#Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Rezensionen zitieren? Im Prinzip ja …

von , 29.10.13

“Entgegen anderslautender Berichterstattung” dürfen Zitate aus Rezensionen der FAZ für Klappentexte verwendet werden:
 

Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich ist somit die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen.

 
Zudem sei damit “ausdrücklich die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet” möglich.

Mild spöttisch kommentiert der Medienbranchendienst turi2:
 

Der Börsenverein hatte seine Verlage bereits dazu aufgefordert, alle Rezensionen aus den Katalogen zu streichen. Nicht mehr nötig nach der Kehrtwende der “FAZ”, die ihr Einlenken als “Klarstellung” verkauft: Der Rechtsstreit mit buch.de drehe sich alleine darum, dass der Online-Buchhändler mit “umfangreichen Auszügen und vollständigen Rezensionen” gearbeitet habe.

(Link, Fettung Red. Carta)

 

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