würde dieser jemand gleich eingewiesen werden. Aber ein Fischhändler der den Fisch in der Zeitung vom Vortag einwickelt muss ja irgendwie auch Abgaben an den Verleger zahlen und die Geschäfte sowieso, da ja Bücher auch irgendwie angeschaut werden könnten. Wenn mal allerdings teilweise sieht wofür überall Gema Abgaben fällig sind, dann kann man auch zum Schluss kommen das die Welt schon im Arsch ist.

  13. Stefan Engeln |  14.12.2009 | 17:17 | permalink  

    @Joachim Losehand | 11

    Die Phantasie der Verleger sollten wir nicht unterschätzen – siehe folgendes Zitat: “Auch im Internet wird es nicht dabei bleiben, dass DSL-Anbieter (…) an der Verbreitung von Journalismus verdienen, während (…) Verlage leer ausgehen. Zweierlei ist zu tun: Ein wirksamerer Schutz des geistigen Eigentums gegen ungenehmigte gewerbliche Nutzung ist zu schaffen; das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht für Verlage in Verbindung mit einer Verwertungsgesellschaft Presse/Online wird hierbei helfen. Und der Aufbau von breiten und tiefen Marktplätzen für Journalismus ist voranzutreiben (…).”

    Oder auch diese Fundstelle: “Der Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags sprach auf einer Podiumsdiskussion über das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht. (…) Wenn ein Link im gewerblichen Rahmen per E-Mail verschickt würde, dann solle das Verschicken künftig kosten. (…) Unternehmen müssten sich jedenfalls darauf einstellen, dass sie in Zukunft in irgendeiner Form für die Nutzung von frei zugänglichen Internetangeboten zur Kasse gebeten werden.”

    @hape | 10

    Momentan kann man über die konkrete Ausgestaltung nur spekulieren. Aber zugegeben: Davon wir abhängen, ob es für den Internetnutzer Möglichkeiten gibt sich der Abgabe zu entziehen.

  14. Joachim Losehand |  14.12.2009 | 18:59 | permalink  

    @ Stefan Engeln | 13

    Ja, das ist diese “Ohne-Urheberrecht-wäre-das-Internet-ein-Testbild”-Ideologie, wobei damals Christian Sprang (vgl. http://www.boersenblatt.net/330550/) wohl wirklich meinte: “Ohne Verlage wäre das Internet ein Testbild”.

    Mich deucht, die Verlage sind der festen Überzeugung, das Internet – www und E-Mail – ist vornehmlich als Verbreitungsmedium kommerziell-publizistischer Angebote, als “Marktplatz für Journalismus” konzipiert und zu eben diesem Behufe eingerichtet worden. Und weil sich der Balg selbständig macht und in eine unerwünschte Richtung entwickelt, muß er nun mit aller zur Verfügung Macht zurechtgebogen werden, damit die analoge Welt in der digitalen Welt Platz hat.

    Daß ISP ihren Kunden in nährer Zukunft kommerzielle Angebote (Video, Musik und Journalismus) als Flatrate-Pakte zu einem “abgespeckten” Internetanschluß anbieten, wie es Herr Keese im o. a. FTD-Beitrag im letzten Absatz anspricht (“… dafür könnten neben Verlagen auch DSL-Anbieter oder Mobilfunker Pakete schnüren, so wie Amazon die Preise seiner Postdienstleister per Mischkalkulation zu einer Porto-Flatrate von 29 Euro im Jahr zusammenfasst”), könnte (!) eine bedenkenswerte Lösung sein.

    Das bedeutet dann natürlich, daß es ein “content-web” neben dem “klassischen web” gibt, aus dem sich die Verwerter mittels Sperren zurückgezogen haben werden. Mit Erfahrungen aus der AOL-Ära dürfte das manchem professionellen Puristen durchaus zusagen – und es würde die Mär vom “Testbild Internet” schnell entlarven, wie sich die Hoffnungen, dem traditionellen Printjournalismus so eine Zukunft zu geben, ebenso schnell als trügerisch erweisen werden.

