von Wolfgang Michal, 11.7.12
Verwertungsgesellschaften nehmen treuhänderisch Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte für eine große Anzahl von Urhebern und Verwertern wahr. In Deutschland gibt es ein Dutzend solcher Gesellschaften. Die wichtigste davon ist die GEMA, die etwa eine Milliarde Euro erlöst und – nach Meinung von Kritikern – ziemlich ungerecht an Künstler und Musikverleger verteilt.
Zu den kleineren Verwertungsgesellschaften zählt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Sie vertritt sowohl die Interessen der Autoren, Übersetzer und Journalisten als auch die Interessen der Verleger. 2011 bekamen 142.243 Autoren und 6.172 Verlage Geld von der VG Wort. Laut Geschäftsbericht wurden dabei 120,1 Millionen Euro ausgeschüttet.
Diese Millionen verteilen sich auf unterschiedliche Bereiche: So erhielten die Autoren durch die Bibliothekstantieme 5,4 Mio. €; die Verlage 2,6 Mio. €. Von den Presseausschüttungen (das betrifft Kopien und Pressespiegel) bekamen die Autoren 3,7 Mio. €, die Verleger 1,7 Mio. €. Im Bereich Wissenschaft (das betrifft Bücher, Buch- oder Zeitschriftenbeiträge) bekamen die Autoren rund 35 Mio. €, die Verleger 27 Mio. €. Und so weiter und so fort…
Auf den ersten Blick sieht das Teilungsverhältnis für die Autoren gar nicht so schlecht aus. Man sollte freilich bedenken, dass die Summen durch extrem viele Autoren, aber nur durch wenige Verlage geteilt werden müssen. So erhielt z.B. ein Zeitschriftenverleger durchschnittlich 17.356 €, ein Zeitschriftenautor dagegen nur 376 €. Die Tantiemen werden jeweils nach einem festgelegten Schlüssel (Prozentanteil) an Autoren und Verleger ausgeschüttet, was im Zuge der Neufassung des Urhebervertragsrechts heftig umstritten war (Ilja Braun hat den ganzen Konflikt in einem ausführlichen und sehr lesenswerten Dossier bei iRights.info aufgedröselt).
Warum werden Verlage überhaupt beteiligt?
Gegen den pauschalen Verlegeranteil (es gibt also bereits eine Kompensation für das ‚fehlende’ Leistungsschutzrecht!!!) klagte der Patentrichter Dr. Martin Vogel, der 2002 am „Professorenentwurf“ des „Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ mitgewirkt hatte. Am 24. Mai 2012 bekam er vor dem Landgericht München I in erster Instanz Recht. Es sei nicht ersichtlich, so das Gericht, weshalb der Verleger an den Ausschüttungen des Klägers pauschal beteiligt werden solle. Seither sind alle Betroffenen schier aus dem Häuschen.
