LG München: Auszüge aus Buchrezensionen verletzen das Urheberrecht
Ade, Rezensionsauszüge: Das Landgericht München I hat der FAZ im Streit mit buch.de Recht gegeben.
FAZ schenkt Buchverlagen 25 Wörter
Die FAZ rudert im Streit um Ausschnitte aus Buchrezensionen zurück – aber nur so halb. Und gegessen ist die Sache damit noch nicht.
Rezensionen zitieren? Im Prinzip ja …
… aber, ätschi-bätschi, nur, wenn die Zitierenden Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind. Und nicht buch.de heißen.
Aufkündigung des Zitierkartells? Zum Streit zwischen FAZ und buch.de
In dem Bestreben, jedes nachgedruckte Wort zu Geld zu machen, stehen sich Buch- und Presseverlage erstmals als Kontrahenten gegenüber. Doch am Ende werden vor allem die freien Autoren das Nachsehen haben.
Angstfrei zitieren
„Wer zitieren will, soll zahlen“. Mit dieser alarmierenden, aber missverständlichen Überschrift verursachte der Tagesspiegel mal wieder viele Tweets und Lese-Empfehlungen.
Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: De-Mail, Zensus-Gesetz, Perlentaucher
De-Mail: Vorregistrierung läuft – Zwei Verfassungsbeschwerden gegen Volkszählungsgesetz – Perlentaucher: BGH entscheidet am 30. September – Neue Lizenz für Open Source-Hardware – CDU/CSU und Grüne für mehr Open Access – US-Gericht erklärt Schimpfwort-Verbot für nichtig
FAZ/SZ gegen Perlentaucher: Was darf eine Kurzzusammenfassung?
Beim BGH wird heute verhandelt, ob und ab wann Abstracts von Texten gegen das Urheberrecht verstoßen. Es geht um die Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes, die freie Werknutzung und Verwendung von Textschnipseln, aber auch den Wettbewerb in der Informationsökonomie. Ein absehbar zentrales Urteil für das Urheberrecht – und letztlich auch für die Leistungsschutzdebatte.