von Ilja Braun, 29.10.13
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung rudert im Streit um Zitate aus Rezensionen zurück. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Zeitungsverlags heißt es: „Entgegen anderslautender Berichterstattung“ sei die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen, auch in Zukunft „lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung“ möglich. Lediglich zu Werbezwecken eingesetzten „umfangreichen Auszügen und vollständigen Rezensionen“ will die FAZ auch künftig mit rechtlichen Maßnahmen begegnen.
Die „anderslautende Berichterstattung“ war entstanden, nachdem die FAZ den Online-Buchhändler buch.de verklagt hatte, der mit Ausschnitten aus Rezensionen für den Verkauf seiner Bücher geworben hatte. Von dem Urteil, das für den 8. November erwartet wird, werden auch Buchverlage betroffen sein, insofern diese häufig Zitate aus Rezensionen zu gewerblichen Zwecken einsetzen: auf Buchrücken, in der Internetwerbung, in Programmvorschauen, etc.
Häufig erfüllen diese sogenannten Blurbs nicht die strengen Voraussetzungen, die das deutsche Urheberrecht an Zitate stellt. Insbesondere erfüllen kurze Ausschnitte, wenn sie rein zu Werbezwecken eingesetzt werden, keine Belegfunktion.
Nicht nur buch.de, das zu Thalia gehört, sondern auch die großen Barsortimenter Koch, Neff & Volckmar sowie Libri hatten in Erwartung eines für sie negativen Urteils in den letzten Wochen die Anzeige sämtlicher Rezensionen der großen Medien deaktiviert. Dies hatte zur Folge, dass etwa auch bei Amazon, das die Daten aus unterschiedlichen Quellen importiert, die Rezensionstexte nicht mehr zu sehen waren. Auch wurden die Verlage aufgefordert, entsprechende Texte nicht mehr zu verwenden.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bewertete das Einlenken der FAZ in einer ersten Stellungnahme als „begrüßenswerte Klarstellung und Frucht des intensiven Dialogs, der in den letzten Monaten zwischen dem Börsenverein bzw. seinen Mitgliedsverlagen und der FAZ geführt worden ist.“ Man habe die Hoffnung, „dass sich die Werbenutzung von Rezensionsauszügen in einer Weise einvernehmlich regeln lässt, mit der alle Branchenteilnehmer gut leben können.“
Dass die FAZ, die in den letzten Wochen keine Stellungnahmen zu dem Thema abgeben wollte, nun eine halben Rückzieher macht, ist sicher nicht zuletzt dem Aufruhr zu verdanken, den das Thema auf der letzten Frankfurter Buchmesse verursacht hat. Hinter vorgehaltener Hand war zu hören, die Angelegenheit sei insbesondere den Feuilleton-Redakteuren des Blatts höchst peinlich.
Ausgestanden ist die Sache damit allerdings noch nicht. Denn dass die FAZ einseitig beschließt, die Nutzung von bis zu 25 Wörtern aus Rezensionen zu gewerblichen Zwecken zuzulassen, bedeutet noch lange nicht, dass andere Zeitungsverlage das genauso sehen müssen. Wenn es etwa der Süddeutschen Zeitung beliebt, nur 20 Wörter zu genehmigen, werden die Buchverlage dagegen wenig tun können – außer zu versuchen, sich auf eine Branchenregelung zu einigen.
Anders gesagt: Die FAZ kann nicht für die gesamte Zeitungsbranche sprechen. Ob die Barsortimenter deshalb nun die Anzeige der Rezensionsausschnitte wieder freischalten werden oder sicherheitshalber dabei bleiben, diese nicht zuzulassen, bleibt abzuwarten. Das Urheberrecht jedenfalls sieht eine lizenzfreie Nutzung von bis zu 25 Wörtern außerhalb des Zitatrechts keineswegs vor. Und vermutlich wird genau das auch am 8. November vor Gericht herauskommen.