Die VG Wort reagierte auf das Urteil so verunsichert und verschnupft, dass sie erst mal alle Ausschüttungen an die Autoren zurückstellte, bis die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, wieder grünes Licht gibt. In einer Pressemitteilung der VG Wort vom 22. Juni heißt es:
„Das Deutsche Patent- und Markenamt wird… innerhalb der nächsten Wochen mitteilen, ob gegen die anstehende Ausschüttung an Autoren und Verlage Bedenken bestehen… Bis das Ergebnis… vorliegt, wird die VG WORT… keine Ausschüttungen vornehmen und auch keine Aussagen bezüglich der Höhe von Ausschüttungen treffen können.“
Und so müssen die Autoren weiter auf ihr ersehntes (Urlaubs-)Geld warten. Und zwar auch auf jenen Anteil, der ihnen schon bisher zugestanden hat. Martin Vogel über die Konsequenzen des Urteils in einem Interview mit iRights.info:
“Der Verteilungsplan der VG Wort ist nach diesem Urteil rechtlich nicht haltbar. Denn die Verleger können nur insoweit beteiligt werden, als sie Rechte vorweisen können. Wenn die Urheber den Verlagen nicht die entsprechenden Rechte abgetreten haben, gehört das Geld aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen den Urhebern…
Die Urheber, die ihre Zahlungen nicht vollständig erhalten haben, haben meines Erachtens Schadenersatzansprüche gegen die VG Wort. Allerdings sind die Ansprüche nach 3 Jahren verjährt. Sie können also rückwirkend nur für den Zeitraum seit 2009 geltend gemacht werden.“
Die VG Wort und der DJV sehen die Folgen des Konflikts ganz anders. Sie fürchten eine harsche Reaktion der Verlage und munkeln, dass die ‚Attacke’ Martin Vogels auch nach hinten losgehen könnte. Wer nämlich als Autor die Wahrnehmung seiner Rechte an einen Verlag abgetreten habe, bevor ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen wurde, könnte aufgrund des Urteils auch sämtlicher Ausschüttungen verlustig gehen. Dies scheint aber eher eine Drohung zu sein als eine realistische Möglichkeit. Bleibt die Frage, warum die VG Wort und der DJV diese Drohung so in den Vordergrund ihrer Argumentation rücken?
Alles aussitzen
Vogel jedenfalls lässt trotz aller Anfeindungen nicht locker. In dem bereits genannten Interview kritisiert er scharf die Haltung der Gewerkschaften DJV und ver.di. Ihren Funktionären wirft er vor, die Interessen der eigenen Mitglieder zu missachten. Weder habe man die Autoren richtig aufgeklärt noch nachdrücklich in ihren ureigenen Interessen unterstützt.
„Diese Haltung wird vor allem von der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Journalistenverband eingenommen, die in dieser Angelegenheit eine üble Rolle spielen.“
So begründet die Journalistengewerkschaft DJV in der jüngsten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift noch einmal lang und breit, warum die Arbeitgeber unbedingt an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden müssen – mit einer Leidenschaft, die man von einer Urheber-Gewerkschaft nicht auf Anhieb erwarten würde.
Aber auch der VG Wort wirft Vogel eine sture Aussitzer-Haltung vor:
„Ich habe mich seit über 20 Jahren politisch und wissenschaftlich für eine Stärkung der Rechte der Urheber eingesetzt. Nachdem ich mich für das Urhebervertragsgesetz stark gemacht hatte, wollte ich nicht hinnehmen, dass seine Umsetzung in die Praxis entgegen den eindeutigen Regelungen des Gesetzes und zum Schaden der Urheber, zu deren Schutz das Gesetz gemacht wurde, sabotiert wird, bloß weil es einigen Funktionären nicht in den Kram passt. Deshalb habe ich die VG Wort schon vor 10 Jahren darauf hingewiesen, dass sie so nicht weiter ausschütten kann. Die VG Wort hat nur mit persönlichen Angriffen reagiert. Daraufhin habe ich mich entschieden, dies gerichtlich klären zu lassen. Ich wollte nicht hinnehmen, dass man den Urhebern einfach die Hälfte von dem wegnimmt, was ihnen gesetzlich zusteht.“
Aufgrund dieser Vorwürfe gerieten die Angesprochenen (nicht zum ersten Mal!) in Harnisch. Die Deutsche Journalisten-Union (dju) kündigte an, gegen eine Passage des Interviews, die auf der Website telepolis wiedergegeben worden war, gerichtlich vorgehen zu wollen, was dazu führte, dass telepolis die Passage wieder entfernte – mit dem Hinweis:
“Die hier aus dem Interview mit iRights.info wiedergegebenen Behauptungen von Martin Vogel über Verdi wurden auf Betreiben der Gewerkschaft (die sie zurückweist) herausgenommen”.
