von Wolfgang Michal, 23.5.12
Wie so oft beim (nicht mehr ganz so großen) Tanker SPD geht es auch mit diesem Thesenpapier „in die richtige Richtung“. Doch die erforderliche Kursänderung fällt angesichts des Eisbergs Internet noch etwas zaghaft aus.
Erfreulich ist, dass sich die Netzpolitiker in einigen Punkten Gehör verschaffen konnten, in anderen Themenfeldern fehlt noch die volle Wahrnehmung der Realitäten. Zieht man das übliche Blabla bei solchen Thesenpapieren ab, bleiben als Kernforderungen übrig:
„These 3: Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.“
Die Stärkung des Urhebers durch das Urhebervertragsrecht fällt insgesamt eher flau aus. Kein Wort zu den weit verbreiteten Buyout-Verträgen, kein Vorschlag, die Exklusivrechte von Verwertern zeitlich, räumlich oder medial zu begrenzen. Die ausformulierte These bezieht sich allein auf den skandalösen Umstand, dass die Presseverlage die bisherigen Verhandlungen über “gemeinsame Vergütungsregeln” notorisch verschleppen, um sie anschließend nicht einmal einzuhalten. Hier braucht es neben einer klaren Fristsetzung auch ein Verbandsklagerecht und spürbare Sanktionen bei Nichteinhaltung.
„These 5: Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen.“
Mit der „Zwangsabgabe“ der Rundfunkgebühren scheint die SPD ja weniger Probleme zu haben. Auch die bereits im Urheberrecht verankerte Leermedienabgabe wird von der SPD nicht als “ungeeignet” gebrandmarkt. Insofern ist die pauschale Ablehnung einer Netz-Pauschale unnötig ideologisch motiviert und nicht sehr überzeugend. Sinnvoller wäre es gewesen, die von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Pilotprojekte zur Erprobung unterschiedlicher Modelle der Privatkopie-Vergütung zu unterstützen. Denn was Befürwortern wie Gegnern von Kulturflatrates nach wie vor fehlt, sind empirische Grundlagen für ihre Argumente. Grüne und Linke sind in diesem Punkt etwas weiter, die Piraten überlegen noch, was sie fordern sollen.
„These 7 und 8: Eine flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus…. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.“
Na,