LG München: Auszüge aus Buchrezensionen verletzen das Urheberrecht
Ade, Rezensionsauszüge: Das Landgericht München I hat der FAZ im Streit mit buch.de Recht gegeben.
VG Wort wird Leistungsschutzrecht wahrnehmen
Jetzt auch noch VG Wort gegen VG Media – als gäbe es nicht schon genug Akteure.
Warum prozessieren die Interessenvertreter der Urheber gegen deren Interessen?
Die Verwertungsgesellschaft Wort bleibt weiter stur. Sie will das Geld, das den Urhebern zusteht, weiter mit den Verlegern teilen und erwartet nun Hilfe vom Gesetzgeber. Aber auch die Interessenvertretungen der Urheber möchten sich mit der VG Wort nicht anlegen – im Gegenteil.
Rezensionen zitieren? Im Prinzip ja …
… aber, ätschi-bätschi, nur, wenn die Zitierenden Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind. Und nicht buch.de heißen.
OLG München: VG Wort verstößt „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Aufkündigung des Zitierkartells? Zum Streit zwischen FAZ und buch.de
In dem Bestreben, jedes nachgedruckte Wort zu Geld zu machen, stehen sich Buch- und Presseverlage erstmals als Kontrahenten gegenüber. Doch am Ende werden vor allem die freien Autoren das Nachsehen haben.
Gericht kritisiert Verteilungspraxis der VG WORT
In seinem Prozess gegen die Verwertungsgesellschaft WORT hat der Urheberrechtler Martin Vogel nun auch in der zweiten Instanz gewonnen.
VG WORT will Leistungsschutzrecht wahrnehmen
Eigentlich logisch, dass die VG auch das LSR für beide Seiten wahrnimmt, nur – mit welchen Folgen?
Bilder von Kaffeetassen machen Augenkrebs
Viele Profi-Fotografen kämpfen mit der Entwertung ihres Berufs. Denn das Urheberrecht bietet ihnen keinen wirksamen Schutz. Müssen wir nach dem Ende der hysterischen Debatten um das geistige Eigentum noch einmal von vorn beginnen?