    Indem die traditionellen Verleger per Leistungsschutzrecht die Einrichtung eines “Parallel-Web” für Ihre kommerziellen Angebote fördern könnten, würden sie dem Internet als horizontalem demokratischen Kommunikationsraum vielleicht einen dauerhaften Dienst erweisen.

    Aber das halte ich ebenso idealistisch, wenn nicht gar für phantastisch.

    [NB: Die "29-Euro-Flatrate" ist das Amazon Prime, ein optionales Angebot, das sich nur dann lohnt, wenn man so oft bestellt, daß die 365-Tage-Gebühr billiger ist als das allfällige Porto.]

  15. Stefan Engeln |  14.12.2009 | 19:50 | permalink  

    @Joachim Losehand | 14

    Die Passage “dafür könnten neben Verlagen auch DSL-Anbieter (…) Pakete schnüren” habe ich auch mit Interesse gelesen. Dabei fand ich diese Ausführung in dem Zusammenhang 1. sehr spannend und 2. unverständlich.

    1. Wenn die Verlage an eine Zusammenarbeit im Rahmen neuer Geschäftsmodelle denken, ist das sehr zu begrüßen. Davon könnten letztlich Viele profitieren. Der Internetnutzer wird nicht mit Abgaben oder Kosten belastet, für die er nicht zahlen will. Die Verleger könnten unterschiedliche Paid Content Modelle anbieten und der ISP bietet entsprechende Flatrates/Abonnements an.

    2. Das o.g. Modell würde aber voraussetzen, dass sich in kritischer Masse die Verleger dazu entschließen würden, ihre Inhalte als Paid Content anzubieten. Wer würde schon eine Presse-Flatrate als Kunde zu einem Internetzugang dazu buchen, wenn die Inhalte ohnehin im Netz kostenlos vorhanden sind. Wenn aber die Verleger wirklich ihre Inhalte in breitem Umfang im Rahmen von Paid Content Modellen anbieten würden, wozu bräuchte es dann ein Leistungsschutzrecht? Oder anders gefragt: Wenn die Internetnutzer faktisch ohnehin via Leistungsschutzrecht für die Inhalte bezahlen, welche Berechtigung und welchen wirtschaftlichen Sinn sollten dann noch Paid Content Modelle haben? Wenn ein Verleger aus dem Topf der Online-GEMA / LEZ partizipieren will, muss er doch faktisch für eine möglichst hohe Verbreitung seiner Inhalte sorgen, damit sein Anteil am Topf steigt. Ich schließe michThomas Knüwer an: Paid Content und Leistungsschutzrecht widersprechen sich.

    Sinn gewinnt die o.g. Aussage in dem Zusammenhang eher dann, wenn eine Zusammenarbeit zwischen der Online-GEMA / LEZ der Verleger und den ISP gemeint sein sollte. Das könnte dann nach dem Motto gemeint sein: Für Kunden, die die Presse-Flatrate buchen ist das Leistungsschutzrecht abgegolten, für alle anderen wird aber trotzdem gezahlt (nur nach einem anderen Modell/Schlüssel).

  16. eParanoid |  15.12.2009 | 01:36 | permalink  

    Bitte wo kann ich die Option “frei von leistungsschutzrechtverlangenden Verlagen” zu meinem DSL-Anschluß bestellen?

    Man sollte den einzelnen Verlagen aber die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob sie zu der Gruppe derjenigen gehören wollen, die sich den Ast, auf dem sie (noch) sitzen, absägen.

    Es gibt schließlich auch Verlage, die das Internet verstanden haben.

    eParanoid

  17. Die größere Null |  16.12.2009 | 18:23 | permalink  

    [...] im Zweifel auch einen Internetzugang ohne die zwangsbezahlten Inhalte anzubieten – quasi eine Netzsperre für Verlage. Und das alles für ein Leistungsschutzrecht, das weder Leistung schützt noch gerecht ist. Es ist [...]

