OLG München: VG Wort verstößt „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Lasst „Brigitte“ in Ruhe!
„Igitt, eine Frauenzeitschrift!“ tönt es aus den Redaktionen der Männerzeitschriften. Die Illustrierte „Brigitte“ konnte bei der Auslosung um Presseplätze im NSU-Prozess einen Platz ergattern.
Falsche Anreize beim NSU-Prozess
Sinn oder Unsinn? Auch im zweiten Anlauf sind nicht alle berücksichtigt worden – aber alle haben sich beworben.
Stell dir vor, es ist NSU-Prozess, und keiner kann hin.
Na ja, keiner ist ein bisschen übertrieben. Aber – nichts gegen die Kollegen – dass “Brigitte” und Radio Charivari Plätze für den Prozess bekommen haben, FAZ und ZEIT aber nicht, hört sich schon arg nach Komödienstadel an. Allerdings nach einem ganz ohne Komik.
OLG München, der NSU-Prozess und die Medien
Versuch einer Antwort auf die Frage, wie man um Gottes Willen so blöd sein kann. Und vor allem: Warum?