Inzwischen hat iRights.info auch die andere Seite gehört. In dem Gespräch mit der dju-Geschäftsführerin Cornelia Hass wird deutlich, dass die Gewerkschaft keinen aktuellen Handlungsbedarf sieht und lieber abwarten möchte. Man habe auch keinerlei Möglichkeit, im Sinne der Autoren auf die VG Wort einzuwirken, da die Verteiler-Schlüssel der VG Wort einvernehmlich zwischen Autoren- und Verlagsvertretern beschlossen worden seien.
Musterklage per Crowdfunding
Gegen den drohenden Stillstand hat sich nun eine Initiative der Betroffenen gebildet. Sie will die VG Wort per Klage zwingen, den Auszahlungsstopp sofort rückgängig zu machen. Das Online-Magazin Telepolis schreibt dazu:
„Die Initiative, der man sich via E-Mail anschließen kann, geht zwar von den Synchronbearbeitern Ruth Deny und Pierre Peters-Arnolds aus, es dürfen sich aber auch andere Fernseh- und Hörfunkautoren, Schriftsteller und Journalisten anschließen. Mit einer möglichst großen Zahl von Teilnehmern möchte man nicht nur die Kosten für den Einzelnen gering halten, sondern auch möglichst viel Druck auf die VG Wort ausüben, damit sie die eigentlich im Juni vorgesehene Auszahlung des Autorenanteils bald nachholt und nicht abwartet, bis der Rechtsstreit mit Vogel durch alle Instanzen ging. Beteiligen sich genügend Unterzeichner mit 10 bis 20 Euro, dann soll davon der Münchner Medienanwalt Stefan Ventroni beauftragt werden, die Forderungen durch juristisch untermauerte Briefe an die VG Wort und deren Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, geltend zu machen.“
Bis zum Ende des Rechtsstreits werden die Autoren allerdings nicht warten müssen, das hat die VG Wort in ihrer Erklärung vom 22. Juni bereits klargestellt. Aber eine gewisse Verwunderung der Autoren über die allseits zögerliche Haltung bei der Vertretung ihrer Interessen ist unübersehbar. Könnten die Gewerkschaften die Interessen der Urheber – also ihrer Mitglieder – nicht etwas kraftvoller vertreten? Oder soll einfach die gut eingespielte und „bewährte“ Zusammenarbeit mit den Verlagen innerhalb der VG Wort nicht gefährdet werden?
Diener zweier Herren
Interessant ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Verwertungsgesellschaften bei der Initiative Urheberrecht (einem Zusammenschluss von 31 Urheber-Verbänden, die eine Reform des Urheberrechts zu Lasten der Urheber und zugunsten der Nutzer verhindern wollen): Als es vor einigen Wochen um die Finanzierung einer hauptamtlichen Stelle für diese Initiative ging, gab der Geschäftsführer der VG Wort, Robert Staats, zu verstehen, dass er das Vorhaben nur unterstützen könne, wenn die Initiative Urheberrecht auch mit Verwertern zusammengehe. Überdies könne die VG Wort Aktionen von Urhebern nur unterstützen, wenn sie nicht das Urhebervertragsrecht beträfen.
Nun zählt die Reform des Urhebervertragsrechts aber gerade zu den Kernanliegen der meisten Urheber. Insbesondere die Praxis der so genannten Total-Buyout-Verträge und der weitgehend ignorierten Vergütungsregeln machen ihnen das Leben schwer. Sollen die Urheber also wichtige Themen ausklammern, nur um die Finanzierung der Urheber-Initiative zu ermöglichen? Und wenn die VG Wort (aufgrund ihrer Satzung) die Interessen der Urheber nur kraftvoll vertreten kann, wenn die Interessen der Verleger davon nicht tangiert werden – was zum Teufel hat sie dann bei einer Urheberinitiative zu suchen?
Diese Fragen stellten sich die Vertreter der Urheberverbände allerdings nicht. Ganz im Gegenteil. Das Junktim der VG Wort wurde brav zu Protokoll genommen.