  18. root ski « Angelegenheiten |  16.12.2009 | 21:54 | permalink  

    [...] immer noch wahr. In diesem Zusammenhang interessant ist das Interview zum Leistungsschutzrecht auf carta.info/. eher nich [...]

  19. 50hz – Werkstatt für Netzkommunikation » Blogarchiv » Paid Content: Schwarz und weiß |  17.12.2009 | 12:02 | permalink  

    [...] eine Seite das Bettelei um staatliche Unterstützung – sei es direkt oder im Sinne eines Leistungsschutzrechtes – und zum anderen die inzwischen jedes Maß verlierende Dämonisierung von [...]

  20. Benedikt Schmidt |  21.12.2009 | 12:46 | permalink  

    Als ehemaliger Mitarbeiter in einem Zeitungsverlag schäme ich mich zutiefst für die Anmaßung und Hilflosigkeit der Verleger und renditegetriebenen Zunft in diesen ehemaligen Hochburgen einer Demokratie.

    Ein politischer Beschluss dieser Leistungsschutzrechte durch Lobbyinitiativen (vgl. Hamburger Erklärung) wird politisch, gesellschaftlich und finanziell scheitern!

    Von einer “LEZ” oder sonst einer Gebühreneinzugszentrale für gescheiterte Holzmedien will ich nichts wissen!

    Das einzige was hier hilft, ist den Wandel progressiv anzugehen, noch aber fliesst anscheinend zuviel Geld. Jetzt gäbe es noch einen kleinen Puffer, eine Chance, im Gegensatz zu den USA, wo man handeln könnte, stattdessen entkernt man seinen Betrieb und schrottet ihn Vollgas gegen die Wand, nur weil man nicht fähig ist mit der Zeit zu gehen. Das ist traurig und macht einfach nur wütend…

    Viel Glück allen Redakteuren , Mitarbeitern und Druckern das es nicht so haarsträubend wird, wie es sich jetzt abzeichnet!

  21. robin |  21.12.2009 | 14:32 | permalink  

    @ Benedikt Schmidt: Ich fürchte auch, das Leistungsschutzrecht allein wird kein Ersatz für progressive neue Modelle sein…

    rml

  22. Knitterbart |  21.03.2010 | 21:36 | permalink  

    “Andere Provider haben aufgrund jüngerer politischer Initiativen ja auch bereits eine Sperrinfrastruktur mit Millionenaufwand fertig gestellt, die für diesen Zweck nur leicht modifiziert werden müsste. Nur so könnte der Internet-Nutzer noch entscheiden, ob er Verlagsangebote nutzen will und den „Holzmediensoli“ für Leistungsschutz-Verleger zahlt oder ob er dies eben nicht möchte.”

    Fein, dann aber bitte auch für das Angebot der Öffentlichrechtlichen Sender durchziehen, damit man als Nutzer selbst entscheiden kann, wofür man zahlen will.

  23. Peter |  22.03.2010 | 00:50 | permalink  

    Fernsehen ist auch ein altes Medium. Und im Grundgesetz ist nicht nur die Freiheit von Rundfunk und Film, sondern auch die der Presse verankert. Entweder GEZ und LEZ oder – am liebsten – beides nicht mehr! Und wenn schon unbedingt Gelder vom Bürger eingezogen werden müssen, dann doch bitte zum Ausbau der Infrastruktur, z.B. schnelles Internet auch für Leute (auf dem Lande, z.B.), die es sich eigentlich nicht leisten können und verlässliche, einfach zu handhabende Bezahlsysteme für aufwendig produzierte Inhalte im Netz. Das würde die Demokratie fördern. Das würde die technologische Entwicklung im Lande fördern.
    Da “ein bisschen schwanger” eben nicht geht, ist mit der Abgabe auf “neuartige Empfangsgeräte” der Zwangssozialismus bei der Produktion medialer Inhalte längst eingeführt. Langfristig mit den üblichen Folgen: Kostensteigerung, Effizienzverlust, Qualitätsverlust durch Konkurrenzlosigkeit.

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